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Prof. Dr. Reinhard Wiesner - SFBB

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§ 3 KKG: Netzwerke Kinderschutz<br />

Abs.1<br />

Verpflichtung aller Länder zum Aufbau und zur<br />

Weiterentwicklung von Netzwerken mit folgenden Aufgaben<br />

• Gegenseitige Information der Leistungsträger über das jeweilige Angebotsund<br />

Aufgabenspektrum<br />

• Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung<br />

• Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz<br />

Abs.2<br />

Abs.3<br />

Einbeziehung aller Institutionen, die mit Kindern und<br />

Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt stehen, in die Netzwerke<br />

Anbindung der Netzwerke an die Strukturen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe<br />

Abs.4<br />

Finanzierung früher Hilfen durch den Bund<br />

<strong>Wiesner</strong> KinderschutzG 12

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