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Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...

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Äussere Erschliessung des Gebäudes<br />

Abwechslungsreich<br />

und hindernisfrei<br />

Zugangsweg<br />

Treppen und Stufen<br />

Bodenbelag<br />

Beleuchtung<br />

Sicherheit<br />

Gartengestaltung<br />

Viele ältere Menschen haben einen eingeschränkten Bewegungsradius infolge reduzierter Kraft und<br />

Ausdauer und eingeschränktem Seh- oder Gehvermögen. Erschliessung und umliegender Aussenraum<br />

haben deshalb besonders hohen Anforderungen zu genügen. Sie müssen hindernisfrei und abwechslungsreich<br />

sein.<br />

Weg von der Strasse zum Hauseingang stufen- und schwellenlos, maximale Steigung 6 %. Wegbreite<br />

1.50 m, Wegrand klar markiert. Quergefälle vermeiden, max. 2 %. Dort, wo der Weg seitlich näher als<br />

1 m an eine abschüssige Stelle (> 12 %) heranreicht, muss ein Geländer als Absturzsicherung geplant<br />

werden (Abb. 2). Dieses Geländer muss mit dem Blindenstock an einer Traverse (max. 0.30 m ab Boden)<br />

oder einem durchlaufenden Sockel (mind. 30 mm hoch) ertastbar sein und als Handlauf ausgestaltet<br />

werden (Abb. 2).<br />

Nicht erlaubt.<br />

Gehwege eben, hart und gleitsicher. Besonders geeignet: Asphalt- und sauber verlegte Formstein- und<br />

Plattenbeläge. Wenig geeignet: grobe Waschbeton- und gut gewalzte Mergelbeläge. Ungeeignet: Kiesbeläge,<br />

Rasengittersteine und Plattenbeläge mit breiten Fugen.<br />

Blendfrei und ausreichend (50 Lux auf Boden). Gute Ausleuchtung von Stufen und Treppen (100 Lux auf<br />

Stufen). Leuchten so anordnen, dass sie eine Leitfunktion übernehmen (Abb. 3). Eine altersgerechte<br />

Beleuchtung (siehe S. 42) erhöht das Sicherheitsgefühl und die Sturzsicherheit für alle.<br />

Gartenmobiliar, Beleuchtungs- und Signaletikelemente so platzieren, dass sie nicht in Gehräume ragen<br />

und sehbehinderte Menschen nicht gefährden. Keine scharfkantigen Bauteile. Vermeiden von Nischen<br />

und toten Ecken. Geländer und Handläufe als Absturzsicherung.<br />

Siehe S. 35<br />

Zufahrtsmöglichkeit /<br />

gedeckte Vorzone<br />

Handlauf<br />

Sitzmöglichkeiten /<br />

Begegnungszonen<br />

Gartengestaltung<br />

Autozufahrt bis zum Hauseingang erleichtert die Mobilität von schwer gehbehinderten Menschen.<br />

Gedeckter Kurzzeit-Behindertenparkplatz für das Ein- und Aussteigenlassen in Eingangsnähe<br />

(Anforderungen Behindertenparkplatz siehe S. 34). Weg zwischen Parkplatz und dem Hauseingang<br />

schwellenlos (Gefälle max. 2 %) und gedeckt.<br />

Beidseits des Zugangsweges; Greiffläche rund oder oval aus Holz oder Kunststoff.<br />

Gedeckte und windgeschützte Sitzgelegenheit in Eingangsnähe vorsehen (siehe S. 35).<br />

Siehe S. 35<br />

Abb. 2 Abb. 3<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 13

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