Offenlegungsbericht per 31.12.2010 - Bausparkasse Mainz AG
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Bei einem verfügbaren Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d Satz 1 KWG in Höhe von 134,8 Mio. EUR <strong>per</strong><br />
<strong>31.12.2010</strong> und einer Belegung dieses Eigenkapitals in Höhe von 96,2 Mio. EUR durch eigenkapitalunterlegungspflichtige<br />
Positionen waren zum Ende des abgelaufenen Jahres 71,4 % des zur Verfügung stehenden<br />
Eigenkapitals der BKM gebunden. Hinsichtlich der Konditionen und Restlaufzeiten der nachrangigen<br />
Verbindlichkeiten wird auf den Geschäftsbericht 2010 Seite 38 verwiesen.<br />
Kapitalquoten<br />
Die Kapitalquoten nach § 325 Abs. 2 Nr. 5 SolvV ermitteln sich zum Bilanzstichtag <strong>31.12.2010</strong> laut abgegebener<br />
Meldung wie folgt:<br />
• Kernkapitalquote: 8,62 %<br />
• Gesamtkapitalquote: 11,22 %<br />
4. Risikomanagement Die aus dem Geschäftsbetrieb der BKM resultierenden Risiken werden im Rahmen eines ganzheitlichen<br />
Risikomanagementprozesses überwacht und gesteuert. Die allgemeine Verantwortung für den Risikomanagementprozess<br />
der BKM liegt beim Vorstand. Dieser legt die Strategien fest, initiiert deren Implementierung<br />
und stellt den am Risikomanagementprozess beteiligten Organisationseinheiten die erforderlichen<br />
Ressourcen und Kompetenzen zur Verfügung. Zur Durchführung des Risikomanagementprozesses werden<br />
Risikoverantwortliche bestimmt. Diese sind im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabengebiete die Führungskräfte<br />
der ersten Ebene (Hauptabteilungs- und Stabsstellenleiter) der BKM. Die Überwachung des Risikomanagementprozesses<br />
obliegt der Internen Revision.<br />
Durch den Risikomanagementprozess werden alle Risiken aus der Geschäftstätigkeit der BKM erfasst,<br />
bewertet, analysiert und in konsolidierter Form an die zuständigen Organe der BKM berichtet. Dadurch<br />
stellt die BKM eine ganzheitliche Risikobetrachtung sicher, in welcher Informationen über alle bestehenden<br />
Risiken ad hoc und/oder in <strong>per</strong>iodischen Berichterstattungen zur Verfügung gestellt werden und ein<br />
adäquates Management der Risiken ermöglicht wird.<br />
Das Risikogremium der BKM führt mindestens einmal jährlich eine Risikoinventur durch. Ziel der Risikoinventur<br />
ist die Identifikation und Bewertung aller Risiken, denen die BKM in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit<br />
ausgesetzt ist. Im Rahmen der jüngsten Risikoinventur wurden für die BKM das Adressenausfallrisiko<br />
aus dem Kundengeschäft und den Eigenanlagen (siehe auch Kapitel 6), das Marktpreisrisiko (siehe auch<br />
Kapitel 8), das Liquiditätsrisiko (siehe auch Kapitel 9) sowie das o<strong>per</strong>ationelle Risiko (siehe auch Kapitel<br />
10) als wesentliche Risikoarten identifiziert. Risiken aus Beteiligungen und Immobilien sind aufgrund ihres<br />
geringen Volumens als nicht wesentlich bewertet.<br />
Die BKM erstellt quartalsweise einen MaRisk-Report, in dem die wesentlichen Risikoarten, deren Entwicklung<br />
und ggf. notwendige Steuerungsmaßnahmen dargestellt werden. Daneben wird auch die Auslastung<br />
der Risikodeckungsmasse durch bestehende Risikopotentiale im Rahmen der Risikotragfähigkeit bewertet.<br />
Ebenfalls werden die Ergebnisse aus Stresstests sowie aus Konzentrationsrisiken aufgezeigt. Alle Informationen<br />
werden den zuständigen Organen der BKM unverzüglich zur Verfügung gestellt. Zudem ist in der<br />
BKM ein ad hoc-Meldeverfahren etabliert, nach dem Vorkommnisse von besonders risikorelevanter Bedeutung,<br />
einschließlich bedeutender Schadensfälle, unverzüglich berichtet werden.<br />
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