Initial Public Offering (IPO): - Org-Portal.org
Initial Public Offering (IPO): - Org-Portal.org
Initial Public Offering (IPO): - Org-Portal.org
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Initial</strong> <strong>Public</strong> <strong>Offering</strong> (<strong>IPO</strong>): Ausgestaltung, Prozess und Beteiligte 5<br />
unterscheiden, da sich das Verhalten dieser Gruppen am Kapitalmarkt oft sehr stark<br />
unterscheidet. 16 Beide Gruppen streben eine hohe Rendite bzw. die Diversifikation<br />
ihres Portfolios an und haben prinzipiell ein Interesse an einem niedrigen Emissionspreis<br />
und hohen Wachstumsaussichten. Für institutionelle Investoren spielt häufig<br />
auch der Einfluss auf die Unternehmung durch die Ausübung der Aktionärsrechte<br />
eine entscheidende Rolle. 17 Für Venture Capital-Investoren bietet die Börseneinführung<br />
einen „Exitkanal“ und ermöglicht den Rückzug aus dem Investment. 18<br />
3 Gestaltungsvariablen des <strong>Initial</strong> <strong>Public</strong> <strong>Offering</strong><br />
3.1 Rechtsform<br />
Zur Börseneinführung bedarf es der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder<br />
der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Letztere ist im Spezialfall auch in<br />
der Ausgestaltung als GmbH & Co KGaA möglich. 19 Ist die derzeitige Rechtsform<br />
eine andere, so muss vor dem Börsengang eine Umwandlung erfolgen. Die<br />
Möglichkeiten hierfür sind im Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechtes vom<br />
1. Januar 1995 geregelt. Als Formen stehen dabei Verschmelzung, Formwechsel,<br />
Spaltung und Vermögensübertragung zur Verfügung. 20<br />
Die Form der KGaA verbindet Elemente aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihre<br />
Vorteile bestehen in einem flexibleren Gestaltungsspielraum und steuerlichen<br />
Begünstigungen. Da die Bemessungsgrundlage der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
bei der KGaA der Einheitswert ist, welcher meist unter dem Börsenwert liegt,<br />
ergeben sich hier geringere Steuerbelastungen. Allerdings existieren auch einige<br />
Nachteile, wie z. B. die niedrigere Akzeptanz im Ausland. Deshalb ist die KGaA<br />
auch weniger verbreitet als die AG. 21 Als Vorteil der Aktiengesellschaft sind die<br />
große Aufteilbarkeit des Kapitals, die in der Regel hohe Fungibilität, die Möglichkeit<br />
der breiten Streuung und die relativ strikte rechtliche Ausgestaltung zu nennen. 22<br />
16 Vgl. ebenda, S. 59.<br />
17 Vgl. Rapp, H.-W. (1996), S. 68ff.<br />
18 Vgl. Schmitt, H. (1984), S. 299.<br />
19 Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 356.<br />
20 Vgl. Korts, S., Korts,. P. (1999), S. 67.<br />
21 Vgl. zu diesem Abschnitt Blättchen, W., Jacquillat, B. (1999), S. 89ff.<br />
22 Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 357.