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Bei Stecklingsbestellung: Lieferung nach Möglichkeit per:<br />
Einsenden oder faxen an Genossenschaft Thuner Hanf-Center, Obere Hauptgasse 9, 3600 Thun<br />
Telefon 033 222 09 19, Fax 033 221 41 89<br />
Thuner Hanf-Center hat<br />
Mutterschaftsversicherung<br />
Verein Thuner Hanfblatt<br />
Redaktion • Scheibenstrasse 7<br />
CH-3600 Thun<br />
PP<br />
3600 Thun<br />
Danke für die Mitteilung<br />
von Adressänderungen<br />
und -korrekturen!<br />
MB. Dem negativen Abstimmungsergebnis zur Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni zum<br />
Trotz hat die Genossenschaft Thuner Hanf-Center diese Versicherung in all ihren Arbeitsverträgen<br />
verankert. Wirtschaft ist eben nicht gleich Wirtschaft – Der grosse Dank geht an dieser Stelle<br />
an euch Kundinnen und Kunden der Genossenschaft, denn ihr macht diese Grosszügigkeit erst<br />
möglich. MERCI!<br />
Cannabis und noch<br />
immer keine Klarheit!<br />
Von Ruth-Gaby Vermot-Mangold, Nationalund<br />
Europarätin, SP<br />
Die aktuelle Cannabispolititk ist ausgesprochen<br />
verwirrlich! Cannabis wird produziert,<br />
verkauft und konsumiert – vor allem aber wird<br />
es weiterhin auf dem Schwarzmarkt gehandelt,<br />
dort wo auch Heroin und Kokain erhältlich<br />
sind – eine gefährliche Vermischung! Wir<br />
haben aber auch juristisch eine Art föderalisierten<br />
Graumarkt zwischen Legalität und Verbot,<br />
denn die Kantone handhaben die Cannabisfrage<br />
äusserst ungleich. Während in einigen<br />
Kantonen die HanfproduzentInnen und – konsumentInnen<br />
repressiv behandelt werden, sind<br />
die anderen weit nachsichtiger. In der Schweiz<br />
gibt es somit auch hier verschiedenerlei Recht,<br />
was zu juristischen Unsicherheiten beiträgt.<br />
Eine Klärung drängt sich auf, vor allem auch<br />
darum, weil die Regelung der Hanf-Frage nur<br />
positive Folgen haben kann, wären doch die<br />
staatlichen Behörden endlich gewungen, sich<br />
auf das Kernproblem – den Handel mit harten<br />
Drogen und dessen soziale Auswirkungen – zu<br />
konzentrieren.<br />
Es müsste eine Opportunitätsregelung<br />
entwickelt werden, die es Justiz und Polizei<br />
ermöglicht, unter gewissen Rahmenbedingungen<br />
von einer Verfolgung des Kleinhandels –<br />
auch des gewerblichen – abzusehen. Allerdings<br />
ist diese sogenannte Opportunitätsregelung<br />
kaum eine Verbesserung der aktuellen Situation,<br />
wenn man bedenkt, dass die Strafbarkeit<br />
erst vor rund 25 Jahren in der Schweiz eingeführt<br />
wurde. Ein wirklicher Fortschritt wäre<br />
das Lizenzierungsmodell, welches auch die<br />
Schweizer Hanf-Koordination unterstützt<br />
und das eine klare Regulierung der Hanfproduktion<br />
und des –verkaufs vorsieht, welche<br />
unter anderem ein Werbeverbot, Qualitätsvorschriften<br />
und einen durchsetzbaren<br />
Jugendschutz beinhaltet.<br />
Ruth-Gaby Vermoth-Mangold