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Ordnung zur Bachelor- und Diplomarbeit und deren Verteidigung

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Anlage 9 Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (1/3)<br />

22<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Hier wird ein Gesamturteil auf der Gr<strong>und</strong>lage der inhaltlichen <strong>und</strong> formalen Kriterien gebildet<br />

<strong>und</strong> in einer Note zusammengefasst.<br />

Bsp.: Die Verfasserin hat Teilaussagen zum Thema theoretisch unstrukturiert <strong>und</strong> bruchstückhaft<br />

dargestellt. Die Fallanalyse erfolgt sehr oberflächlich <strong>und</strong> ist insgesamt ungenügend. Die Schlussfolgerungen<br />

der Arbeit entsprechen dem insgesamt mangelhaften Gesamteindruck. Hinzu kommen<br />

eine Reihe formaler <strong>und</strong> sprachlicher Fehler.<br />

Bsp.: Der Verfasser hat eine schwierige Thematik in besonderer Weise inhaltlich schlüssig, am<br />

Wesentlichen orientiert <strong>und</strong> dennoch differenziert, problembewusst <strong>und</strong> kritisch bearbeitet. Die<br />

Arbeit ist interessant <strong>und</strong> sehr gut lesbar.<br />

Bsp.: Der Verfasser ist sehr gut in der Lage, eine schwierige Thematik inhaltlich nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> gut strukturiert auf der Gr<strong>und</strong>lage neuester Erkenntnisse zu bearbeiten <strong>und</strong> Schlüsse für die<br />

polizeiliche Ermittlungsarbeit daraus abzuleiten. Die Ergebnisse der Arbeit sind für die Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildung im Bereich Kriminalistik sehr wertvoll.<br />

Abschließend erfolgt eine Gesamtbewertung.<br />

Ich bewerte die Arbeit mit … Punkt(en)<br />

Nachname, Vorname<br />

(Erstgutachter)<br />

Datum<br />

In die Bewertung fließen alle genannten formalen <strong>und</strong> inhaltlichen Kriterien ein. In Abhängigkeit<br />

vom Grad der Erfüllung dieser Kriterien <strong>und</strong> Anforderungen wird eine Benotung<br />

vorgenommen. Dabei hat die inhaltliche Einschätzung ein weitaus stärkeres Gewicht<br />

als die formale Einschätzung. Verstöße <strong>und</strong> Mängel im Bereich der formalen Anforderungen<br />

können zu Punktabzug führen. In Abhängigkeit von der Menge <strong>und</strong> Schwere der Fehler<br />

können bis zu 3 Rangpunkte abgezogen werden.<br />

Für die inhaltliche Einschätzung, dem Nachweis eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens,<br />

dienen folgende Zuordnungen als Orientierung. Diese lassen sich in drei Anforderungsbereiche<br />

einteilen.<br />

Anforderungsbereich I: „Begreifen“ (Notenbereich 07, 06, 05, 04, 03, 02 Punkte)<br />

Die Denkleistung ist vorwiegend gekennzeichnet durch bloße Wiedergabe von Wissen in<br />

Form von Beschreibungen, Darstellungen <strong>und</strong> Benennungen. Menge <strong>und</strong> Güte der aufgeführten<br />

Kriterien beeinflussen die Note.<br />

selbstständige Darstellung des Themas <strong>und</strong> Erkennen eines sachlich relevanten<br />

Problems<br />

selbstständiges Formulieren der Problemfrage/n <strong>und</strong> Analyse des Problems/der<br />

Probleme<br />

selbstständige Literaturrecherche<br />

Erstellen einer sachlich <strong>und</strong> logisch korrekten Gliederung<br />

korrekte Verwendung der Quellen (inhaltlich <strong>und</strong> formal)<br />

Erfassen der wesentlichen Inhalte der Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärliteratur sowie anderer<br />

Quellen<br />

schriftliche Darstellung des Wesentlichen mithilfe eigener Worte

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