Unterrichtung
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Drucksache 11/583<br />
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode<br />
— Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die<br />
Auswahl von Schwerpunktorten.<br />
— Festlegung von Höchstsätzen der Förderung unter<br />
Berücksichtigung eines allgemeinen Präferenzgefälles<br />
(im Zonenrandgebiet sind höhere Spitzenpräferenzen<br />
als in den übrigen Fördergebieten<br />
möglich; Berlin-West, für das die Sonderregelungen<br />
des Berlin-Förderungsgesetzes gelten, werden<br />
die höchsten Präferenzen garantiert).<br />
— Einheitliche Förderungsregelungen über Voraus<br />
setzungen, Art und Intensität der Förderung.<br />
— Integrierter Einsatz des gesamten regionalpolitischen<br />
Instrumentariums (regionale Investitionszulage<br />
als durch Gesetz garantierte Basisförderung;<br />
Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe<br />
als va riable Ergänzungsförderung;<br />
flankierende Kreditprogramme des ERP-Sondervermögens;<br />
zeitlich bef ristete Sonderprogramme<br />
für strukturschwache bzw. vom Strukturwandel<br />
besonders betroffene oder bedrohte Gebiete; indirekte<br />
Auswirkungen der Rahmenplanung auf andere<br />
regionalpolitisch bedeutsame Planungen des<br />
Bundes und der Länder).<br />
4. Grundsätze der regionalen Strukturpolitik<br />
4.1. Fördergebiete, Schwerpunkte, Förderpräferenzen,<br />
Arbeitsplatzziele<br />
4.1.1. Nach § 5 Nr. 1 GRW sind die förderungsbedürftigen<br />
Gebiete im Rahmenplan aufzuführen. Sie<br />
sind nach Gemeinden festgelegt worden. Gebietsstand<br />
ist der 1. Januar 1987.<br />
Das Fördergebiet entspricht den Beschlüssen des Planungsausschusses<br />
zur Neuabgrenzung vom 4. Juli<br />
1987 (vgl. Anhang O und P).<br />
4.1.2. Fremdenverkehrsvorhaben werden in den im<br />
Rahmenplan genannten Fremdenverkehrsgebieten<br />
gefördert. In diesen Gebieten stellt der Fremdenverkehr<br />
eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung<br />
des Wirtschaftsraumes dar. Die Fremdenverkehrsgebiete<br />
sind im Hinblick auf § 3 Abs. 2 Investitionszulagengesetz<br />
so detailliert wie möglich abgegrenzt und<br />
nach Regionalen Aktionsprogrammen aufgegliedert.<br />
Gebietsstand für die Fremdenverkehrsgebiete ist der<br />
1. Januar 1987.<br />
4.1.3. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 GRW soll sich die Förderung<br />
auf räumliche Schwerpunktorte konzentrieren.<br />
Die Länder haben entsprechend den Grundsatzbeschlüssen<br />
Schwerpunkte vorgeschlagen. Gebietsstand<br />
für die Schwerpunkte und ihre Mitorte ist der<br />
1. Januar 1987, soweit nichts anderes in den Regionalen<br />
Aktionsprogrammen vermerkt ist.<br />
Bei einer Reihe von Schwerpunktorten sind die Förderpräferenzen<br />
verändert worden (vgl. Anhang Q).<br />
Der Unterausschuß hat das System der Schwerpunktorte<br />
auf der Basis von zwei von ihm in Auftrag gegebenen<br />
wissenschaftlichen Gutachten überprüft. Dabei<br />
hat sich eine Reihe fachlicher und politischer Probleme<br />
gestellt, für die noch keine Lösung gefunden<br />
werden konnte. Der Unterausschuß wird seine Überlegungen<br />
über eine Neuordnung des räumlichen Präferenzsystems<br />
der Gemeinschaftsaufgabe fortsetzen,<br />
um auch diesen Teil des Fördersystems den veränderten<br />
regionalwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.<br />
Die Relation von übergeordneten Schwerpunktorten<br />
zur Gesamtzahl der Schwerpunktorte liegt weiterhin<br />
bei 2:3.<br />
4.1.4. Nach § 5 Nr. 2 GRW sind im Rahmenplan die<br />
Ziele zu nennen, die in den Fördergebieten erreicht<br />
werden sollen. Bei der Festlegung der Arbeitsplatzziele<br />
ist grundsätzlich -von den Zieldaten des letzten<br />
Rahmenplans, der zu erwartenden wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und den zur Verfügung stehenden Mitteln<br />
auszugehen. Die Arbeitsplatzziele sind überprüfbar<br />
und revidierbar.<br />
In den Regionalen Aktionsprogrammen sind auch<br />
künftig keine Ziele hinsichtlich des Abbaus von Einkommensrückständen<br />
genannt. Der Grund liegt weiterhin<br />
darin, daß für dieses Kriterium die Überprüfungsmöglichkeit<br />
noch nicht hinreichend ausgebaut<br />
und gesichert ist. Ziel der regionalen Wirtschaftspolitik<br />
ist die Schaffung oder Erneuerung von Arbeitsplätzen,<br />
die eine angemessene Erhöhung der Einkommen<br />
in der Region bewirken. Unter Erneuerung ist auch<br />
die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze bei qualitativer<br />
Verbesserung zu verstehen. Die Frage, ob und<br />
inwieweit die Erhaltung von Arbeitsplätzen ohne Erhöhung<br />
der Einkommen in der Region förderungswürdiges<br />
Ziel der Regionalpolitik sein kann oder soll,<br />
ist nicht eindeutig zu beantworten. Zwar kann kurzfristig<br />
die Erhaltung von Arbeitsplätzen mit geringerer<br />
Entlohnung regionalpolitisch geboten sein, um die<br />
regionale Arbeitsmarktlage nicht zu verschärfen. Dies<br />
darf jedoch nicht dazu führen, daß notwendige Anpassungen<br />
verhindert werden, da sonst die langfristigen<br />
Entwicklungschancen von Regionen gemindert<br />
und regionale Diskrepanzen noch verstärkt werden.<br />
Grundsätzlich besteht Übereinstimmung darüber, daß<br />
primär qualitativ gute Arbeitsplätze gefördert werden<br />
müssen. Damit diesem Gesichtspunkt bei der Durchführung<br />
der regionalen Wirtschaftsförderung verstärkt<br />
Rechnung getragen wird, wurden bereits im<br />
6. Rahmenplan allgemeine Kriterien zur Beurteilung<br />
qualitativ guter Arbeitsplätze genannt. Eine weitere<br />
Präzisierung dieser Kriterien erscheint zwar wünschenswert,<br />
wirft aber eine Reihe schwieriger Probleme<br />
auf, die beim derzeitigen Stand der Regionalstatistik<br />
als kaum lösbar anzusehen sind.<br />
Im Planungszeitraum 1987 bis 1991 sollen in den Fördergebieten<br />
jährlich durchschnittlich 47 960 — insgesamt<br />
also 239 800 — neue Arbeitsplätze geschaffen<br />
und 44 180 — insgesamt also 220 900 — bestehende<br />
Arbeitsplätze gesichert werden. Um diese Ziele zu<br />
erreichen, ist geplant, gewerbliche Investitionen mit<br />
einem Gesamtvolumen von rd. 57,2 Mrd. DM mit GA<br />
Mitteln zu fördern. Außerdem ist vorgesehen, den<br />
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit GA<br />
Mitteln zu fördern. Das geplante Investitionsvolumen<br />
dieser Maßnahmen beläuft sich im Planungszeitraum<br />
auf rd. 2,2 Mrd. DM.