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PDF-Ausgabe - Berliner Mieterverein e.V.

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Sonderthema<br />

3.11. 2013 VolkSentScheid energie<br />

Alle Argumente Pro & Contra<br />

Am 3. November können die <strong>Berliner</strong> über die Zukunft des <strong>Berliner</strong> Stromnetzes entscheiden.<br />

Dann steht der Volksentscheid des <strong>Berliner</strong> Energietischs zur Wahl, mit dem das Bündnis die<br />

Energieversorgung in Berlin demokratisch, ökologisch und sozial umgestalten will. Der Senat<br />

lehnt den Gesetzentwurf des Energietischs ab. Damit sich die Leser des MieterMagazin ein<br />

eigenes Bild machen können, stellen wir die Argumente Pro und Contra gegenüber.<br />

Es war ein großer Erfolg für den<br />

<strong>Berliner</strong> Energietisch: 227 748 gültige<br />

Un terschriften hatte er bis zum<br />

10. Juni dieses Jahres für sein Volks -<br />

begehren „Neue Energie für Berlin“<br />

gesammelt und damit deutlich<br />

mehr als die notwendigen 173 000.<br />

Nun geht es in die zweite Runde:<br />

die Abstimmung über den Volksentscheid<br />

und damit den Gesetz-<br />

entwurf des Energietischs (EnergieVG).<br />

Das Bündnis, hinter dem<br />

über 50 Mitglieder wie etwa der<br />

Ber l iner <strong>Mieterverein</strong> sowie mehrere<br />

Um welt- und Sozialverbände stehen,<br />

fordert die Rekommunalisierung<br />

des <strong>Berliner</strong> Stromnetzes und<br />

eine ökologische Energieversorgung<br />

für Berlin unter Mitsprache von Bürgern<br />

und Beschäftigten.<br />

Damit der Gesetzentwurf angenommen<br />

und umgesetzt werden kann,<br />

müssen am 3. November 2013 mindestens<br />

625 000 <strong>Berliner</strong> mit Ja stim -<br />

men. Das Land Berlin wäre dann verpflichtet,<br />

ein berlineigenes, ökologisch<br />

und sozial ausgerichtetes<br />

Stadt werk sowie eine landeseigene<br />

Netzgesellschaft als Anstalten öffentlichen<br />

Rechts (AöR) mit basisdemokratischen<br />

Beteiligungsmöglichkeiten<br />

aufzubauen. Die Netzgesellschaft soll<br />

das <strong>Berliner</strong> Stromnetz zum 1. Januar<br />

2015 übernehmen, dann also, wenn<br />

der Konzessionsvertrag mit dem bisherigen<br />

Betreiber Vattenfall beziehungsweise<br />

seiner Netztochter Stromnetz<br />

Berlin GmbH ausgelaufen ist.<br />

Voraussetzung ist jedoch, dass die<br />

Netzgesellschaft auch tatsächlich den<br />

Zuschlag für die neue Konzession erhält.<br />

Sie wird von der Senatsverwaltung<br />

für Finanzen in einem Auswahl -<br />

Wer die besseren<br />

Argumente hat,<br />

wird sich beim<br />

Volksentscheid<br />

am 3. November<br />

herausstellen –<br />

vorausgesetzt, der<br />

Wähler macht von<br />

seinem Wahlrecht<br />

Gebrauch<br />

Argumente des Senats <br />

Senat <br />

Die staatlichen Kontrollmöglichkeiten<br />

über das im Gesetzentwurf<br />

des Energietischs<br />

vorgesehene Stadtwerk<br />

als Anstalt öffentlichen<br />

Rechts (AöR) sind stark reduziert.<br />

Demgegenüber sei<br />

bei bestehenden Anstalten<br />

wie der BVG, der BSR oder<br />

den <strong>Berliner</strong> Wasserbetrieben<br />

gesetzlich sichergestellt,<br />

dass in den Kontrollgremien<br />

das Gesamtinteresse der<br />

Ber liner angemessen berücksichtigt<br />

werde.<br />

Gegenargumente des <strong>Berliner</strong> Energietischs<br />

<strong>Berliner</strong> Energietisch<br />

Die staatliche Kontrolle ist durch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der beiden<br />

AöRs sichergestellt. Denn ihm sollen nicht nur Energieverbraucher und Beschäftigte der<br />

AöRs angehören, sondern auch die für Wirtschaft und Umwelt zuständigen Senatsmitglieder<br />

(§ 4, Abs. 1 EnergieVG). „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen basisdemokratischen<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten sollen die parlamentarische Kontrolle also lediglich ergänzen“,<br />

betont der Energietisch. Das sei auch nach dem Gutachten des ehemaligen <strong>Berliner</strong><br />

Verfassungsgerichtspräsidenten Helge Sodan rechtskonform. Sodan hatte im Auftrag<br />

der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)<br />

die Rekommunalisierung des <strong>Berliner</strong> Stromnetzes unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />

beurteilt. Er spricht zwar in puncto Verwaltungsrat von einer „ungewöhnlichen Gestaltung“,<br />

die „aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur funktionalen<br />

Selbstverwaltung zulässig sein“ dürfte. Zum anderen, so der Energietisch, dürfen die<br />

Stadtwerke wichtige Entscheidungen, etwa die Gründung von Tochtergesellschaften oder<br />

die Beteiligung an anderen Unternehmen, ausdrücklich nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses<br />

treffen (§ 2, Abs. 5 EnergieVG).<br />

Foto: Fraktion Grüne<br />

18<br />

MieterMagazin 10/2013

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