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Drucksache 11/583<br />

Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode<br />

Befragungen verursachen, wenn sie repräsentativ<br />

sein sollen, neben methodischen Problemen auch erhebliche<br />

Kosten. Sie sind auch mit einem beträchtlichen<br />

Verwaltungsaufwand für die befragten Betriebe<br />

verbunden. Breit angelegte Befragungen können deshalb<br />

nur in längeren Zeitabständen durchgeführt werden.<br />

9.3.6. Einige Länder überprüfen Situation und Entwicklung<br />

ihrer Fördergebiete außerdem regelmäßig<br />

mit Regionaldaten der amtlichen Statistik. Dabei stehen<br />

Indikatoren zur Beschäftigungsentwicklung, zur<br />

Arbeitsmarktsituation, zum regionalen Einkommen<br />

und zur Bevölkerungswanderung im Mittelpunkt. Ein<br />

Vergleich dieser Daten für die Fördergebiete mit denen<br />

der Nichtfördergebiete bzw. mit dem jeweiligen<br />

Landesdurchschnitt zeigt auf, inwieweit im Untersuchungszeitraum<br />

regionale Disparitäten abgebaut und<br />

damit regionalpolitische Ziele erreicht wurden.<br />

9.3.7. Im Mittelpunkt der Zielerreichungskontrolle<br />

steht die in mehrjährigen Abständen vom Planungsausschuß<br />

durchgeführte Überprüfung der Förderbedürftigkeit<br />

der 179 Arbeitsmarktregionen des Bundesgebiets.<br />

Der Planungsausschuß hat eine solche<br />

Überprüfung zuletzt im Juli 1986 durchgeführt. Zu<br />

diesem Zweck hat er für jede der 179 Arbeitsmarktregionen<br />

des Bundesgebiets verschiedene Indikatoren<br />

zur regionalen Einkommenslage, zur Situation auf<br />

dem regionalen Arbeitsmarkt und zur regionalen Infrastrukturausstattung<br />

ermittelt. Auf dieser Datenbasis<br />

hat er dann ein zweistufiges Verfahren zur Festlegung<br />

der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe<br />

entwickelt:<br />

Der überwiegende Teil der förderbedürftigen Regionen<br />

wurde mit Hilfe eines Gesamtindikators, der die<br />

wirtschaftsstrukturelle Gesamtsituation einer jeder<br />

der 179 Arbeitsmarktregionen des Bundesgebiets widerspiegelt,<br />

ausgewählt. In diesen Gesamtindikator<br />

gehen ein:<br />

— die regionale Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten<br />

pro Kopf der Wohnbevölkerung 1982 (mit<br />

22,5 %),<br />

— das regionale Bruttoentgelt je abhängig Beschäftigten<br />

1982 (mit 22,5 %),<br />

— die regionale Arbeitslosenquote 1981 bis 1985 (mit<br />

45 %),<br />

— ein komplexer Infrastrukturindikator (mit 10 %).<br />

In einem zweiten Schritt hat der Planungsausschuß<br />

einen sogenannten Extremwertausgleich durchgeführt.<br />

Dabei würden ergänzend solche Regionen in<br />

das Normalfördergebiet aufgenommen, deren Gesamtindikatorwert<br />

zwar oberhalb der vom Planungsausschuß<br />

festgelegten Schwelle liegt, die aber auf<br />

dem Arbeitsmarkt eine extreme Problemlage, d. h.<br />

eine Arbeitslosenquote 1981 bis 1985 von mehr als<br />

160 % des Bundesdurchschnitts, aufweisen.<br />

Mit Hilfe der zum Zwecke der Neuabgrenzung des<br />

Fördergebiets ermittelten Regionalindikatoren kann<br />

kontrolliert werden, wie sich die einzelnen Regionen<br />

seit dem vorherigen Neuabgrenzungszeitpunkt im<br />

Vergleich zum Bundes- oder Landesdurchschnitt ent<br />

wickelt haben. Die Aussagekraft dieser Art der Zielerreichungskontrolle<br />

ist aber insoweit eingeschränkt,<br />

als die für die Neuabgrenzung 1986 ermittelten Indikatoren<br />

nicht in jedem Fall mit denen der vorherigen<br />

Neuabgrenzung 1981 identisch sind.<br />

Diese systematische Überprüfung der Förderbedürftigkeit<br />

der Regionen läßt — wie auch jeder andere<br />

Ansatz einer Zielerreichungskontrolle — keine sicheren<br />

Aussagen darüber zu, ob und inwieweit eine festgestellte<br />

Annäherung der Förderregionen an das Niveau<br />

der Nichtförderregionen dem Einsatz des GA<br />

Instrumentariums zuzurechnen ist. Dieser Ansatz<br />

stellt hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit regionalstatistischer<br />

Daten und - erfordert erhebliche administrative<br />

und politische Anstrengungen. Er kann deswegen<br />

bestenfalls in Abständen von vier bis fünf Jahren<br />

durchgeführt werden.<br />

Zum Zwecke einer Zielerreichungskontrolle sind die<br />

Daten der Neuabgrenzung 1986 von der Bundesforschungsanstalt<br />

für Landeskunde und Raumordnung<br />

u. a. für das Fördergebiet, das Nichtfördergebiet und<br />

die einzelnen Regionalen Aktionsprogramme des<br />

14. Rahmenplans aggregiert und den vergleichbaren<br />

Indikatorwerten dieser Regionseinheiten aus der Abgrenzung<br />

von 1981 gegenübergestellt worden. Bei der<br />

Bewertung dieser Vergleichsdaten ist zu berücksichtigen,<br />

daß die beiden Einkommensindikatoren der<br />

Neuabgrenzung 1986 nicht identisch mit denjenigen<br />

der Abgrenzung 1981 sind. Außerdem liefert eine<br />

Zielerreichungskontrolle keine Information über die<br />

Ursachen einer festgestellten Entwicklung.<br />

Der Vergleich der 1986 verwendeten mit den 1981<br />

verwendeten Indikatoren für das Fördergebiet des<br />

14. Rahmenplans zeigt, daß die Fördergebiete sowohl<br />

im Einkommensbereich als auf einem Arbeitsmarktziel<br />

gegenüber den Nichtfördergebieten aufgeholt<br />

haben. Dabei war die Entwicklung des Zonenrandgebiets<br />

noch günstiger als die des übrigen Fördergebiets.<br />

Die insgesamt positive Entwicklung des Fördergebiets<br />

verlief allerdings regional uneinheitlich. Fördergebieten,<br />

die ihren Abstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt<br />

deutlich verkürzt haben, stehen auch<br />

solche gegenüber, die gegenüber dem Bundesdurchschnitt<br />

weiter zurückgefallen sind. Dies gilt für alle<br />

Zielindikatoren, ist aber bei der regionalen Arbeitslosenquote<br />

besonders ausgeprägt.<br />

Im einzelnen kommt diese Zielerreichungskontrolle<br />

zu folgenden Ergebnissen:<br />

a) Vergleich der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten<br />

1982 mit dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen<br />

1978<br />

1978 1982 Differenz<br />

in Pro<br />

in % des Bundes- zentdurchschnitts<br />

punkten<br />

Fördergebiet<br />

(14. Rahmenplan) 80,6 80,9 +0,3<br />

Zonenrandgebiet 85,3 86,1 +0,8<br />

Nichtfördergebiet 108,3 108,1 —0,2

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