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Bebauungsplan N22 „Nordöstlich der ... - Stadt Hattersheim

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B e b a u u n g s p l a n N 2 2<br />

<strong>„Nordöstlich</strong> <strong>der</strong> Annabergstraße“<br />

2. ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG, ERFORDERNIS DER PLANAUFSTELLUNG<br />

Der östliche Ortsrand des Ortsteils Ed<strong>der</strong>sheim ist geprägt von einer zweigeschossigen<br />

Wohnbebauung südwestlich <strong>der</strong> Annabergstraße sowie direkt angrenzenden Ackergrundstücken<br />

nordöstlich dieser Straße.<br />

Auf dem Grundstück mit <strong>der</strong> Flurstücksnummer 59/7 (Flur 10), das von <strong>der</strong> Neckarstraße<br />

begrenzt sowie <strong>der</strong> Annabergstraße erschlossen wird, soll ein Wohnhaus für eine ortsansässige<br />

Familie mit beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen errichtet werden. Dieses Wohnhaus soll für die<br />

speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Familie geplant werden, die ihren pflegebedürftigen Sohn in<br />

häuslicher Pflege Tag und Nacht betreuen. Das Grundstück stellt sich hierfür als gut geeignet<br />

dar, da in <strong>der</strong> Ortsrandlage sowohl die Störwirkungen von außen als auch ggf. eigene<br />

nur teilweise beeinflussbare Störwirkungen nach außen minimiert sind.<br />

Die Voraussetzungen <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung sind mit <strong>der</strong> Darstellung Wohnbaufläche<br />

im gültigen Flächennutzungsplan gegeben. Ziel <strong>der</strong> Planung ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen<br />

Voraussetzung zur Bebauung des Grundstücks mit einem Wohngebäude<br />

einschließlich <strong>der</strong> damit verbundenen Gestaltung des Ortsrandes.<br />

3. VERFAHREN<br />

Da das Plangebiet im Außenbereich liegt, ist <strong>der</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> im Vollverfahren aufzustellen.<br />

4. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Der Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. <strong>N22</strong> umfasst 683 m². Er liegt in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Ed<strong>der</strong>sheim in <strong>der</strong> Flur 10, Nr. 59/7. Weiterhin zählt noch die Ausgleichsfläche auf Flur 13,<br />

Nr. 205 und Nr. 208/2 mit anteilig 135 m² zum Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />

B e g r ü n d u n g Seite 4 von 12

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