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Travelworks weltweit Freiwilligenarbeit 2014 pdf - Globetrotter

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eisebedingungen<br />

Reisebedingungen<br />

Liebe Kunden,<br />

„TravelWorks“ ist eine Marke der Firma Travelplus Group GmbH, Münster. „TravelWorks“,<br />

nachstehend „TW“ abgekürzt, bezeichnet in den nachfolgenden Reisebedingungen also die<br />

Firma Travelplus Group GmbH als Ihren Vertragspartner im Falle des Zustandekommens<br />

des Reisevertrags. Zur optimalen Abwicklung Ihres Auslandsaufenthaltes tragen klare<br />

rechtliche Regelungen bei. Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Reisebedingungen<br />

aufmerksam zu lesen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen<br />

und TW im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages.<br />

1. Buchungsgrundlagen; Abschluss des Reisevertrages; Verpflichtungen der Buchungsperson<br />

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:<br />

a) Grundlage des Angebots von TW und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der<br />

Sprachreise, des Praktikums bzw. des sonstigen Angebots und die ergänzenden Informationen in der<br />

Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />

b) Reisemittler, Sprachschulen, örtliche Agenturen und Partner oder sonstige Leistungsträger von TW<br />

sind von TW nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen<br />

zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung<br />

bzw. die vertraglich von TW zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.<br />

c) Angaben in Prospekten der Sprachschulen bzw. sonstigen Partner und Leistungsträger von TW, in<br />

Hotelführern oder ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von TW herausgegeben werden, sind für TW und<br />

die Leistungspflicht von TW nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit<br />

dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von TW gemacht wurden.<br />

d) Bei Minderjährigen erfolgt mit der Buchung ein Vertragsangebot gleichzeitig für den Minderjährigen,<br />

gesetzlich vertreten durch die Eltern oder den/die sonstigen Vertretungsberechtigten, und durch den/die<br />

Vertretungsberechtigten selbst.<br />

e) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot<br />

von TW vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde<br />

die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme<br />

der Reiseleistungen erklärt.<br />

f) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,<br />

für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung<br />

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />

1.2. Für Buchungen, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen und die auf diesen Buchungswegen<br />

nur mit dem Buchungsformular von TW erfolgen können, gilt:<br />

a) Mit der Übermittlung des vollständig ausgefüllten Buchungsformulars bietet der Kunde (bei Minderjährigen<br />

entsprechend Ziff. 1.1. d) TW den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch TW<br />

zustande, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen kann.<br />

1.3. Bei Buchungen, die über den Internetauftritt von TW erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr),<br />

gilt für den Vertragsabschluss:<br />

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von TW erläutert.<br />

Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />

Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />

erläutert wird. Soweit der Vertragstext von TW im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der<br />

Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertagstextes unterrichtet.<br />

b) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) “zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde TW den<br />

Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich<br />

auf elektronischem Weg bestätigt.<br />

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet<br />

keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. TW ist vielmehr<br />

frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.<br />

d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von TW beim Kunden zu Stande.<br />

2. Anzahlung, Restzahlung, Zahlungsverzug<br />

2.1. Sämtliche Zahlungen an TW vor Reiseende sind nur zahlungsfällig, soweit dem Kunden/Reisenden<br />

ein Sicherungsschein gemäß § 651 eK BGB übergeben ist.<br />

2.2. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden oder dem Vermittler)<br />

ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes<br />

vereinbart, 10% des Reisepreises, max. € 250,- pro Person.<br />

2.3. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Die Reiseunterlagen werden dem<br />

Reisenden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung bei TW zugesandt oder ausgehändigt.<br />

2.4. Soweit TW zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein<br />

gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht- oder Aufrechnungsrecht des Kunden/Reisenden<br />

besteht, gilt:<br />

a) Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch des Kunden/Reisenden auf Aushändigung der<br />

Reiseunterlagen bzw. die Inanspruchnahme der Reiseleistungen.<br />

b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,<br />

so ist TW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten<br />

und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. dieser Bedingungen zu belasten.<br />

3. Preiserhöhung<br />

TW behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten<br />

oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer<br />

Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.<br />

3.1. Eine Erhöhung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ist nur zulässig, sofern zwischen<br />

Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung<br />

führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für TW<br />

nicht vorhersehbar waren.<br />

3.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere<br />

die Treibstoffkosten, so kann TW den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung<br />

erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TW vom Kunden den Erhöhungsbetrag<br />

verlangen.<br />

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen<br />

Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.<br />

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann TW vom Kunden verlangen.<br />

3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren<br />

gegenüber TW erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag<br />

heraufgesetzt werden.<br />

3.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in<br />

dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TW verteuert hat.<br />

3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TW den Kunden unverzüglich<br />

nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag<br />

eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne<br />

Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />

Reise zu verlangen, wenn TW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus<br />

ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung<br />

von TW über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.<br />

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten<br />

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber<br />

TW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht<br />

wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />

den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TW den Anspruch<br />

auf den Reisepreis. Stattdessen kann TW, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein<br />

Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen<br />

Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

4.3. TW hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe<br />

des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />

Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte<br />

Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.<br />

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt<br />

berechnet:<br />

a) bis inkl. 60. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises<br />

b) ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises<br />

c) ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises<br />

d) ab 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises<br />

e) bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises.<br />

4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TW nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein<br />

oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.<br />

4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung für Rückführungskosten<br />

im Falle von Unfall und Krankheit wird dringend empfohlen.<br />

4.6. TW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu<br />

fordern, soweit TW nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Pauschale entstanden sind. Macht TW einen solchen Anspruch geltend, so ist TW verpflichtet, die<br />

geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen<br />

anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

4.7. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die vorstehenden Bestimmungen das Recht<br />

des Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu<br />

stellen, unberührt bleibt und uneingeschränkt zusteht.<br />

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in<br />

Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen<br />

zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TW wird sich<br />

um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung<br />

entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche<br />

oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />

6.1. TW kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet<br />

einer Abmahnung von TW oder deren örtliche Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem<br />

Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.<br />

6.2. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Teilnehmer gegen die ihm<br />

bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich Drogen, Alkohol und das<br />

Lenken von Kraftfahrzeugen), Regeln der Sprachschule, Partnerorganisationen, Einsatzstätten oder der<br />

Unterkunftseinrichtung verstößt.<br />

6.3. Die örtlichen Vertreter von TW, insbesondere die Mitarbeiter der Sprachschulen, Partnerorganisationen,<br />

Einsatzstätten und die Unterkunftsgeber, sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und<br />

namens und in Vollmacht von TW den Reisevertrag zu kündigen.<br />

6.4. TW ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen<br />

berechtigt:<br />

a) Wenn sich ergibt, dass der Teilnehmer und/oder dessen gesetzlicher Vertreter schuldhaft falsche oder<br />

unvollständige Angaben über folgende vertragswesentliche Umstände: Personenstandsangaben (Alter,<br />

Staatsangehörigkeit), Gesundheitsverhältnisse des Teilnehmers, Essstörungen, gemacht haben oder<br />

schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, TW über Änderungen solcher Umstände<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

b) Die Kündigung ist nur zulässig, wenn TW die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht<br />

bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten<br />

durch TW, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind.<br />

TravelWorks | 83

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