Einladung EWGV 24.06.2013 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Fischbach ...
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Einwohnerkontrolle<br />
Ende Jahr waren 1‘467 (1‘411) Einwohner, davon 121 (130) Ausländer, in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> wohnhaft. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen Anstieg von 56 (-17)<br />
Personen. Im Jahr 2012 umfasst die <strong>Gemeinde</strong> 606 (561) Haushaltungen.<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
Bevölkerungsbewegung 2012 2011 2010 2009 2008 2007<br />
Geburten 13 12 22 15 12 12<br />
Todesfälle 3 6 3 8 2 10<br />
Zuzüge 149 100 142 85 113 102<br />
Wegzüge 103 123 122 87 102 88<br />
Vormundschaftswesen<br />
Die Zahl der Vormundschafts-, Beiratschafts- und Beistandschaftsfällen betrug<br />
Ende Jahr unverändert 18. Die Vormundschaftsbehörde <strong>Fischbach</strong>-Göslikon behandelte<br />
auch im vergangenen Jahr vor allem Erziehungsbeistandschaften für<br />
Kinder oder vormundschaftliche Massnahmen bei behinderten Personen. Wie im<br />
vergangenen Berichtsjahr, war auch Ende 2012 kein Pflegekinderverhältnis zu<br />
verzeichnen.<br />
Auf Grund der Gesetzesrevision des Bundesrechts und der damit verbundenen<br />
Anpassung der kantonalen Gesetzgebung veränderte sich die Behördenorganisation.<br />
Die Vormundschaftsbehörde, welche bis anhin im Zuständigkeitsbereich<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates lag, wird neu dem Bezirksgericht zugewiesen. Hierfür wurde<br />
eine neue Gerichtskammer gegründet, welche ab 2013 als Vormundschaftsbehörde,<br />
beziehungsweise, als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, seine Arbeit<br />
aufnehmen wird. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Gesetzesänderung<br />
eine Professionalisierung bei der Führung von Vormundschaftsfällen.<br />
110 Polizei<br />
Auch in diesem Berichtsjahr hat die Polizei einige Geschwindigkeitskontrollen<br />
durchgeführt. Beim <strong>Gemeinde</strong>rat gingen während des Berichtsjahrs vermehrt<br />
Beschwerden wegen lärmender Kinder und Jugendlicher im Bereich des Schulhauses<br />
ein. Unter anderem war dies auch der ausschlaggebende Grund, weshalb<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen hat, das Reglement für die Benützung der<br />
Schulanlage zu erneuern. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung hat das Reglement an der<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 26. November 2012 verabschiedet. Jetzt sind die<br />
Öffnungszeiten der Schulanlage reglementarisch festgehalten und können so<br />
nun auch rechtlich umgesetzt werden. Neu gelten folgende Ruhezeiten: Montag<br />
bis Freitag von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr. Samstags ab<br />
2<strong>1.00</strong> Uhr und an Sonn- und allgemeine Feiertage ab 20.00 Uhr. Über die Festlegung<br />
dieser Ruhezeiten wurde an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung intensiv debattiert.<br />
Währenddem Anwohner der Schulanlage die Ruhezeiten weiter ausdehnen<br />
wollten, hat sich aus der Bevölkerung eine entsprechende Opposition gebildet,<br />
die sich für die Freiheit der Jugend einsetzte. Mit den vorgenannten Zeiten konnte<br />
eine mehrheitsfähige Regelung gefunden werden.<br />
Hundehaltung<br />
Der Verkauf der Hundemarken wurde per 2012 eingestellt. Neu werden die Hunde<br />
in einem Register erfasst und müssen mit einem Chip versehen sein. In der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fischbach</strong>-Göslikon sind 119 (122) Hunde registriert. Mit dem neuen<br />
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