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ZA OÖ<br />

A OÖ<br />

Zei t w e r t k o n t o<br />

Nach den<br />

Gesprächen der<br />

v e r g a n g e n e n<br />

Tage zwischen<br />

BM.I und Gewerkschaft<br />

bzw. Personalvertretern<br />

sieht<br />

es nun doch so aus,<br />

dass die Verhandlungen<br />

<strong>zum</strong> <strong>Zeit</strong>wertkonto<br />

in die Endphase<br />

gehen. (Stand – Wien,<br />

am 08. November 2012)<br />

Unsere Verhandlungen mit<br />

dem Dienstgeber BM.I betreffend<br />

des <strong>Zeit</strong>wertkontos für die<br />

Bediensteten des Exekutivdienstes<br />

und der Wachebeamten für den Bereich<br />

des Bundesministeriums für Inneres soll laut<br />

dem BM.I noch in der Dienstrechtsnovelle 2012 seinen<br />

Niederschlag finden.<br />

Dazu musste vorab inhaltlich festgestellt werden:<br />

Seitens der FCG-KdEÖ wurde von Anfang an eines<br />

völlig klar gestellt und war damit unverrückbar:<br />

Die Freiwilligkeit!<br />

Ein <strong>Zeit</strong>wertkonto kann und darf nur auf Freiwilligkeit<br />

der Kolleginnen und Kollegen errichtet werden.<br />

Darüber hinaus sind natürlich einige<br />

Eckpunkte sehr wichtig, die jedenfalls für ein gut<br />

funktionierendes <strong>Zeit</strong>wertkonto unumgänglich sind.<br />

Es wird der Bedienstete frei entscheiden können,<br />

wie viele Überstunden oder wie viele Stunden<br />

aus Nachtzeitgutschriften er pro Monat ansparen<br />

will. Bei den Überstunden wird der anfallende<br />

Überstundenzuschlag zur Auszahlung gelangen.<br />

Dadurch wird auch die finanzielle Situation jedes<br />

Einzelnen nicht so stark belastet. Die Grundstunde<br />

(Grundvergütung) wird in <strong>Zeit</strong> 1:1 angespart. Jährlich<br />

soll der Bedienstete durch einen schriftlichen Antrag<br />

sein vorgesehenes beabsichtigtes Sparziel, indem die<br />

Stunden genannt werden, definieren und verändern<br />

können. Der Verbrauch der angesparten Stunden<br />

sollte in einer für den Bediensteten förderlichen Art<br />

und Weise geregelt werden.<br />

Dabei muss man einige Varianten unterscheiden:<br />

1. Der Bedienstete kann nach einem Ansparzeitraum<br />

von 5 Jahren erstmals seine angesparte <strong>Zeit</strong><br />

verbrauchen. Dies auf Antrag nach dienstlichen<br />

Möglichkeiten (zu verstehen wie bei Herabsetzungen<br />

der Wochendienstzeit) von 1-6 Monaten. Eine<br />

Urlaubsaliquotierung wird dadurch aber nicht<br />

entstehen. Der Gehalt wird weiter bezahlt, allerdings<br />

ohne Wachdienstzulage, Exekutivdienstzulage,<br />

allfällige Nebengebühren und einer möglicherweise<br />

anfallenden Funktionsabgeltung.<br />

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