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Einführung / Grundlagen II

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Zweckänderung<br />

Gesetzliche <strong>Grundlagen</strong> bei eigenen (Geschäfts-) Zwecken<br />

• Verwendung zu anderen Zwecken<br />

§ 28 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz<br />

Berechtigtes Interesse (§ 28 Abs. 1 Nr. 2) oder<br />

allgemein zugänglich (§ 28 Abs. 1 Nr. 3)<br />

Kein Grund zur Annahme schutzwürdiger Interessen<br />

der Betroffenen (§ 28 Abs. 1 Nr. 2)<br />

insbesondere kein Widerspruch (§ 28 Abs. 4)<br />

H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 17<br />

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Zweckbindung<br />

Zweckbindung bei der Erfüllung fremder (Geschäfts-) Zwecken<br />

• Übermittlung für Werbung, Markt und Meinungsforschung,<br />

Adresshandel und Auskunfteien<br />

neu IV 2010: §§ 28a, 28b<br />

Beispiele: Auskunfteien (Schufa), Adresshandel (Schober)<br />

• Übermittlung in anonymisierter Form<br />

§ 30 BDSG<br />

Beispiel: Meinungsforschung (Infratest)<br />

H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 18<br />

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