Bericht über das Geschäftsjahr 2011 - Bausparkasse Mainz AG
Bericht über das Geschäftsjahr 2011 - Bausparkasse Mainz AG
Bericht über das Geschäftsjahr 2011 - Bausparkasse Mainz AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
22 Jahresabschluss<br />
Anhang<br />
Anhang<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Bausparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> <strong>AG</strong> (im Folgenden: BKM) zum 31. Dezember <strong>2011</strong> ist nach den handelsrechtlichen<br />
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BilMoG) aufgestellt worden. Die Verordnung <strong>über</strong> die<br />
Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie die Vorschriften des Aktiengesetzes, des<br />
Kreditwesengesetzes und des <strong>Bausparkasse</strong>ngesetzes, soweit sie sich auf den Jahresabschluss beziehen, und einschlägige Verlautbarungen<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurden bei der Aufstellung berücksichtigt. Die Gliederung der Bilanz<br />
und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Formblättern der RechKredV. Im amtlichen Formblatt vorgesehene, aber nicht belegte<br />
Positionen wurden nicht aufgeführt.<br />
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Es wurden bilanziert:<br />
auf der Aktivseite<br />
zum Nennwert<br />
Kassenbestände, Bundesbankguthaben und Forderungen an Kreditinstitute<br />
Baudarlehen und andere Forderungen an Kunden unter Absetzung von Einzelwertberichtigungen, pauschalen Einzelwertberichtigungen<br />
sowie Pauschalwertberichtigungen<br />
zu Anschaffungskosten oder dem gemilderten Niederstwertprinzip<br />
Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagevermögens (Finanzanlagebestand)<br />
zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert<br />
Beteiligungen<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen unter Absetzung planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung der<br />
steuerrechtlichen Vorschriften sowie der Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund dauerhafter Wert-<br />
minderung<br />
sonstige Vermögensgegenstände (mit Ausnahme des zum Barwert bewerteten Körperschaftsteuerguthabens)<br />
aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, soweit es die zur Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen<br />
angeschafften Wertpapiere betrifft<br />
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB<br />
wird kein Gebrauch gemacht. Steuerliche Verlustvorträge, die gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB bei der Bewertung zu berücksichtigen<br />
wären, liegen nicht vor.