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Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am ...

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beteiligung</strong> <strong>von</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Rechenzentren</strong> <strong>am</strong> beleglosen Datenaustausch per Anlage 3 / 3b<br />

Datenfernübertragung (DFÜ)<br />

Stand 10.01.2013<br />

Variabler Teil, noch 2. Satzabschnitt:<br />

Der variable Teil bildet mit dem konstanten Teil eine Einheit. Er ist nur dann vorhanden, wenn <strong>die</strong> Datenfelder im konstanten Teil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme<br />

<strong>von</strong> Informationen nicht ausreichen. Maximal können bis zu 6 Satzabschnitte á 128 Bytes <strong>für</strong> den Datensatz C belegt sein. Es können bis zu 15<br />

Erweiterungsteile unter Beachtung der aufsteigenden Folge des Erweiterungskennzeichens vorkommen:<br />

1 Erweiterungsteil <strong>für</strong> „Zahlungsempfängers einer Überweisung“ bzw. „Zahlungspflichtiger“ (01) bis 13 Erweiterungsteile <strong>für</strong> „Verwendungszweck“<br />

(alle 02) und 1 Erweiterungsteil <strong>für</strong> „Zahler einer Überweisung“ bzw. „Zahlungsempfänger einer Lastschrift“ (03).<br />

Feld Länge in Datenformat 1 Inhalt Erläuterungen<br />

Bytes<br />

19 2 numerisch Kennzeichnung des<br />

Erweiterungsteils<br />

01= N<strong>am</strong>e des Zahlungsempfängers einer Überweisung/ Zahler<br />

02 = Verwendungszweck<br />

03 = N<strong>am</strong>e Zahler einer Überweisung bzw. Zahlungsempfänger<br />

20 27 alpha Begünstigter bzw.<br />

Zahlungspflichtiger/<br />

Verwendungszweck/<br />

Überweisender bzw.<br />

Zahlungsempfänger<br />

Linksbündig. Bei Rücküberweisungen und Rücklastschriften kann der Inhalt<br />

<strong>von</strong> Erweiterungsteilen <strong>von</strong> den Kreditinstituten auf dem Beleg unter<br />

„Verwendungszweck“ grundsätzlich nicht angegeben werden. Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung derartiger Rückbelege erforderlichen<br />

Verwendungszweckangaben sind daher vom Zahlungsempfänger einer<br />

Lastschrift bzw. Zahler einer Überweisung im konstanten Teil des<br />

Datensatzes C unterzubringen (siehe Erläuterungen zu Feld C 16)<br />

21 2 numerisch Kennzeichen des<br />

(wie Feld 19)<br />

Erweiterungsteils<br />

22 27 alpha Daten Erweiterungsteil (wie Feld 20)<br />

23 11 – X ’20’ nur zur Abgrenzung des Satzabschnitts (keine Berücksichtigung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Satzlängenangabe im Feld C 1)<br />

128<br />

1 alpha = alpha- numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen X ’20’)<br />

numerisch = numerische Daten, ungepackt (rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen)<br />

Seite 8

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