Störfallgutachten - Hilden
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Das türkische Zentrum an der Otto-Hahn-Straße würde unter die Nutzungsmöglichkeit II<br />
des Kapitels 9 dieses Gutachtens fallen. Bei Berücksichtigung der entsprechenden Alarm<br />
– und Gefahrenabwehrplanung kann dieser Nutzung zugestimmt werden.<br />
Das Betriebsgrundstück der Firma Lidl an der Düsseldorfer Straße ist von dem<br />
angemessenen Abstand nur zu einem kleinen Teil an der westlichen Spitze betroffen.<br />
Auch dieses Vorhaben kann aus diesem Grunde befürwortet werden.<br />
10.1 Mögliche Minderungsmaßnahmen<br />
Im Rahmen dieses Gutachtens sollten auch mögliche Minderungsmaßnahmen betrachtet<br />
werden.<br />
Hinsichtlich der Abstandsituation bei der 3M Deutschland GmbH wurde eine „Umhüllende“<br />
in einer Entfernung von 100 m um die Grenze des Betriebsbereiches ermittelt. Da sich<br />
dieser Abstandswert aus grundsätzlichen Gegebenheiten ergibt – der Gültigkeitsbereich<br />
der der Ausbreitungsberechnung zugrunde liegenden VDI-Richtlinie 3783 beginnt erst bei<br />
einer Entfernung von 100 m – kann der tatsächlich errechnete angemessenen Abstand<br />
von 73 m toleriert werden. Dieser Abstand ist angesichts der Ausmaße des<br />
Betriebsgeländes nicht nur bezüglich der Störfallproblematik als angemessen anzusehen.<br />
Weder die Substitution einzelner Stoffe, noch ausbreitungsbehindernde Maßnahmen sind<br />
hier zielführend, da aus einem Katalog mit ca. 3.000 Stoffen Referenzstoffe ausgewählt<br />
wurden und die einzelnen Stoffe an verschiedensten Stellen innerhalb des Betriebsbereichs<br />
eingesetzt werden.<br />
Ähnlich verhält es sich bei den Szenarien der Verbrennung von Methanol und Ethylacetat.<br />
Methanol wird bei der Akzo Nobel Packaging Coatings GmbH ebenfalls an verschiedenen<br />
Stellen im Betrieb eingesetzt. Der angemessene Abstand, der sich durch die Verbrennung<br />
von Methanol ergibt, beträgt als Umhüllende 54 m. Dies ist im Rahmen der<br />
Flächenplanung ein als gering anzusehender Abstand. Durch das Brandszenario mit<br />
Ethylacetat resultiert ein angemessener Abstand von 90 m um die Entladestelle des<br />
Tanklagers. Dieser betrifft eine recht begrenzte Fläche auf der gegenüberliegenden Seite<br />
an der Düsseldorfer Straße im Bereich der Einmündung der Liebigstraße. Auch hier ist<br />
eine Minderungsmaßnahme aufgrund des geringen angemessenen Abstands kaum<br />
darzustellen.<br />
Stand: 18.07.2013 Seite 56 von 58