Einladung EWGV 24.06.2013 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Fischbach ...
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Traktandum 7; Genehmigung des Personalreglements der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fischbach</strong>-<br />
Göslikon<br />
Das Personal der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fischbach</strong>-Göslikon untersteht verschiedenen Regelwerken,<br />
die inzwischen in die Jahre gekommen sind. Diverse gesellschaftliche und rechtliche<br />
Entwicklungen machten eine Überarbeitung der Reglemente notwendig.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Verwaltungspersonal, der Schulverwaltung, dem Hauswart<br />
und dem Werkhofmitarbeiter hat der <strong>Gemeinde</strong>rat das nun vorliegende Personalreglement<br />
ausgearbeitet. Im Wesentlichen wurden die verschiedenen bestehenden Regelungen<br />
in dem nun vorliegenden Reglement zusammengefasst. Ziel war, ein zeitgemässes<br />
und überschaubares Regelwerk zu schaffen. Die grundsätzlichen Regelungen<br />
sollten im Reglement festgehalten sein, während dem die variablen und spezifischen<br />
Regelungen in den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen festgehalten werden.<br />
Gemäss <strong>Gemeinde</strong>gesetz § 20 Abs. 2 lit. l ist das Personalreglement durch die Einwohnergemeindeversammlung<br />
zu verabschieden, weshalb der <strong>Gemeinde</strong>rat die Einwohnergemeinde<br />
ersucht, dass nun vorliegende Personalreglement zu genehmigen.<br />
Die Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen liegt im Kompetenzbereich des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
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