Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp
Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp
Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />
Nr. 2013-1<br />
1.12.802 Gebührenreglement / -tarif<br />
Gebührenreglement; Teilrevision und Aufhebung Reglement über die<br />
Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909<br />
EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE<br />
Da die Hundetaxe neu ins Gebührenreglement aufgenommen wurde, umfasst dieses Traktandum sowohl<br />
die Teilrevision des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 wie auch die Aufhebung des Reglements<br />
über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909.<br />
Die Teilrevision des Gebührenreglements betrifft nur die nachfolgend genannten Artikel. Alle übrigen Artikel<br />
(Bestimmungen) des erwähnten Gebührenreglements bleiben unverändert in Kraft.<br />
Weiter gilt zu beachten, dass die vorliegende Teilrevision keine grundsätzliche Gebührenerhöhung auslöst.<br />
Die Aufwandgebühr I in der Höhe von Fr. 80 pro Stunde und die Aufwandgebühr II in der Höhe von<br />
Fr. 120 pro Stunde bleiben unverändert in Kraft. Diese Ansätze werden jeweils durch den Gemeinderat in<br />
einem separaten Tarif bestimmt.<br />
Das Reglement über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe der Gemeinde <strong>Belp</strong> stammt aus<br />
dem Jahr 1909 und muss aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen zwingend angepasst<br />
werden.<br />
Das neue Hundegesetz trat im Kanton Bern per 1. Januar 2013 in Kraft. Viele Punkte der Hundehaltung<br />
sind in diesem Gesetz geregelt und gelten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern.<br />
Die Hundetaxe ist eine fakultative Gemeindesteuer. Sie braucht kein eigenes Hundereglement. Es genügt,<br />
für den Bezug der Hundetaxe einen Zusatz im Gebührenreglement aufzunehmen.<br />
Die Höhe der Taxe kann mit einer Verordnung auf Stufe Gemeinderat geregelt werden. Die anfallenden<br />
Kosten für die Anschaffung und Betreuung der Robidoganlagen können mit den jährlichen Hundetaxen<br />
von ca. Fr. 41'000 abgedeckt werden, was auch dem Verursacherprinzip entspricht.<br />
Die Verordnung ist auf den 1. Juli 2013 durch den Gemeinderat in Kraft zu setzen, wobei die Taxe für das<br />
Jahr 2013 gestützt auf den Beschluss der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 6. Dezember 2012 auf Fr. 80 pro<br />
Tier (wie in den Vorjahren) belassen wurde.<br />
Das bestehende Gebührenreglement wurde am 8. Dezember 2005 durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />
genehmigt. Mit der Neuregelung der Hundetaxe hat der Gemeinderat entschieden, das Reglement über<br />
die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909 aufzuheben und neu eine Bestimmung<br />
im Gebührenreglement aufzunehmen.<br />
In diesem Zusammenhang wurde weiter entschieden, die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen den<br />
heute gültigen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.<br />
Somit hat die <strong>Gemeindeversammlung</strong> über folgende Änderungen zu entscheiden:<br />
1) Aufzuhebende Bestimmungen<br />
Folgende Bestimmungen des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 werden aufgehoben:<br />
Artikel 15<br />
Familienrecht<br />
Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes<br />
entfallen diese Gebühren.<br />
3