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November 2013 - Ev. Kirchengemeinde Rixdorf

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Ein Stichwort – Kirchenasyl<br />

Kirchenasyl ist die zeitlich<br />

befristete Aufnahme<br />

von Flüchtlingen, die<br />

unmittelbar von der Abschiebung<br />

bedroht sind<br />

und denen bei Abschiebung<br />

Folter und Tod<br />

drohen oder für die mit einer Abschiebung<br />

nicht hinnehmbare soziale, inhumane<br />

Härten verbunden wären.<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>n entscheiden sich, eine<br />

Einzelperson oder Familie unter ihren<br />

Schutz zu stellen, wenn sie meinen, dass<br />

eine Abschiebung unmenschlich auch im<br />

Sinne des deutschen Asylrechts ist. Flüchtlinge<br />

können im Rahmen des Verfahrens<br />

nicht immer alle wichtigen Gründe für<br />

ihre Flucht einbringen. Das kann z.B. daran<br />

liegen, dass sie traumatisiert sind und<br />

darum bei Anhörungen durch Verwaltungsbeamte,<br />

zu denen sie kein Vertrauen<br />

fassen konnten, ihre persönliche Geschichte<br />

nicht erzählt haben.<br />

Eine <strong>Kirchengemeinde</strong> überlegt sich im<br />

Einzelfall, ob sie sich für einen Flüchtling<br />

oder eine Flüchtlingsfamilie einsetzen<br />

will, nachdem sie die betroffenen Personen<br />

und ihre Geschichten kennen gelernt<br />

hat. Der Gemeindekirchenrat entscheidet<br />

sich, Kirchenasyl zu gewähren, wenn die<br />

Mitglieder es nicht mit ihrem christlichen<br />

Gewissen vereinbaren können, dass die<br />

betroffenen Menschen abgeschoben werden.<br />

Es gelten die Rechtsnormen<br />

der Verfassung.<br />

Gleichzeitig gibt es die<br />

Erfahrung, dass auch<br />

staatliches Handeln im<br />

Einzelfall fundamentale<br />

Rechtsnormen übersehen<br />

oder gar missachten kann. In über<br />

75% der Kirchenasyl-Fälle wurde eine<br />

rechtliche Lösung gefunden, die Flüchtlinge<br />

vor menschenrechtswidrigen Härten<br />

und Gefahr für Leib und Leben bewahrte.<br />

Die <strong>Kirchengemeinde</strong> wird zum Schutzraum,<br />

in dem Zeit gewonnen wird, alle<br />

rechtlichen, sozialen und humanitären<br />

Gesichtspunkte zu bedenken. In dieser<br />

Zeit gibt es für die Gemeinde zwei Aufgaben:<br />

1. Im Kontakt mit Anwälten, Therapeuten<br />

und Behörden das Verfahren<br />

zu betreiben. Dabei wird die<br />

Gemeinde vom Verein Asyl in der<br />

Kirche und dem Migrationsbeauftragten<br />

der Landeskirche und anderen<br />

beraten.<br />

2. Den Menschen Gastgeber zu sein,<br />

ihnen Wohnraum und Lebensmittel<br />

zu geben und ihnen im Alltag zur<br />

Seite zu stehen. Dabei kann die Gemeinde<br />

praktische und finanzielle<br />

Unterstützung in anderen Gemeinden<br />

des Kirchenkreises suchen.<br />

Der erste Schritt nach der Aufnahme ist,<br />

der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass<br />

eine Person oder Familie im Kirchenasyl<br />

aufgenommen wird. Kirchenasyl bedeutet<br />

also nicht, Menschen zu verstecken.<br />

-10- <strong>November</strong> <strong>2013</strong>

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