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27628 Bramstedt - Unter der Staleke

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STALEKE Land und Leute<br />

Steuer-Tipp: Die Einkommensteuererklärung<br />

2009<br />

HAGEN. Es ist mal wie<strong>der</strong> so weit! Das Jahr 2009 ist vorbei<br />

und bis zum 31.05.2010 ist die Abgabe <strong>der</strong> Einkommensteuer-<br />

erklärung 2010 beim Finanzamt fällig.<br />

Und mal wie<strong>der</strong> sehen die Formulare an<strong>der</strong>s aus als im Vorjahr.<br />

Als Erleichterung für die Steuerbürger gedacht, führt<br />

dies jedoch bei den meisten wahrscheinlich erst einmal zu<br />

Verwirrung:<br />

Es beginnt bereits damit, dass Sie die Zeile für die <strong>Unter</strong>schrift<br />

auf <strong>der</strong> Seite 1 vergeblich suchen. Sie ist jetzt auf Seite<br />

4 des Mantelbogens, also ans Ende gerutscht. Die gezahlten<br />

Versicherungsbeiträge sind nicht wie gewohnt auf Seite 3<br />

einzutragen, hierfür gibt es plötzlich eine ganz eigene Anlage<br />

Vorsorgeaufwendungen. Dafür sind nun die außergewöhnlichen<br />

Belastungen und die Dienst- und Handwerker-<br />

leistungen auf Seite 3 geltend zu machen. Spendenbeiträge<br />

tragen Sie dagegen auf Seite 2 ein.<br />

Aber nicht nur im Aufbau <strong>der</strong> Vordrucke hat sich einiges geän<strong>der</strong>t,<br />

es sind auch Gesetzesän<strong>der</strong>ungen zu beachten.<br />

Allen voran steht: 2009 ist das erste Jahr, in dem die Abgeltungssteuer<br />

gilt. Wie Sie sicherlich inzwischen wissen, ist<br />

die Besteuerung Ihrer Zinseinkünfte mit dem von <strong>der</strong> Bank<br />

durchgeführten Steuerabzug von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer erledigt. Grundsätzlich müssen<br />

Zinseinkünfte daher nicht mehr in <strong>der</strong> Steuerklärung<br />

angegeben werden. Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen<br />

von <strong>der</strong> Regel.<br />

Sind Ihre an<strong>der</strong>en Einkünfte so gering, dass Ihr persönlicher<br />

Steuersatz unter 25 % liegt? Dann sollten Sie Ihre<br />

Zinseinkünfte auf jeden Fall erklären, denn dann wird die<br />

abgeführte Abgeltungssteuer auf Ihre Steuerfestsetzung angerechnet,<br />

und es kommt dadurch zu einer Steuererstattung.<br />

Sind Sie Mitglied in einer Kirchengemeinschaft? Die Bank<br />

ist verpflichtet auch Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer abzuführen.<br />

Tut sie das nicht, weil sie keine Information von<br />

Ihnen über Ihre Kirchenzugehörigkeit hat, machen Sie sich<br />

<strong>der</strong> Hinterziehung von Kirchensteuer strafbar, wenn Sie die<br />

Zeile 6 <strong>der</strong> Anlage KAP nicht beachten.<br />

Außerdem werden die Zinseinkünfte zur Berechnung<br />

des Spendenhöchstbetrages und <strong>der</strong> zumutbaren Eigen-<br />

belastung bei Geltendmachung von außergewöhnlichen<br />

Belastungen benötigt. Dazu sind die entsprechenden Zeilen<br />

57 und 72/73 zu beachten.<br />

Was ist sonst noch neu?<br />

<strong>Unter</strong> an<strong>der</strong>em wurde die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme<br />

von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />

Erhaltungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen auf 20 % von<br />

6.000 Euro verdoppelt. Das gilt für in 2009 geleistete Aufwendungen<br />

für Leistungen, die nach dem 31.12.2008 erbracht<br />

wurden.<br />

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse<br />

und haushaltsnahe Dienstleistungen wurde auf 20 %<br />

<strong>der</strong> Aufwendungen, maximal 4.000 Euro jährlich erhöht.<br />

n Gudrun Grotheer, Steuerberaterin, Hagen<br />

177 <strong>Unter</strong> <strong>der</strong> <strong>Staleke</strong> 1-2010<br />

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HAGEN IM BREMISCHEN<br />

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