Offenlegungsbericht per 31.12.2010 - Bausparkasse Mainz AG
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Neben den drei Belastungsfällen bestimmt die BKM auch ein Liquidationsszenario, welches insbesondere<br />
im Kontext der Stressszenarien eingesetzt wird.<br />
Der Vorstand stellt entsprechend seiner Risikoneigung am Jahresanfang Teile der gesamten Risikodeckungsmasse<br />
zur Abdeckung der Risikopotentiale zur Verfügung. Hierbei wird eine Differenzierung<br />
zwischen der Risikodeckungsmasse für die Going-Concern-Fälle sowie für den Liquidationsansatz<br />
vorgenommen.<br />
Die regelmäßig ermittelten Risikopotentiale werden jeweils der zur Risikoabschirmung zur Verfügung<br />
gestellten Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Hierbei wird überprüft, ob die allokierte Risikodeckungsmasse<br />
zur Abdeckung der Risikopotentiale ausreichen. Das Überprüfungsergebnis wird im<br />
MaRisk-Report ausgewiesen und an den Vorstand berichtet. Bei Bedarf werden Handlungsvorschläge<br />
zur Risikosteuerung unterbreitet.<br />
6. Adressenausfallrisiko Definition<br />
Das Adressenausfallrisiko (AAR) beschreibt die Gefahr des Ausfalls eines Schuldners.<br />
Die BKM unterteilt diese Risikoart in zwei Bereiche:<br />
• Adressenausfallrisiko „Kundengeschäft“<br />
• Adressenausfallrisiko „Eigenanlagen“<br />
Unter dem Adressenausfallrisiko „Kundengeschäft“ versteht die BKM das Risiko eines Vermögensverlustes<br />
durch den Ausfall oder die nicht vertragsgemäße Zahlung von Zinsen und Tilgungen im Rahmen<br />
eines Kreditgeschäftes mit einem Kunden.<br />
Unter dem Adressenausfallrisiko „Eigenanlagen“ versteht die BKM das Risiko eines Vermögensverlustes<br />
bei einer Geldanlage im Interbankenmarkt oder in Wertpapieren bzw. Schuldscheindarlehen, der<br />
dadurch entstehen kann, dass Emittenten bzw. Kontrahenten insolvent werden und die Rückzahlung der<br />
Geldanlage einschließlich der Zinsen nicht vertragsgemäß erfolgt. Art und Umfang solcher Eigenanlagen<br />
unterliegen den Bestimmungen des <strong>Bausparkasse</strong>ngesetzes.<br />
Auf eine Betrachtung von Länderrisiken wird in der BKM aufgrund ihrer Geringfügigkeit verzichtet.<br />
Begrenzung des Adressenausfallrisikos „Kundengeschäft“<br />
Die BKM finanziert ausschließlich die nach dem <strong>Bausparkasse</strong>ngesetz zugelassenen wohnwirtschaftlichen<br />
Verwendungsarten. Das Kundenkreditgeschäft unterliegt der „Adressenausfallrisikostrategie“ der BKM<br />
sowie den Vorgaben und Regelungen im „Kredithandbuch“ der BKM, wodurch die Einhaltung der Mindestanforderungen<br />
für das Kreditgeschäft gemäß den MaRisk (BTO1) sichergestellt wird. Die Kompetenzordnung<br />
der BKM legt den Rahmen fest, innerhalb dessen Mitarbeitern der Kreditabteilung Entscheidungsbefugnisse<br />
zur Kreditbewilligung übertragen werden.<br />
Zur Unterstützung der Entscheidungen im Kreditantragsverfahren setzt die BKM ein Antragsscoringverfahren<br />
ein, um den Kreditentscheidungsprozess stärker zu systematisieren und die Risikoparameter der eingehenden<br />
Kreditanträge valide abzuschätzen. Jeder Kreditantrag wird auf seine Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
analysiert und entsprechend eingestuft. Zu diesem Zweck verwendet die BKM Scorekarten, die jährlich im<br />
Rahmen eines Validierungs- und Kalibrierungsprozesses überprüft und bei Bedarf adjustiert werden.<br />
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