Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp
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<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />
Geänderte Bestimmungen<br />
Im Weiteren gebe es geänderte Bestimmungen. Der Grundgedanke dahinter sei, gesetzliche Grundlagen<br />
zu schaffen, um Gebühren für erbrachte Dienstleistungen erheben zu können. Bisher war dies nicht in jedem<br />
Fall gegeben. Nach Prüfung durch die Verwaltung ergaben sich daraus einige Anpassungen:<br />
Bezüglich Einbürgerungswesen wurde der Artikel 18 neu formuliert. Bisher wurde im Text nur auf die<br />
Aufwandgebühr II hingewiesen, die einem Aufwand von Fr. 120 pro Stunde entspreche. Nun wurden<br />
die gesetzlichen Auflagen an ein Einbürgerungsverfahren ausgeweitet. Das Verfahren lasse sich nicht<br />
mehr so rasch erledigen. Im Gemeinderat wurde daher beschlossen, die verschiedenen Punkte, die<br />
im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens ablaufen, einzeln aufzuführen, damit eine Grundlage für<br />
die Einforderung der Kosten vorliege. Die bisherige Formulierung erfüllte dieses Kriterium nicht mehr.<br />
Beim Artikel 22 wurde ergänzt, dass bei Umzügen / Wohnungswechseln der öffentliche Grund kostenlos<br />
in Anspruch genommen werden könne.<br />
In Artikel 26 ändere einzig der Titel.<br />
Hinsichtlich Taxigewerbe, Artikel 28, seien die Abklärungen zur Erteilung der Bewilligungen aufwändiger<br />
geworden. Aus diesem Grund gebe es eine leichte Anpassung.<br />
Dies gebe ihm die Gelegenheit mitzuteilen, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich gegen die Erhöhung<br />
der Gebühren ausgesprochen habe. Nur bei Einzelfällen gab es minime Anpassungen (z.B. Taxi). In den<br />
meisten Fällen wurden die Gebühren als genügend und richtig erachtet.<br />
Neue Bestimmungen<br />
Neu wurde in Artikel 19 a das Prostitutionsgewerbe aufgenommen.<br />
Beim Artikel 36 Absatz 7 werden die Plakatständer und die damit verbunden Arbeiten beschrieben.<br />
Der Artikel 39 a umschreibe neu die Hundetaxe. Dieser Text soll neu ins Gebührenreglement integriert<br />
werden anstelle des bestehenden Hundereglementes. Die Gemeinde lehne sich diesbezüglich sehr<br />
eng an das kantonale Hundegesetz an.<br />
In Absatz 4 lege der Gemeinderat eine Taxe von Fr. 50 bis Fr. 200 pro Hund fest. Dies sei ein Kostenrahmen,<br />
in welcher sich die Hundetaxe bewege. Aufgrund geführter Diskussionen zur Höhe der Hundetaxe<br />
könne er versichern, dass diese – wie anlässlich der Budgetberatung im letzten Dezember genehmigt<br />
– bei Fr. 80 pro Hund bleibe. Auch hier wurden Berechnungen vorgenommen und geprüft, ob<br />
der Ansatz dem Grundgedanken einer Gebühr, nicht mehr einzunehmen als nötig, entspreche. Dies<br />
werde bejaht. Die Hundetaxe bringe pro Jahr rund Fr. 40'000. Die Gemeinde habe demgegenüber<br />
administrative Aufwendungen und Aufgaben im Zusammenhang mit den Robidogs. Die Ein- und Ausnahmen<br />
decken sich ungefähr, was vernünftig sei. Im Reglement werde kein Betrag, sondern ein Kostenrahmen<br />
angegeben Wäre ein Betrag definiert, müsste die Gemeinde wegen einer Anpassung von<br />
Fr. 10 vor die <strong>Gemeindeversammlung</strong> treten. Dies werde nicht gewünscht.<br />
Gemäss Absatz 5 können gewisse Hunde von der Hundetaxe befreit werden. Diese Regelung stütze<br />
sich auf Artikel 13 des kantonalen Hundegesetzes, in welchem die Bedingungen für einen Erlass der<br />
Hundetaxe genau umschrieben seien.<br />
Falls ein Hundehalter das Gefühl habe, nicht für sein Tier bezahlen zu müssen, habe er weiterhin die<br />
Möglichkeit, bei der Gemeinde ein Gesuch um Befreiung von der Hundetaxe zu stellen. Hingegen seien<br />
Probleme vorprogrammiert, wer die erhobene Hundetaxe einfach so nicht bezahlen wolle.<br />
Gemeinderat Benjamin Marti verzichtet auf weitere Ausführungen. Anhand einer Folie präsentiert er den<br />
Antrag des Gemeinderats. Zusammenfassend stelle er fest, dass der Antrag einer Vereinfachung der<br />
Verwaltungsorganisation gleichkomme. Er gehe davon aus, dass die Versammlung dies unterstütze.<br />
Der Vorsitzende dankt Gemeinderat Benjamin Marti für seine Ausführungen.<br />
Bevor er die Diskussion eröffnet, teilt der Vorsitzende der Versammlung sein Vorgehen mit. Nachdem die<br />
meisten Anwesenden die Botschaft zur Hand haben, möchte er gestützt darauf die entsprechenden Artikel<br />
behandeln. Interessant werden insbesondere die Seiten 9 – 13.<br />
DISKUSSION<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion:<br />
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