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Prof. Dr. Reinhard Wiesner - SFBB

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Umsetzung „vor Ort“<br />

► Die gesetzliche Regelung sichert nur die finanzielle<br />

Förderung von Seiten des Bundes<br />

► Die Organisation der Frühen Hilfen (Anbindung der<br />

Fachkräfte) erfolgt im Rahmen der von den Ländern<br />

erarbeiteten Fördergrundsätze in kommunaler<br />

Verantwortung<br />

► Gesamtkonzept des Landes zur Umsetzung der<br />

Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke<br />

Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015)<br />

gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz<br />

(BKiSchG)

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