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Geschäftspraxis Türkei 2008 - Herfurth & Partner

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<strong>Geschäftspraxis</strong> in der <strong>Türkei</strong><br />

HERFURTH & PARTNER<br />

RECHTSANWÄLTE GBR<br />

durch Gesellschafterbeschluss, durch Konkurseröffnung und Gerichtsurteil. Nach der<br />

Auflösung findet auch hier die Liquidation statt. Nach Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />

wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister gelöscht.<br />

3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sermayesi paylara bölünmüs Sirket)<br />

Bei dieser Gesellschaftsform ist das Kapital in Anteile aufgeteilt. Die Anteile der Kommanditisten<br />

sind frei veräußerlich, allerdings nicht börsenfähig. Dies macht den entscheidenden<br />

Unterschied zur Kommanditgesellschaft aus. Die Gründung erfolgt durch<br />

mindestens fünf Gesellschafter, von denen mindestens ein Gesellschafter Komplementär<br />

sein muss. Als Organ verfügt die Kommanditgesellschaft auf Aktien über eine<br />

Hauptversammlung, bestehend aus den Kommanditisten. Die Bestimmungen zur Aktiengesellschaft<br />

finden auf die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse, die übrigens<br />

auch hier nur den Komplementären zustehen, weitgehend Anwendung.<br />

XXV

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