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Geschäftspraxis Türkei 2008 - Herfurth & Partner

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<strong>Geschäftspraxis</strong> in der <strong>Türkei</strong><br />

HERFURTH & PARTNER<br />

RECHTSANWÄLTE GBR<br />

<br />

<br />

<br />

sie den Verbrauchern zu Gute kommen oder,<br />

auf den Wettbewerb des wesentlichen Marktteils der Wettbewerb keine<br />

Auswirkung haben oder<br />

sie die Produktion von Waren oder das Angebot von Dienstleistungen betreffen,<br />

die eine neue Entwicklungen oder Verbesserungen auf dem Gebiet der<br />

Wirtschaft oder der Technik bedeuten.<br />

Die Erteilung der Befreiung kann mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft werden.<br />

IV.<br />

Wettbewerbsbehörde<br />

Der Wettbewerbrat als eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine unabhängige<br />

Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Ankara. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

handelt sie autonom und ist im Verhältnis zu anderen Behörden oder Institutionen nicht<br />

weisungsgebunden.<br />

Sie hat die Aufgabe, für einen freien und ungestörten Wettbewerb auf dem Markt für<br />

Waren oder Dienstleistungen zu sorgen. Sie überwacht die Anwendung des Wettbewerbsgesetzes<br />

und nimmt die ihr darin zugewiesene Aufgaben wahr.<br />

1. Organe der Wettbewerbsbehörde<br />

Organe der Behörde sind der Wettbewerbsausschuss, das Präsidium und die unteren<br />

Diensteinheiten. Der Wettbewerbsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei der<br />

Mitglieder führen den Vorsitz.<br />

2. Aufgaben des Wettbewerbsausschusses<br />

Der Wettbewerbsausschuss untersucht und ermittelt auf Antrag oder von Amts wegen<br />

Wettbewerbsverstöße nach diesem Gesetz.. Soweit gesetzliche Verstöße festgestellt<br />

werden, kann der Ausschuss geeignete Maßnahmen Ergreifen (Geldbuße u.a.).<br />

Zum weiteren Aufgabenbereich gehören die Bewertung von Freistellungsanträgen,<br />

Ausstellen von Freistellungsbescheinigungen sowie die Erstellung sonstiger Nachweis-<br />

XXVIII

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