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Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am ...

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beteiligung</strong> <strong>von</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Rechenzentren</strong> <strong>am</strong> beleglosen Datenaustausch per<br />

Datenfernübertragung (DFÜ)<br />

Stand 10.01.2013<br />

Anlage 4 / 4d<br />

Kontrollmaßnahmen (Plausibilitäts- und Feldinhaltsprüfungen), <strong>die</strong> vom SRZ<br />

durchzuführen sind<br />

Die durch <strong>die</strong> SEPA-XML-Schemas der Deutschen Kreditwirtschaft in der jeweils geltenden<br />

Version 1 vorgegebenen Strukturen werden mit geeigneten Mitteln geprüft, z.B. durch den<br />

Einsatz <strong>von</strong> Parsern.<br />

Darüber hinaus sind folgende Prüfungen durchzuführen:<br />

- Ausführungsdatum, Fälligkeitsdatum: Die erforderlichen Annahmeschlusszeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

fristgemäße Ausführung der S<strong>am</strong>melaufträge müssen eingehalten werden<br />

- IBAN: Korrektheit <strong>von</strong> Prüfziffer und Länderkennzeichen sowie der länderspezifischen<br />

Länge<br />

- BIC (sofern vorhanden): Existenz<br />

- Betragssumme (Datenelement ControlSum sofern vorhanden) und Anzahl der<br />

Transaktionen (Datenelement NumberOfTransactions) ist korrekt, siehe Anlage 4b<br />

- Korrektheit des Hashwertes je pain-Nachricht aus dem XML-Container, siehe Anlage 4c<br />

- Die in das Datenelement InitiatingParty / Identification / OrganisationIdentification /<br />

Other / Identification eingestellte Kennung des SRZ muss der Zentralen Annahmestelle<br />

bekannt sein.<br />

1 Zur Zeit werden <strong>für</strong> das SRZ-Verfahren genutzt: pain.001, pain.008 und der SEPA-Container (siehe Anlage 4b<br />

und 4c)

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