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Einsenden oder faxen an Genossenschaft Thuner Hanf-Center, Obere Hauptgasse 9, 3600 Thun<br />

Telefon 033 222 09 19, Fax 033 221 41 89<br />

Thuner Hanf-Center hat<br />

Mutterschaftsversicherung<br />

Verein Thuner Hanfblatt<br />

Redaktion • Scheibenstrasse 7<br />

CH-3600 Thun<br />

PP<br />

3600 Thun<br />

Danke für die Mitteilung<br />

von Adressänderungen<br />

und -korrekturen!<br />

MB. Dem negativen Abstimmungsergebnis zur Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni zum<br />

Trotz hat die Genossenschaft Thuner Hanf-Center diese Versicherung in all ihren Arbeitsverträgen<br />

verankert. Wirtschaft ist eben nicht gleich Wirtschaft – Der grosse Dank geht an dieser Stelle<br />

an euch Kundinnen und Kunden der Genossenschaft, denn ihr macht diese Grosszügigkeit erst<br />

möglich. MERCI!<br />

Cannabis und noch<br />

immer keine Klarheit!<br />

Von Ruth-Gaby Vermot-Mangold, Nationalund<br />

Europarätin, SP<br />

Die aktuelle Cannabispolititk ist ausgesprochen<br />

verwirrlich! Cannabis wird produziert,<br />

verkauft und konsumiert – vor allem aber wird<br />

es weiterhin auf dem Schwarzmarkt gehandelt,<br />

dort wo auch Heroin und Kokain erhältlich<br />

sind – eine gefährliche Vermischung! Wir<br />

haben aber auch juristisch eine Art föderalisierten<br />

Graumarkt zwischen Legalität und Verbot,<br />

denn die Kantone handhaben die Cannabisfrage<br />

äusserst ungleich. Während in einigen<br />

Kantonen die HanfproduzentInnen und – konsumentInnen<br />

repressiv behandelt werden, sind<br />

die anderen weit nachsichtiger. In der Schweiz<br />

gibt es somit auch hier verschiedenerlei Recht,<br />

was zu juristischen Unsicherheiten beiträgt.<br />

Eine Klärung drängt sich auf, vor allem auch<br />

darum, weil die Regelung der Hanf-Frage nur<br />

positive Folgen haben kann, wären doch die<br />

staatlichen Behörden endlich gewungen, sich<br />

auf das Kernproblem – den Handel mit harten<br />

Drogen und dessen soziale Auswirkungen – zu<br />

konzentrieren.<br />

Es müsste eine Opportunitätsregelung<br />

entwickelt werden, die es Justiz und Polizei<br />

ermöglicht, unter gewissen Rahmenbedingungen<br />

von einer Verfolgung des Kleinhandels –<br />

auch des gewerblichen – abzusehen. Allerdings<br />

ist diese sogenannte Opportunitätsregelung<br />

kaum eine Verbesserung der aktuellen Situation,<br />

wenn man bedenkt, dass die Strafbarkeit<br />

erst vor rund 25 Jahren in der Schweiz eingeführt<br />

wurde. Ein wirklicher Fortschritt wäre<br />

das Lizenzierungsmodell, welches auch die<br />

Schweizer Hanf-Koordination unterstützt<br />

und das eine klare Regulierung der Hanfproduktion<br />

und des –verkaufs vorsieht, welche<br />

unter anderem ein Werbeverbot, Qualitätsvorschriften<br />

und einen durchsetzbaren<br />

Jugendschutz beinhaltet.<br />

Ruth-Gaby Vermoth-Mangold

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