<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013 Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann dankt für die Aufmerksamkeit. Der Vorsitzende dankt Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann für die Vorstellung des Geschäfts und eröffnet die Diskussion zur Änderung des Artikels 30 des Baureglements. DISKUSSION Peter Wittwer hält fest, dass der Tennisplatz nicht zonenkonform sei. Ihn interessiere, wie das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Aussenanlagen gestalten könne, wenn die Zukunft der Sportanlagen nicht geklärt sei. Wie stelle sich dies die Gemeinde vor? Da zu Beginn der Ton fehlte, wiederholt der Vorsitzende die Frage von Peter Wittwer. Dieser habe festgestellt, dass der Tennisplatz nicht zonenkonform sei. Daher interessiere ihn der Verlauf der Planung, die im Moment in Bearbeitung sei. Dem Vorsitzenden ist es als Präsident ein Bedürfnis, an dieser Stelle ein paar Dinge zu klären bzw. neutrale Informationen zu geben. Richtig sei, dass der Tennisplatz schon vor der Änderung nicht zonenkonform war. Es war eine Zone für öffentliche Nutzung. Der Gemeinderat wisse dies, habe aber derzeit keinen Einfluss auf die Neugestaltung der Aussenplätze. Das Projekt lag auf. Das entsprechende Baugesuch wurde gleichzeitig mit der Sanierung des Schlosses eingereicht. Der Tennisclub <strong>Belp</strong> habe die Verlängerung des Mietvertrages beantragt. Der Gemeinderat habe deutlich geantwortet, dass nur eine jährliche Verlängerung des Vertrages in Frage komme. Am in der Abstimmungsbotschaft genannten Mietzins werde festgehalten. Die Planungs- und Umweltkommission sei beauftragt, einen geeigneten Platz zu suchen, auf welchem der Tennisplatz ausgegliedert werden könnte. Niemand könne sagen, ob das nächstes, in zwei oder drei Jahren passieren werde. Zur Zeit gebe es keine freistehende Zone für Freizeit und Sport. Auch diskutiert wurde, ob es allenfalls im Giessenbad eine Möglichkeit gäbe, einen Tennisplatz zu realisieren. Die Gespräche seien voll im Gang. Sie seien der Planung angegliedert. Sollten weitere Details gewünscht werden, müsste noch Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann das Wort erteilt werden. Auf Frage des Vorsitzenden antwortet Peter Wittwer, dass er mit den Ausführungen aus einem einfachen Grund nicht befriedigt sei. Das umstrittene Areal betreffe das grösste Stück Land der Grünzone. Er frage sich, wo die Gemeinde einen Park gestalten wolle, wenn der grösste Teil nicht dazu genutzt werden könne. Eine Grünzone um das Schloss herum sei so kaum möglich. Der Vorsitzende entgegnet, dass diese Frage im Konzept ʺ<strong>Belp</strong> 2020ʺ geregelt sei. Auf der einen Seite gebe es die Spezialkommission, die für die Innensanierung des Schlosses und die Bereitstellung der Spielplätze verantwortlich sei. Der Tennisclub werde dadurch nicht tangiert. Die ʺProjektgruppe 2020ʺ, in der Kommissions- und Parteimitglieder, Mitglieder der KMU sowie Anwohner Einsitz nehmen können, sollte im September 2013 zusammentreffen und die Planung vorantreiben. Dies seien die momentan geplanten Schritte. Als letzten Punkt wirft Peter Wittwer empört ein, dass für den Strassenhockeyclub, den Fussballclub und für die Sportvereine Plätze am richtigen Ort vorhanden seien, welche genutzt werden können. Der Tennisclub sei der einzige Club, der sein Geld brauche, um die Anlagen zu nutzen. Ihn störe dies. Um so mehr als die Gemeindeverantwortlichen schon lange dafür hätten besorgt sein sollen, dass die Spielerinnen und Spieler an einen zonenkonformen Ort umsiedeln können. Dies sei nicht Sache des Tennisclubs, sondern Aufgabe der Gemeinde. Der Strassenhockeyclub wurde schliesslich auch ins Giessenbad verlegt. Es funktioniere. Er frage sich, warum dies nicht auch beim Tennisclub funkionieren sollte. Sein grosses Problem sei also, dass dieser Standortwechsel nicht schon längst an die Hand genommen wurde. Der Vorsitzende bekräftigt gegenüber Peter Wittwer, dass die Aufgabe an die Hand genommen und intensiviert wurde. Es sei ein höchst aktuelles Thema. Die Gemeinde sei sich dessen bewusst, dass der Tennisclub nicht in dieses Areal gehöre. Aber von heute auf morgen könne nicht gezaubert werden. Die Gemeinde sei jedoch voll daran und kenne die Problematik. Mit dieser Aussage gibt sich Peter Wittwer zufrieden. Der Vorsitzende erkundigt sich nach weiteren Wortbegehren. Da dies nicht der Fall ist, schliesst er die Diskussion und schreitet zur 12
<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013 SCHLUSSABSTIMMUNG Gestützt auf die Ausführungen des Gemeinderats und Artikel 35 lit. b der Gemeindeordnung, genehmigt die <strong>Gemeindeversammlung</strong> mit grossem Mehr ohne Gegenstimme folgenden Beschluss: 1. Die Änderung von Artikel 30 Baureglement, Zone für öffentliche Nutzungen, F Schloss, wird genehmigt. 2. Das Genehmigungsverfahren nach Artikel 61 Baugesetz ist einzuleiten. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 13