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Drucksache 11/583<br />

Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode<br />

— Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die<br />

Auswahl von Schwerpunktorten.<br />

— Festlegung von Höchstsätzen der Förderung unter<br />

Berücksichtigung eines allgemeinen Präferenzgefälles<br />

(im Zonenrandgebiet sind höhere Spitzenpräferenzen<br />

als in den übrigen Fördergebieten<br />

möglich; Berlin-West, für das die Sonderregelungen<br />

des Berlin-Förderungsgesetzes gelten, werden<br />

die höchsten Präferenzen garantiert).<br />

— Einheitliche Förderungsregelungen über Voraus<br />

setzungen, Art und Intensität der Förderung.<br />

— Integrierter Einsatz des gesamten regionalpolitischen<br />

Instrumentariums (regionale Investitionszulage<br />

als durch Gesetz garantierte Basisförderung;<br />

Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe<br />

als va riable Ergänzungsförderung;<br />

flankierende Kreditprogramme des ERP-Sondervermögens;<br />

zeitlich bef ristete Sonderprogramme<br />

für strukturschwache bzw. vom Strukturwandel<br />

besonders betroffene oder bedrohte Gebiete; indirekte<br />

Auswirkungen der Rahmenplanung auf andere<br />

regionalpolitisch bedeutsame Planungen des<br />

Bundes und der Länder).<br />

4. Grundsätze der regionalen Strukturpolitik<br />

4.1. Fördergebiete, Schwerpunkte, Förderpräferenzen,<br />

Arbeitsplatzziele<br />

4.1.1. Nach § 5 Nr. 1 GRW sind die förderungsbedürftigen<br />

Gebiete im Rahmenplan aufzuführen. Sie<br />

sind nach Gemeinden festgelegt worden. Gebietsstand<br />

ist der 1. Januar 1987.<br />

Das Fördergebiet entspricht den Beschlüssen des Planungsausschusses<br />

zur Neuabgrenzung vom 4. Juli<br />

1987 (vgl. Anhang O und P).<br />

4.1.2. Fremdenverkehrsvorhaben werden in den im<br />

Rahmenplan genannten Fremdenverkehrsgebieten<br />

gefördert. In diesen Gebieten stellt der Fremdenverkehr<br />

eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung<br />

des Wirtschaftsraumes dar. Die Fremdenverkehrsgebiete<br />

sind im Hinblick auf § 3 Abs. 2 Investitionszulagengesetz<br />

so detailliert wie möglich abgegrenzt und<br />

nach Regionalen Aktionsprogrammen aufgegliedert.<br />

Gebietsstand für die Fremdenverkehrsgebiete ist der<br />

1. Januar 1987.<br />

4.1.3. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 GRW soll sich die Förderung<br />

auf räumliche Schwerpunktorte konzentrieren.<br />

Die Länder haben entsprechend den Grundsatzbeschlüssen<br />

Schwerpunkte vorgeschlagen. Gebietsstand<br />

für die Schwerpunkte und ihre Mitorte ist der<br />

1. Januar 1987, soweit nichts anderes in den Regionalen<br />

Aktionsprogrammen vermerkt ist.<br />

Bei einer Reihe von Schwerpunktorten sind die Förderpräferenzen<br />

verändert worden (vgl. Anhang Q).<br />

Der Unterausschuß hat das System der Schwerpunktorte<br />

auf der Basis von zwei von ihm in Auftrag gegebenen<br />

wissenschaftlichen Gutachten überprüft. Dabei<br />

hat sich eine Reihe fachlicher und politischer Probleme<br />

gestellt, für die noch keine Lösung gefunden<br />

werden konnte. Der Unterausschuß wird seine Überlegungen<br />

über eine Neuordnung des räumlichen Präferenzsystems<br />

der Gemeinschaftsaufgabe fortsetzen,<br />

um auch diesen Teil des Fördersystems den veränderten<br />

regionalwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.<br />

Die Relation von übergeordneten Schwerpunktorten<br />

zur Gesamtzahl der Schwerpunktorte liegt weiterhin<br />

bei 2:3.<br />

4.1.4. Nach § 5 Nr. 2 GRW sind im Rahmenplan die<br />

Ziele zu nennen, die in den Fördergebieten erreicht<br />

werden sollen. Bei der Festlegung der Arbeitsplatzziele<br />

ist grundsätzlich -von den Zieldaten des letzten<br />

Rahmenplans, der zu erwartenden wirtschaftlichen<br />

Entwicklung und den zur Verfügung stehenden Mitteln<br />

auszugehen. Die Arbeitsplatzziele sind überprüfbar<br />

und revidierbar.<br />

In den Regionalen Aktionsprogrammen sind auch<br />

künftig keine Ziele hinsichtlich des Abbaus von Einkommensrückständen<br />

genannt. Der Grund liegt weiterhin<br />

darin, daß für dieses Kriterium die Überprüfungsmöglichkeit<br />

noch nicht hinreichend ausgebaut<br />

und gesichert ist. Ziel der regionalen Wirtschaftspolitik<br />

ist die Schaffung oder Erneuerung von Arbeitsplätzen,<br />

die eine angemessene Erhöhung der Einkommen<br />

in der Region bewirken. Unter Erneuerung ist auch<br />

die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze bei qualitativer<br />

Verbesserung zu verstehen. Die Frage, ob und<br />

inwieweit die Erhaltung von Arbeitsplätzen ohne Erhöhung<br />

der Einkommen in der Region förderungswürdiges<br />

Ziel der Regionalpolitik sein kann oder soll,<br />

ist nicht eindeutig zu beantworten. Zwar kann kurzfristig<br />

die Erhaltung von Arbeitsplätzen mit geringerer<br />

Entlohnung regionalpolitisch geboten sein, um die<br />

regionale Arbeitsmarktlage nicht zu verschärfen. Dies<br />

darf jedoch nicht dazu führen, daß notwendige Anpassungen<br />

verhindert werden, da sonst die langfristigen<br />

Entwicklungschancen von Regionen gemindert<br />

und regionale Diskrepanzen noch verstärkt werden.<br />

Grundsätzlich besteht Übereinstimmung darüber, daß<br />

primär qualitativ gute Arbeitsplätze gefördert werden<br />

müssen. Damit diesem Gesichtspunkt bei der Durchführung<br />

der regionalen Wirtschaftsförderung verstärkt<br />

Rechnung getragen wird, wurden bereits im<br />

6. Rahmenplan allgemeine Kriterien zur Beurteilung<br />

qualitativ guter Arbeitsplätze genannt. Eine weitere<br />

Präzisierung dieser Kriterien erscheint zwar wünschenswert,<br />

wirft aber eine Reihe schwieriger Probleme<br />

auf, die beim derzeitigen Stand der Regionalstatistik<br />

als kaum lösbar anzusehen sind.<br />

Im Planungszeitraum 1987 bis 1991 sollen in den Fördergebieten<br />

jährlich durchschnittlich 47 960 — insgesamt<br />

also 239 800 — neue Arbeitsplätze geschaffen<br />

und 44 180 — insgesamt also 220 900 — bestehende<br />

Arbeitsplätze gesichert werden. Um diese Ziele zu<br />

erreichen, ist geplant, gewerbliche Investitionen mit<br />

einem Gesamtvolumen von rd. 57,2 Mrd. DM mit GA<br />

Mitteln zu fördern. Außerdem ist vorgesehen, den<br />

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit GA<br />

Mitteln zu fördern. Das geplante Investitionsvolumen<br />

dieser Maßnahmen beläuft sich im Planungszeitraum<br />

auf rd. 2,2 Mrd. DM.

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