Ordnung zur Bachelor- und Diplomarbeit und deren Verteidigung
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Anlage 9 Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (1/3)<br />
22<br />
Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />
Hier wird ein Gesamturteil auf der Gr<strong>und</strong>lage der inhaltlichen <strong>und</strong> formalen Kriterien gebildet<br />
<strong>und</strong> in einer Note zusammengefasst.<br />
Bsp.: Die Verfasserin hat Teilaussagen zum Thema theoretisch unstrukturiert <strong>und</strong> bruchstückhaft<br />
dargestellt. Die Fallanalyse erfolgt sehr oberflächlich <strong>und</strong> ist insgesamt ungenügend. Die Schlussfolgerungen<br />
der Arbeit entsprechen dem insgesamt mangelhaften Gesamteindruck. Hinzu kommen<br />
eine Reihe formaler <strong>und</strong> sprachlicher Fehler.<br />
Bsp.: Der Verfasser hat eine schwierige Thematik in besonderer Weise inhaltlich schlüssig, am<br />
Wesentlichen orientiert <strong>und</strong> dennoch differenziert, problembewusst <strong>und</strong> kritisch bearbeitet. Die<br />
Arbeit ist interessant <strong>und</strong> sehr gut lesbar.<br />
Bsp.: Der Verfasser ist sehr gut in der Lage, eine schwierige Thematik inhaltlich nachvollziehbar<br />
<strong>und</strong> gut strukturiert auf der Gr<strong>und</strong>lage neuester Erkenntnisse zu bearbeiten <strong>und</strong> Schlüsse für die<br />
polizeiliche Ermittlungsarbeit daraus abzuleiten. Die Ergebnisse der Arbeit sind für die Aus- <strong>und</strong><br />
Fortbildung im Bereich Kriminalistik sehr wertvoll.<br />
Abschließend erfolgt eine Gesamtbewertung.<br />
Ich bewerte die Arbeit mit … Punkt(en)<br />
Nachname, Vorname<br />
(Erstgutachter)<br />
Datum<br />
In die Bewertung fließen alle genannten formalen <strong>und</strong> inhaltlichen Kriterien ein. In Abhängigkeit<br />
vom Grad der Erfüllung dieser Kriterien <strong>und</strong> Anforderungen wird eine Benotung<br />
vorgenommen. Dabei hat die inhaltliche Einschätzung ein weitaus stärkeres Gewicht<br />
als die formale Einschätzung. Verstöße <strong>und</strong> Mängel im Bereich der formalen Anforderungen<br />
können zu Punktabzug führen. In Abhängigkeit von der Menge <strong>und</strong> Schwere der Fehler<br />
können bis zu 3 Rangpunkte abgezogen werden.<br />
Für die inhaltliche Einschätzung, dem Nachweis eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens,<br />
dienen folgende Zuordnungen als Orientierung. Diese lassen sich in drei Anforderungsbereiche<br />
einteilen.<br />
Anforderungsbereich I: „Begreifen“ (Notenbereich 07, 06, 05, 04, 03, 02 Punkte)<br />
Die Denkleistung ist vorwiegend gekennzeichnet durch bloße Wiedergabe von Wissen in<br />
Form von Beschreibungen, Darstellungen <strong>und</strong> Benennungen. Menge <strong>und</strong> Güte der aufgeführten<br />
Kriterien beeinflussen die Note.<br />
selbstständige Darstellung des Themas <strong>und</strong> Erkennen eines sachlich relevanten<br />
Problems<br />
selbstständiges Formulieren der Problemfrage/n <strong>und</strong> Analyse des Problems/der<br />
Probleme<br />
selbstständige Literaturrecherche<br />
Erstellen einer sachlich <strong>und</strong> logisch korrekten Gliederung<br />
korrekte Verwendung der Quellen (inhaltlich <strong>und</strong> formal)<br />
Erfassen der wesentlichen Inhalte der Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärliteratur sowie anderer<br />
Quellen<br />
schriftliche Darstellung des Wesentlichen mithilfe eigener Worte