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Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp

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<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-2<br />

4.222<br />

1.12.401<br />

Zonenerweiterungen, Einzonungen, Umzonungen<br />

Baureglement<br />

Baureglement; Änderung von Artikel 30<br />

"Zone für öffentliche Nutzung Schloss <strong>Belp</strong> (ZÖN F)"<br />

AUSGANGSLAGE<br />

Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung ist seit 1. Januar 2010 in Kraft. Verschiedene Regierungsstatthalterämter<br />

der bisherigen 26 Amtsbezirke wurden aufgehoben, unter anderem auch der Amtssitz<br />

in <strong>Belp</strong>.<br />

Da der Kanton Bern für das Schloss <strong>Belp</strong> keine weitere Verwendung mehr sah, wurde mit der Gemeinde<br />

<strong>Belp</strong> ein Kaufvertrag erarbeitet, welcher am 28. Oktober 2011 unterzeichnet werden konnte. Dieser Kaufvertrag<br />

wurde durch die <strong>Belp</strong>er Stimmbevölkerung am 17. Juni 2012 mit 2'533 zu 587 Stimmen genehmigt.<br />

Die Stimmbeteiligung betrug 41 %. Die Übergabe des Schlosses an die neue Eigentümerin Gemeinde<br />

<strong>Belp</strong> fand am 2. Juli 2012 statt. Dem Kanton Bern wurde am 24. Juli 2012 der Kaufpreis von<br />

3 Mio. Franken überwiesen.<br />

Bereits in der Abstimmungsvorlage hat der Gemeinderat die <strong>Belp</strong>er Stimmbevölkerung über die vorgesehene<br />

Nutzung orientiert. Diese basiert auf einem Nutzungskonzept, welches der Gemeinderat während<br />

der Vertragsverhandlungen erarbeitet hat.<br />

In der Botschaft wurde zudem darauf hingewiesen, dass für die Nutzungsänderung ein ordentliches Planerlassverfahren<br />

und für den Umbau und die Sanierung des Schlosses ein ordentliches Baubewilligungsverfahren<br />

notwendig sein werden.<br />

ÄNDERUNG VON ARTIKEL 30 BAUREGELEMENT<br />

Am Zonenplan Siedlung, der zusammen mit dem Baureglement zur baurechtlichen Grundlage der Gemeinde<br />

gehört, wird keine Änderung vorgenommen.<br />

In Artikel 30 des Baureglements müssen die Zweckbestimmungen geändert werden. Die Nutzung<br />

ʺSchloss Amtssitzʺ wird gestrichen und durch neue Nutzungsdefinitionen ersetzt. Diese basieren auf dem<br />

Nutzungskonzept, welches am 24. Mai 2012 vom Gemeinderat genehmigt wurde und Bestandteil der<br />

Botschaft für die Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 betreffend ʺGenehmigung Kaufvertrag und Umbau-/Nutzungskonzept<br />

mit Krediterteilungʺ bildete.<br />

Im Artikel 30, ZÖN F Schloss, sollen folgende neue Nutzungen definiert werden:<br />

Öffentliche Verwaltung<br />

Von der Gemeindeverwaltung werden gewisse Räumlichkeiten für das Archiv und für ein Repräsentationszimmer<br />

beansprucht. In letzterem bestünde unter anderem die Absicht, in Zukunft eventuell auch<br />

Ziviltrauungen durchzuführen.<br />

Kulturelle Veranstaltungen<br />

Im Schloss sollen verschiedene kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vernissagen, Matinées<br />

oder auch Theatervorstellungen ermöglicht werden.<br />

Musikschule<br />

Die Musikschule wird flächenmässig die grösste Nutzungsgruppe darstellen. Das Baubewilligungsverfahren<br />

wird zum grossen Teil die Massnahmen beinhalten, die durch die Vorgaben für die Akkustik<br />

entstehen. Die baulichen Eingriffe beschränken sich auf unwesentliche Anpassungen, wie beispielsweise<br />

den Einbau von zusätzlichen Wänden oder kleine zusätzliche Befensterungen. Für diese Massnahmen<br />

sind bereits mit der kantonalen Denkmalpflege Gespräche geführt worden.<br />

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