Planungsrichtlinien - Schweizerische Fachstelle für ...
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Äussere Erschliessung des Gebäudes<br />
Abwechslungsreich<br />
und hindernisfrei<br />
Zugangsweg<br />
Treppen und Stufen<br />
Bodenbelag<br />
Beleuchtung<br />
Sicherheit<br />
Gartengestaltung<br />
Viele ältere Menschen haben einen eingeschränkten Bewegungsradius infolge reduzierter Kraft und<br />
Ausdauer und eingeschränktem Seh- oder Gehvermögen. Erschliessung und umliegender Aussenraum<br />
haben deshalb besonders hohen Anforderungen zu genügen. Sie müssen hindernisfrei und abwechslungsreich<br />
sein.<br />
Weg von der Strasse zum Hauseingang stufen- und schwellenlos, maximale Steigung 6 %. Wegbreite<br />
1.50 m, Wegrand klar markiert. Quergefälle vermeiden, max. 2 %. Dort, wo der Weg seitlich näher als<br />
1 m an eine abschüssige Stelle (> 12 %) heranreicht, muss ein Geländer als Absturzsicherung geplant<br />
werden (Abb. 2). Dieses Geländer muss mit dem Blindenstock an einer Traverse (max. 0.30 m ab Boden)<br />
oder einem durchlaufenden Sockel (mind. 30 mm hoch) ertastbar sein und als Handlauf ausgestaltet<br />
werden (Abb. 2).<br />
Nicht erlaubt.<br />
Gehwege eben, hart und gleitsicher. Besonders geeignet: Asphalt- und sauber verlegte Formstein- und<br />
Plattenbeläge. Wenig geeignet: grobe Waschbeton- und gut gewalzte Mergelbeläge. Ungeeignet: Kiesbeläge,<br />
Rasengittersteine und Plattenbeläge mit breiten Fugen.<br />
Blendfrei und ausreichend (50 Lux auf Boden). Gute Ausleuchtung von Stufen und Treppen (100 Lux auf<br />
Stufen). Leuchten so anordnen, dass sie eine Leitfunktion übernehmen (Abb. 3). Eine altersgerechte<br />
Beleuchtung (siehe S. 42) erhöht das Sicherheitsgefühl und die Sturzsicherheit für alle.<br />
Gartenmobiliar, Beleuchtungs- und Signaletikelemente so platzieren, dass sie nicht in Gehräume ragen<br />
und sehbehinderte Menschen nicht gefährden. Keine scharfkantigen Bauteile. Vermeiden von Nischen<br />
und toten Ecken. Geländer und Handläufe als Absturzsicherung.<br />
Siehe S. 35<br />
Zufahrtsmöglichkeit /<br />
gedeckte Vorzone<br />
Handlauf<br />
Sitzmöglichkeiten /<br />
Begegnungszonen<br />
Gartengestaltung<br />
Autozufahrt bis zum Hauseingang erleichtert die Mobilität von schwer gehbehinderten Menschen.<br />
Gedeckter Kurzzeit-Behindertenparkplatz für das Ein- und Aussteigenlassen in Eingangsnähe<br />
(Anforderungen Behindertenparkplatz siehe S. 34). Weg zwischen Parkplatz und dem Hauseingang<br />
schwellenlos (Gefälle max. 2 %) und gedeckt.<br />
Beidseits des Zugangsweges; Greiffläche rund oder oval aus Holz oder Kunststoff.<br />
Gedeckte und windgeschützte Sitzgelegenheit in Eingangsnähe vorsehen (siehe S. 35).<br />
Siehe S. 35<br />
Abb. 2 Abb. 3<br />
<strong>Schweizerische</strong> <strong>Fachstelle</strong> für behindertengerechtes Bauen | <strong>Planungsrichtlinien</strong> Altersgerechte Wohnbauten 13