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Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...

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Neubau /Umbau<br />

Vier Ausgangslagen<br />

Neubauten planen<br />

Bestand erneuern<br />

Bestand aufwerten<br />

Individuelle Anpassung<br />

Es können vier unterschiedliche Ausgangslagen unterschieden werden:<br />

Neubauten planen<br />

Bestand erneuern<br />

Bestand aufwerten<br />

Individuelle Anpassung<br />

Wird ein Neubau mit Wohnungen für ältere Menschen geplant, so sind mindestens die in diesen<br />

Richtlinien unter «Minimale Anforderungen» aufgeführten Punkte umzusetzen. Soll eine überdurchschnittliche<br />

Qualität erreicht werden oder bestehen wegen der anvisierten Bewohnergruppe erhöhte<br />

Anforderungen, sind zusätzlich die unter «erhöhte Anforderungen» aufgeführten Punkte auszuführen.<br />

Ist geplant, bestehende Wohngebäude altersgerecht umzubauen oder umfassend zu sanieren, so sollte<br />

dies im Rahmen der Verhältnismässigkeit gemäss diesen Richtlinien gemacht werden. Dabei sind zuerst<br />

einmal die gesetzlichen Auflagen (siehe BehiG, SIA 500, S. 9) zu berücksichtigen. Danach sind situationsabhängige<br />

bedeutende bauliche Hindernisse (Stufen, Schwellen, enge Türen, Durchgänge und<br />

Räume, Badewannen in Wohnungen ohne Dusche etc.) zu entfernen. Können nicht alle Hindernisse ausgeräumt<br />

werden, empfiehlt es sich, zur Bestimmung der Priorisierung die zuständige kantonale Beratungsstelle<br />

für hindernisfreies Bauen oder eine erfahrene Fachperson beizuziehen. Es wird in jedem<br />

Fall möglich sein, auch bei kleinem Budget bedeutende Verbesserungen im Ausbau umzusetzen<br />

(Bodenbelag, Handlauf, Beleuchtung, kontrastreiche Farbgebung etc.). Jede noch so kleine Verbesserung<br />

ist für den Wohnalltag älterer Menschen von Bedeutung. Selbst wenn eine Wohnung im Umbaufall nicht<br />

mit verhältnismässigen Mitteln hindernisfrei zugänglich gemacht werden kann, sind Verbesserungen<br />

innerhalb der Wohnung sinnvoll, weil so zumindest der Aufenthalt in der Wohnung sicherer und komfortabler<br />

gemacht wird.<br />

Ist in den nächsten Jahren keine Sanierung geplant, können trotzdem, oft mit wenig Aufwand, deutliche<br />

Verbesserungen bei der Altersgerechtigkeit einer Siedlung, eines Hauses oder einer Wohnung erreicht<br />

werden. Dabei wird man zuerst diejenigen Punkte beachten, die einfach und kostengünstig umgesetzt<br />

werden können (z.B. ein zweiter Handlauf im Treppenhaus) bzw. jene, die möglichst vielen Bewohnern<br />

zugute kommen (z.B. Rampe zum Eingang, verbesserte Beleuchtung).<br />

Eine spezielle Situation entsteht, wenn eine Wohnung oder ein Haus an die Bedürfnisse einer bestimmten<br />

Person angepasst werden soll. Hier liegen die Prioritäten nicht bei einer allgemeinen Altersgerechtigkeit,<br />

sondern bei den spezifischen Bedürfnissen dieser Person. Die entsprechenden Planungshinweise<br />

finden sich im Ratgeber «Wohnungsanpassungen bei behinderten und älteren Menschen» (siehe S. 46).<br />

Obwohl es sich um individuelle Anpassungen handelt, gilt auch hier, dass solche baulichen Veränderungen<br />

meistens auch Besuchern oder Nachmietern zugute kommen und das Haus oder die Wohnung als<br />

Ganzes aufwerten.<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 11

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