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Bebauungsplan N22 „Nordöstlich der ... - Stadt Hattersheim

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B e b a u u n g s p l a n N 2 2<br />

<strong>„Nordöstlich</strong> <strong>der</strong> Annabergstraße“<br />

9. VER- UND ENTSORGUNG<br />

Das Plangebiet wird im Mischsystem entwässert und kann an das bestehende Wasser- und<br />

Kanalnetz in <strong>der</strong> Annabergstraße angeschlossen werden.<br />

10. DENKMALSCHUTZ UND ARCHÄOLOGIE<br />

Im Plangebiet ist kein Vorkommen von Bodendenkmälern o<strong>der</strong> sonstigen Kulturgütern bekannt.<br />

11. WASSERWIRTSCHAFTLICHE BELANGE<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es liegt innerhalb <strong>der</strong> Zone III des geän<strong>der</strong>ten<br />

Trinkwasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Pumpwerk <strong>Hattersheim</strong> I mit<br />

Zusatzanlage <strong>Hattersheim</strong> II“ <strong>der</strong> Hessenwasser GmbH.<br />

Südöstlich des Geltungsbereichs verläuft die Grenze des rechtskräftigen Überschwemmungsgebiets<br />

des Mains. Aufgrund <strong>der</strong> geplanten Nutzung als Wohnbaufläche sind Beeinträchtigungen<br />

im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Belange nicht zu erwarten.<br />

12. SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG/ LÄRMSCHUTZ<br />

Zur Vorbereitung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s für den Bau eines Wohnhauses für eine Familie mit<br />

einem pflegebedürftigen Familienmitglied wurde, zur Untersuchung <strong>der</strong> zu erwartenden beson<strong>der</strong>en<br />

Geräuschemissionen, eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Neben<br />

<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Situation, die sich durch die Geräuschentwicklung des pflegebedürftigen<br />

Sohnes ergibt, wurde auch die Lärmbelastung durch die nahe gelegene Landesstraße L3006<br />

berücksichtigt.<br />

Die Untersuchung ergab, dass für den Fall, dass sich <strong>der</strong> pflegebedürftige Sohn im geschlossenen<br />

Gebäude aufhält, keine Belästigungen <strong>der</strong> Nachbarschaft zu erwarten ist, wenn<br />

die vorgeschlagenen Empfehlungen bzw. die bei den Berechnungen berücksichtigten Randbedingungen<br />

bei <strong>der</strong> Planung und dem Bau des Hauses berücksichtigt werden.<br />

Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms wurden aufgrund <strong>der</strong> Nähe zur Landesstraße L 3006<br />

Überschreitungen <strong>der</strong> Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005 bzw. auch <strong>der</strong> 16. BImSchV festgestellt.<br />

Da es sich im vorliegenden Fall um ein Einzelvorhaben handelt und aufwendigere<br />

aktive Lärmschutzmaßnahmen in keiner sinnvollen Relation zum Schutzzweck stehen würden,<br />

wird empfohlen <strong>der</strong> Verpflichtung zur Lärmvorsorge durch planerische und bauliche<br />

Maßnahmen Rechnung zu tragen. Der textliche Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>s enthält neben entsprechenden<br />

Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Situation weitere Empfehlungen zur Planung des Gebäudes.<br />

B e g r ü n d u n g Seite 8 von 12

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