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Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...

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Keller/weitere Abstellräume<br />

Selbständige und sichere<br />

Erreichbarkeit<br />

Erreichbarkeit<br />

Korridor<br />

Dimensionen<br />

Kellertür<br />

Bodenbelag<br />

Schalter und Steckdosen<br />

Beleuchtung<br />

Lichtsteuerung<br />

Keller und Abstellräume müssen von allen Bewohnerinnen und Bewohnern selbständig und sicher<br />

erreicht und benutzt werden können. Besonders bei Kleinwohnungen ohne wohnungsinterne Nebenräume<br />

müssen sie grosszügig bemessen und trocken sein. Spezielle, grosszügig bemessene Abstellräume<br />

in Eingangsnähe für Scooter und Strassenrollstühle sind besonders dort vorzusehen, wo mit einer grösseren<br />

Anzahl gehbehinderter älterer Menschen zu rechnen ist («Dimensionen» siehe S. 14).<br />

Alle Keller hindernisfrei erreichbar. Einseitiger Absatz von 25 mm bei Türen zulässig. Keine Türschliesser.<br />

Nur schwellenfreie Luftschutztüren einsetzen.<br />

Breite mind. 1.20 m. Hindernisse auf Kopfhöhe (Rohre, Ventile, auskragende Teile etc.) vermeiden;<br />

falls unvermeidlich, auffällig und kontrastreich kennzeichnen und Abweiser 0.30 m ab Boden anbringen<br />

(Abb. 36).<br />

Fläche Kellerabteil pro Wohnung mind. 5 m 2 . Raumbreite mind. 1.80 m.<br />

0.80 – 0.90 m benutzbare Breite, schwellenlos, nach aussen öffnend.<br />

Hart, eben, Rutschfestigkeit der Klasse GS1/R10; nicht spiegelnd.<br />

Alle Schalter und mindestens eine Zweifachsteckdose (z.B. für Tiefkühltruhe) pro Abteil auf 0.80 –<br />

1.10 m, gut erreichbar, kontrastreich. Lichtschalter als Leuchttaster ausbilden. Schalterstellung muss<br />

auch für sehbehinderte Menschen ertastbar sein.<br />

Blendfrei, mind. 300 Lux. Individuelle Leuchten pro Kellerabteile.<br />

Zeitschaltuhren und Bewegungsmelder vermeiden (Unfallgefahr, wenn Licht zur Unzeit ausgeht). Bei<br />

Einsatz von Bewegungsmeldern gesamte Korridorlänge mit Bewegungsmeldern ausrüsten und lange<br />

Leuchtdauer (mind. 10 Minuten) einstellen. Individuelle Leuchten mit Leuchtschaltern, aber nicht mit<br />

Zeitbegrenzern ausrüsten.<br />

Abb. 36<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 33

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