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Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp

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<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Geänderte Bestimmungen<br />

Im Weiteren gebe es geänderte Bestimmungen. Der Grundgedanke dahinter sei, gesetzliche Grundlagen<br />

zu schaffen, um Gebühren für erbrachte Dienstleistungen erheben zu können. Bisher war dies nicht in jedem<br />

Fall gegeben. Nach Prüfung durch die Verwaltung ergaben sich daraus einige Anpassungen:<br />

Bezüglich Einbürgerungswesen wurde der Artikel 18 neu formuliert. Bisher wurde im Text nur auf die<br />

Aufwandgebühr II hingewiesen, die einem Aufwand von Fr. 120 pro Stunde entspreche. Nun wurden<br />

die gesetzlichen Auflagen an ein Einbürgerungsverfahren ausgeweitet. Das Verfahren lasse sich nicht<br />

mehr so rasch erledigen. Im Gemeinderat wurde daher beschlossen, die verschiedenen Punkte, die<br />

im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens ablaufen, einzeln aufzuführen, damit eine Grundlage für<br />

die Einforderung der Kosten vorliege. Die bisherige Formulierung erfüllte dieses Kriterium nicht mehr.<br />

Beim Artikel 22 wurde ergänzt, dass bei Umzügen / Wohnungswechseln der öffentliche Grund kostenlos<br />

in Anspruch genommen werden könne.<br />

In Artikel 26 ändere einzig der Titel.<br />

Hinsichtlich Taxigewerbe, Artikel 28, seien die Abklärungen zur Erteilung der Bewilligungen aufwändiger<br />

geworden. Aus diesem Grund gebe es eine leichte Anpassung.<br />

Dies gebe ihm die Gelegenheit mitzuteilen, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich gegen die Erhöhung<br />

der Gebühren ausgesprochen habe. Nur bei Einzelfällen gab es minime Anpassungen (z.B. Taxi). In den<br />

meisten Fällen wurden die Gebühren als genügend und richtig erachtet.<br />

Neue Bestimmungen<br />

Neu wurde in Artikel 19 a das Prostitutionsgewerbe aufgenommen.<br />

Beim Artikel 36 Absatz 7 werden die Plakatständer und die damit verbunden Arbeiten beschrieben.<br />

Der Artikel 39 a umschreibe neu die Hundetaxe. Dieser Text soll neu ins Gebührenreglement integriert<br />

werden anstelle des bestehenden Hundereglementes. Die Gemeinde lehne sich diesbezüglich sehr<br />

eng an das kantonale Hundegesetz an.<br />

In Absatz 4 lege der Gemeinderat eine Taxe von Fr. 50 bis Fr. 200 pro Hund fest. Dies sei ein Kostenrahmen,<br />

in welcher sich die Hundetaxe bewege. Aufgrund geführter Diskussionen zur Höhe der Hundetaxe<br />

könne er versichern, dass diese – wie anlässlich der Budgetberatung im letzten Dezember genehmigt<br />

– bei Fr. 80 pro Hund bleibe. Auch hier wurden Berechnungen vorgenommen und geprüft, ob<br />

der Ansatz dem Grundgedanken einer Gebühr, nicht mehr einzunehmen als nötig, entspreche. Dies<br />

werde bejaht. Die Hundetaxe bringe pro Jahr rund Fr. 40'000. Die Gemeinde habe demgegenüber<br />

administrative Aufwendungen und Aufgaben im Zusammenhang mit den Robidogs. Die Ein- und Ausnahmen<br />

decken sich ungefähr, was vernünftig sei. Im Reglement werde kein Betrag, sondern ein Kostenrahmen<br />

angegeben Wäre ein Betrag definiert, müsste die Gemeinde wegen einer Anpassung von<br />

Fr. 10 vor die <strong>Gemeindeversammlung</strong> treten. Dies werde nicht gewünscht.<br />

Gemäss Absatz 5 können gewisse Hunde von der Hundetaxe befreit werden. Diese Regelung stütze<br />

sich auf Artikel 13 des kantonalen Hundegesetzes, in welchem die Bedingungen für einen Erlass der<br />

Hundetaxe genau umschrieben seien.<br />

Falls ein Hundehalter das Gefühl habe, nicht für sein Tier bezahlen zu müssen, habe er weiterhin die<br />

Möglichkeit, bei der Gemeinde ein Gesuch um Befreiung von der Hundetaxe zu stellen. Hingegen seien<br />

Probleme vorprogrammiert, wer die erhobene Hundetaxe einfach so nicht bezahlen wolle.<br />

Gemeinderat Benjamin Marti verzichtet auf weitere Ausführungen. Anhand einer Folie präsentiert er den<br />

Antrag des Gemeinderats. Zusammenfassend stelle er fest, dass der Antrag einer Vereinfachung der<br />

Verwaltungsorganisation gleichkomme. Er gehe davon aus, dass die Versammlung dies unterstütze.<br />

Der Vorsitzende dankt Gemeinderat Benjamin Marti für seine Ausführungen.<br />

Bevor er die Diskussion eröffnet, teilt der Vorsitzende der Versammlung sein Vorgehen mit. Nachdem die<br />

meisten Anwesenden die Botschaft zur Hand haben, möchte er gestützt darauf die entsprechenden Artikel<br />

behandeln. Interessant werden insbesondere die Seiten 9 – 13.<br />

DISKUSSION<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion:<br />

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