Einladung EWGV 24.06.2013 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Fischbach ...
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Geschäftsordnung<br />
Vertretung<br />
Aufgaben<br />
6 Der Verbandsvorstand erlässt eine Geschäftsordnung.<br />
7 Der Verbandsvorstand wird durch den Präsidenten und den Aktuar<br />
oder deren Stellvertreter rechtsgültig vertreten.<br />
8 Die <strong>Gemeinde</strong>versammlungen der Verbandsgemeinden beschliessen<br />
über:<br />
a) Beitritt weiterer <strong>Gemeinde</strong>n zum Schulverband,<br />
b) Änderung der Satzungen und<br />
c) Auflösung des <strong>Gemeinde</strong>verbandes.<br />
9 Ein Geschäft gilt als angenommen, wenn alle <strong>Gemeinde</strong>n rechtskräftig<br />
zugestimmt haben.<br />
§ 13 Kreisschulpflege<br />
Zusammensetzung<br />
und Wahl<br />
Konstituierung<br />
Beschlussfähigkeit,<br />
Quorum<br />
Vertretung<br />
Aufgaben<br />
1 Die Kreisschulpflege setzt sich zusammen aus je einem Vertreter<br />
der Verbandsgemeinden, welcher der örtlichen Schulpflege angehört.<br />
Jede örtliche Schulpflege wählt aus ihren Reihen ein Mitglied und<br />
einen Stellvertreter in die Kreisschulpflege.<br />
2 Die Kreisschulpflege konstituiert sich selbst.<br />
3 Die Kreisschulpflege ist verhandlungsfähig, wenn mindestens drei<br />
Mitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Kreisschulpflege<br />
fasst die Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />
Bei Stimmengleichheit hat der Kreisschulpflegepräsident den<br />
Stichentscheid. Über die Verhandlungen der Kreisschulpflege ist ein<br />
Protokoll zu führen.<br />
4 Die Kreisschulpflege wird durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten<br />
rechtsgültig vertreten.<br />
5 Der Kreisschulpflege stehen alle Befugnisse zu, die nicht einem<br />
andern Organ übertragen sind. Ihr obliegen insbesondere die vom<br />
Schul- und <strong>Gemeinde</strong>gesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen<br />
überbundenen Aufgaben.<br />
6 Der Kreisschulpflege kommt die strategische Führung der Oberstufe<br />
zu. Sie hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Oberstufe<br />
und die Einhaltung der kantonalen Vorgaben. Sie berät und<br />
unterstützt die Schulleitung, sie übt die Aufsicht und Kontrolle über<br />
die Oberstufe aus und sie genehmigt die Planungsziele. Sie trifft die<br />
beschwerdefähigen Entscheide.<br />
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