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Kaspersky Internet Security 7.0 - Kaspersky Lab

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202 <strong>Kaspersky</strong> <strong>Internet</strong> <strong>Security</strong> <strong>7.0</strong><br />

Damit die von Ihnen gewählte Aktion automatisch ausgeführt wird, wenn diese<br />

Aktivität auf Ihrem Computer initiiert wird,<br />

Hinweis<br />

1. Vergewissern Sie sich, dass das Kontrollkästchen Regel erstellen<br />

aktiviert ist.<br />

2. Wählen Sie den Typ der Aktivität, auf welche die Aktion angewandt<br />

werden soll, aus der Dropdown-Liste:<br />

Jede Aktivität – Netzwerkaktivität beliebigen Charakters, die von<br />

dieser Anwendung initiiert wird.<br />

Benutzerdefiniert – eine einzelne Aktivität, die im Fenster zum<br />

Erstellen der Regel festgelegt werden muss (s. Pkt. 12.1.1.2.1 auf<br />

S. 175).<br />

– Name einer Vorlage, die zur Sammlung der Regeln<br />

gehört, die für die Netzwerkaktivität der Anwendung charakteristisch<br />

sind. Dieser Aktivitätstyp erscheint dann in der Liste, wenn für<br />

die Anwendung, welche die Netzwerkaktivität initiiert hat, im Lieferumfang<br />

von <strong>Kaspersky</strong> <strong>Internet</strong> <strong>Security</strong> eine passende Vorlage<br />

vorhanden ist (s. Pkt. 12.1.1.2.2 auf S. 175). In diesem Fall müssen<br />

Sie nicht wählen, welche Aktivität hier erlaubt oder verboten werden<br />

soll. Verwenden Sie die Vorlage und erstellen Sie auf diese<br />

Weise automatisch eine Regelkombination für die Anwendung.<br />

3. Wählen Sie die erforderliche Aktion: Erlauben oder Verbieten.<br />

Beachten Sie, dass die neue Regel nur dann verwendet wird, wenn ihr alle Verbindungsparameter<br />

entsprechen. Für eine Verbindung, die beispielsweise von<br />

einem anderen lokalen Port aus erfolgt, ist die Regel unwirksam.<br />

Wenn Sie von der Firewall nicht über die Versuche von Anwendungen, eine<br />

Netzwerkverbindung aufzubauen, informiert werden möchten, verwenden Sie<br />

den Link Trainingsmodus deaktivieren. Dadurch wechselt die Firewall in den<br />

Modus Minimaler Schutz, in dem jede beliebige Verbindung erlaubt wird, unter<br />

Ausnahme jener Verbindungen, für die Verbotsregeln existieren.

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