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Ordnung zur Bachelor- und Diplomarbeit und deren Verteidigung

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Anlage 8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (1/5)<br />

1. Zweck des Gutachtens<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Durch das Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit wird begründet, in welcher Weise <strong>und</strong> Qualität<br />

der Studierende das Modul „<strong>Bachelor</strong>arbeit“ realisiert hat. Neben der Ergebnisfeststellung<br />

dient das Gutachten der Rückmeldung an den Verfasser der Arbeit über seine Arbeitsweise<br />

<strong>und</strong> seine Leistungen. Außerdem ist es eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die Vorbereitung<br />

der <strong>Verteidigung</strong> der Arbeit durch den Verfasser. Des Weiteren dient es ebenfalls<br />

der Vorbereitung der dritten fachk<strong>und</strong>igen Person gemäß §§ 12 Abs. 7, 48 APOPol M-V<br />

auf die <strong>Verteidigung</strong> der <strong>Bachelor</strong>arbeit. Das Gutachten muss detailliert <strong>und</strong> begründet<br />

sein, so dass es u.a. auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten kann, wenn Widerspruch<br />

gegen die Bewertung eingelegt wird.<br />

2. Begutachtung<br />

Das Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit ersetzt nicht die Korrekturzeichen im Text der Arbeit.<br />

Beide Korrekturformen (Korrekturzeichen bzw. Anmerkungen in der Arbeit <strong>und</strong> schriftliches<br />

Gutachten) sollen die Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit nachvollziehbar machen. Im<br />

Gutachten werden zuerst der Verfasser, der Einstellungsjahrgang, die Studiengruppe <strong>und</strong><br />

das Thema aufgeführt. Zusätzlich muss der Gutachter (Erst- oder Zweitgutachter) namentlich<br />

benannt werden.<br />

Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit von PKA … PZ § 12/09 II<br />

Thema: …<br />

Erstgutachter/-in: Name bzw. Zweitgutachter/-in: Name<br />

Das Gutachten enthält verschiedene Bestandteile, die in die Bewertung einfließen.<br />

1 Formale Einschätzung<br />

Hier werden im Wesentlichen folgende Aspekte betrachtet:<br />

Form<br />

Beachtung der formalen Vorgaben der <strong>Bachelor</strong>richtlinie (Schrift, Rand, Abstände<br />

usw.)<br />

Vollständigkeit der Anlagen <strong>und</strong> Verzeichnisse (z.B. Abbildungs- Abkürzungsverzeichnis)<br />

Tabellen <strong>und</strong> Grafiken sollten beschriftet <strong>und</strong> nummeriert sein<br />

Umfang<br />

Einhaltung der vorgegebenen Seitenzahl (Abweichungen müssen genehmigt worden<br />

sein <strong>und</strong> sind im Gutachten aufzuführen)

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