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KMU-Sprechstunde - Gewerbeverband des Kantons Luzern

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Unternehmensführung<br />

Fachbereich Credit- und Debitorenmanagement: Teil 2<br />

Der vorrechtliche<br />

Forderungseinzug<br />

Das Credit- und Debitorenmanagement CDM trägt dazu bei,<br />

dass ausstehende Forderungen fristgerecht eingehen. Im zweiten<br />

Teil unserer Ratgeberserie über die Vermeidung von Forderungsverlusten<br />

erläutern wir die Phase <strong>des</strong> vorrechtlichen Forderungseinzugs.<br />

Hans Farman, Direktor<br />

Kreditschutz und Mitglied<br />

der Geschäftsleitung,<br />

Creditreform <strong>Luzern</strong><br />

Vogel AG<br />

Die Lieferung ist erfolgt. Nun<br />

liegt der Ball beim Kunden: Er<br />

muss seinen vertraglichen<br />

Pflichten nachkommen, namentlich<br />

der pünktlichen<br />

Zahlung.<br />

Rechnungsstellung<br />

Damit der Lieferant zu seinem Geld kommt, muss<br />

er als ersten Schritt eine Rechnung stellen. Das<br />

erscheint lapidar, erweist sich in der Praxis aber<br />

oft als gar nicht so einfach. Denn häufig liegt<br />

zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung<br />

eine unnötig lange Zeitspanne. Durch<br />

einen raschen Versand der Rechnung und ein<br />

konsequentes Mahnwesen lassen sich die Debitorenlaufzeiten<br />

verkürzen. Grösster Vorteil davon<br />

ist die Verbesserung der eigenen Liquidität.<br />

Die zeitnahe Rechnungsstellung lohnt sich aber<br />

auch für das Reklamationswesen und im Hinblick<br />

auf drohende Verjährungen.<br />

Mahnung<br />

Eine Mahnung ist die Aufforderung an den Kunden,<br />

seiner Verpflichtung zur Zahlung nachzukommen.<br />

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Obligationenrechts (Art. 102, Abs. 1 OR)<br />

wird der Vertragspartner durch die Mahnung in<br />

Verzug gesetzt, sofern für die Bezahlung <strong>des</strong> Ausstan<strong>des</strong><br />

kein fixer Termin festgelegt ist. Der<br />

Ein Wort zum Skonto<br />

Nach wie vor gewähren viele Firmen Skonto – obwohl<br />

weder branchenüblich noch vertraglich vereinbart.<br />

Erfolgt die Zahlung innert 10 statt 30 Tagen, kann der<br />

Kunde 2 Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen. Für<br />

eine Frist von 20 Tagen gesteht ihm der Lieferant<br />

somit einen Zins von 2 Prozent zu, was einem Jahreszins<br />

von sagenhaften 36 Prozent entspricht!<br />

Pikanterweise gewähren oft die Firmen Skonto,<br />

die ohnehin zu lange mit der Rechnungsstellung<br />

zuwarten. Dadurch schaden sie der Liquidität gleich<br />

zweifach.<br />

Hinweis auf der Rechnung, dass die Zahlung<br />

beispielsweise innert 30 Tagen zu erfolgen hat,<br />

reicht nicht aus, um den Schuldner in Verzug zu<br />

setzen. Bei einem Mietvertrag hingegen, der einen<br />

klaren Zahlungstermin festlegt, ist keine Inverzugsetzung<br />

erforderlich. Nachdem der Kunde in<br />

Verzug gesetzt wurde, beginnt der Verzugszins zu<br />

laufen. Falls nichts anderes vereinbart ist, hält<br />

der Gesetzgeber hierzu einen Satz von 5 Prozent<br />

fest.<br />

Straff und professionell<br />

Auf den ersten Blick erscheint das Verfassen einer<br />

Mahnung als heikles Unterfangen. Schliesslich<br />

will man den Kunden nicht brüskieren. Fraglich<br />

ist auch, wie viele Mahnungen zugestellt werden<br />

sollen und in welchen zeitlichen Abständen. Ferner<br />

soll die Formulierung passend sein: Nicht zu<br />

bestimmt und dennoch fordernd. C’est le ton<br />

qui fait la musique. Erfahrungen aus der Praxis<br />

zeigen jedoch, dass solche Bedenken weitgehend<br />

unbegründet sind. Im Gegenteil: Durch ein<br />

straffes und professionelles Mahnwesen signalisiert<br />

ein Unternehmer dem Kunden, dass er nicht<br />

nur die Kernkompetenzen, sondern auch die<br />

Administration im Griff hat. Dies verschafft<br />

Respekt und verstärkt den positiven Eindruck.<br />

Betreibungsandrohung beim dritten Mal<br />

Mehr als drei Mahnungen sind nicht zu empfehlen.<br />

Die erste kann auch als Kontoauszug betitelt<br />

werden. Die dritte soll die Androhung der<br />

Betreibung enthalten. Alternativ kann hier der<br />

Hinweis auf die Übergabe an einen externen<br />

Inkassopartner erfolgen. Ideal ist ein Abstand von<br />

etwa 20 Tagen zwischen den Mahnläufen. Der<br />

Kasten auf der vorhergehenden Seite enthält Beispiele<br />

für mögliche Mahntexte. Zu beachten gilt,<br />

dass durch die Mahnung die Zahlung nicht gestundet<br />

wird. Zu vermeiden sind <strong>des</strong>halb Formulierungen<br />

wie «Wir geben Ihnen eine Frist bis<br />

zum… zur Zahlung» oder «Wir geben Ihnen eine<br />

Frist von 10 Tagen zur Zahlung». Denn dadurch<br />

kann der Gläubiger später den Verzugszins nicht<br />

ab der ursprünglichen 1. Mahnung geltend machen.<br />

Geschäfte mit persönlichem Charakter<br />

Bei Geschäften mit persönlichem Charakter empfiehlt<br />

sich eine telefonische Kontaktaufnahme. In<br />

solchen Fällen sind die gemachten Vereinbarungen<br />

zu dokumentieren und idealerweise dem<br />

Kunden schriftlich zu bestätigen.<br />

GEWERBE LUZERN, April 2013<br />

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