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Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp

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<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-1<br />

1.12.802 Gebührenreglement / -tarif<br />

Gebührenreglement; Teilrevision und Aufhebung Reglement über die<br />

Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909<br />

EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE<br />

Da die Hundetaxe neu ins Gebührenreglement aufgenommen wurde, umfasst dieses Traktandum sowohl<br />

die Teilrevision des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 wie auch die Aufhebung des Reglements<br />

über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909.<br />

Die Teilrevision des Gebührenreglements betrifft nur die nachfolgend genannten Artikel. Alle übrigen Artikel<br />

(Bestimmungen) des erwähnten Gebührenreglements bleiben unverändert in Kraft.<br />

Weiter gilt zu beachten, dass die vorliegende Teilrevision keine grundsätzliche Gebührenerhöhung auslöst.<br />

Die Aufwandgebühr I in der Höhe von Fr. 80 pro Stunde und die Aufwandgebühr II in der Höhe von<br />

Fr. 120 pro Stunde bleiben unverändert in Kraft. Diese Ansätze werden jeweils durch den Gemeinderat in<br />

einem separaten Tarif bestimmt.<br />

Das Reglement über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe der Gemeinde <strong>Belp</strong> stammt aus<br />

dem Jahr 1909 und muss aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen zwingend angepasst<br />

werden.<br />

Das neue Hundegesetz trat im Kanton Bern per 1. Januar 2013 in Kraft. Viele Punkte der Hundehaltung<br />

sind in diesem Gesetz geregelt und gelten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern.<br />

Die Hundetaxe ist eine fakultative Gemeindesteuer. Sie braucht kein eigenes Hundereglement. Es genügt,<br />

für den Bezug der Hundetaxe einen Zusatz im Gebührenreglement aufzunehmen.<br />

Die Höhe der Taxe kann mit einer Verordnung auf Stufe Gemeinderat geregelt werden. Die anfallenden<br />

Kosten für die Anschaffung und Betreuung der Robidoganlagen können mit den jährlichen Hundetaxen<br />

von ca. Fr. 41'000 abgedeckt werden, was auch dem Verursacherprinzip entspricht.<br />

Die Verordnung ist auf den 1. Juli 2013 durch den Gemeinderat in Kraft zu setzen, wobei die Taxe für das<br />

Jahr 2013 gestützt auf den Beschluss der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 6. Dezember 2012 auf Fr. 80 pro<br />

Tier (wie in den Vorjahren) belassen wurde.<br />

Das bestehende Gebührenreglement wurde am 8. Dezember 2005 durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

genehmigt. Mit der Neuregelung der Hundetaxe hat der Gemeinderat entschieden, das Reglement über<br />

die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909 aufzuheben und neu eine Bestimmung<br />

im Gebührenreglement aufzunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde weiter entschieden, die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen den<br />

heute gültigen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.<br />

Somit hat die <strong>Gemeindeversammlung</strong> über folgende Änderungen zu entscheiden:<br />

1) Aufzuhebende Bestimmungen<br />

Folgende Bestimmungen des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 werden aufgehoben:<br />

Artikel 15<br />

Familienrecht<br />

Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes<br />

entfallen diese Gebühren.<br />

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