27628 Bramstedt - Unter der Staleke
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STALEKE Land und Leute<br />
Steuer-Tipp: Die Einkommensteuererklärung<br />
2009<br />
HAGEN. Es ist mal wie<strong>der</strong> so weit! Das Jahr 2009 ist vorbei<br />
und bis zum 31.05.2010 ist die Abgabe <strong>der</strong> Einkommensteuer-<br />
erklärung 2010 beim Finanzamt fällig.<br />
Und mal wie<strong>der</strong> sehen die Formulare an<strong>der</strong>s aus als im Vorjahr.<br />
Als Erleichterung für die Steuerbürger gedacht, führt<br />
dies jedoch bei den meisten wahrscheinlich erst einmal zu<br />
Verwirrung:<br />
Es beginnt bereits damit, dass Sie die Zeile für die <strong>Unter</strong>schrift<br />
auf <strong>der</strong> Seite 1 vergeblich suchen. Sie ist jetzt auf Seite<br />
4 des Mantelbogens, also ans Ende gerutscht. Die gezahlten<br />
Versicherungsbeiträge sind nicht wie gewohnt auf Seite 3<br />
einzutragen, hierfür gibt es plötzlich eine ganz eigene Anlage<br />
Vorsorgeaufwendungen. Dafür sind nun die außergewöhnlichen<br />
Belastungen und die Dienst- und Handwerker-<br />
leistungen auf Seite 3 geltend zu machen. Spendenbeiträge<br />
tragen Sie dagegen auf Seite 2 ein.<br />
Aber nicht nur im Aufbau <strong>der</strong> Vordrucke hat sich einiges geän<strong>der</strong>t,<br />
es sind auch Gesetzesän<strong>der</strong>ungen zu beachten.<br />
Allen voran steht: 2009 ist das erste Jahr, in dem die Abgeltungssteuer<br />
gilt. Wie Sie sicherlich inzwischen wissen, ist<br />
die Besteuerung Ihrer Zinseinkünfte mit dem von <strong>der</strong> Bank<br />
durchgeführten Steuerabzug von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer erledigt. Grundsätzlich müssen<br />
Zinseinkünfte daher nicht mehr in <strong>der</strong> Steuerklärung<br />
angegeben werden. Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen<br />
von <strong>der</strong> Regel.<br />
Sind Ihre an<strong>der</strong>en Einkünfte so gering, dass Ihr persönlicher<br />
Steuersatz unter 25 % liegt? Dann sollten Sie Ihre<br />
Zinseinkünfte auf jeden Fall erklären, denn dann wird die<br />
abgeführte Abgeltungssteuer auf Ihre Steuerfestsetzung angerechnet,<br />
und es kommt dadurch zu einer Steuererstattung.<br />
Sind Sie Mitglied in einer Kirchengemeinschaft? Die Bank<br />
ist verpflichtet auch Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer abzuführen.<br />
Tut sie das nicht, weil sie keine Information von<br />
Ihnen über Ihre Kirchenzugehörigkeit hat, machen Sie sich<br />
<strong>der</strong> Hinterziehung von Kirchensteuer strafbar, wenn Sie die<br />
Zeile 6 <strong>der</strong> Anlage KAP nicht beachten.<br />
Außerdem werden die Zinseinkünfte zur Berechnung<br />
des Spendenhöchstbetrages und <strong>der</strong> zumutbaren Eigen-<br />
belastung bei Geltendmachung von außergewöhnlichen<br />
Belastungen benötigt. Dazu sind die entsprechenden Zeilen<br />
57 und 72/73 zu beachten.<br />
Was ist sonst noch neu?<br />
<strong>Unter</strong> an<strong>der</strong>em wurde die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme<br />
von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />
Erhaltungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen auf 20 % von<br />
6.000 Euro verdoppelt. Das gilt für in 2009 geleistete Aufwendungen<br />
für Leistungen, die nach dem 31.12.2008 erbracht<br />
wurden.<br />
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse<br />
und haushaltsnahe Dienstleistungen wurde auf 20 %<br />
<strong>der</strong> Aufwendungen, maximal 4.000 Euro jährlich erhöht.<br />
n Gudrun Grotheer, Steuerberaterin, Hagen<br />
177 <strong>Unter</strong> <strong>der</strong> <strong>Staleke</strong> 1-2010<br />
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