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Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...

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Küche<br />

Pflegebad<br />

Individueller<br />

Sanitärbereich<br />

Licht und Farbe<br />

Aussenraum<br />

Dimensionen (inkl. Essbereich) und Ausrüstung sind abhängig vom Verpflegungskonzept der Wohngruppe<br />

und der Funktion der Küche (Mahlzeitenzubereitung, Teeküche, Aktivierung etc.). Gefahrenbereiche<br />

(z.B. Kochfeld) müssen speziell gesichert werden. Elektrisch höhenverstellbare Elemente sind in<br />

der Regel nicht sinnvoll.<br />

Falls dies die Bauherrschaft wünscht, ist ein Pflegebad mit bedarfsgerechter Ausrüstung vorzusehen (von<br />

drei Seiten zugängliche Pflegebadewanne, Patientenlifter, Duschbereich, Handwaschbecken, Abb. 41).<br />

Im Pflegebad oder in der Vorzone ist ein behindertengerechtes WC vorzusehen.<br />

Ob jedes Zimmer einen eigenen Sanitärbereich erhält oder mehrere Zimmer ein Badezimmer teilen,<br />

hängt von der Bewohnergruppe, den Platzverhältnissen und dem Betreuungskonzept ab. Frage frühzeitig<br />

mit Betreibern und Spezialisten klären. Ein mechanisch höhenverstellbares WC (z.B. VariNeo) erlaubt<br />

es, die Sitzhöhe bewohnergerecht einzustellen. Sanitärbereiche, die für zwei oder mehr Zimmer ausgelegt<br />

sind, dürfen nicht direkt von den Zimmern her erschlossen werden.<br />

Tageslicht ist in der Pflegewohngruppe von besonderer Bedeutung, weil Bewohnerinnen und Bewohner<br />

die Pflegewohngruppe oft nur selten verlassen können. Es sind Zonen mit grosszügiger und abwechslungsreicher<br />

Aussenraumexposition zu schaffen (grossflächige Verglasung, Wintergarten, Oblicht,<br />

Sheddach u.a.). Dabei müssen geeignete Massnahmen zur Begrenzung der Blendung und Überhitzung<br />

getroffen werden. Insbesondere sind hohe Leuchtdichtenunterschiede in Gehrichtung – wie beispielsweise<br />

ein grossflächiges Fenster am Ende eines dunklen Ganges – zu vermeiden. Die Tageslichtbeleuchtung<br />

im Korridor sollte deshalb, wo immer möglich, von der Seite her erfolgen. Im Aufenthaltsbereich<br />

und in den Individualzimmern ist den Sonnenschutzmassnahmen frühzeitig grosse Beachtung zu schenken.<br />

Bei der Planung des Kunstlichts gilt es zu bedenken, dass ein bedeutender Anteil hochaltriger<br />

Menschen sehbehindert ist (siehe Hinweise im Anhang IV, S. 42). Die Lichtplanung muss deshalb von<br />

einer erfahrenen Fachperson ausgeführt oder begleitet werden. Farben schaffen Stimmungen und Kontraste<br />

und erleichtern die Orientierung. Ein Farbkonzept sollte deshalb Teil des Planungsprozesses sein.<br />

Pflegewohngruppen brauchen einen Aussenraum. Die nötige Grösse und Ausgestaltung ist von der Art<br />

und Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner abhängig und muss mit der Bauherrschaft und Fachleuten<br />

definiert werden. Stichworte sind eine erhöhte Anforderung an die Hindernisfreiheit, eine sichere<br />

und abwechslungsreiche Umgebung, sonnengeschützte Bereiche, ein zusammenhängendes Wegnetz,<br />

das ein freies Zirkulieren erlaubt und für die Betreuenden eine gute Übersicht (Abb. 42). In der Regel ist<br />

der Garten der einzige Naturraum, der sicher und evtl. ohne fremde Hilfe erreicht werden kann. Es<br />

gelten erhöhte Anforderungen bei demenziell erkrankten Benutzerinnen und Benutzern bezüglich der<br />

Unfall- und Weglaufsicherheit und der Wahl der Pflanzen. Gefahrenstellen (Geländestufen, Absätze,<br />

Stufen, Hindernisse auf Kopfhöhe etc.) sind kontrastreich und am Boden ertastbar zu bezeichnen und<br />

entsprechend abzusichern.<br />

Abb. 41 Abb. 42<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 37

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