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Einladung EWGV 24.06.2013 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Fischbach ...

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Einwohnerkontrolle<br />

Ende Jahr waren 1‘467 (1‘411) Einwohner, davon 121 (130) Ausländer, in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> wohnhaft. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen Anstieg von 56 (-17)<br />

Personen. Im Jahr 2012 umfasst die <strong>Gemeinde</strong> 606 (561) Haushaltungen.<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Bevölkerungsbewegung 2012 2011 2010 2009 2008 2007<br />

Geburten 13 12 22 15 12 12<br />

Todesfälle 3 6 3 8 2 10<br />

Zuzüge 149 100 142 85 113 102<br />

Wegzüge 103 123 122 87 102 88<br />

Vormundschaftswesen<br />

Die Zahl der Vormundschafts-, Beiratschafts- und Beistandschaftsfällen betrug<br />

Ende Jahr unverändert 18. Die Vormundschaftsbehörde <strong>Fischbach</strong>-Göslikon behandelte<br />

auch im vergangenen Jahr vor allem Erziehungsbeistandschaften für<br />

Kinder oder vormundschaftliche Massnahmen bei behinderten Personen. Wie im<br />

vergangenen Berichtsjahr, war auch Ende 2012 kein Pflegekinderverhältnis zu<br />

verzeichnen.<br />

Auf Grund der Gesetzesrevision des Bundesrechts und der damit verbundenen<br />

Anpassung der kantonalen Gesetzgebung veränderte sich die Behördenorganisation.<br />

Die Vormundschaftsbehörde, welche bis anhin im Zuständigkeitsbereich<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates lag, wird neu dem Bezirksgericht zugewiesen. Hierfür wurde<br />

eine neue Gerichtskammer gegründet, welche ab 2013 als Vormundschaftsbehörde,<br />

beziehungsweise, als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, seine Arbeit<br />

aufnehmen wird. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Gesetzesänderung<br />

eine Professionalisierung bei der Führung von Vormundschaftsfällen.<br />

110 Polizei<br />

Auch in diesem Berichtsjahr hat die Polizei einige Geschwindigkeitskontrollen<br />

durchgeführt. Beim <strong>Gemeinde</strong>rat gingen während des Berichtsjahrs vermehrt<br />

Beschwerden wegen lärmender Kinder und Jugendlicher im Bereich des Schulhauses<br />

ein. Unter anderem war dies auch der ausschlaggebende Grund, weshalb<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen hat, das Reglement für die Benützung der<br />

Schulanlage zu erneuern. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat das Reglement an der<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 26. November 2012 verabschiedet. Jetzt sind die<br />

Öffnungszeiten der Schulanlage reglementarisch festgehalten und können so<br />

nun auch rechtlich umgesetzt werden. Neu gelten folgende Ruhezeiten: Montag<br />

bis Freitag von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr. Samstags ab<br />

2<strong>1.00</strong> Uhr und an Sonn- und allgemeine Feiertage ab 20.00 Uhr. Über die Festlegung<br />

dieser Ruhezeiten wurde an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung intensiv debattiert.<br />

Währenddem Anwohner der Schulanlage die Ruhezeiten weiter ausdehnen<br />

wollten, hat sich aus der Bevölkerung eine entsprechende Opposition gebildet,<br />

die sich für die Freiheit der Jugend einsetzte. Mit den vorgenannten Zeiten konnte<br />

eine mehrheitsfähige Regelung gefunden werden.<br />

Hundehaltung<br />

Der Verkauf der Hundemarken wurde per 2012 eingestellt. Neu werden die Hunde<br />

in einem Register erfasst und müssen mit einem Chip versehen sein. In der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fischbach</strong>-Göslikon sind 119 (122) Hunde registriert. Mit dem neuen<br />

50

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