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Drucksache 11/583<br />

Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode<br />

— Benennung der förderfähigen Maßnahmegruppen.<br />

Zu den Aufgaben der Länder gehören:<br />

— Aufteilung des Mittelbedarfs und der Mittel auf die<br />

regionalen Aktionsprogramme und innerhalb dieser<br />

auf die Maßnahmegruppen.<br />

e) Art, Intensität und Voraussetzungen der Förderung<br />

bei den verschiedenen Maßnahmen (§ 5 Abs. 4<br />

GRW)<br />

Zu den Aufgaben des Planungsausschusses gehören:<br />

— Festlegung der Förderungsart (z. B. Investitionszu<br />

lage, Investitionszuschüsse und Bürgschaften)<br />

— Festlegung von Förderungshöchstsätzen und<br />

Grundsätze für deren funktionale und regionale<br />

Verteilung<br />

— Festlegung bestimmter Voraussetzungen der Bauleitplanung<br />

für die Förderung der Neuerrichtung<br />

von Betrieben in Schwerpunktorten.<br />

Zu den Aufgaben der Länder gehören:<br />

— Aufteilung der Förderungshöchstsätze im Rahmen<br />

der vom Planungsausschuß festgelegten Grundsätze<br />

— Erforderlichenfalls Anerkennung von Industrieund<br />

Gewerbeflächen in den Schwerpunktorten,<br />

auf denen die Neuerrichtung von Bet rieben gefördert<br />

werden kann.<br />

7. Empfehlungen des Planungsausschusses zur<br />

kommunalen Wirtschaftsförderung<br />

Der Planungsausschuß gibt nachstehende Empfehlungen<br />

zur kommunalen Wirtschaftsförderung ab : 1 )<br />

1) Die Kommunen haben bei der Wirtschaftsförderung<br />

ihre Stellung in der gesamtstaatlichen Ordnung<br />

und ihre — auch die Einhaltung der EG<br />

Regelungen umfassende — Verpflichtung zu Bundes-<br />

und landestreuem Verhalten zu berücksichtigen.<br />

Sie müssen die Planungen und wirtschaftspolitischen<br />

Entscheidungen des Bundes und der Länder<br />

beachten.<br />

2) Die Kommunen sollen sich bei der Wirtschaftsförderung<br />

auf die unbedenklichen Maßnahmen der<br />

indirekten Förderung im Rahmen der allgemeinen<br />

kommunalen Aufgabenerfüllung konzentrieren.<br />

3) Bei direkten Wirtschaftsförderungsmaßnahmen ist<br />

aus rechtlichen und wirtschaftspolitischen<br />

Gründen Zurückhaltung geboten. Direkte Wirtschaftsförderung<br />

ist nur ausnahmsweise zulässig;<br />

sie darf der staatlichen Wirtschaftspolitik nicht widersprechen.<br />

1) Die Empfehlungen des Planungsausschusses erfolgen in<br />

Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Innenministerkonferenz<br />

vom 12. März 1981.<br />

4) Fördermaßnahmen sollen nur nach Abwägung aller<br />

Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung<br />

sämtlicher Folgewirkungen ergriffen werden. Insbesondere<br />

soll bei direkten Fördermaßnahmen<br />

eine genaue Wirtschaftlichkeitsprüfung angestellt<br />

werden.<br />

5) Für von Kommunen getragene Wirtschaftsförderungsgesellschaften<br />

gelten die vorstehenden<br />

Grundsätze gleichermaßen.<br />

8. Zusammenarbeit mit anderen raumwirksamen<br />

Politiken<br />

-<br />

8.1. Neben der regionalen Strukturpolitik können<br />

auf den verschiedenen politischen Ebenen Sektorpolitiken<br />

regional unterschiedliche Wirkungen erzeugen.<br />

Die Beziehungen zwischen diesen Politikbereichen<br />

sind nicht immer frei von Widerspruch. Von der<br />

sektoralen Wirtschaftspolitik können sogar Wirkungen<br />

ausgehen, die die Ziele der regionalen Strukturpolitik<br />

konterkarieren. Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur" hat deshalb mehrfach die Notwendigkeit<br />

der Zusammenarbeit und Abstimmung<br />

mit den anderen raumwirksamen Politikbereichen<br />

unterstrichen. Um hierzu Grundlagen zu schaffen,<br />

wurde vor einiger Zeit ein Gutachten zur Überprüfung<br />

der Konsistenz von Agrar-, Energie- und Verkehrspolitik<br />

mit der regionalen Wirtschaftspolitik erstellt. Eine<br />

Grundaussage des Gutachtens ist, daß für einen widerspruchsfreien<br />

Einsatz der verschiedenen öffentlichen<br />

Fördermittel die Schaffung eines gemeinsamen<br />

räumlichen Bezugsrahmens eine entscheidende Vorbedingung<br />

darstellt. Grundeinheit dieses gemeinsamen<br />

räumlichen Bezugsrahmens solle dabei die auf<br />

dem Konzept der regionalen Arbeitsmärkte basierende<br />

Regionsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"<br />

sein. Dies gelte insbesondere für die Agrarstrukturpolitik<br />

(Einkommensschwelle). Die regionalen Arbeitsmärkte<br />

gäben nämlich am ehesten an, welche<br />

alternativen Einkommen zu erzielen sind und wie<br />

hoch der Einkommensausfall bei weiterem Verbleiben<br />

in der Landwirtschaft ist.<br />

Um eine bessere Abstimmung der raumwirksamen<br />

Planungen und Maßnahmen des Bundes sicherzustellen,<br />

hat die Bundesregierung am 30. Januar 1985<br />

neue „Programmatische Schwerpunkte der Raumordnung"<br />

beschlossen (BT-Drucksache 10/3146).<br />

8.2. Für die Zielerreichung der regionalen Strukturpolitik<br />

ist eine Reihe von Fachpolitiken von Bedeutung.<br />

Der nachfolgende Überblick über Stand und<br />

mögliche Aussichten bei der Zusammenarbeit gibt<br />

Hinweise auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung<br />

einzelner Fachpolitiken.<br />

In der Vergangenheit konnte erreicht werden, daß bei<br />

der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans einschließlich<br />

des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen<br />

regionalpolitische Kriterien ein stärkeres Gewicht<br />

erhielten, wobei neben dem Arbeitsplatzbedarf auch<br />

Einkommensrückstände Berücksichtigung finden<br />

müssen. Künftig muß versucht werden, auch das Kon-

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