Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...
Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...
Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Neubau /Umbau<br />
Vier Ausgangslagen<br />
Neubauten planen<br />
Bestand erneuern<br />
Bestand aufwerten<br />
Individuelle Anpassung<br />
Es können vier unterschiedliche Ausgangslagen unterschieden werden:<br />
Neubauten planen<br />
Bestand erneuern<br />
Bestand aufwerten<br />
Individuelle Anpassung<br />
Wird ein Neubau mit Wohnungen für ältere Menschen geplant, so sind mindestens die in diesen<br />
Richtlinien unter «Minimale Anforderungen» aufgeführten Punkte umzusetzen. Soll eine überdurchschnittliche<br />
Qualität erreicht werden oder bestehen wegen der anvisierten Bewohnergruppe erhöhte<br />
Anforderungen, sind zusätzlich die unter «erhöhte Anforderungen» aufgeführten Punkte auszuführen.<br />
Ist geplant, bestehende Wohngebäude altersgerecht umzubauen oder umfassend zu sanieren, so sollte<br />
dies im Rahmen der Verhältnismässigkeit gemäss diesen Richtlinien gemacht werden. Dabei sind zuerst<br />
einmal die gesetzlichen Auflagen (siehe BehiG, SIA 500, S. 9) zu berücksichtigen. Danach sind situationsabhängige<br />
bedeutende bauliche Hindernisse (Stufen, Schwellen, enge Türen, Durchgänge und<br />
Räume, Badewannen in Wohnungen ohne Dusche etc.) zu entfernen. Können nicht alle Hindernisse ausgeräumt<br />
werden, empfiehlt es sich, zur Bestimmung der Priorisierung die zuständige kantonale Beratungsstelle<br />
für hindernisfreies Bauen oder eine erfahrene Fachperson beizuziehen. Es wird in jedem<br />
Fall möglich sein, auch bei kleinem Budget bedeutende Verbesserungen im Ausbau umzusetzen<br />
(Bodenbelag, Handlauf, Beleuchtung, kontrastreiche Farbgebung etc.). Jede noch so kleine Verbesserung<br />
ist für den Wohnalltag älterer Menschen von Bedeutung. Selbst wenn eine Wohnung im Umbaufall nicht<br />
mit verhältnismässigen Mitteln hindernisfrei zugänglich gemacht werden kann, sind Verbesserungen<br />
innerhalb der Wohnung sinnvoll, weil so zumindest der Aufenthalt in der Wohnung sicherer und komfortabler<br />
gemacht wird.<br />
Ist in den nächsten Jahren keine Sanierung geplant, können trotzdem, oft mit wenig Aufwand, deutliche<br />
Verbesserungen bei der Altersgerechtigkeit einer Siedlung, eines Hauses oder einer Wohnung erreicht<br />
werden. Dabei wird man zuerst diejenigen Punkte beachten, die einfach und kostengünstig umgesetzt<br />
werden können (z.B. ein zweiter Handlauf im Treppenhaus) bzw. jene, die möglichst vielen Bewohnern<br />
zugute kommen (z.B. Rampe zum Eingang, verbesserte Beleuchtung).<br />
Eine spezielle Situation entsteht, wenn eine Wohnung oder ein Haus an die Bedürfnisse einer bestimmten<br />
Person angepasst werden soll. Hier liegen die Prioritäten nicht bei einer allgemeinen Altersgerechtigkeit,<br />
sondern bei den spezifischen Bedürfnissen dieser Person. Die entsprechenden Planungshinweise<br />
finden sich im Ratgeber «Wohnungsanpassungen bei behinderten und älteren Menschen» (siehe S. 46).<br />
Obwohl es sich um individuelle Anpassungen handelt, gilt auch hier, dass solche baulichen Veränderungen<br />
meistens auch Besuchern oder Nachmietern zugute kommen und das Haus oder die Wohnung als<br />
Ganzes aufwerten.<br />
<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 11