Magazin 196110
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In vielen landwirtschaftlichen Betrieben sind zur Säuberung des Viehes Staubsauger<br />
vorhanden, die auch zur Beseitigung radioaktiven Staubes verwendet<br />
werden können. Tiere, die mit radiooktivem Staub in Berührung gekommen<br />
sind, müssen in jedem Falle so schnell wie möglich davon befreit werden.<br />
Wann kann der geschützte<br />
Aufenthaltsraum yerlassen werden?<br />
Der Aufenthalt in einem geschützten<br />
Raum kann bis zu mehreren Tagen<br />
notwendig werden. Das bedeutet jedoch<br />
nicht, daß ein kurzzeitiges Verlassen<br />
des Raumes überhaupt nicht möglich<br />
ist. 24 Stunden nach der Explosion<br />
können die notwendigsten Arbeiten wie<br />
Füttern und Tränken der Tiere sdlOn<br />
vorgenommen werden. Es muß aber<br />
alles so schnell wie möglich geschehen.<br />
Je später man einen strahJengefährdeten<br />
Raum betritt, desto länger kann<br />
man sich darin aufhalten. Die eigentliche<br />
Entwarnung kann, wie gesagt,<br />
sehr lange auf sich warten lassen. Man<br />
werde aber nicht ungeduldig, sondern<br />
denke daran, daß erst Sicherheit für<br />
Menschen und Tiere gegeben sein muß,<br />
bevor entwarnt werden kann. Die<br />
äußerliche Ruhe ist ein Trugbild, durch<br />
das man sich nicht täuschen lassen<br />
dart.<br />
Wann und wie soll ein geschUtzter<br />
Aufenthaltsraum gelUftet werden?<br />
Die beste und sicherste SdlUtzbelüftung<br />
gewährleistet ein vorsdlriftsmä<br />
Cig eingebautes Grobsandfilter, das in<br />
seinen wesentlichen Merkmalen bereits<br />
oben beschrieben worden ist. Wenn<br />
keine Schutzbelüftung vorhanden ist,<br />
muß mit dem Lüften von Aufenthaltsräumen<br />
für Menschen und Tiere<br />
so lange gewartet werden. bis sich<br />
der größte Teil der radioaktiven Staubteilchen,<br />
etwa sechs Stunden nach Beginn<br />
des Niederschlages, am Boden abgesetzt<br />
hat. Wenn gelüftet wird, dann<br />
keine Zugluft entstehen lassen I Nur<br />
immer ein Fenster oder eine Tür öffnen,<br />
die auf der dem Wind abgekehrten<br />
Seite liegen müssen. Grundsatz:<br />
Bei jeder Lüftung darauf achten, daß<br />
so wenig Staub wie möglich in den<br />
Schutzraum kommt. Dabei daran denken,<br />
daß es sich nicht immer um sichtbare<br />
Staubmengen zu handeln braucht.<br />
Nach dem Lüften den Aufenthaltsraum<br />
reinigen. Staubsauger gebrauchen.<br />
Schmutz nicht im Raum aufbewahren,<br />
sondern ins Freie bringen.<br />
Wie kann man die Gefahr der radioaktlyen<br />
Bestrahlung von Mensch und<br />
Tier yermlndern?<br />
Frühestens nach 24 Stunden wird es<br />
möglich sein, den Aufenthaltsraum<br />
kurzfristig zu verlassen. Die Luttschutzführungsstellen<br />
werden diese Lage über<br />
die Rundfunksender bekanntgeben.<br />
Neben der Versorgung der Tiere muß<br />
jetzt versucht werden, den radioaktiven<br />
Staub soweit wiemögHch von Wohnhaus,<br />
Ställen und der näheren Umgebung<br />
zu entfernen. Dort, wo die Wasserleitung<br />
intakt ist, geschieht das<br />
durch gründliches Abspritzen der Dächer,<br />
Wände, Fenster, Türen, Hofplätze<br />
und Wege. Es muß aber für eine gute<br />
Ableitung des Schmutzwassers gesorgt<br />
werden, denn in ihm sammeln sich die<br />
radioaktiven Strahler und bedeuten<br />
eine intensive Strahlenquelle. Die<br />
Durchführung der Arbeiten muß mit<br />
äußerster Sorgfalt und Vorsicht geschehen.<br />
Auf keinen Fall darf das<br />
Schmutzwasser mit der Haut in Berührung<br />
kommen. Nur die schon erwähnte<br />
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