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Einladung EWGV 24.06.2013 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Fischbach ...

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Geschäftsordnung<br />

Vertretung<br />

Aufgaben<br />

6 Der Verbandsvorstand erlässt eine Geschäftsordnung.<br />

7 Der Verbandsvorstand wird durch den Präsidenten und den Aktuar<br />

oder deren Stellvertreter rechtsgültig vertreten.<br />

8 Die <strong>Gemeinde</strong>versammlungen der Verbandsgemeinden beschliessen<br />

über:<br />

a) Beitritt weiterer <strong>Gemeinde</strong>n zum Schulverband,<br />

b) Änderung der Satzungen und<br />

c) Auflösung des <strong>Gemeinde</strong>verbandes.<br />

9 Ein Geschäft gilt als angenommen, wenn alle <strong>Gemeinde</strong>n rechtskräftig<br />

zugestimmt haben.<br />

§ 13 Kreisschulpflege<br />

Zusammensetzung<br />

und Wahl<br />

Konstituierung<br />

Beschlussfähigkeit,<br />

Quorum<br />

Vertretung<br />

Aufgaben<br />

1 Die Kreisschulpflege setzt sich zusammen aus je einem Vertreter<br />

der Verbandsgemeinden, welcher der örtlichen Schulpflege angehört.<br />

Jede örtliche Schulpflege wählt aus ihren Reihen ein Mitglied und<br />

einen Stellvertreter in die Kreisschulpflege.<br />

2 Die Kreisschulpflege konstituiert sich selbst.<br />

3 Die Kreisschulpflege ist verhandlungsfähig, wenn mindestens drei<br />

Mitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Kreisschulpflege<br />

fasst die Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />

Bei Stimmengleichheit hat der Kreisschulpflegepräsident den<br />

Stichentscheid. Über die Verhandlungen der Kreisschulpflege ist ein<br />

Protokoll zu führen.<br />

4 Die Kreisschulpflege wird durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten<br />

rechtsgültig vertreten.<br />

5 Der Kreisschulpflege stehen alle Befugnisse zu, die nicht einem<br />

andern Organ übertragen sind. Ihr obliegen insbesondere die vom<br />

Schul- und <strong>Gemeinde</strong>gesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen<br />

überbundenen Aufgaben.<br />

6 Der Kreisschulpflege kommt die strategische Führung der Oberstufe<br />

zu. Sie hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Oberstufe<br />

und die Einhaltung der kantonalen Vorgaben. Sie berät und<br />

unterstützt die Schulleitung, sie übt die Aufsicht und Kontrolle über<br />

die Oberstufe aus und sie genehmigt die Planungsziele. Sie trifft die<br />

beschwerdefähigen Entscheide.<br />

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