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Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp

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<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

ANTRAG DES GEMEINDERATS<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong>, gestützt auf seine Ausführungen und Artikel 35<br />

lit. b der Gemeindeordnung, folgenden Beschluss zu genehmigen:<br />

1. Die Änderung von Artikel 30 Baureglement, Zone für öffentliche Nutzungen, F Schloss, wird genehmigt.<br />

2. Das Genehmigungsverfahren nach Artikel 61 Baugesetz ist einzuleiten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

REFERAT<br />

Referent:<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann begrüsst die Versammlung. Es freue sie, über die Änderung<br />

des Baureglements, Artikel 30, Zone für öffentliche Nutzung (ZÖN F Schloss), referieren zu dürfen.<br />

Ausgangslage<br />

Wie die Versammlung wisse, sei die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung seit 1. Januar 2010<br />

in Kraft getreten. Dies habe dazu geführt, dass der Kanton das Schloss <strong>Belp</strong> nicht mehr brauchte. Verschiedene<br />

Regierungsstatthalterämter der bisherigen 26 Amtsbezirke wurden aufgehoben, unter anderem<br />

auch der Amtssitz <strong>Belp</strong>.<br />

Am 17. Juni 2012 nahmen die Stimmberechtigten an der Urne mit 2'533 Ja-Stimmen zu 587 Nein-Stimmen<br />

und einer Stimmbeteiligung von 41 % den Kaufvertrag für das Schloss an.<br />

Die alte Nutzung, die auf ʺSchloss Amtssitzʺ lautete, muss einer neuen Zweckbestimmung zugeführt<br />

werden. Daher muss der Artikel 30 des Baureglements geändert werden. Anhand einer Folie zeigt Vizegemeindepräsidentin<br />

Fabienne Bachmann die neuen Zweckbestimmungen, eingetragen in roter Schrift.<br />

Was bedeute dies? Was werde in der nächsten Zeit in unserem Dorf zu Diskussionen führen? Was müsse<br />

alles getan werden, damit wir unseren schönen Dorfkern für die Zukunft fit machen können?<br />

Zum Beispiel könne über die Schlossmauer debattiert werden: Werde sie stehen gelassen, ein Teil<br />

davon weggerissen oder reisse die Gemeinde die ganze Mauer ab.<br />

Die grüne Matte im Dorfzentrum soll erhalten bleiben: Geplant sei die Realisierung eines öffentlichen<br />

Spielplatzes als Ersatz für den voraussichtlich wegfallenden Spielplatz auf der Amtsschreibermatte.<br />

Bestimmt haben die Anwesenden bereits davon gehört, dass die Amtsschreibermatte in nächster Zeit<br />

überbaut werde und daher der Spielplatz weichen müsse. Dafür gebe es einen Ersatz beim Schloss.<br />

Immer wieder angesprochen werde sie auf den Tennisplatz. Bleibe die Tennisanlage bestehen oder<br />

was passiere damit? Die Tennisanlage sei im Moment noch im Dorf. Aber es könne gut sein, dass<br />

nach Alternativen gesucht werde, falls im Laufe der Planung ein besserer Standort gefunden würde<br />

oder anlässlich der Umgebungsgestaltung festgestellt würde, dass es schön wäre, wenn die Tennisanlage<br />

nicht mehr dort wäre.<br />

Planerlassverfahren<br />

Das Mitwirkungsverfahren fand vom 7. – 24. September 2012 statt.<br />

Das Vorprüfungsverfahren wurde vom Kanton Bern genehmigt und als gut beurteilt.<br />

Anlässlich des Auflageverfahrens vom 7. Dezember 2012 – 7. Januar 2013 gingen keine Einsprachen<br />

oder Rechtsverwahrungen ein.<br />

Die Spezialkommission ʺDorfkern 2020ʺ, unter ihrer Leitung, habe ein Konzept erarbeitet, das durch die<br />

Planungs- und Umweltkommission genehmigt wurde. Sie hoffe, dass dieser Vorschlag demnächst auch<br />

im Gemeinderat gutgeheissen werde.<br />

Heute Abend gehe es um die Änderung von Artikel 30 des Baureglements. Dies sei die konsequente<br />

Weiterführung des Kaufs des Schlosses <strong>Belp</strong>, damit die geplante Nutzung umgesetzt werden könne.<br />

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