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Legalize it<br />
Regulierung des Cannabis-Marktes:<br />
Der Fahrplan steht!<br />
SF. Im Herbst 1999 wird der Bundesrat<br />
den Entwurf des teilrevidierten Betäubungsmittelgesetzes<br />
(BetmG) in die Vernehmlassung<br />
schicken – endlich! Parteien,<br />
Kantone, Fachverbände und weitere<br />
Interessierte werden danach drei Monate<br />
Zeit haben, ihre Antworten einzureichen.<br />
Zu Beginn des nächsten Jahres wird der<br />
Bundesrat aufgrund der Antworten den<br />
neuen Gesetzesentwurf ins Parlament<br />
übergeben, welches etwa im Sommer<br />
2000 entscheiden wird. Sollten rechtsbürgerliche<br />
und stockfromme Kreise das<br />
Referendum ergreifen – was zu erwarten<br />
ist – wird das Volk wohl im Frühjahr 2001<br />
entscheiden – hoffentlich positiv (!), so<br />
dass das neue Gesetz im Verlaufe des Jahres<br />
2001 oder zu Beginn des Jahres 2002 in<br />
Kraft treten könnte. Doch was wird es<br />
beinhalten?<br />
Zwei fundierte Berichte sind in den letzten<br />
Monaten erstellt und veröffentlicht<br />
worden: Einer von der Eidgenössischen<br />
Drogenkommission im Auftrag des Bundesamtes<br />
für Gesundheit und einer von<br />
Prof. Dr. iur. Guido Jenny vom Institut<br />
für Strafrecht und Kriminologie der Universität<br />
Bern im Auftrag der nationalrätlichen<br />
Kommission für Gesundheit und<br />
soziale Sicherheit. Beide Berichte gehen<br />
in dieselbe Richtung: Entkriminalisierung<br />
des Konsums sämtlicher Drogen<br />
sowie die Einführung eines Opportunitätsprinzips<br />
nach holländischem<br />
Muster für den Handel mit Cannabis!<br />
Zudem sollen die Höchststrafen bei<br />
Drogenvergehen verkürzt werden auf<br />
maximal zehn statt wie bisher zwanzig<br />
Jahre Zuchthaus. Die Mindeststrafe bei<br />
sogenannten «schweren Fällen» soll von<br />
einem Jahr auf sechs Monate reduziert<br />
werden. Damit würden künftige Drogenurteile<br />
eher im Rahmen liegen von<br />
Urteilen bei Verbrechen gegen Leib und<br />
Leben, als dies heute der Fall ist, wo (meist<br />
selber abhängige) Drogenhändler häufig<br />
härter bestraft werden als Totschläger!<br />
Professor Jenny schreibt in seinem Bericht:<br />
«Ein strafrechtliches Verbot eines<br />
(möglicherweise) selbstgefährdenden Verhaltens<br />
widerspricht den grundlegenden<br />
Wertentscheidungen einer freiheitlich verfassten<br />
Rechtsordnung und damit der legitimen<br />
Funktion, die ein auf eine solche<br />
Ordnung verpflichtetes Strafrecht haben<br />
kann.… Die Mortalitäts-, Morbiditätsund<br />
Verelendungsrisiken Abhängiger gehen<br />
zu einem hohen Anteil nicht auf das Konto<br />
des Drogenkonsums als solchen, sondern<br />
werden in dem bestehenden Ausmass gerade<br />
erst und nur durch die Kriminalisierung<br />
geschaffen.» Leider ist mit der Legalisierung<br />
des Konsums nach wie vor nicht<br />
geklärt, woher die Konsumierenden und<br />
Süchtigen ihren Stoff erhalten sollen.<br />
Trotzdem ist es ein vernünftiger Schritt,<br />
der getan werden müsste!<br />
Balsam auf die Seelen der BetreiberInnen<br />
von Hanfläden und Hanfgärtnereien ist<br />
der neu vorgesehene Artikel 19c des<br />
BetmG: «Der Bundesrat erlässt nach Anhörung<br />
der Kantone Bestimmungen über<br />
die Strafverfolgung wegen strafbarer Handlungen,<br />
welche Betäubungsmittel des Wirkungstyps<br />
Cannabis betreffen. Diese können<br />
vorsehen, dass von polizeilichen Ermittlungen,<br />
der Strafverfolgung, der Überweisung<br />
an das Gericht oder der Bestrafung<br />
abzusehen ist, wenn der Täter entweder<br />
Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis<br />
in geringen Mengen an Personen<br />
über 16 Jahren abgibt oder verkauft, auch<br />
wenn dies gewerbsmässig geschieht, sofern<br />
dadurch die öffentliche Ordnung nicht<br />
gestört und keine Werbung betrieben wird,<br />
oder… wer Cannabis in grösseren Mengen<br />
anbaut, herstellt, erwirbt oder lagert.»<br />
Hanf wird zwar immer noch zu unrecht<br />
als Betäubungsmittel bezeichnet; wesentlicher<br />
aber ist der neue Umgang mit unserem<br />
guten Kraut!<br />
Wenn dieser Gesetzesentwurf die Vernehmlassung,<br />
die parlamentarische Debatte<br />
und schliesslich die Volksabstimmung<br />
übersteht sowie der Bundesrat<br />
gleich nach der Abstimmung eine «Cannabis-Verordnung»<br />
beschliesst, haben wir<br />
eine fortschrittlichere Rechtspraxis als die<br />
Holländer, deren Grosshandel und Anbau<br />
nicht erlaubt ist! Interessant ist, dass die<br />
Eidgenössische Drogenkommission einstimmig<br />
die Regulierung über die Lizenzierung<br />
verlangt, also das «Legalitätsprinzip»,<br />
wie es die Schweizer Hanf-Koordination<br />
in ihrem Regulierungs-Modell<br />
vorgeschlagen hat. Da aber der Kommission<br />
bewusst ist, dass aus politischen<br />
Gründen das «Legalitätsprinzip» kaum<br />
Chancen hat, empfiehlt sie die Einführung<br />
des «Opportunitätsprinzips»,<br />
welches mit den internationalen Vereinbarungen<br />
von 1961 vereinbar wäre – wie<br />
es uns eben die Holländer schon seit über<br />
zwanzig Jahren vormachen.<br />
Nach Jahren des politischen Kampfes für<br />
die Legalisierung, nach Jahren der Hoffnung<br />
auf baldige Änderung der Gerichtspraxis<br />
und der Gesetze, nach Jahren der<br />
sinnlosen Verfolgung von zehntausenden<br />
Cannabis-KonsumentInnen scheint die<br />
Entkriminalisierung des Konsums und<br />
die Regulierung des Handels in greifbare<br />
Nähe gerückt zu sein.Viele Signale stehen<br />
auf grün, die Zeit scheint endlich, endlich<br />
reif zu sein! Doch vergessen wir dabei<br />
nicht, dass rechtsbürgerliche Politiker es<br />
von Zeit zu Zeit schaffen, die Mehrheit<br />
des Stimmvolkes auf ihre Seite zu ziehen,<br />
wie es jüngst die Abstimmung über die<br />
Mutterschaftsversicherung gezeigt hat. Es<br />
ist damit noch nicht an der Zeit, das<br />
Engagement aufzugeben und sich befriedigt<br />
gegenseitig auf die Schultern zu klopfen<br />
– dieser Zeitpunkt ist erst gekommen,<br />
wenn das skizzierte neue Betäubungsmittelgesetz<br />
die Hürde der Volksabstimmung<br />
genommen hat. Dann sollten wir aber ein<br />
Fest feiern, welches uns noch Jahrzehnte<br />
in Erinnerung bleiben wird!<br />
thuner hanfblatt<br />
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