Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp
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<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />
Nr. 2013-2<br />
4.222<br />
1.12.401<br />
Zonenerweiterungen, Einzonungen, Umzonungen<br />
Baureglement<br />
Baureglement; Änderung von Artikel 30<br />
"Zone für öffentliche Nutzung Schloss <strong>Belp</strong> (ZÖN F)"<br />
AUSGANGSLAGE<br />
Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung ist seit 1. Januar 2010 in Kraft. Verschiedene Regierungsstatthalterämter<br />
der bisherigen 26 Amtsbezirke wurden aufgehoben, unter anderem auch der Amtssitz<br />
in <strong>Belp</strong>.<br />
Da der Kanton Bern für das Schloss <strong>Belp</strong> keine weitere Verwendung mehr sah, wurde mit der Gemeinde<br />
<strong>Belp</strong> ein Kaufvertrag erarbeitet, welcher am 28. Oktober 2011 unterzeichnet werden konnte. Dieser Kaufvertrag<br />
wurde durch die <strong>Belp</strong>er Stimmbevölkerung am 17. Juni 2012 mit 2'533 zu 587 Stimmen genehmigt.<br />
Die Stimmbeteiligung betrug 41 %. Die Übergabe des Schlosses an die neue Eigentümerin Gemeinde<br />
<strong>Belp</strong> fand am 2. Juli 2012 statt. Dem Kanton Bern wurde am 24. Juli 2012 der Kaufpreis von<br />
3 Mio. Franken überwiesen.<br />
Bereits in der Abstimmungsvorlage hat der Gemeinderat die <strong>Belp</strong>er Stimmbevölkerung über die vorgesehene<br />
Nutzung orientiert. Diese basiert auf einem Nutzungskonzept, welches der Gemeinderat während<br />
der Vertragsverhandlungen erarbeitet hat.<br />
In der Botschaft wurde zudem darauf hingewiesen, dass für die Nutzungsänderung ein ordentliches Planerlassverfahren<br />
und für den Umbau und die Sanierung des Schlosses ein ordentliches Baubewilligungsverfahren<br />
notwendig sein werden.<br />
ÄNDERUNG VON ARTIKEL 30 BAUREGELEMENT<br />
Am Zonenplan Siedlung, der zusammen mit dem Baureglement zur baurechtlichen Grundlage der Gemeinde<br />
gehört, wird keine Änderung vorgenommen.<br />
In Artikel 30 des Baureglements müssen die Zweckbestimmungen geändert werden. Die Nutzung<br />
ʺSchloss Amtssitzʺ wird gestrichen und durch neue Nutzungsdefinitionen ersetzt. Diese basieren auf dem<br />
Nutzungskonzept, welches am 24. Mai 2012 vom Gemeinderat genehmigt wurde und Bestandteil der<br />
Botschaft für die Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 betreffend ʺGenehmigung Kaufvertrag und Umbau-/Nutzungskonzept<br />
mit Krediterteilungʺ bildete.<br />
Im Artikel 30, ZÖN F Schloss, sollen folgende neue Nutzungen definiert werden:<br />
Öffentliche Verwaltung<br />
Von der Gemeindeverwaltung werden gewisse Räumlichkeiten für das Archiv und für ein Repräsentationszimmer<br />
beansprucht. In letzterem bestünde unter anderem die Absicht, in Zukunft eventuell auch<br />
Ziviltrauungen durchzuführen.<br />
Kulturelle Veranstaltungen<br />
Im Schloss sollen verschiedene kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vernissagen, Matinées<br />
oder auch Theatervorstellungen ermöglicht werden.<br />
Musikschule<br />
Die Musikschule wird flächenmässig die grösste Nutzungsgruppe darstellen. Das Baubewilligungsverfahren<br />
wird zum grossen Teil die Massnahmen beinhalten, die durch die Vorgaben für die Akkustik<br />
entstehen. Die baulichen Eingriffe beschränken sich auf unwesentliche Anpassungen, wie beispielsweise<br />
den Einbau von zusätzlichen Wänden oder kleine zusätzliche Befensterungen. Für diese Massnahmen<br />
sind bereits mit der kantonalen Denkmalpflege Gespräche geführt worden.<br />
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