Einführung / Grundlagen II
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www.datenschutzzentrum.de<br />
Rechtmäßigkeit<br />
Was ist wichtig?<br />
Jede Datenverarbeitung ist verboten, es sei denn sie<br />
ist erlaubt durch spezielle Normen, Einwilligung<br />
oder das BDSG bzw. LDSG, § 4 I BDSG.<br />
Jedes Stadium der Datenverarbeitung bedarf einer<br />
Rechtsgrundlage.<br />
H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 7<br />
www.datenschutzzentrum.de<br />
Einwilligung<br />
§ 4a Bundesdatenschutzgesetz<br />
Eine Einwilligung ist eine Willensbekundung der/des<br />
Betroffenen, die freiwillig, für den konkreten Fall und in<br />
Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene<br />
Person zustimmt, dass die sie betreffenden<br />
personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet<br />
oder/und genutzt werden.<br />
H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 8<br />
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