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Moosbürg – vom Dorf zum Industriestandort - familienforschung ...

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des Burggutes und seiner Untertanen und deren Abgaben anfertigen. Diese<br />

Aufschreibung soll, um einen Einblick in die Schreibweise jener Zeit zu geben,<br />

teilweise wörtlich wiedergegeben werden:<br />

„Hofmark Moßbürg.<br />

Erstlich hats daselbst ain alts ungebauts Burgstall, ain Zehend Stadtel und<br />

Viechhauß samt der eingezirkten Hofraith und Gärten.<br />

Zum anderen gehören dazu über die fünfundzwanzig Tagwerk Holzgrund,<br />

darauf die Unterthanen behölzt werden, samt den kleinen Wildbann.<br />

Drittens hats dits Orths den großen und kleinen Zehend uf den Gütern<br />

daselbs“,<br />

Die weiteren Beschreibungen dieses Besitzes folgen nun in heutiger Schreibweise.<br />

Für die Geldabgaben sind die früheren Bezeichnungen beibehalten, wobei<br />

fl gleich den Gulden, ß für Schilling steht.<br />

„Zum Vierten hat die Herrschaft ein Stück Fischwasser an der Naab, das bei<br />

der Leihstadtmühle beginnt und auf das Wehr oberhalb des neuen Steges bis<br />

Schirmitz reicht.<br />

Zum Fünften gehören zu dem Hofbau 29 Tagwerk wohl hergerichtete Dungfelder<br />

und 21 Tagwerk Wiesen, die man zweimal mähen kann. Weiterhin ge-hört<br />

dazu eine große Wiese mit 6 Tagwerk.<br />

In <strong>Moosbürg</strong> sind neun Mannschaften und Untertanen, so auf begebende Veränderung<br />

der Herrschaft den 10. Pfennig Kaufrecht geben und mit all anderen<br />

Botmäßigkeiten unterworfen sind“. Dieses Kaufrecht war eine sehr einschneidende<br />

Abgabe bei der Hofübergabe oder dem Todesfall des Hofinhabers.<br />

Nun folgt die Aufstellung der Untertanen mit ihren Zinszahlungen und Dienstbarkeiten:<br />

1. Wolf Peumbler zinst jährlich an Geld 1 fl, 4 Käse oder 1 ß 20<br />

Pfennig, 3 Schil-ling Eier, das waren 90 Stück oder<br />

dafür an Geld 1 ß 15 Pfennig, 3 Tag Mähen oder 2 ß<br />

3 Pfennig, 3 Tag Schneiden oder 1 ß 12 Pfennig.<br />

Weiter ist zu lesen: „Haben mit dem Mähen kein Gesetz, müssen darmit fronen,<br />

wozu und wie oft mans bedürftig, jedoch spannen zween Huben zusammen<br />

und tun so viel als een Hof“.<br />

Hier handelt es sich um die ungemessene Fron, jedoch war die Hofgröße berücksichtigt.<br />

Zwei kleinere Höfe, die Huben, hatten miteinander die gleichen<br />

Fuhrlasten zu tragen, wie ein ganzer Hof. Die Dienstleistung konnte auch in<br />

Geld abgegolten werden, wofür der Peumbler jährlich 1 fl 6 Schilling 20 Pfennig<br />

zu zahlen hatte, wenn er nicht fronen wollte oder konnte.

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