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Magazin 196110

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In vielen landwirtschaftlichen Betrieben sind zur Säuberung des Viehes Staubsauger<br />

vorhanden, die auch zur Beseitigung radioaktiven Staubes verwendet<br />

werden können. Tiere, die mit radiooktivem Staub in Berührung gekommen<br />

sind, müssen in jedem Falle so schnell wie möglich davon befreit werden.<br />

Wann kann der geschützte<br />

Aufenthaltsraum yerlassen werden?<br />

Der Aufenthalt in einem geschützten<br />

Raum kann bis zu mehreren Tagen<br />

notwendig werden. Das bedeutet jedoch<br />

nicht, daß ein kurzzeitiges Verlassen<br />

des Raumes überhaupt nicht möglich<br />

ist. 24 Stunden nach der Explosion<br />

können die notwendigsten Arbeiten wie<br />

Füttern und Tränken der Tiere sdlOn<br />

vorgenommen werden. Es muß aber<br />

alles so schnell wie möglich geschehen.<br />

Je später man einen strahJengefährdeten<br />

Raum betritt, desto länger kann<br />

man sich darin aufhalten. Die eigentliche<br />

Entwarnung kann, wie gesagt,<br />

sehr lange auf sich warten lassen. Man<br />

werde aber nicht ungeduldig, sondern<br />

denke daran, daß erst Sicherheit für<br />

Menschen und Tiere gegeben sein muß,<br />

bevor entwarnt werden kann. Die<br />

äußerliche Ruhe ist ein Trugbild, durch<br />

das man sich nicht täuschen lassen<br />

dart.<br />

Wann und wie soll ein geschUtzter<br />

Aufenthaltsraum gelUftet werden?<br />

Die beste und sicherste SdlUtzbelüftung<br />

gewährleistet ein vorsdlriftsmä­<br />

Cig eingebautes Grobsandfilter, das in<br />

seinen wesentlichen Merkmalen bereits<br />

oben beschrieben worden ist. Wenn<br />

keine Schutzbelüftung vorhanden ist,<br />

muß mit dem Lüften von Aufenthaltsräumen<br />

für Menschen und Tiere<br />

so lange gewartet werden. bis sich<br />

der größte Teil der radioaktiven Staubteilchen,<br />

etwa sechs Stunden nach Beginn<br />

des Niederschlages, am Boden abgesetzt<br />

hat. Wenn gelüftet wird, dann<br />

keine Zugluft entstehen lassen I Nur<br />

immer ein Fenster oder eine Tür öffnen,<br />

die auf der dem Wind abgekehrten<br />

Seite liegen müssen. Grundsatz:<br />

Bei jeder Lüftung darauf achten, daß<br />

so wenig Staub wie möglich in den<br />

Schutzraum kommt. Dabei daran denken,<br />

daß es sich nicht immer um sichtbare<br />

Staubmengen zu handeln braucht.<br />

Nach dem Lüften den Aufenthaltsraum<br />

reinigen. Staubsauger gebrauchen.<br />

Schmutz nicht im Raum aufbewahren,<br />

sondern ins Freie bringen.<br />

Wie kann man die Gefahr der radioaktlyen<br />

Bestrahlung von Mensch und<br />

Tier yermlndern?<br />

Frühestens nach 24 Stunden wird es<br />

möglich sein, den Aufenthaltsraum<br />

kurzfristig zu verlassen. Die Luttschutzführungsstellen<br />

werden diese Lage über<br />

die Rundfunksender bekanntgeben.<br />

Neben der Versorgung der Tiere muß<br />

jetzt versucht werden, den radioaktiven<br />

Staub soweit wiemögHch von Wohnhaus,<br />

Ställen und der näheren Umgebung<br />

zu entfernen. Dort, wo die Wasserleitung<br />

intakt ist, geschieht das<br />

durch gründliches Abspritzen der Dächer,<br />

Wände, Fenster, Türen, Hofplätze<br />

und Wege. Es muß aber für eine gute<br />

Ableitung des Schmutzwassers gesorgt<br />

werden, denn in ihm sammeln sich die<br />

radioaktiven Strahler und bedeuten<br />

eine intensive Strahlenquelle. Die<br />

Durchführung der Arbeiten muß mit<br />

äußerster Sorgfalt und Vorsicht geschehen.<br />

Auf keinen Fall darf das<br />

Schmutzwasser mit der Haut in Berührung<br />

kommen. Nur die schon erwähnte<br />

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