Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am ...
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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beteiligung</strong> <strong>von</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Rechenzentren</strong> <strong>am</strong> beleglosen Datenaustausch per Anlage 3 / 3b<br />
Datenfernübertragung (DFÜ)<br />
Stand 10.01.2013<br />
Variabler Teil, noch 2. Satzabschnitt:<br />
Der variable Teil bildet mit dem konstanten Teil eine Einheit. Er ist nur dann vorhanden, wenn <strong>die</strong> Datenfelder im konstanten Teil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme<br />
<strong>von</strong> Informationen nicht ausreichen. Maximal können bis zu 6 Satzabschnitte á 128 Bytes <strong>für</strong> den Datensatz C belegt sein. Es können bis zu 15<br />
Erweiterungsteile unter Beachtung der aufsteigenden Folge des Erweiterungskennzeichens vorkommen:<br />
1 Erweiterungsteil <strong>für</strong> „Zahlungsempfängers einer Überweisung“ bzw. „Zahlungspflichtiger“ (01) bis 13 Erweiterungsteile <strong>für</strong> „Verwendungszweck“<br />
(alle 02) und 1 Erweiterungsteil <strong>für</strong> „Zahler einer Überweisung“ bzw. „Zahlungsempfänger einer Lastschrift“ (03).<br />
Feld Länge in Datenformat 1 Inhalt Erläuterungen<br />
Bytes<br />
19 2 numerisch Kennzeichnung des<br />
Erweiterungsteils<br />
01= N<strong>am</strong>e des Zahlungsempfängers einer Überweisung/ Zahler<br />
02 = Verwendungszweck<br />
03 = N<strong>am</strong>e Zahler einer Überweisung bzw. Zahlungsempfänger<br />
20 27 alpha Begünstigter bzw.<br />
Zahlungspflichtiger/<br />
Verwendungszweck/<br />
Überweisender bzw.<br />
Zahlungsempfänger<br />
Linksbündig. Bei Rücküberweisungen und Rücklastschriften kann der Inhalt<br />
<strong>von</strong> Erweiterungsteilen <strong>von</strong> den Kreditinstituten auf dem Beleg unter<br />
„Verwendungszweck“ grundsätzlich nicht angegeben werden. Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Bearbeitung derartiger Rückbelege erforderlichen<br />
Verwendungszweckangaben sind daher vom Zahlungsempfänger einer<br />
Lastschrift bzw. Zahler einer Überweisung im konstanten Teil des<br />
Datensatzes C unterzubringen (siehe Erläuterungen zu Feld C 16)<br />
21 2 numerisch Kennzeichen des<br />
(wie Feld 19)<br />
Erweiterungsteils<br />
22 27 alpha Daten Erweiterungsteil (wie Feld 20)<br />
23 11 – X ’20’ nur zur Abgrenzung des Satzabschnitts (keine Berücksichtigung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Satzlängenangabe im Feld C 1)<br />
128<br />
1 alpha = alpha- numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen X ’20’)<br />
numerisch = numerische Daten, ungepackt (rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen)<br />
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