November - Gemeindeverwaltung Petershagen-Eggersdorf
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Aus dem Rathaus <br />
Monatelang keine oder nie eine Antwort auf<br />
Briefe an die <strong>Gemeindeverwaltung</strong><br />
Es wird immer wieder mal vorkommen, dass ich oder Mitarbeiter<br />
meiner Verwaltung nicht unmittelbar auf Briefe<br />
oder andere Nachrichten von Ihnen antworten. Sie sollen<br />
so etwas natürlich auch kritisieren- auch telefonisch.<br />
Bei uns gehen aber auch eine Vielzahl von Schreiben oder<br />
Mailnachrichten ein, die wir erst langfristig oder gar nicht<br />
beantworten. Meinungen und Stellungnahmen, die Sie im<br />
Zusammenhang mit der Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen<br />
abgeben, werden nur dann und nur in dem Umfang<br />
beantwortet, wie sich spezifische Probleme auftun, die<br />
mit einzelnen Anliegern unbedingt zu klären sind. Ansonsten<br />
dienen diese Äußerungen allein der Entscheidungsfindung<br />
für das Gremium, welches grundsätzlich darüber<br />
entscheidet, wie und wann die Straßen im Einzelnen ausgebaut<br />
bzw. öffentliche Verkehrsflächen erstmals erschlossen<br />
werden. Das ist die Gemeindevertretung. Die Gemeindevertreter<br />
des Ortsentwicklungsausschusses, als zuständiger<br />
Fachausschuss, erhalten diese Stellungnahmen. Eine<br />
Antwort an jeden „Briefeschreiber“ gibt es somit nicht.<br />
Wenn Sie von uns schriftlich darüber informiert werden,<br />
dass wir beabsichtigen, gegen Sie einen (Straßen- ) Beitragsbescheid<br />
zu erlassen, kommen wir damit unserer gesetzlichen<br />
Verpflichtung nach, Sie anzuhören. Sie müssen<br />
sich nicht äußern. Viele Bürger nutzen aber die Gelegenheit,<br />
von denen uns nicht wenige mit seitenlangen Fragen,<br />
Stellungnahmen oder Problemstellungen überhäufen<br />
wie z. B.: „Sie haben meinen Hinweis in der vor 8 Monaten<br />
stattgefundenen Anliegerversammlung zur Straßenbreite<br />
nicht beachtet. Erklären Sie, warum nicht! Was<br />
sagen Sie dazu, dass viele Anlieger erklärt haben, dass<br />
die Straße gar nicht gebaut werden soll?“… Manche<br />
Stellungnahmen enthalten mehr als ein Dutzend Fragen.<br />
Um nicht missverstanden zu werden: Das alles ist Ihr gutes<br />
Recht. Die Antwort von uns ist dann der Beitragsbescheid.<br />
Der Erlass kann manchmal allerdings dauern – aus<br />
Gründen, die ich aus Platzgründen hier nicht aufführen<br />
kann. Wenn der Bescheid dann bei Ihnen eingeht, ärgern<br />
sich diejenigen, die auf ihre vielen Fragen keine Antwort<br />
erhalten haben oder weil auf viele der angesprochenen<br />
Probleme gar nicht eingegangen wurde. Der Bescheid setzt<br />
sich nämlich nur mit aufgeworfenen Problemstellungen<br />
auseinander, die unmittelbar mit der Beitragsberechnung<br />
zu tun haben. So beantworten wir auch grundsätzlich keine<br />
Rechtsfragen wie z. B. : „Welche gerichtliche Entscheidung<br />
ermächtigt Sie, die Kostenposition … in die Beitragserhebung<br />
mit einrechnen zu dürfen?“ oder: „Erläutern Sie<br />
mir ausführlich, welche Gesetze Sie veranlassen, mein<br />
Grundstück beitragsmäßig wie ein mehrgeschossig bebautes<br />
Grundstück zu bewerten, obgleich dort nur ein eingeschossiger<br />
Bungalow steht. Übersenden Sie mir dazu auch<br />
gerichtliche Entscheidungen.“ Und auch auf allgemeine<br />
Fragen wie etwa: „In Berlin werden keine Straßenausbaubeiträge<br />
erhoben, warum in Brandenburg?“, werden<br />
wir im Beitragsbescheid nicht antworten. Kritik ruft auch<br />
hervor, dass wir Ihnen den Eingang Ihrer Stellungnahme<br />
bei uns grundsätzlich nicht bestätigen. Die notwendige<br />
Zeit dafür sollen meine Mitarbeiter für die Bearbeitung<br />
der Bescheide nutzen, meine ich. Das Finanzamt bescheinigt<br />
ja auch nicht den Eingang Ihrer Steuererklärung.<br />
Ungeachtet dessen, können Sie sich aber weiterhin in be-<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
HAT DAS WORT<br />
währter Form an mich und an meine Mitarbeiter mit spezifischen<br />
Fragen wenden, genauso, wie Sie die öffentlichen<br />
Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen besuchen und<br />
dort Ihre Fragen stellen können.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Olaf Borchardt<br />
Abstimmungsverhalten Landratswahl<br />
in <strong>Petershagen</strong>/<strong>Eggersdorf</strong><br />
Endergebnis (Urnenwahl und Briefwahl)<br />
11 Stimmbezirke<br />
hier das Ergebnis der Stichwahl in der Gemeinde (Urnenwahl<br />
und Briefwahl):<br />
Wahlberechtigte: 12.242<br />
Wähler: 3.194 (Wahlbeteiligung 26,1%)<br />
Ungültige Stimmen: 38<br />
Gültige Stimmen: 3.156<br />
Stimmen für Schmidt, Gernot (SPD): 1.986 (62,9%)<br />
Stimmen für Sachse, Bernd (Die Linke): 1.170 (37,1%)<br />
Zum Vergleich das Ergebnis aus dem Landkreis:<br />
Wahlbeteiligung: 26,7%<br />
Gernot Schmidt: 69,9%<br />
Bernd Sachse: 30,1%<br />
Hinweis gem. § 6 der Geschäftsordnung<br />
der Gemeindevertretung der<br />
Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/<strong>Eggersdorf</strong><br />
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung<br />
der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/<strong>Eggersdorf</strong><br />
(GO) weise ich darauf hin, dass auf der Internet-Seite<br />
der Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/<strong>Eggersdorf</strong> (www.<br />
petershagen-eggersdorf.de) Anfragen an den Bürgermeister<br />
nach § 6 GO zu folgenden Themen eingestellt<br />
wurden:<br />
Anfrage der Fraktion der CDU/FDP/PEBB vom<br />
26.09.2013 zu Auswirkungen des Straßenbauprogramms<br />
2020 auf die Liquidität der Gemeinde<br />
Der vollständige Inhalt der Anfragen sowie deren<br />
Beantwortungen sind unter www.petershageneggersdorf.de<br />
(Rubrik „Rat und Verwaltung“ -><br />
„Gemeindevertretung“) einsehbar.<br />
<strong>Petershagen</strong>/<strong>Eggersdorf</strong>, den 17.10.2013<br />
Olaf Borchardt<br />
Bürgermeister