Unterrichtung
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Drucksache 11/583<br />
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode<br />
— Benennung der förderfähigen Maßnahmegruppen.<br />
Zu den Aufgaben der Länder gehören:<br />
— Aufteilung des Mittelbedarfs und der Mittel auf die<br />
regionalen Aktionsprogramme und innerhalb dieser<br />
auf die Maßnahmegruppen.<br />
e) Art, Intensität und Voraussetzungen der Förderung<br />
bei den verschiedenen Maßnahmen (§ 5 Abs. 4<br />
GRW)<br />
Zu den Aufgaben des Planungsausschusses gehören:<br />
— Festlegung der Förderungsart (z. B. Investitionszu<br />
lage, Investitionszuschüsse und Bürgschaften)<br />
— Festlegung von Förderungshöchstsätzen und<br />
Grundsätze für deren funktionale und regionale<br />
Verteilung<br />
— Festlegung bestimmter Voraussetzungen der Bauleitplanung<br />
für die Förderung der Neuerrichtung<br />
von Betrieben in Schwerpunktorten.<br />
Zu den Aufgaben der Länder gehören:<br />
— Aufteilung der Förderungshöchstsätze im Rahmen<br />
der vom Planungsausschuß festgelegten Grundsätze<br />
— Erforderlichenfalls Anerkennung von Industrieund<br />
Gewerbeflächen in den Schwerpunktorten,<br />
auf denen die Neuerrichtung von Bet rieben gefördert<br />
werden kann.<br />
7. Empfehlungen des Planungsausschusses zur<br />
kommunalen Wirtschaftsförderung<br />
Der Planungsausschuß gibt nachstehende Empfehlungen<br />
zur kommunalen Wirtschaftsförderung ab : 1 )<br />
1) Die Kommunen haben bei der Wirtschaftsförderung<br />
ihre Stellung in der gesamtstaatlichen Ordnung<br />
und ihre — auch die Einhaltung der EG<br />
Regelungen umfassende — Verpflichtung zu Bundes-<br />
und landestreuem Verhalten zu berücksichtigen.<br />
Sie müssen die Planungen und wirtschaftspolitischen<br />
Entscheidungen des Bundes und der Länder<br />
beachten.<br />
2) Die Kommunen sollen sich bei der Wirtschaftsförderung<br />
auf die unbedenklichen Maßnahmen der<br />
indirekten Förderung im Rahmen der allgemeinen<br />
kommunalen Aufgabenerfüllung konzentrieren.<br />
3) Bei direkten Wirtschaftsförderungsmaßnahmen ist<br />
aus rechtlichen und wirtschaftspolitischen<br />
Gründen Zurückhaltung geboten. Direkte Wirtschaftsförderung<br />
ist nur ausnahmsweise zulässig;<br />
sie darf der staatlichen Wirtschaftspolitik nicht widersprechen.<br />
1) Die Empfehlungen des Planungsausschusses erfolgen in<br />
Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Innenministerkonferenz<br />
vom 12. März 1981.<br />
4) Fördermaßnahmen sollen nur nach Abwägung aller<br />
Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung<br />
sämtlicher Folgewirkungen ergriffen werden. Insbesondere<br />
soll bei direkten Fördermaßnahmen<br />
eine genaue Wirtschaftlichkeitsprüfung angestellt<br />
werden.<br />
5) Für von Kommunen getragene Wirtschaftsförderungsgesellschaften<br />
gelten die vorstehenden<br />
Grundsätze gleichermaßen.<br />
8. Zusammenarbeit mit anderen raumwirksamen<br />
Politiken<br />
-<br />
8.1. Neben der regionalen Strukturpolitik können<br />
auf den verschiedenen politischen Ebenen Sektorpolitiken<br />
regional unterschiedliche Wirkungen erzeugen.<br />
Die Beziehungen zwischen diesen Politikbereichen<br />
sind nicht immer frei von Widerspruch. Von der<br />
sektoralen Wirtschaftspolitik können sogar Wirkungen<br />
ausgehen, die die Ziele der regionalen Strukturpolitik<br />
konterkarieren. Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur" hat deshalb mehrfach die Notwendigkeit<br />
der Zusammenarbeit und Abstimmung<br />
mit den anderen raumwirksamen Politikbereichen<br />
unterstrichen. Um hierzu Grundlagen zu schaffen,<br />
wurde vor einiger Zeit ein Gutachten zur Überprüfung<br />
der Konsistenz von Agrar-, Energie- und Verkehrspolitik<br />
mit der regionalen Wirtschaftspolitik erstellt. Eine<br />
Grundaussage des Gutachtens ist, daß für einen widerspruchsfreien<br />
Einsatz der verschiedenen öffentlichen<br />
Fördermittel die Schaffung eines gemeinsamen<br />
räumlichen Bezugsrahmens eine entscheidende Vorbedingung<br />
darstellt. Grundeinheit dieses gemeinsamen<br />
räumlichen Bezugsrahmens solle dabei die auf<br />
dem Konzept der regionalen Arbeitsmärkte basierende<br />
Regionsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"<br />
sein. Dies gelte insbesondere für die Agrarstrukturpolitik<br />
(Einkommensschwelle). Die regionalen Arbeitsmärkte<br />
gäben nämlich am ehesten an, welche<br />
alternativen Einkommen zu erzielen sind und wie<br />
hoch der Einkommensausfall bei weiterem Verbleiben<br />
in der Landwirtschaft ist.<br />
Um eine bessere Abstimmung der raumwirksamen<br />
Planungen und Maßnahmen des Bundes sicherzustellen,<br />
hat die Bundesregierung am 30. Januar 1985<br />
neue „Programmatische Schwerpunkte der Raumordnung"<br />
beschlossen (BT-Drucksache 10/3146).<br />
8.2. Für die Zielerreichung der regionalen Strukturpolitik<br />
ist eine Reihe von Fachpolitiken von Bedeutung.<br />
Der nachfolgende Überblick über Stand und<br />
mögliche Aussichten bei der Zusammenarbeit gibt<br />
Hinweise auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung<br />
einzelner Fachpolitiken.<br />
In der Vergangenheit konnte erreicht werden, daß bei<br />
der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans einschließlich<br />
des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen<br />
regionalpolitische Kriterien ein stärkeres Gewicht<br />
erhielten, wobei neben dem Arbeitsplatzbedarf auch<br />
Einkommensrückstände Berücksichtigung finden<br />
müssen. Künftig muß versucht werden, auch das Kon-