KMU-Sprechstunde - Gewerbeverband des Kantons Luzern
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Unternehmensführung<br />
Fachbereich Credit- und Debitorenmanagement: Teil 2<br />
Der vorrechtliche<br />
Forderungseinzug<br />
Das Credit- und Debitorenmanagement CDM trägt dazu bei,<br />
dass ausstehende Forderungen fristgerecht eingehen. Im zweiten<br />
Teil unserer Ratgeberserie über die Vermeidung von Forderungsverlusten<br />
erläutern wir die Phase <strong>des</strong> vorrechtlichen Forderungseinzugs.<br />
Hans Farman, Direktor<br />
Kreditschutz und Mitglied<br />
der Geschäftsleitung,<br />
Creditreform <strong>Luzern</strong><br />
Vogel AG<br />
Die Lieferung ist erfolgt. Nun<br />
liegt der Ball beim Kunden: Er<br />
muss seinen vertraglichen<br />
Pflichten nachkommen, namentlich<br />
der pünktlichen<br />
Zahlung.<br />
Rechnungsstellung<br />
Damit der Lieferant zu seinem Geld kommt, muss<br />
er als ersten Schritt eine Rechnung stellen. Das<br />
erscheint lapidar, erweist sich in der Praxis aber<br />
oft als gar nicht so einfach. Denn häufig liegt<br />
zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung<br />
eine unnötig lange Zeitspanne. Durch<br />
einen raschen Versand der Rechnung und ein<br />
konsequentes Mahnwesen lassen sich die Debitorenlaufzeiten<br />
verkürzen. Grösster Vorteil davon<br />
ist die Verbesserung der eigenen Liquidität.<br />
Die zeitnahe Rechnungsstellung lohnt sich aber<br />
auch für das Reklamationswesen und im Hinblick<br />
auf drohende Verjährungen.<br />
Mahnung<br />
Eine Mahnung ist die Aufforderung an den Kunden,<br />
seiner Verpflichtung zur Zahlung nachzukommen.<br />
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> Obligationenrechts (Art. 102, Abs. 1 OR)<br />
wird der Vertragspartner durch die Mahnung in<br />
Verzug gesetzt, sofern für die Bezahlung <strong>des</strong> Ausstan<strong>des</strong><br />
kein fixer Termin festgelegt ist. Der<br />
Ein Wort zum Skonto<br />
Nach wie vor gewähren viele Firmen Skonto – obwohl<br />
weder branchenüblich noch vertraglich vereinbart.<br />
Erfolgt die Zahlung innert 10 statt 30 Tagen, kann der<br />
Kunde 2 Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen. Für<br />
eine Frist von 20 Tagen gesteht ihm der Lieferant<br />
somit einen Zins von 2 Prozent zu, was einem Jahreszins<br />
von sagenhaften 36 Prozent entspricht!<br />
Pikanterweise gewähren oft die Firmen Skonto,<br />
die ohnehin zu lange mit der Rechnungsstellung<br />
zuwarten. Dadurch schaden sie der Liquidität gleich<br />
zweifach.<br />
Hinweis auf der Rechnung, dass die Zahlung<br />
beispielsweise innert 30 Tagen zu erfolgen hat,<br />
reicht nicht aus, um den Schuldner in Verzug zu<br />
setzen. Bei einem Mietvertrag hingegen, der einen<br />
klaren Zahlungstermin festlegt, ist keine Inverzugsetzung<br />
erforderlich. Nachdem der Kunde in<br />
Verzug gesetzt wurde, beginnt der Verzugszins zu<br />
laufen. Falls nichts anderes vereinbart ist, hält<br />
der Gesetzgeber hierzu einen Satz von 5 Prozent<br />
fest.<br />
Straff und professionell<br />
Auf den ersten Blick erscheint das Verfassen einer<br />
Mahnung als heikles Unterfangen. Schliesslich<br />
will man den Kunden nicht brüskieren. Fraglich<br />
ist auch, wie viele Mahnungen zugestellt werden<br />
sollen und in welchen zeitlichen Abständen. Ferner<br />
soll die Formulierung passend sein: Nicht zu<br />
bestimmt und dennoch fordernd. C’est le ton<br />
qui fait la musique. Erfahrungen aus der Praxis<br />
zeigen jedoch, dass solche Bedenken weitgehend<br />
unbegründet sind. Im Gegenteil: Durch ein<br />
straffes und professionelles Mahnwesen signalisiert<br />
ein Unternehmer dem Kunden, dass er nicht<br />
nur die Kernkompetenzen, sondern auch die<br />
Administration im Griff hat. Dies verschafft<br />
Respekt und verstärkt den positiven Eindruck.<br />
Betreibungsandrohung beim dritten Mal<br />
Mehr als drei Mahnungen sind nicht zu empfehlen.<br />
Die erste kann auch als Kontoauszug betitelt<br />
werden. Die dritte soll die Androhung der<br />
Betreibung enthalten. Alternativ kann hier der<br />
Hinweis auf die Übergabe an einen externen<br />
Inkassopartner erfolgen. Ideal ist ein Abstand von<br />
etwa 20 Tagen zwischen den Mahnläufen. Der<br />
Kasten auf der vorhergehenden Seite enthält Beispiele<br />
für mögliche Mahntexte. Zu beachten gilt,<br />
dass durch die Mahnung die Zahlung nicht gestundet<br />
wird. Zu vermeiden sind <strong>des</strong>halb Formulierungen<br />
wie «Wir geben Ihnen eine Frist bis<br />
zum… zur Zahlung» oder «Wir geben Ihnen eine<br />
Frist von 10 Tagen zur Zahlung». Denn dadurch<br />
kann der Gläubiger später den Verzugszins nicht<br />
ab der ursprünglichen 1. Mahnung geltend machen.<br />
Geschäfte mit persönlichem Charakter<br />
Bei Geschäften mit persönlichem Charakter empfiehlt<br />
sich eine telefonische Kontaktaufnahme. In<br />
solchen Fällen sind die gemachten Vereinbarungen<br />
zu dokumentieren und idealerweise dem<br />
Kunden schriftlich zu bestätigen.<br />
GEWERBE LUZERN, April 2013<br />
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