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Einführung / Grundlagen II

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www.datenschutzzentrum.de<br />

Besondere Informationspflichten<br />

Transparenz<br />

• § 6b BDSG: Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume<br />

Umstand der Beobachtung und<br />

verantwortliche Stelle sind erkennbar zu machen<br />

• § 6c BDSG: Einsatz mobiler Speicher- und Verarbeitungsmedien<br />

Information durch die ausgebende oder durchführende Stelle über:<br />

ihre Identität und Anschrift<br />

Funktionsweise des Mediums<br />

Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten<br />

Möglichkeit wie Rechte nach §§ 34 und 35 auszuüben sind<br />

Maßnahmen bei Verlust oder Zerstörung des Mediums<br />

• § 6a <strong>II</strong> 2 BDSG: automatisierte Einzelfallentscheidung<br />

Unterrichtung und Gelegenheit zur individuellen Nachprüfung<br />

H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 29<br />

www.datenschutzzentrum.de<br />

Was ist wichtig?<br />

Personenbezogene Daten sind bei den Betroffenen zu<br />

erheben. Dabei sind sie über die Identität der<br />

verantwortlichen Stelle, die Art der Daten, den Zweck der<br />

Verarbeitung sowie die Kategorien der Empfänger zu<br />

unterrichten.<br />

Ist die Erhebung nicht direkt bei den Betroffenen erfolgt,<br />

sind diese nachträglich davon zu unterrichten.<br />

Betroffene haben einen Auskunftsanspruch gegenüber der<br />

verantwortlichen Stelle.<br />

H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 30<br />

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