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Einladung EWGV 24.06.2013 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Fischbach ...

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Traktandum 7; Genehmigung des Personalreglements der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fischbach</strong>-<br />

Göslikon<br />

Das Personal der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fischbach</strong>-Göslikon untersteht verschiedenen Regelwerken,<br />

die inzwischen in die Jahre gekommen sind. Diverse gesellschaftliche und rechtliche<br />

Entwicklungen machten eine Überarbeitung der Reglemente notwendig.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Verwaltungspersonal, der Schulverwaltung, dem Hauswart<br />

und dem Werkhofmitarbeiter hat der <strong>Gemeinde</strong>rat das nun vorliegende Personalreglement<br />

ausgearbeitet. Im Wesentlichen wurden die verschiedenen bestehenden Regelungen<br />

in dem nun vorliegenden Reglement zusammengefasst. Ziel war, ein zeitgemässes<br />

und überschaubares Regelwerk zu schaffen. Die grundsätzlichen Regelungen<br />

sollten im Reglement festgehalten sein, während dem die variablen und spezifischen<br />

Regelungen in den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen festgehalten werden.<br />

Gemäss <strong>Gemeinde</strong>gesetz § 20 Abs. 2 lit. l ist das Personalreglement durch die Einwohnergemeindeversammlung<br />

zu verabschieden, weshalb der <strong>Gemeinde</strong>rat die Einwohnergemeinde<br />

ersucht, dass nun vorliegende Personalreglement zu genehmigen.<br />

Die Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen liegt im Kompetenzbereich des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

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