Störfallgutachten - Hilden
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2 Einleitung und Aufgabenstellung<br />
Auf der Basis des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG möchte die<br />
Stadt <strong>Hilden</strong> die angemessenen Abstände im Umfeld ihrer Betriebsbereiche gemäß § 3<br />
(5a) BImSchG, sogenannte Störfall-Anlagen, gutachtlich ermitteln lassen.<br />
Innerhalb des Gebietes der Stadt <strong>Hilden</strong> befinden sich zwei Betriebsbereiche:<br />
▪ 3M Deutschland GmbH<br />
▪ Akzo Nobel Packaging Coatings GmbH<br />
Die Lage der Betriebsbereiche ist dem nachfolgenden Luftbild zu entnehmen.<br />
Karte 1: Darstellung der betrachteten Betriebe<br />
In diesen Betrieben wird mit gefährlichen Stoffen gemäß Anhang I der Störfall-<br />
Verordnung in einer Menge umgegangen, dass bei etwaigen Unfällen mit Auswirkungen<br />
auf die Nachbarschaft gerechnet werden muss. Folglich sind bei der Abwägung über<br />
zukünftige städtische Planungen die von diesen Anlagen möglicherweise ausgehenden<br />
Gefährdungen zu berücksichtigen.<br />
Stand: 18.07.2013 Seite 8 von 58