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HRRS Ausgabe 1/2013 - hrr-strafrecht.de

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Rechtsprechung<br />

Hervorzuheben<strong>de</strong> Entscheidungen <strong>de</strong>s BGH: II. Materielles Strafrecht – Beson<strong>de</strong>rer Teil<br />

<strong>de</strong>s zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen,<br />

es insbeson<strong>de</strong>re weiterzuleiten (vgl. BGHSt 1, 143,<br />

144; 42, 162, 168). Durch das Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s Täters muss<br />

eine Gefahr <strong>de</strong>s Umlaufs <strong>de</strong>s falschen Gel<strong>de</strong>s begrün<strong>de</strong>t<br />

sein, was sich anhand <strong>de</strong>r konkreten Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalls<br />

bestimmt (vgl. BGHSt 35, 21, 25).<br />

2. Der Tatbestand <strong>de</strong>s Inverkehrbringens ist nicht erfüllt,<br />

wenn <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbank ein Geldschein von vorne herein<br />

mit <strong>de</strong>m Ersuchen um Einziehung und Ersatz übergeben<br />

wird, da in einem solchen Fall das Geld außerhalb <strong>de</strong>s<br />

allgemeinen Zahlungsverkehrs eingeliefert wird.<br />

3. Dem verfallshin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Anspruch eines Dritten gemäß<br />

§ 73 Abs. 1 Satz 2 steht es nicht entgegen, dass die<br />

Strafkammer die Strafverfolgung hinsichtlich <strong>de</strong>s tateinheitlich<br />

angeklagten Betrugs gemäß § 154a Abs. 2 StPO<br />

auf <strong>de</strong>n Vorwurf <strong>de</strong>r Geldfälschung beschränkt hat, da es<br />

lediglich auf die rechtliche Existenz <strong>de</strong>s Anspruchs als<br />

Folge <strong>de</strong>r Tat im Sinne <strong>de</strong>s § 264 StPO ankommt.<br />

2. BGH 3 StR 364/12 – Beschluss vom 13.<br />

November 2012 (LG Neubran<strong>de</strong>nburg)<br />

Subjektive Voraussetzungen <strong>de</strong>r Hehlerei (kein Ausreichen<br />

<strong>de</strong>s Bewusstseins, dass das Tatobjekt aus „irgen<strong>de</strong>iner<br />

rechtswidrigen Tat“ stammt); Abgrenzung von<br />

Versuchsbeginn bei <strong>de</strong>r Hehlerei und Beihilfe zur Vortat;<br />

wi<strong>de</strong>rsprüchliche und lückenhafte Beweiswürdigung.<br />

§ 259 StGB; § 257 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO<br />

1. Sich-Verschaffen ist die Herstellung eigener Herrschaftsgewalt<br />

über die Sache im Einverständnis mit <strong>de</strong>m<br />

Vortäter. Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt<br />

erlangen, so dass er über die Sache als eigene<br />

o<strong>de</strong>r zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies<br />

auch will (st. Rspr.). Einem Dritten verschafft <strong>de</strong>r Täter<br />

die Sache, wenn er z.B. die Diebesbeute unmittelbar vom<br />

Vortäter an <strong>de</strong>n Dritterwerber vermittelt.<br />

2. Um jene Voraussetzungen annehmen zu dürfen, ist<br />

auch beim Einla<strong>de</strong>n von Gegenstän<strong>de</strong>n in einen Transporter<br />

die Feststellung erfor<strong>de</strong>rlich, welchen Zweck die<br />

Angeklagten damit verfolgten.<br />

79. BGH 2 StR 235/12 – Urteil vom 22. August<br />

2012 (LG Aachen)<br />

Unerlaubtes Han<strong>de</strong>ltreiben mit Betäubungsmitteln<br />

unter Mitführen eines gefährlichen Gegenstands (Begriff<br />

<strong>de</strong>s Mitführens: Verfügbarkeit für <strong>de</strong>n Täter, Mitführen<br />

bei Einzelakten <strong>de</strong>r Tat, subjektives Tatelement;<br />

Teleskopschlagstock als gefährlicher Gegenstand);<br />

min<strong>de</strong>rschwerer Fall <strong>de</strong>s unerlaubten Han<strong>de</strong>ltreibens<br />

(Gesamtbetrachtung); Anordnung <strong>de</strong>r Unterbringung<br />

in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Konsum von<br />

Rauschmitteln im Übermaß).<br />

§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. a WaffG;<br />

§ 30a Abs. 3 BtMG; § 64 StGB<br />

1. Bei einem Teleskopschlagstock han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />

Waffe im technischen Sinn (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 a<br />

WaffG).<br />

2. Das Mitsichführen eines gefährlichen Gegenstan<strong>de</strong>s<br />

ausschließlich bei Einzelakten <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ltreibens in<br />

Vorbereitung <strong>de</strong>s eigentlichen Umsatzgeschäft erfüllt<br />

bereits <strong>de</strong>n Tatbestand <strong>de</strong>s § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG. Die<br />

Vorschrift regelt ein abstraktes Gefährdungs<strong>de</strong>likt. Ein<br />

sicherer Ausschluss <strong>de</strong>r Gefahr, vor <strong>de</strong>r § 30a Abs. 2 Nr. 2<br />

BtMG an<strong>de</strong>re Personen schützen will, ist hier nicht möglich.<br />

Ein Drogenhändler kann nicht nur von Kun<strong>de</strong>n, mit<br />

<strong>de</strong>nen er planmäßig in Kontakt tritt, son<strong>de</strong>rn auch unerwartet<br />

von Drogenabhängigen, Polizeibeamten o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Personen aufgesucht wer<strong>de</strong>n, gegen die er sich<br />

zum Schutz seiner Person, von Drogenvorräten und<br />

Gel<strong>de</strong>rlös o<strong>de</strong>r aber zur Verschleierung seines Han<strong>de</strong>ltreibens<br />

mit <strong>de</strong>r Waffe verteidigt.<br />

61. BGH 2 StR 411/12 – Beschluss vom 20.<br />

November 2012 (LG Aachen)<br />

Urkun<strong>de</strong>nfälschung (Täuschung über einen Aliasnamen;<br />

I<strong>de</strong>ntitätstäuschung).<br />

§ 267 StGB; § 263 StGB<br />

Für die Strafbarkeit wegen Urkun<strong>de</strong>nfälschung ist eine<br />

Täuschung über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Erklären<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Täuschung über einen Aliasnamen genügt nicht.<br />

Rechtsprechung<br />

III. Strafzumessungs- und Maßregelrecht<br />

49. BGH 1 StR 503/12 – Beschluss vom 20.<br />

November 2012 (LG Mannheim)<br />

Vertypter Mil<strong>de</strong>rungsgrund bei Totschlag durch Unterlassen<br />

(Wi<strong>de</strong>rsprüchlichkeit; min<strong>de</strong>r schwerer Fall);<br />

Revisibilität <strong>de</strong>r Strafzumessung.<br />

§ 212 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 13 Abs. 1, Abs. 2 StGB<br />

Einzelfall einer wi<strong>de</strong>rsprüchlichen Zurückweisung <strong>de</strong>r<br />

Mil<strong>de</strong>rung nach § 13 Abs. 2 StGB bei <strong>de</strong>r Tötung <strong>de</strong>s<br />

eigenen Kin<strong>de</strong>s.<br />

74. BGH 1 StR 504/12 – Beschluss vom 20.<br />

November 2012 (LG Traunstein)<br />

<strong>HRRS</strong> Januar <strong>2013</strong> (1/<strong>2013</strong>)<br />

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