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Einführung / Grundlagen II

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www.datenschutzzentrum.de<br />

Rechtmäßigkeit<br />

Was ist wichtig?<br />

Jede Datenverarbeitung ist verboten, es sei denn sie<br />

ist erlaubt durch spezielle Normen, Einwilligung<br />

oder das BDSG bzw. LDSG, § 4 I BDSG.<br />

Jedes Stadium der Datenverarbeitung bedarf einer<br />

Rechtsgrundlage.<br />

H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 7<br />

www.datenschutzzentrum.de<br />

Einwilligung<br />

§ 4a Bundesdatenschutzgesetz<br />

Eine Einwilligung ist eine Willensbekundung der/des<br />

Betroffenen, die freiwillig, für den konkreten Fall und in<br />

Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene<br />

Person zustimmt, dass die sie betreffenden<br />

personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet<br />

oder/und genutzt werden.<br />

H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 8<br />

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