Geschäftspraxis Türkei 2008 - Herfurth & Partner
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<strong>Geschäftspraxis</strong> in der <strong>Türkei</strong><br />
HERFURTH & PARTNER<br />
RECHTSANWÄLTE GBR<br />
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sie den Verbrauchern zu Gute kommen oder,<br />
auf den Wettbewerb des wesentlichen Marktteils der Wettbewerb keine<br />
Auswirkung haben oder<br />
sie die Produktion von Waren oder das Angebot von Dienstleistungen betreffen,<br />
die eine neue Entwicklungen oder Verbesserungen auf dem Gebiet der<br />
Wirtschaft oder der Technik bedeuten.<br />
Die Erteilung der Befreiung kann mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft werden.<br />
IV.<br />
Wettbewerbsbehörde<br />
Der Wettbewerbrat als eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine unabhängige<br />
Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Ankara. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
handelt sie autonom und ist im Verhältnis zu anderen Behörden oder Institutionen nicht<br />
weisungsgebunden.<br />
Sie hat die Aufgabe, für einen freien und ungestörten Wettbewerb auf dem Markt für<br />
Waren oder Dienstleistungen zu sorgen. Sie überwacht die Anwendung des Wettbewerbsgesetzes<br />
und nimmt die ihr darin zugewiesene Aufgaben wahr.<br />
1. Organe der Wettbewerbsbehörde<br />
Organe der Behörde sind der Wettbewerbsausschuss, das Präsidium und die unteren<br />
Diensteinheiten. Der Wettbewerbsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei der<br />
Mitglieder führen den Vorsitz.<br />
2. Aufgaben des Wettbewerbsausschusses<br />
Der Wettbewerbsausschuss untersucht und ermittelt auf Antrag oder von Amts wegen<br />
Wettbewerbsverstöße nach diesem Gesetz.. Soweit gesetzliche Verstöße festgestellt<br />
werden, kann der Ausschuss geeignete Maßnahmen Ergreifen (Geldbuße u.a.).<br />
Zum weiteren Aufgabenbereich gehören die Bewertung von Freistellungsanträgen,<br />
Ausstellen von Freistellungsbescheinigungen sowie die Erstellung sonstiger Nachweis-<br />
XXVIII