Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...
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Küche<br />
Pflegebad<br />
Individueller<br />
Sanitärbereich<br />
Licht und Farbe<br />
Aussenraum<br />
Dimensionen (inkl. Essbereich) und Ausrüstung sind abhängig vom Verpflegungskonzept der Wohngruppe<br />
und der Funktion der Küche (Mahlzeitenzubereitung, Teeküche, Aktivierung etc.). Gefahrenbereiche<br />
(z.B. Kochfeld) müssen speziell gesichert werden. Elektrisch höhenverstellbare Elemente sind in<br />
der Regel nicht sinnvoll.<br />
Falls dies die Bauherrschaft wünscht, ist ein Pflegebad mit bedarfsgerechter Ausrüstung vorzusehen (von<br />
drei Seiten zugängliche Pflegebadewanne, Patientenlifter, Duschbereich, Handwaschbecken, Abb. 41).<br />
Im Pflegebad oder in der Vorzone ist ein behindertengerechtes WC vorzusehen.<br />
Ob jedes Zimmer einen eigenen Sanitärbereich erhält oder mehrere Zimmer ein Badezimmer teilen,<br />
hängt von der Bewohnergruppe, den Platzverhältnissen und dem Betreuungskonzept ab. Frage frühzeitig<br />
mit Betreibern und Spezialisten klären. Ein mechanisch höhenverstellbares WC (z.B. VariNeo) erlaubt<br />
es, die Sitzhöhe bewohnergerecht einzustellen. Sanitärbereiche, die für zwei oder mehr Zimmer ausgelegt<br />
sind, dürfen nicht direkt von den Zimmern her erschlossen werden.<br />
Tageslicht ist in der Pflegewohngruppe von besonderer Bedeutung, weil Bewohnerinnen und Bewohner<br />
die Pflegewohngruppe oft nur selten verlassen können. Es sind Zonen mit grosszügiger und abwechslungsreicher<br />
Aussenraumexposition zu schaffen (grossflächige Verglasung, Wintergarten, Oblicht,<br />
Sheddach u.a.). Dabei müssen geeignete Massnahmen zur Begrenzung der Blendung und Überhitzung<br />
getroffen werden. Insbesondere sind hohe Leuchtdichtenunterschiede in Gehrichtung – wie beispielsweise<br />
ein grossflächiges Fenster am Ende eines dunklen Ganges – zu vermeiden. Die Tageslichtbeleuchtung<br />
im Korridor sollte deshalb, wo immer möglich, von der Seite her erfolgen. Im Aufenthaltsbereich<br />
und in den Individualzimmern ist den Sonnenschutzmassnahmen frühzeitig grosse Beachtung zu schenken.<br />
Bei der Planung des Kunstlichts gilt es zu bedenken, dass ein bedeutender Anteil hochaltriger<br />
Menschen sehbehindert ist (siehe Hinweise im Anhang IV, S. 42). Die Lichtplanung muss deshalb von<br />
einer erfahrenen Fachperson ausgeführt oder begleitet werden. Farben schaffen Stimmungen und Kontraste<br />
und erleichtern die Orientierung. Ein Farbkonzept sollte deshalb Teil des Planungsprozesses sein.<br />
Pflegewohngruppen brauchen einen Aussenraum. Die nötige Grösse und Ausgestaltung ist von der Art<br />
und Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner abhängig und muss mit der Bauherrschaft und Fachleuten<br />
definiert werden. Stichworte sind eine erhöhte Anforderung an die Hindernisfreiheit, eine sichere<br />
und abwechslungsreiche Umgebung, sonnengeschützte Bereiche, ein zusammenhängendes Wegnetz,<br />
das ein freies Zirkulieren erlaubt und für die Betreuenden eine gute Übersicht (Abb. 42). In der Regel ist<br />
der Garten der einzige Naturraum, der sicher und evtl. ohne fremde Hilfe erreicht werden kann. Es<br />
gelten erhöhte Anforderungen bei demenziell erkrankten Benutzerinnen und Benutzern bezüglich der<br />
Unfall- und Weglaufsicherheit und der Wahl der Pflanzen. Gefahrenstellen (Geländestufen, Absätze,<br />
Stufen, Hindernisse auf Kopfhöhe etc.) sind kontrastreich und am Boden ertastbar zu bezeichnen und<br />
entsprechend abzusichern.<br />
Abb. 41 Abb. 42<br />
<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 37