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PDF-Ausgabe - Berliner Mieterverein e.V.

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verfahren vergeben, das transparent<br />

und diskriminierungsfrei sein<br />

muss. Beworben haben sich um die<br />

neue Konzession der neu gegründete<br />

landeseigene Betrieb „Berlin Energie“,<br />

der bisherige Betreiber Vattenfall,<br />

das holländische Unternehmen<br />

Alliander und der chinesische Staatskonzern<br />

State Grid. Die Entscheidung<br />

soll im Herbst 2014 fallen.<br />

Wie zuvor schon das Abgeordnetenhaus<br />

hat sich auch der rot-schwarze<br />

Senat Anfang September darauf geeinigt,<br />

die Forderungen des Energie-<br />

Volksentscheids am 3. November<br />

abzulehnen. Er hält den Gesetzentwurf<br />

des Energietischs „in wesentlichen<br />

Teilen für überflüssig und in<br />

anderen Teilen für falsch“. Die <strong>Berliner</strong><br />

sollen deshalb am 3. November<br />

mit Nein stimmen. Schon heute verfolge<br />

der <strong>Berliner</strong> Senat eine Politik<br />

der dezentralen Energieversorgung,<br />

der Förderung erneuerbarer Energien<br />

und der Sicherung bezahlbarer Energiepreise,<br />

heißt es in seiner Stellungnahme.<br />

Allerdings legt sich der Senat<br />

beim Netzbetrieb nicht auf eine<br />

hundertprozentige Rekommunali sierung<br />

fest, sondern ist auch für eine<br />

Kooperation von „Berlin Energie“<br />

mit einem oder mehreren privaten<br />

Bewerber(n) wie zum Beispiel Vattenfall<br />

offen. Auch für Vattenfall<br />

selbst ist eine solche Kooperation<br />

denkbar.<br />

Stefan Taschner, Sprecher des <strong>Berliner</strong><br />

Energietischs, wirft dem Senat<br />

vor, in seiner Stellungnahme wichtige<br />

Fakten zu ignorieren. „Offensichtlich<br />

wurde unser Gesetzentwurf<br />

nicht aufmerksam gelesen, oder man<br />

verfolgt das Ziel, mit falschen Behauptungen<br />

Verwirrung zu stiften.“<br />

Umso verwunderlicher sei das insofern,<br />

als der Senat den Gesetzentwurf<br />

zuvor offiziell geprüft und für<br />

rechtlich zulässig erklärt hat.<br />

Rückendeckung bekommt der Energietisch<br />

von den <strong>Berliner</strong> Oppositionsparteien,<br />

die sich für den Volksentscheid<br />

stark machen. Die Grünen-Fraktion<br />

nennt die Stellungnahme<br />

des Senats voller Widersprüche<br />

und Halbwahrheiten und auch die<br />

Fraktion der Linken spricht von fadenscheinigen<br />

Argumenten.<br />

Dass die Abstimmung vom Senat<br />

auf den 3. November und nicht, wie<br />

vom Energietisch gefordert, auf den<br />

Tag der Bundestagswahl am 22. September<br />

gelegt wurde, ärgert die Ini -<br />

tiatoren des Volksbegehrens zusätzlich.<br />

Schließlich verursache die separate<br />

Abstimmung nicht nur Mehrkosten<br />

in Millionenhöhe. Es sei auch<br />

schwerer, die <strong>Berliner</strong> nur sechs Wochen<br />

nach der Bundestagswahl erneut<br />

ins Wahllokal zu bitten.<br />

L Gesetzentwurf<br />

des Energietischs:<br />

www.berlinerenergietisch.net/<br />

gesetzentwurf<br />

Argumente des Senats<br />

für sein Nein:<br />

www.berlin.de/<br />

landespressestelle/<br />

➞ Pressemitteilungen<br />

➞ Archiv<br />

➞ September<br />

➞ 3. September<br />

2013<br />

Foto: <strong>Berliner</strong> Energietisch<br />

Senat <br />

Die <strong>Berliner</strong> würden nach<br />

dem Gesetzentwurf für alle<br />

Aktivitäten des Stadtwerks<br />

haften, und zwar „in unkalkulierbarer<br />

Höhe und das<br />

angesichts von 63 Milliarden<br />

Euro Schulden des Landes“.<br />

<strong>Berliner</strong> Energietisch<br />

Der Energietisch hält dagegen, dass die finanzielle Ausgestaltung des Stadtwerks<br />

allein beim Parlament liegen soll. Dieses lege damit auch ein mögliches<br />

Haftungsrisiko fest.<br />

Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, dass das Land Berlin für Verbindlichkeiten<br />

der beiden Anstalten als Gewährträger unbeschränkt haftet (§ 7, Abs. 3 EnergieVG).<br />

Zugleich müssten die Verantwortlichen jedoch das Haushaltswesen<br />

nach kaufmännischen Grundsätzen führen, also gewinnorientiert arbeiten (§ 7,<br />

Abs. 2 EnergieVG). Das wirtschaftliche Risiko des Stromnetzbetriebs sei zudem<br />

gering, für den jetzigen Betreiber Vattenfall sei er vielmehr eine attraktive Einnahmequelle.<br />

Der Energietisch geht davon aus, dass allein mit dem Netzbetrieb<br />

jährliche Gewinne im zweistelligen Millionenbereich erwirtschaftet werden.<br />

Die sollen nicht mehr einem Unternehmen, sondern dem Gemeinwohl zugute<br />

kommen.<br />

Eine Gewährträgerhaftung durch das Land Berlin sei außerdem bereits heute<br />

laut <strong>Berliner</strong> Betriebe-Gesetz bei berlineigenen Anstalten wie der BSR oder<br />

der BVG gegeben.<br />

Foto: Eon<br />

Senat <br />

Der Senat führt an, dass<br />

das Land Berlin sich mit<br />

dem Landesbetrieb „Berlin<br />

Energie“ im laufenden<br />

Vergabeverfahren für das<br />

<strong>Berliner</strong> Stromnetz beworben<br />

habe. „Eine neu gegründete<br />

Anstalt könnte<br />

sich an diesem Verfahren<br />

nicht mehr beteiligen.“<br />

Weichenstellung: Wer<br />

wird künftig das <strong>Berliner</strong><br />

Stromnetz betreiben?<br />

<strong>Berliner</strong> Energietisch<br />

Der Energietisch kontert, es solle keineswegs<br />

nachträglich ein neues Unternehmen<br />

gegründet werden. „Vielmehr<br />

soll der bereits bestehende Landesbetrieb<br />

im Falle seines Erfolgs im Konzessionierungsverfahren<br />

im Sinne des Energietischs<br />

umgewandelt werden“. Diese<br />

Netzgesellschaft trete dann die Gesamtrechtsnachfolge<br />

von „Berlin Energie“ an<br />

(§ 12, Abs. 2 EnergieVG).<br />

weiter auf Seite 20<br />

MieterMagazin 10/2013 19

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