Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb
Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb
Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN<br />
ANGEBOTSBESTIMMUNGEN<br />
GENERALPLANER<br />
für das Bauvorhaben<br />
Münze Österreich<br />
Am Heumarkt 1, 1030 Wien<br />
Auftraggeber:<br />
Münze Österreich AG<br />
Am Heumarkt 1<br />
A – 1030 Wien<br />
Vergebende Stelle:<br />
IG Immobilien Management GmbH<br />
Stadion Center /4.OG/Top 15<br />
Olympiaplatz 2<br />
A-1020 Wien<br />
Kontaktperson:<br />
Ing. Robert Fensl<br />
IG Immobilien Management GmbH<br />
Stadion Center /4.OG/Top 15<br />
Olympiaplatz 2<br />
A-1020 Wien<br />
Tel: 01 / 532 01 40 – 0<br />
Fax +43/ 1/ 532 01 42<br />
robert.fensl@ig-immobilien.com<br />
Ende der Angebotsfrist: 12. Februar 2013<br />
Angebot- Abgabetermin:<br />
12. Februar 2013, 10 Uhr<br />
Abgabeort/Zustellung an:<br />
IG Immobilien Management GmbH<br />
Stadion Center /4.OG/Top 15<br />
Olympiaplatz 2<br />
A-1020 Wien<br />
Seite 1 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
EINLADUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ................................................................. 5<br />
0.0. ALLGEMEINES ................................................................................................ 5<br />
0.1.1. PROJEKTSTRUKTUR ................................................................................... 14<br />
0.1.2. ANWESENHEITS-ZEITAUFZEICHNUNGEN ................................................ 15<br />
0.1.3. GEHEIMHALTUNGSERKLÄRUNG ............................................................... 15<br />
0.1.4. FOTOGRAFIER VERBOT .............................................................................. 17<br />
0.1.5. PLANUNGS-UND BAUSTELLENKOORDINATOR (WIRD GETRENNT<br />
BEAUFTRAGT) ........................................................................................................ 17<br />
0.1.6. PRÜFINGENIEURTÄTIGKEITEN GEM. WBO §125, §127 UND §128 (WIRD<br />
GETRENNT BEAUFTRAGT) ................................................................................... 17<br />
0.1.7. FACHPLANER TECHNIK .............................................................................. 17<br />
0.1.8. MITARBEITER DES AUFTRAGNEHMERS................................................... 18<br />
0.1.9. UMWELT, NACHHALTIGKEIT, ANTI-KORRUPTION ................................... 18<br />
0.1.10. ARBEITSZEITEN ..................................................................................... 19<br />
0.1.11. BAUSTELLENORDNUNG ALS ERGÄNZUNG ZUR HAUSORDNUNG . 20<br />
0.1.12. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN ............................................................. 22<br />
0.1.13. BESONDERE BEDINGUNGEN ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG......... 26<br />
0.1.14. FLUCHTWEGE ........................................................................................ 28<br />
0.1.15. PERSONAL- UND MATERIALTRANSPORTWEGE ............................... 28<br />
0.1.16. STAUBSCHUTZ ...................................................................................... 29<br />
0.1.17. ANRAINER/WOHNZONE/VERKEHR...................................................... 29<br />
0.1.18. VERGABEWESEN .................................................................................. 29<br />
Seite 2 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.19. SONSTIGES ............................................................................................ 30<br />
1.0. AUFGABENSTELLUNG ................................................................................ 30<br />
1.1. HINTERGRUND DES VERGABEVERFAHRENS .......................................... 30<br />
1.2. ZEITPLAN ...................................................................................................... 32<br />
1.3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG - BAUABLAUF ............................................. 32<br />
1.4. BASIS HONORARBERECHNUNG ................................................................ 34<br />
1.5. LEISTUNGSGEGENSTAND - UNTERLAGEN .............................................. 34<br />
1.6. LEISTUNGSGEGENSTAND - PROJEKTVORBEREITUNG ......................... 35<br />
1.7. PRÜFUNG VON VARIANTEN/BESICHTIGUNG VOR ORT .......................... 35<br />
1.8. ANGEBOT ...................................................................................................... 37<br />
1.9. TEILANGEBOT .............................................................................................. 37<br />
1.10. HAUPTANGEBOT, ALTERNATIVANGEBOT UND<br />
ABÄNDERUNGSANGEBOT ................................................................................... 37<br />
1.11. EINZUREICHENDE ANGEBOTSUNTERLAGEN .......................................... 37<br />
1.12. DETAILLIERTE LEISTUNGSBESCHREIBUNG ............................................ 40<br />
1.10.1. PROJEKTSTEUERUNG ........ FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />
1.10.2. ARCHITEKTUR ....................................................................................... 41<br />
1.10.3. BAUPHYSIK ............................................................................................ 43<br />
1.10.4. STATISCH KONSTRUKTIVE BEARBEITUNG ....................................... 43<br />
1.10.5. H/K/L/S U. ELEKTROTECHNISCHE PLANUNG .................................... 45<br />
1.10.6. GEOMETER ............................................................................................. 46<br />
2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN .................................................................. 48<br />
Seite 3 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
3 ZUSCHLAGSKRITERIEN – ANGEBOTSBEWERTUNG .............................. 52<br />
4 BEILAGEN ..................................................................................................... 55<br />
Seite 4 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Einladung zur Angebotsabgabe<br />
Die IG Immobilien Management GmbH lädt Sie zur Abgabe eines Angebotes für<br />
die Leistungen als Generalplaner ein.<br />
Die Münze Österreich AG als Auftraggeber (weiterhin kurz AG bezeichnet) stellt<br />
einen zuverlässigen und fairen Partner bei der Auftragserteilung dar. Daher<br />
möchten wir als AG bereits an dieser Stelle ausdrücklich auf die, mit der<br />
Auftragserfüllung möglicher Weise verbundenen außergewöhnlichen<br />
Schwierigkeiten im Ablauf der Baustelle sowie die damit verbundene allenfalls<br />
abweichende Arbeitsdurchführung besonders hinweisen. Die bei uns auf Grund<br />
der Werte notwendigen, vorherrschenden und nicht abänderbaren<br />
Sicherheitsvorschriften schränken die Bewegungsfreiheit der Personen und des<br />
Materialverkehrs massiv ein, entsprechende Wartezeiten an Kontrollpositionen<br />
können oftmals nicht vermieden werden, mögliche Tagesarbeitszeiten können<br />
daher ev. nicht vollständig ausgeschöpft werden.<br />
Wir ersuchen Sie daher alle Beilagen der vorliegenden Ausschreibung<br />
aufmerksam zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Eine Abweichung von den<br />
darin enthaltenen Regelungen ist nicht zulässig.<br />
0.0. Allgemeines<br />
Zur besseren Lesbarkeit wird für die Begriffe „Bieter“, „Bewerber“, „Bewerber<br />
und/oder/bzw. Bieter“ und „Bietergemeinschaften“ generell das Wort „Bieter“<br />
verwendet<br />
Bei personenbezogenen Bezeichnungen gilt die jeweils gewählte Form für beide<br />
Geschlechter.<br />
Die Hervorhebung einzelner Worte in Fettschrift dient ausschließlich der<br />
leichteren Lesbarkeit und Überblickbarkeit der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong>, und<br />
kann dem keinesfalls eine inhaltliche Bedeutung beigemessen werden.<br />
Rechtliche Grundlagen und Art des Vergabeverfahrens<br />
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem offenen Verfahren<br />
im Oberschwellenbereich nach den Bestimmungen des BVergG 2006 in der<br />
jeweils geltenden Fassung und den dazu ergangenen Verordnungen.<br />
Die aktuelle Fassung des Bundesvergabegesetzes ist auf der Web-Site des<br />
Bundeskanzleramtes http://www.ris.bka.gv.at abrufbar.<br />
Seite 5 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Die vergebende Stelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen<br />
zu den <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> vorzunehmen. Sofern erforderlich, wird die<br />
ausschreibende Stelle die Angebotsfrist erstrecken.<br />
Sollten sich für den Bieter bei Prüfung der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong><br />
Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder sonstige Bedenken gegen<br />
die Ausschreibungsbedingungen ergeben, so hat der Bieter die vergebende Stelle<br />
innerhalb der Angebotsfrist umgehend darauf hinzuweisen (Warnpflicht!), um<br />
möglichst eine Klärung im Rahmen der Beantwortung der Bieteranfragen zu<br />
ermöglichen. Fragen des Bieters zu den <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong>,<br />
Aufforderungen zur Abänderung der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> oder<br />
Anforderungen weiterer Unterlagen durch den<br />
Bieter sind ausschließlich schriftlich per E-Mail umgehend, spätestens aber 2<br />
Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist an<br />
Ing. Robert Fensl<br />
IG Immobilien Management GmbH<br />
Stadion Center /4.OG/Top 15<br />
Olympiaplatz 2<br />
A-1020 Wien<br />
Tel: 01 / 532 01 40 – 0<br />
Fax +43/ 1/ 532 01 42<br />
zu richten. Die Fragen bzw. Auf- oder Anforderungen sind mit der Aufschrift<br />
„AUSSCHREIBUNG Generalplaner – Münze Österreich AG“ zu kennzeichnen.<br />
Fragen, Auf- oder Anforderungen, die nicht schriftlich oder nicht an diese Person<br />
gestellt werden, gelten – um die Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen –<br />
als nicht gestellt und werden nicht weiter berücksichtigt.<br />
Zuständige Vergabekontrollbehörde<br />
Die zuständige Vergabekontrollbehörde ist das Bundesvergabeamt.<br />
Sprache<br />
Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.<br />
Bietergemeinschaft<br />
Bietergemeinschaften können Angebote einreichen. Die Teilnahme eines<br />
Unternehmers an mehreren Bietergemeinschaften gleichzeitig oder die Abgabe<br />
eines Angebotes eines Unternehmers als Einzelbieter und als Mitglied einer<br />
Seite 6 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Bietergemeinschaft gleichzeitig ist nicht zulässig; die Angebote solcher<br />
Bietergemeinschaften und (Einzel-)Bieter werden ausgeschieden.<br />
Beabsichtigen Unternehmer, sich mit anderen Unternehmern zu einer<br />
Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, haben sie in ihrem Angebot (siehe<br />
Angebotsanschreiben, Besondere Erklärung für Bietergemeinschaften) folgende<br />
Angaben mitzuteilen:<br />
die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft; und<br />
die Aufgaben der einzelnen Unternehmer in der Bietergemeinschaft und die<br />
zu erbringenden Leistungen bei der Ausführung des<br />
Ausschreibungsgegenstandes im Auftragsfall; und<br />
die Benennung jenes Unternehmers, welcher bevollmächtigter Vertreter<br />
(Federführer) der Bietergemeinschaft für das Vergabeverfahren und im<br />
Auftragsfall für die Durchführung des Auftrages und damit zugleich auch<br />
Zustellbevollmächtigter während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens<br />
sein soll. Schriftliche rechtsgeschäftliche Erklärungen und Entscheidungen<br />
des Auftraggebers können der Bietergemeinschaft rechtswirksam an eine<br />
zustellfähige Adresse des bevollmächtigten Vertreters zugestellt werden.<br />
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft haften die beteiligten Unternehmer<br />
solidarisch für sämtliche Verpflichtungen der Bietergemeinschaft gegenüber dem<br />
Auftraggeber. Bietergemeinschaften erbringen im Auftragsfall die Leistung als<br />
Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die ARGE hat einen für die gesamte<br />
Vertragsabwicklung zuständigen Bevollmächtigten bekannt zu geben.<br />
Die Bekanntgabe und Änderungen betreffend die Person des bevollmächtigten<br />
Vertreters oder die Erreichbarkeit des bevollmächtigten Vertreters müssen<br />
gegenüber dem Auftraggeber und der vergebenden Stelle schriftlich erfolgen.<br />
Einschränkungen des Umfangs der Vollmacht(en) des bevollmächtigten<br />
Vertreters der Arbeitsgemeinschaft sind unwirksam. Sollte von der ARGE kein zur<br />
Abwicklung des Auftrags bevollmächtigter Vertreter genannt werden oder dieser<br />
nicht nur vorübergehend nicht mehr erreichbar sein, ist der Auftraggeber<br />
berechtigt, den Vertrag mit jedem ARGE-Mitglied mit Wirksamkeit für alle ARGE-<br />
Mitglieder abzuwickeln. Erklärungen eines ARGE-Mitglieds oder Erklärungen an<br />
dieses gelten in diesem Fall als von allen und gegenüber allen bindend<br />
abgegeben.<br />
Subunternehmer/verbundene Unternehmen<br />
Seite 7 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Der Bieter kann sich zur Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen<br />
Leistung auch Subunternehmer/verbundener Unternehmen (gemäß § 2 Z 40<br />
BVergG 2006) bedienen, soweit der Subunternehmer/das verbundene<br />
Unternehmen die für die Ausführung des entsprechenden Teils der Leistung<br />
erforderliche Befugnis, erforderliche technische, finanzielle und wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den §§ 71 bis 76<br />
BVergG 2006 besitzt.<br />
Die Weitergabe von mehr als 50% des gesamten Auftrages ist unzulässig. Von<br />
dieser Bestimmung ausgenommen sind Kaufverträge sowie die Weitergabe der<br />
Leistung an verbundene Unternehmen.<br />
Soweit sich Bieter bei der Leistungserbringung eines<br />
Subunternehmers/verbundenen Unternehmens bedienen wollen, haben sie im<br />
Angebot anzugeben, welche wesentlichen Leistungsteile an welche konkreten<br />
Subunternehmer/verbundene Unternehmen vergeben werden sollen. Ein<br />
wesentlicher Teil des Auftrages liegt jedenfalls dann vor, wenn der Wert dieses<br />
Leistungsteiles 10 % des Gesamtauftragswertes übersteigt.<br />
Die in Frage kommenden Subunternehmer/verbundenen Unternehmen sind unter<br />
Nachweis ihrer Befugnis, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit sowie beruflichen Zuverlässigkeit im Formblatt<br />
Subunternehmer / verbundene Unternehmen im Angebot bekannt zu geben.<br />
Für den Fall, dass ein Unternehmen bei mehr als einem Bieter als<br />
Subunternehmer oder verbundenes Unternehmen auftritt, hat der Bieter in den<br />
diesbezüglichen Verträgen sicherzustellen, dass durch die Teilnahme des<br />
Subunternehmers/verbundenen Unternehmens keine sachlich nicht<br />
gerechtfertigte Ungleichbehandlung der übrigen Bieter erfolgt und auf Verlangen<br />
der vergebenden Stelle jederzeit Einsicht in die entsprechenden Teile des<br />
Subunternehmerangebotes oder des Angebots des verbundenen Unternehmens<br />
bzw. die jeweiligen Vereinbarungen zu gewähren. Die Feststellung einer sachlich<br />
nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung kann zum Ausschluss des Bieters vom<br />
gegenständlichen Vergabeverfahren führen.<br />
Ein Wechsel eines Subunternehmers/verbundenen Unternehmens bedarf der<br />
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, der diese Zustimmung bei<br />
Gleichwertigkeit nicht verwehren wird. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter<br />
nachzuweisen.<br />
Seite 8 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Notwendige Subunternehmer/verbundene Unternehmen<br />
Bieter, die hinsichtlich der gemäß Seiten 9 – 13 der Ausschreibungsunterlage<br />
geforderten Befugnis, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Subunternehmern/verbundenen<br />
Unternehmen verweisen, haben die Nachweise auch ihrer<br />
Subunternehmer/verbundenen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen und<br />
dem Angebot ein entsprechend ausgefülltes Formblatt Subunternehmer /<br />
verbundene Unternehmen beizuschließen. Die Nachweise sind in der gleichen<br />
Weise wie für den Bieter zu erbringen. Die Haftung des Auftragnehmers wird<br />
durch diese Angaben nicht berührt.<br />
In diesem Fall sind mit dem Angebot gemäß § 76 BVergG 2006<br />
Verpflichtungserklärungen, Vorverträge, Patronatserklärungen udgl. der<br />
Subunternehmer/verbundenen Unternehmen verpflichtend beizubringen, in<br />
welchen diese erklären, dass der Bieter im Auftragsfall für die gesamte<br />
Vertragsdauer tatsächlich über die zur Erbringung der Leistung erforderlichen<br />
Mittel des Subunternehmers/verbundenen Unternehmens verfügt.<br />
Falls sich Bieter hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten von Subunternehmern/verbundenen<br />
Unternehmen stützen, ist dem Angebot darüber hinaus verpflichtend eine<br />
Erklärung über die solidarische Haftung der vom Bieter herangezogenen<br />
Subunternehmer/verbundenen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber<br />
beizulegen.<br />
Befugnis<br />
Allgemeines<br />
Der Bieter muss für die Erbringung der angebotenen Leistung befugt sein und<br />
seine Befugnis im Angebot nachweisen. Die Befugnis muss spätestens zum<br />
Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen.<br />
Im Falle der Angebotslegung durch Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der<br />
Bietergemeinschaft die entsprechende Befugnis für den ihm konkret zufallenden<br />
Leistungsteil mit dem Angebot nachzuweisen.<br />
Soweit der Bieter für Leistungen Subunternehmer oder verbundene Unternehmen<br />
heranzieht, ist die Befugnis des Bieters für jene Teile der Leistung zu erbringen<br />
und nachzuweisen, die er selbst erbringt. Für jene Teile, die der Subunternehmer<br />
Seite 9 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
oder das verbundene Unternehmen erbringt, ist die entsprechende Befugnis des<br />
Subunternehmers oder des verbundenen Unternehmens erforderlich.<br />
Nachweise<br />
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe seine Befugnis bzw. auch diejenige des/der<br />
Subunternehmer/s oder des/der verbundenen Unternehmen/s zur Erbringung der<br />
Leistungen durch<br />
einen Firmenbuchauszug und<br />
einen Auszug aus dem Gewerberegister oder<br />
einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der Wirtschaftskammer oder<br />
die Vorlage der im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der<br />
betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung oder eine Urkunde<br />
betreffend die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der<br />
betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten<br />
Organisation (Zugehörigkeit zur Kammer der Architekten/Ziviltechniker)<br />
eine aktualisierte Eintragung z. B. im ANKÖ (Auftragnehmerkataster<br />
Österreich)<br />
nachzuweisen. Die Nachweise, auch wenn diese zum Beispiel über den ANKÖ<br />
zugänglich gemacht werden, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Wenn der<br />
Bieter diese Nachweise über ein Verzeichnis eines Dritten zugänglich macht, hat<br />
dieser im Angebotsinhaltsverzeichnis konkret anzugeben, welche erforderliche<br />
Befugnis mit welchem Nachweis nachgewiesen werden soll.<br />
Ausländische Bieter haben zum Nachweis ihrer Befugnis zur Erbringung der<br />
Leistungen mit der Angebotsabgabe eine entsprechende Urkunde über die<br />
Eintragung im Berufsregister oder Handelsregister des Herkunftslandes des<br />
Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche<br />
Erklärung vorzulegen. Welche Nachweise für ein bestimmtes Herkunftsland<br />
vorzulegen sind, bestimmt sich nach Anhang VII zum BVergG 2006.<br />
Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in<br />
der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich<br />
eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen<br />
müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls<br />
aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.<br />
Mit dem Angebot haben die Bieter den Nachweis beizubringen, dass sie vor<br />
Ablauf der Angebotsfrist ein entsprechendes Verfahren eingeleitet haben.<br />
Seite 10 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Technische Leistungsfähigkeit<br />
Allgemeines<br />
Der Bieter muss die für die Erbringung der Leistung erforderliche technische<br />
Leistungsfähigkeit aufweisen. Diese muss spätestens zum Zeitpunkt der<br />
Angebotsöffnung vorliegen.<br />
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters kann auch durch<br />
den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines mit dem Bieter<br />
verbundenen Unternehmens oder eines Subunternehmers erbracht werden. In<br />
diesem Fall sind die Bestimmungen hinsichtlich verbundene Unternehmen oder<br />
Subunternehmer verpflichtend einzuhalten.<br />
Das Mindestniveau der technischen Leistungsfähigkeit für die Erbringung der<br />
Leistungen ist gegeben, wenn zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
Als Mindestniveau wird festgelegt, dass der Bieter mindestens drei vergleichbare<br />
Aufträge, zwei dieser Aufträge im Bank- respektive Sicherheitsbereich<br />
– Generalplanung derartiger Bauvorhaben im innerstädtischen Gebiet mit einem<br />
ähnlichen Auftragsvolumen und Schwierigkeitsgrad - in den letzten drei Jahren<br />
(Stichtag ist der Tag der Angebotsöffnung) durchgeführt hat.<br />
Zusätzlich muss der für das Projekt zwingend anzugebende Projektleiter über<br />
eine ausreichende Erfahrung mit ausschreibungsgegenständlichen Projekten<br />
verfügen. Die ausreichende Erfahrung liegt vor, wenn der Mitarbeiter nachweislich<br />
mindestens 3 Aufträge - Generalplanung derartiger Bauvorhaben im<br />
innerstädtischen Gebiet mit einem ähnlichen Auftragsvolumen und<br />
Schwierigkeitsgrad - in den letzten 5 Jahren geleitet hat.<br />
Das eingesetzte Schlüsselpersonal muss darüber hinaus über eine mindestens<br />
fünfjährige Berufserfahrung verfügen.<br />
Berufliche Zuverlässigkeit<br />
Allgemeines<br />
Der Bieter muss zuverlässig im Sinne des BVergG 2006 sein, dies gilt auch für<br />
allfällige Subunternehmer oder verbundene Unternehmen. Die Zuverlässigkeit<br />
muss spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen.<br />
Seite 11 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
ACHTUNG: Bieter sind von der Teilnahme am Vergabeverfahren (unbeschadet<br />
des § 68 Abs. 3 BVergG 2006) auszuschließen, wenn ein Tatbestand des § 68<br />
Abs. 1 BVergG 2006 erfüllt ist.<br />
Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit<br />
Der Bieter hat im Angebotsanschreiben eine Erklärung abzugeben, in welcher er<br />
ausdrücklich seine berufliche Zuverlässigkeit im Sinne des BVergG 2006 erklärt<br />
und bestätigt, dass gegen ihn kein Ausschlussgrund gemäß § 68 Abs. 1 BVergG<br />
2006 vorliegt (siehe Angebotsanschreiben). Insbesondere hat er in dieser<br />
Erklärung seine straf- und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit zu bestätigen sowie<br />
gleichzeitig zu erklären, dass er seine gewerblichen Tätigkeiten nicht eingestellt<br />
hat und gegen ihn weder ein Insolvenzverfahren eingeleitet noch die Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen<br />
wurde.<br />
Der Bieter hat weiters zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit die<br />
nachstehenden Urkunden bzw. Erklärungen vorzulegen:<br />
Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer<br />
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers,<br />
aus der hervorgeht, dass die berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt<br />
wird. Handelt es sich beim Bieter um eine juristische Person, sind diese<br />
Dokumente für jene physischen Personen vorzulegen, die in der<br />
Geschäftsführung tätig sind. Die Strafregisterauskunft darf am Tag der<br />
Angebotsöffnung nicht älter als sechs Monate sein;<br />
letztgültiger Kontoauszug oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der<br />
zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der Erfüllung der<br />
Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als<br />
drei Monate);<br />
letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung<br />
(BAO), BGBl. Nr. 194/1961 (nicht älter als drei Monate) zum Nachweis der<br />
Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben.<br />
Bieter aus dem Ausland haben die oben genannten Nachweise durch die Vorlage<br />
gleichwertiger ausländischer Urkunden zu erbringen. Ist im Herkunftsland des<br />
Bieters die Ausstellung eines behördlichen Nachweises nicht möglich, was der<br />
Bieter glaubhaft zu machen hat, so tritt an dessen Stelle eine entsprechende<br />
eidesstattliche Erklärung des Bieters.<br />
Seite 12 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Die vergebende Stelle behält sich vor, zur Überprüfung der beruflichen<br />
Zuverlässigkeit des Bieters weitere Nachweise zu verlangen.<br />
Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit<br />
Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit von für die Zuschlagserteilung in<br />
Betracht kommenden Bietern und deren Subunternehmern sowie verbundenen<br />
Unternehmen erklären sich diese damit einverstanden, dass die vergebende<br />
Stelle gemäß § 72 Abs. 1 BVergG 2006 eine Auskunft aus der zentralen<br />
Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 28b des<br />
Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 einholen wird.<br />
Ergibt sich aus den vorgelegten Bescheinigungen oder aus der eingeholten<br />
Auskunft gemäß § 28 Abs. 1 AuslBG, dass ein rechtskräftiges Urteil im Sinne des<br />
§ 68 Abs. 1 Z 1 oder 4 BVergG 2006 vorliegt oder stellt die vergebende Stelle<br />
aufgrund der vorgelegten Bescheinigungen oder der eingeholten Auskunft gemäß<br />
§ 28 Abs. 1 AuslBG eine Verfehlung im Sinne des § 68 Abs. 1 Z 5 BVergG 2006<br />
nachweislich fest oder erlangt die vergebende Stelle auf andere Weise von einem<br />
solchen Urteil oder einer solchen Verfehlung nachweislich Kenntnis, ist die<br />
geforderte Zuverlässigkeit bei diesem Bieter nicht gegeben, es sei denn er macht<br />
glaubhaft, dass er trotz dieses Umstandes zuverlässig ist. Zur Glaubhaftmachung<br />
hat der Bieter darzulegen, dass er konkrete technische, organisatorische oder<br />
personelle Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, das nochmalige Setzen<br />
der betreffenden strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu verhindern. Als<br />
geeignete Maßnahmen sind insbesondere Vorkehrungen nach § 73 Abs. 2<br />
BVergG 2006 anzusehen.<br />
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
Nachweis (Verpflichtungserklärung) einer bestehenden<br />
Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens im europäischen<br />
Wirtschaftsraum mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall von €<br />
1.000.000,-<br />
Haftungsbegrenzung<br />
Seite 13 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Der Auftraggeber und die vergebende Stelle haften im Rahmen des<br />
Vergabeverfahrens ausschließlich im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes<br />
0.1.1. Projektstruktur<br />
Die Münze Österreich AG beabsichtigt das Projekt in folgender Projektstruktur<br />
abzuwickeln:<br />
Sicherheit Münze Österreich AG Baustellenkoordinator<br />
Fachplaner Auftraggeber Prüfingenieur<br />
Technik<br />
Planungsphase<br />
Generalplaner<br />
Umsetzungsphase<br />
örtl. Bauaufsicht<br />
Ausführung<br />
einzelne Gewerke<br />
Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Leistungsumfang des Abschnittes<br />
„Generalplaner“.<br />
Die Leistungen der „örtlichen Bauaufsicht“ werden zu einem späteren Zeitpunkt<br />
gesondert ausgeschrieben.<br />
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Schnittstelle<br />
zwischen dem Generalplaner und der späteren örtlichen Bauaufsicht einen<br />
wesentlichen Punkt in der Projektabwicklung darstellt.<br />
Der Generalplaner wird im Auftragsfall verpflichtet, zum gegebenen Zeitpunkt von<br />
seiner Seite alles zu unternehmen um vor allem im Sinne einer rechtzeitigen und<br />
vollständigen Übergabe aller notwendigen Dokumente, Pläne und sonstigen<br />
Informationen (ungeachtet der Urheberechte – siehe Geheimhaltungserklärung)<br />
der örtlichen Bauaufsicht eine ordnungsgemäße Abwicklung bzw. Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben zu ermöglichen.<br />
Seite 14 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.2. Anwesenheits-Zeitaufzeichnungen<br />
Alle vom AN auf der Baustelle anwesenden Personen haben sich mittels<br />
amtlichen Lichtbildausweis beim Betreten auszuweisen und Ihre Tätigkeit auf<br />
einem bereitgestellten Formblatt aufzuzeichnen und von einer vorher definierten<br />
Stelle in der Münze Österreich AG tagesgleich zur Bestätigung unterfertigen zu<br />
lassen.<br />
DIESE AUFZEICHNUNGEN DIENEN NICHT ZU ABRECHNUNGSZWECKEN<br />
SONDERN SIND EINE SICHERHEITSTECHNISCHE MASSNAHME.<br />
Sie ersetzen daher nicht die sonst üblich und auch in diesem Fall vom AN selbst<br />
zu führenden Aufzeichnungen als Nachweis der planerischen Leistungen über<br />
den Fortschritt der Baustelle (z.B. Bautagebuch, Regiescheine, etc.).<br />
Das Betreten und Verlassen eines Bereiches/Abteilung ist jeweils bei den örtlich<br />
zuständigen Personen anzumelden. Diese Personen werden die tatsächlichen<br />
Anwesenheitszeiten mit den vom AN zu führenden Aufzeichnungen kontrollieren<br />
und bei Übereinstimmung unterzeichnen. Die unterfertigten Aufzeichnungen sind<br />
beim Verlassen des Geländes der Münze Österreich AG beim Sicherheitsleitstand<br />
abzugeben.<br />
0.1.3. Geheimhaltungserklärung<br />
Der Unterzeichner erkennt an, dass die ihm im Zuge der Auftragsabwicklung<br />
überlassenen Planungsunterlagen der Münze Österreich AG nur leihweise<br />
überlassen worden sind. Er verpflichtet sich, die Unterlagen - wenn ihr Verbleib in<br />
seinen Händen nicht mehr zwingend erforderlich ist - unverzüglich der Münze<br />
Österreich AG zurückzugeben.<br />
Der Unterzeichner verpflichtet sich ferner, keine Kopien anzufertigen, es sei denn,<br />
dass eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung zur Vervielfältigung von Plänen<br />
oder Teilen davon, auch auszugsweise, erteilt wurde. Auch die Kopien unterliegen<br />
der Rückgabepflicht.<br />
Nach Abschluss bzw. Beendigung des Auftrages – aus welchen Gründen auch<br />
immer – sind die vom AN im Rahmen seiner Leistungserstellung erarbeiteten<br />
Unterlagen und Aufzeichnungen der Münze Österreich AG vollständig<br />
auszuhändigen.<br />
Veröffentlichungen über das Projekt durch den AN sind aus<br />
sicherheitstechnischen Gründen untersagt<br />
Seite 15 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Der AN verpflichtet sich, alle, auch über das Projekt hinausgehende<br />
Informationen über die Münze Österreich AG, die er in Ausführung des<br />
gegenständlichen Auftrages erhalten oder sonst wie erfahren hat, Dritten<br />
gegenüber geheim zu halten. Pläne und Informationen dürfen nur den aufgrund<br />
ihrer erforderlichen Mitarbeit mit dem Auftrag befassten Personen zugänglich<br />
gemacht werden.<br />
Der AN verpflichtet sich, alle mit dem Projekt befassten Personen seines<br />
Unternehmens oder denjenigen, die für sein Unternehmen zur Erfüllung des<br />
Auftrags tätig werden, auf dies hinzuweisen und schriftlich zur Geheimhaltung zu<br />
verpflichten.<br />
Alle in diesem Sinn Beteiligten sind vom AN nachweislich wiederholt, mindestens<br />
im Abstand von 4 Monaten, an die Verschwiegenheitspflicht zu erinnern.<br />
Um die Einsichtnahme unbefugter Personen in die Unterlagen und<br />
Ausarbeitungen auszuschließen, sind diese stets gesichert zu verwahren.<br />
Gesicherte Verwahrung bedeutet Verwahrung unter Verschluss. Zugang zu<br />
diesen Unterlagen darf nur denjenigen Personen zur Verfügung stehen, die an<br />
der Auftragsabwicklung mitwirken.<br />
Für etwaige Schäden und sonstige Nachteile, die der Münze Österreich AG aus<br />
der Nichterfüllung der vorstehenden Verpflichtungen durch den AN oder einen<br />
seiner Mitarbeiter oder Subkontraktoren entstehen sollten, wird vom AN<br />
verschuldensunabhängig die volle Haftung übernommen. Die Haftung kann sich<br />
z.B. auf zusätzliche Kosten erstrecken, die entstehen, wenn Umplanungen im<br />
Interesse der Sicherheit erforderlich werden, weil wichtige Sicherheitsdetails<br />
Unbefugten bekannt geworden sind.<br />
Der AN verpflichtet sich darüber hinaus zur Einhaltung und Wahrung sämtlicher<br />
gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten des AG, insbesondere Amtsgeheimnis,<br />
Bankgeheimnis, (§ 14 Abs. 2 FMABG) und Datengeheimnis (§ 15 DSG), soweit<br />
ihn der AG nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von dieser Verpflichtung<br />
entbindet.<br />
Darüber hinaus kann im Falle der Verletzung dieser Geheimhaltungserklärung<br />
jede, wie immer geartete Vereinbarung, die als Rechtsgrundlage für die<br />
gegenständlichen Tätigkeiten gilt, sofort und ohne Nachteil für die Münze<br />
Österreich AG gekündigt werden.<br />
Seite 16 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.4. Fotografier Verbot<br />
In der Münze Österreich AG ist fotografieren grundsätzlich verboten. Dieses<br />
Verbot gilt nicht nur für die Benutzung von üblichen Fotokameras sondern bezieht<br />
sich auch auf die, in modernen Mobiltelefonen inkludierten Kameras.<br />
In besonderen Fällen können zu Dokumentationszwecken unter Aufsicht des<br />
Personals der Münze Österreich AG in Einzelfällen notwendige Fotos angefertigt<br />
werden.<br />
0.1.5. Planungs-und Baustellenkoordinator (wird getrennt beauftragt)<br />
Auf Grund anderer, zur gleichen Zeit ablaufenden Projekten im Haus wird es zum<br />
Zeitpunkt der Baudurchführung einen Baustellenkoordinator als verantwortliche<br />
Person für die Sicherheit auf der Baustelle (ausgenommen die Personen- und<br />
Werte-Sicherheit der Münze Österreich AG) geben.<br />
Dieser Baustellenkoordinator fungiert als Vertreter des Bauherrn und AG in allen<br />
fachspezifischen Fragen.<br />
Den Anweisungen des Baustellenkoordinators ist Folge zu leisten.<br />
Zuwiderhandlungen können einen Auftragsentzug nach sich ziehen.<br />
0.1.6. Prüfingenieurtätigkeiten gem. WBO §125, §127 und §128<br />
(wird getrennt beauftragt)<br />
Der AG wird die Aufgaben der Prüfingenieurtätigkeit gesondert vergeben.<br />
Die Leistungen des Generalplaners sind daher dem Baufortschritt entsprechend<br />
mit dieser Stelle abzustimmen, insbesondere haben Ankündigungen für<br />
notwendige Tätigkeiten des Prüfingenieurs so rechtzeitig zu erfolgen, dass dieser<br />
seine Tätigkeiten und Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen kann.<br />
0.1.7. Fachplaner Technik<br />
Der von AN zu planende Bereich soll z.B. eine Abwasseranlage aufnehmen. Zur<br />
Planung dieser technischen Anlage wurde von der Münze Österreich AG ein<br />
weiterer externer Fachmann zur Planung und örtlichen Bauüberwachung<br />
beauftragt.<br />
Alle Leistungen des AN sind daher im Zusammenhang mit den technischen<br />
Anforderungen der geplanten Anlage abzustimmen und auszuführen.<br />
Die Anforderungen werden direkt vom Fachplaner Technik – nach vorheriger<br />
Abstimmung mit der Münze Österreich AG - an den AN weiter geleitet und sind zu<br />
befolgen.<br />
Seite 17 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.8. Mitarbeiter des Auftragnehmers<br />
Der AN muss gegenüber dem AG einen mit entsprechenden Befugnissen und<br />
Kenntnissen ausgestatteten Projektleiter als direkte und ausschließliche<br />
Ansprech-/Kontaktperson in der Kommunikation mit dem AG bestimmen.<br />
Dieser Projektleiter ist für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN als auch<br />
für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AG während der<br />
Baustellenbesichtigungen verantwortlich und Ansprech-/Kontaktperson für den<br />
vom AG beauftragten Planungs– und Baustellenkoordinator.<br />
Alle im Zuge der Projektabwicklung auf der Baustelle ANWESENDEN<br />
Personen haben sich einer von der Münze Österreich AG zu Projektbeginn<br />
abgehaltenen Sicherheitsschulung nachweislich zu unterziehen. Diese<br />
Schulung wird von der Münze Österreich AG dem AN einmalig kostenfrei<br />
angeboten. Notwendige Wiederholungsschulungen auf Grund von Personal-<br />
Fluktuation innerhalb des AN werden dem AN verrechnet. Basis für die<br />
Verrechnung ist der Stundensatz des Projektleiters des AN. Die<br />
Durchführungstermine werden zwischen AN und der Sicherheitsabteilung der<br />
Münze Österreich AG im Auftragsfall abgestimmt.<br />
Die Aufwendungen für die Teilnahme der Mitarbeiter des AN an diesen<br />
Schulungen wird dem AN nicht vergütet. Es wird dem AN daher angeraten,<br />
einen gewissen Personenpool bei der Erstschulung teilnehmen zu lassen. Zur<br />
Mannschaft des AN zählen auch alle von Ihm beauftragten Subarbeitskräfte.<br />
Alle, vom AN für die Tätigkeit im Projekt vorgesehenen Mitarbeiter werden<br />
einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Daher müssen die Mitarbeiter die<br />
Zustimmungserklärung persönlich bereits in der Angebotsphase<br />
unterzeichnen und somit persönlich die Zustimmung zur o.a. Überprüfung<br />
erteilen.<br />
0.1.9. Umwelt, Nachhaltigkeit, Anti-Korruption<br />
Der AG hat sich dem Konzept der Nachhaltigkeit verpflichtet. In diesem<br />
Zusammenhang nimmt er Bedacht auf umweltgerechte Produkte,<br />
umweltschonende Verfahren und eine sozial ausgewogene Vorgangsweise.<br />
Der AN ist angehalten, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte<br />
angemessen zu beachten. Die Grundsätze zur Wahrung der anerkannten<br />
Menschenrechte sind einzuhalten, insbesondere wird der Verzicht auf<br />
Kinderarbeit und jede Art von Zwangsarbeit gefordert.<br />
Seite 18 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Des Weiteren verpflichtet sich der AN stets faire Geschäftspraktiken anzuwenden.<br />
Dazu zählen insbesondere die Verweigerung jeglicher Art von aktiver oder<br />
passiver Korruption oder Bestechung. Der AN hat jederzeit in Übereinstimmung<br />
mit diesen Vorgaben zu handeln, d.h. dem AN ist das Anbieten, Versprechen,<br />
oder Gewähren von Vorteilen ebenso untersagt wie das Fordern, Sichversprechen-lassen<br />
oder Annehmen von Vorteilen für sich, seine Mitarbeiter oder<br />
Dritte. Darüber hinaus hat der AN sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und<br />
seine Subunternehmer und Zulieferer ebenfalls die in diesem Punkt festgelegten<br />
Verpflichtungen einhalten und in Übereinstimmung mit den in diesem Punkt<br />
festgelegten Prinzipien handeln.<br />
Bei Verletzung der in diesem Punkt festgelegten Verpflichtungen und Grundsätze<br />
ist der AG berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In<br />
diesem Fall steht dem AN außer den gesetzlichen Rechten und Ansprüchen keine<br />
Vergütung zu. Dem AG ist auf Verlangen kostenlos in angemessener Form der<br />
Nachweis zu erbringen, dass die Verpflichtungen und Grundsätze eingehalten<br />
werden.<br />
0.1.10. Arbeitszeiten<br />
Die Münze Österreich AG hat in Ihrer Regelarbeitszeit verschiedentlich Freitage<br />
eingearbeitet. Diese Liste wird am Beginn jedes Jahres zur Verfügung gestellt um<br />
dem AN eine Personal- und Arbeitsdisposition rechtzeitig zu ermöglichen. Diese<br />
Freitage sind auch für den AN Tage an denen keine Leistungserbringung auf dem<br />
Gelände der Münze Österreich AG (ausgenommen terminlich vereinbarte<br />
Einsätze, Behebung von Gebrechen und dringende Störungsbehebungen)<br />
erfolgen kann.<br />
Sind Leistungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder eben an den<br />
eingearbeiteten Freitagen unumgänglich, so sind diese Arbeiten mindestens 14<br />
Tage vorher in der Serviceabteilung anzumelden, da hierfür besondere<br />
hausinterne Maßnahmen getroffen werden müssen. Eine Freigabe der<br />
Serviceabteilung ist erforderlich.<br />
Sofern nicht anders festgelegt, gelten folgende Regelarbeitszeiten als<br />
Planungsgrundlage für den Arbeitseinsatz des AN.<br />
Normalarbeitszeit:<br />
Produktion: Mo – Do: von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Seite 19 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Fr:<br />
von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Verwaltung: Mo – Fr: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />
Schichtbetrieb (2-Schicht):<br />
Produktion: Mo – Do: von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />
Fr:<br />
von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />
Verwaltung: Mo – Fr: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />
Schichtbetrieb (3-Schicht):<br />
Produktion: So – Fr: von 22.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />
Verwaltung: Mo – Fr: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />
Die Entscheidung über Normalarbeitszeit oder Schichtbetrieb hängt von der<br />
Produktionsauslastung der Münze Österreich AG ab. Der AN hat seine<br />
Arbeitseinsätze nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten, ein Anspruch auf<br />
verlängerte Zugangszeiten besteht nicht, kann aber von der Münze Österreich AG<br />
im Bedarfsfall verlangt werden.<br />
Die Durchführung der Leistungen ist besonders in Bereichen der Produktion als<br />
auch in Teilbereichen der Verwaltung nicht ohne vorbereitende und begleitende<br />
Maßnahmen möglich.<br />
0.1.11. Baustellenordnung als Ergänzung zur Hausordnung<br />
Arbeitnehmer, die sich ungebührlich oder vertragswidrig verhalten oder durch ihr<br />
Verhalten die vertragsmäßige Durchführung der Leistung beeinträchtigen, sind<br />
auf Verlangen des AG von der Baustelle zu entfernen.<br />
Die Anbringung von Firmentafeln ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />
Während der gesamten Dauer der zu erbringenden Leistungen und zum Zwecke<br />
der Koordination hat der AN oder ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter<br />
(Projektleiter, und dgl.) über Aufforderung des AG ständig auf der Baustelle<br />
anwesend zu sein.<br />
Die Baustelle ist über die gesamte Dauer der zu erbringenden Leistungen bis zur<br />
Fertigstellung des Werkes mit der für die termingerechte Fertigstellung<br />
notwendigen Zahl an Arbeitskräften und Aufsichtspersonal zu besetzen.<br />
Der AN hat sich 2 Wochen vor Beginn der ersten Arbeiten auf der Baustelle,<br />
schriftlich beim Leiter der Serviceabteilung als Vertreter der Münze Österreich<br />
AG, im Folgenden kurz AL-Service, unter Verwendung des beiliegenden<br />
Formulars anzumelden.<br />
Seite 20 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Der AN ist verpflichtet, sich mit den anderen auf der Baustelle anwesenden AN,<br />
hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7<br />
ASchG, entsprechend den Festlegungen der Sicherheitsvorschriften der Münze<br />
Österreich AG zu koordinieren und zwar bei der technischen und<br />
organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder<br />
nacheinander durchgeführt werden, bei der Abschätzung der voraussichtlichen<br />
Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten sowie bei der Durchführung der<br />
Arbeiten.<br />
Werden Einrichtungen der Münze Österreich AG freiwillig zur Verfügung gestellt<br />
und mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel vor deren Nutzung zu<br />
prüfen und vorhandene Mängel dem AL-Service mitzuteilen. Ein Anspruch auf<br />
Veränderung des Fertigstellungstermins oder Mehrkosten können auch bei nicht<br />
möglicher Nutzung –aus welchen Gründen auch immer– geltend gemacht<br />
werden.<br />
Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus<br />
arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die<br />
Einrichtungen entfernt, entsprechend gleichwertig im Sinne des Schutzzieles<br />
wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der<br />
ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.<br />
Es ist strikt verboten, Maßnahmen/Einrichtungen, die zum Fernhalten von<br />
Unbefugten dienen, zu entfernen.<br />
Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren, insbesondere für Dritte, mit<br />
denen nicht gerechnet wurde, und die in den Dokumenten derzeit nicht erfasst<br />
sind, so sind vom AN entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem AL-<br />
Service festzulegen.<br />
Werden von einem AN Varianten, Alternativ- oder Sonderverfahren angewandt,<br />
die von den ausgeschriebenen Verfahren abweichen, so sind diese Verfahren von<br />
diesem AN ausreichend detailliert zu beschreiben und die Umsetzbarkeit unter<br />
Bezugnahme auf die Sicherheitsvorschriften der Münze Österreich AG zu prüfen<br />
und vom AG die Freigabe zur Durchführung einzuholen. Ein Anspruch auf<br />
Veränderung des Fertigstellungstermins oder Mehrkosten können auch bei nicht<br />
gestatteter Abweichung –aus welchen Gründen auch immer– geltend gemacht<br />
werden<br />
Seite 21 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass durch regelmäßiges Entfernen<br />
der von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfälle die Ordnung auf der Baustelle<br />
aufrechterhalten wird.<br />
Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies<br />
rechtzeitig vor dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem AL-SERVICE und dem AL-<br />
SICHERHEIT unter Beilage eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes mitzuteilen,<br />
wenn daraus eine Gefahr (z.B. Explosion, Brand, gesundheitsschädliche<br />
Atmosphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber oder der Münze Österreich<br />
AG bzw. für Selbständige im Sinne der Sicherheitsvorschriften der Münze<br />
Österreich AG entsteht.<br />
0.1.12. Sicherheitsvorschriften<br />
Die Münze Österreich AG ist ein Unternehmen, in dem Sicherheitsbestimmungen<br />
auf Grund der verwendeten Produktionsmaterialien einen besonders hohen<br />
Stellenwert einnehmen um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.<br />
Neben der Einhaltung der allgemein gültigen einschlägigen Vorschriften<br />
hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes, fachtechnischer Vorschriften,<br />
Fremdarbeiterschutzgesetz, etc. die für eine Ausführung des angebotenen<br />
Gewerks zwingend erforderlich sind, ist die vollinhaltliche Anerkennung und<br />
Einhaltung der Münze Österreich AG internen Sicherheitsvorschriften sowie der<br />
Hausordnung eine Voraussetzung der Auftragserteilung.<br />
Die vom AN als Verantwortlicher genannte Ansprechperson ist vom<br />
Auftragnehmer beauftragt und rechtsverbindlich bevollmächtigt sämtliche, die<br />
Sicherheitsvorschriften der Münze Österreich AG betreffende Agenden<br />
wahrzunehmen, insbesondere ist sie berechtigt, gegenüber dem AL-SERVICE<br />
verbindliche Erklärungen abzugeben und hat für die Weiterleitung der<br />
Informationen des AL-SERVICE im Unternehmen zu sorgen und<br />
"Baustellenneulinge", die seiner Sphäre zuzurechnen sind, zu Beginn ihres<br />
Einsatzes auf der Baustelle über alle relevanten Sicherheitsbestimmungen zu<br />
unterweisen, der angebotenen Sicherheitsschulung des AG zuzuführen und mit<br />
den Besonderheiten der Baustelle vertraut zu machen.<br />
Auszugsweise finden Sie nachstehend einige wesentliche Punkte dieser<br />
Sicherheitsvorschriften:<br />
Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des AN<br />
Zutrittskontrolle<br />
Seite 22 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Metallfreie Arbeitskleidung<br />
Kontrollen mit Metall-Detektor beim Verlassen der Abteilung<br />
Auftreten von längeren Steh- oder Wartezeiten vor den Ein- und<br />
Austrittsschleusen zwischen Anmeldung zur Kontrolle sowie deren<br />
Durchführung selbst in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von berechtigten<br />
Prüforangen. Ohne eine erfolgreich durchgeführte Prüfung kann der<br />
Sicherheitsbereich nicht verlassen werden.<br />
An- und Abmeldung bei Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende (auch bei<br />
Unterbrechungen jeglicher Art) beim zuständigen Abteilungsmeister (im<br />
Verwaltungsbereich beim Nutzer). Bei Regieleistungen ist diese Meldung und<br />
die Bestätigung der Arbeitszeit auch ein wesentlicher Bestandteil für die<br />
nachfolgende Abrechnung.<br />
Teilweise Rauchverbot (gem. Beschilderung)<br />
Betreten der Münze Österreich AG nur mit gültigen amtlichen Ausweisen<br />
Teilnahme an verpflichtenden hausinternen Schulungen betreffend Sicherheitund<br />
Brandschutzbestimmungen. Alle Mitarbeiter des AN haben an den<br />
regelmäßigen sicherheitsrelevanten Schulungen, die von der Münze<br />
Österreich AG auch für die eigenen Mitarbeiter stattfinden, teilzunehmen.<br />
Diese Teilnahmen werden dem AN nicht als Arbeitszeit vergütet<br />
Zutritt zu und Durchführung der Arbeiten in bestimmten Bereichen nur in<br />
Begleitung eines Mitarbeiters der Münze Österreich AG<br />
Zutritt zu allen Produktions- und Verwaltungsbereichen nur nach<br />
vorhergehender Anmeldung und Zustimmung<br />
Austritt aus allen Produktionsbereichen nur in Begleitung eines Mitarbeiters<br />
der Münze Österreich AG und positiv abgeschlossener sicherheitstechnische<br />
Überprüfung durch einen befugten Mitarbeiter.<br />
Der AN sichert daher für Arbeiten in Bereichen mit besonderer<br />
Sicherheitsanforderung (Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche) zu,<br />
ausschließlich Personal mit Dauerpassierschein einzusetzen. Für<br />
vertretungsweise kurzfristig eingesetztes Personal wird, nach schriftlicher<br />
Voranmeldung beim AG mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden bzw. in<br />
Sonderfällen auch nach Absprache mit der Sicherheitsabteilung der Münze<br />
Österreich AG, ein Tagespassierschein ausgestellt.<br />
Die Sicherheitskontrollen und damit ev. verbundene Warte-/Stehzeiten beim<br />
Zutritt und Austritt in das Gebäude oder in Sicherheits- bzw.<br />
Seite 23 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Sämtliche, für die Leistungserbringung des AN notwendigen elektrischen und<br />
mechanischen Anlagen sind von befugten Gewerbetreibenden zu errichten und<br />
instand zu halten (Gilt insbesondere für div. Provisorien, Gerüste, etc.). Die<br />
ausführenden Firmen sind mit der Erteilung des Auftrages verpflichtet, während<br />
der gesamten Erfüllungszeit ihrer Leistungen (Bauzeit) die Bestimmungen der<br />
TRVB 149 "Brandschutz auf Baustellen" einzuhalten.<br />
Die Arbeitnehmer sind vom AN mit der erforderlichen persönlichen<br />
Schutzausrüstung auszustatten. Dabei sind Schutzhelme (z.B. im<br />
Schwenkbereich des Kranes), Gehörschutz (z.B. in der Nähe von lauten<br />
Produktionsmaschinen) und filtrierende Halbmasken (Staubschutz) auch dann<br />
unentgeltlich vorzuhalten und einzusetzen, wenn die Ursache für den Einsatz<br />
nicht durch eigene Arbeiten bedingt ist.<br />
Ist für die Leistungserbringung eine Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA) für das<br />
Personal des AN erforderlich, so ist diese vom AN zur Verfügung zu stellen. Es<br />
gelten grundsätzlich die Regelungen des ASchG in letztgültiger Fassung sowie<br />
nachfolgend angeführte Zusatzanforderungen des AG.<br />
Wird Personal des AN bei der Erbringung von Leistungen, welche eine PSA<br />
erfordern ohne diese angetroffen, erfolgt seitens AG eine schriftliche Verwarnung<br />
des AN. Sollte selbiges Personal nochmals bei der Ausführung von Arbeiten,<br />
welche eine PSA erfordern, ohne selbige angetroffen werden, berechtigt dies den<br />
AG zur Ablehnung des betroffenen Personals zur weiteren Leistungserbringung<br />
über den gesamten Auftragszeitraum. Den Anweisungen des AG ist daher –<br />
neben den fachlichen Anweisungen– auch in diesem Bereich unbedingt Folge zu<br />
leisten.<br />
Im Übrigen ist den Anweisungen des hausinternen Sicherheitspersonales<br />
unbedingt Folge zu leisten. Das Hausrecht in der Münze Österreich AG wird<br />
durch die Mitglieder des hausinternen Sicherheitspersonales wahrgenommen und<br />
bei Bedarf ausgeübt.<br />
Im Übrigen verweisen wir auf die Verpflichtung zur Teilnahme aller für die<br />
Tätigkeit auf der Baustelle vorgesehene Mitarbeiter des AN (Personenpool) an<br />
den hausintern durchgeführten Schulungen zum gegenständlichen Thema.<br />
Seite 25 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.13. Besondere Bedingungen zur Leistungserbringung<br />
Für eine ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten in der Münze Österreich<br />
AG ist die Einhaltung der nachstehenden angeführten Richtlinien aus Gründen<br />
der Sicherheit von besonderer Bedeutung.<br />
Die für die Erbringung der Leistungen aus dem Gebiet der<br />
vertragsgegenständlichen Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter aus dem<br />
Personenpool sind mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Einsatztermin<br />
in der Münze Österreich AG beim AL-Service anzumelden.<br />
Das Betreten des Gebäudes ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung<br />
beim Sicherheits-Leitstand (Zugang Einfahrt) oder Empfang (Zugang<br />
Haupttor) und der Übernahme einer entsprechenden Zutrittskontrollkarte<br />
möglich. Die Ausstellung der Karte erfolgt durch den Sicherheits-Leitstand<br />
oder durch den Empfang. Dauerausweiskarten werden ausschließlich beim<br />
Sicherheits-Leitstand ausgegeben. Zur Feststellung und weiteren<br />
Überprüfbarkeit der Identität wird ein amtlicher Lichtbildausweis eingefordert.<br />
Eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises verbleibt mit der Dokumentation<br />
über die Kartenausgabe sowie der Aufenthaltsdauer in der Münze Österreich<br />
AG. Die Entscheidung ob Tagesausweise oder Dauerausweise vergeben<br />
werden obliegt der Münze Österreich AG. Der Ausweis ist immer und überall<br />
mitzuführen, deutlich sichtbar zu tragen und bei Aufforderung vorzuweisen. Es<br />
dürfen nur jene Bereiche betreten werden, die sich durch die Karte<br />
eigenständig öffnen lassen. Widrigenfalls würde sich die Münze Österreich AG<br />
gezwungen sehen ein Hausverbot auszusprechen. Bei Verlust oder Diebstahl<br />
ist dies umgehend bei den Ausgabestellen der Karten zu melden. Die<br />
Folgekosten der Münze Österreich AG durch den Verlust sind vom AN zu<br />
ersetzen. Beim Verlassen des Gebäudes ist die Karte in jedem Fall wieder<br />
beim Sicherheits-Leitstand oder Empfang abzugeben.<br />
Im Einzelfall werden zusätzlich zur Karte auch entsprechende Schlüssel<br />
ausgegeben um Arbeitsbereiche zu erreichen. Diese Schlüssel werden vom<br />
Sicherheits-Leitstand ausnahmslos nur gegen Unterschrift ausgegeben und<br />
ebenso wieder vom Sicherheits-Leitstand in Empfang genommen. Bei der<br />
Retournierung obliegt es dem Ablieferer darauf zu achten, dass vom<br />
Sicherheits-Leitstand die Retournierung auch den Tatsachen entsprechend<br />
vermerkt wird. Eine spätere Reklamation kann aus verständlichen Gründen<br />
nicht anerkannt werden. Die Zuteilung von allenfalls notwendigen Schlüsseln<br />
Seite 26 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
ist mindestens 3 Werktagen vor Arbeitsbeginn mit der Sicherheitsabteilung<br />
abzuklären.<br />
Alle brandgefährlichen bzw. leicht entzündlichen Materialien oder Geräte<br />
(Klebstoffe, Schweißgeräte, Gasflaschen, etc.) sind der Münze Österreich AG<br />
vor Einbringung in das Gelände zu melden. Ein ev. erforderlicher Lagerplatz<br />
ist mit der Serviceabteilung der Münze Österreich AG abzustimmen und dem<br />
Sicherheits-Leitstand mittels Formblatt Münze Österreich AG 010, beim<br />
Verlassen des Gebäudes mitzuteilen. Bei längerfristigen Lagerungen kann<br />
das Datum in der Form "von _ bis _ " eingetragen werden. Bei Austausch von<br />
gleichartigen Materialien oder Geräten ist eine Meldung nicht gesondert<br />
erforderlich (z.B. Austausch von leeren gegen volle Gasflaschen selben<br />
Inhalts, etc.) Schweiß- und Schneidearbeiten auf dem Areal der Münze<br />
Österreich AG sind anzumelden.<br />
Stemm-, Spachtel- und Bohrarbeiten in den Gebäuden der Münze Österreich<br />
AG sind dem Sicherheits-Leitstand vor Beginn mit Angaben der genauen<br />
örtlichen Bezeichnung sowie der vorgesehenen Dauer zu melden. Vor Beginn<br />
der tatsächlichen Arbeiten ist die Freigabe des Sicherheits-Leitstandes<br />
einzuholen. Zuwiderhandeln zieht einen Auftragsentzug sowie die<br />
Schadloshaltung der Münze Österreich AG an den Verursacher nach sich.<br />
Fehleinsätze von Polizei oder Feuerwehr, welche aus Nichtbeachtung einer<br />
der oben angeführten Vorgaben entstehen, gehen ausnahmslos zu Lasten<br />
des Verursachers.<br />
Täglich und bei Abschluss der gesamten Leistungen hat sich der Vorarbeiter<br />
bzw. Partieführer folgendes zu überprüfen. Kosten für die Behebung von<br />
Schäden, deren Ursache durch Nichtbeachtung der nachstehenden Punkte<br />
entstehen, werden von der Münze Österreich AG in vollem Umfang zuzüglich<br />
der Eigen- und Bearbeitungskosten der Münze Österreich AG an den<br />
Verursacher weiter verrechnet.<br />
o Wärme erzeugende Geräte und Werkzeuge (Schweißgeräte,<br />
Lötlampen, Handlampen, etc.) abschalten und gegen unbefugte<br />
Inbetriebnahme sichern.<br />
o Lagerung der im Formblatt Münze Österreich AG 010 angegebenen<br />
Stoffe und Geräte an den hierfür vorgesehenen Orten<br />
o Gashähne schließen<br />
o Lagerndes Material, Geräte und Werkzeuge gegen abrollen und<br />
verrutschen zu sichern<br />
Seite 27 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
o Grobreinigung der Baustelle<br />
o Fenster schließen<br />
o Licht abschalten<br />
o Türen schließen, gegebenenfalls absperren<br />
o Schlüssel und Ausweiskarten beim Portier abgeben<br />
0.1.14. Fluchtwege<br />
Während der gesamten Bauphase müssen für sämtliche im Haus befindliche<br />
Personen die gesetzlich vorgeschriebenen Fluchtwege gefahrlos benützt werden<br />
können. Sämtliche Schutzmaßnahmen und Erschwernisse, welche sich im Zuge<br />
der Bauarbeiten aus diesem Umstand ergeben, sind einzukalkulieren. Das Lagern<br />
und Verstellen, Verengen der Fluchtwege mit Baumaterial und Abfallstoffen oder<br />
Maschinen ist nicht gestattet.<br />
Im Fällen einer temporären Änderung oder Verlegung von Fluchtwegen aus<br />
baulichen Gründen sind die vorgesehenen Provisorien und Änderungen mit der<br />
Sicherheitsabteilung der Münze Österreich AG im Vorfeld abzustimmen und<br />
deren Freigabe vor Umsetzung einzuholen.<br />
In jedem Fall ist neben der baulichen Errichtung dieser Provisorien und<br />
Änderungen auch eine ausreichende Beschilderung vorzunehmen.<br />
0.1.15. Personal- und Materialtransportwege<br />
Während der gesamten Bauphase müssen sämtliche im Haus zur normalen<br />
Abwicklung der Produktion notwendigen Wege für Personenverkehr und<br />
Materialtransporte aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für die An- und<br />
Ablieferungsflächen, die Bereiche der Müllentsorgung sowie<br />
Gefahrenstofflagerflächen.<br />
Im Falle von –durch bauliche Maßnahmen hervorgerufene- Einschränkungen ist<br />
im Vorfeld der Umsetzung der einschränkenden Maßnahmen über den AL-<br />
Service das Einvernehmen mit dem AG herzustellen.<br />
Es müssen dann entweder zeitlich begrenzte Provisorien errichtet oder andere<br />
organisatorische Maßnahmen getroffen werden.<br />
Auch bei der Planung der Baustelleinrichtung ist diesem Umstand Rechnung zu<br />
tragen.<br />
Der Produktionsablauf darf nicht eingeschränkt werden.<br />
Seite 28 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.16. Staubschutz<br />
Die Reinheit der Produkte der Münze Österreich AG ist von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
Da naturgemäß mit dem anstehenden Bauvorhaben auch eine Staubentwicklung<br />
verbunden sein wird, ist im Rahmen der anstehenden Planung besonderes<br />
Augenmerk auf eine Vermeidung von eindringendem Staub in die<br />
Produktionsräumlichkeiten der Münze Österreich AG zu legen sein.<br />
So sind entweder geeignete Staubschutzmaßnahmen zu treffen oder<br />
Baumaßnahmen zu wählen, die eine Staubentwicklung minimieren.<br />
0.1.17. Anrainer/Wohnzone/Verkehr<br />
Die Münze Österreich AG ist mit Ihrem Produktionsbetrieb an der Adresse Am<br />
Heumarkt 1 nicht nur direkt an der Bundesstraße 1 sondern auch in Mitte einer<br />
Wohnzone angesiedelt. Auf diese Umstände ist daher bei der Planung als auch<br />
bei der Umsetzung des Bauvorhabens Rücksicht zu nehmen.<br />
Im Rahmen der Bautätigkeiten sind daher alle Maßnahmen so zu treffen, dass es<br />
zu keiner übergebührlichen Belästigung der Anrainer oder Behinderung der<br />
Verkehrssituation auf der Bundesstraße 1 kommt. Beispielhaft ist hier die<br />
Warteschlange der zum Abtransport des Erdaushubes bereit stehenden LKW<br />
angeführt. Diese können keinesfalls direkt auf der Bundesstraße 1 auf Ihren<br />
Einsatz warten.<br />
0.1.18. Vergabewesen<br />
Die Münze Österreich AG hat auf Grund von gesetzlichen Vorgaben alle<br />
Leistungen gemäß den Bestimmungen des jeweils gültigen<br />
Bundesvergabegesetzes zu beziehen.<br />
Das bedeutet im gegenständlichen Fall, dass nicht nur die Leistungen des<br />
Generalplaners in dieser Form ausgeschrieben werden müssen, sondern auch<br />
alle, später vom Generalplaner auszuschreibenden Leistungen der einzelnen<br />
Gewerke den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes entsprechen müssen.<br />
Alle, zur reibungslosen Projektabwicklung und –umsetzung notwendigen zu<br />
beschaffenden Leistungen sind daher mit entsprechenden Vorlaufzeiten zur<br />
Einhaltung der vorgesehenen Vergabefristen und zur Vermeidung von terminlich<br />
begründeten kurzfristigen Vergaben zu planen.<br />
Seite 29 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.19. Sonstiges<br />
Die unter Pkt. 0.1.7 bis 0.1.18 angeführten Hinweise auf besondere Bedingungen<br />
bei der Leistungserbringung sind auch für die vom Generalplaner im weiteren<br />
Verlauf auszuschreibenden Einzelgewerke verbindliche Vorgaben und somit auch<br />
Vorgaben für die vom Generalplaner zu erstellenden Kostenschätzungen.<br />
1.0. Aufgabenstellung<br />
1.1. Hintergrund des Vergabeverfahrens<br />
Die Münze Österreich AG hat unter Bedachtnahme der gebotenen Sparsamkeit,<br />
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auf Grund der fortschreitenden Technologieanforderungen<br />
zur Aufrechterhaltung des Marktvorteils ansteigenden Bedarf an<br />
Modernisierungen der Produktionsmaschinen, Beseitigung von Engpass-Situationen<br />
im Produktionsprozess und Erweiterung von Lagerflächen um den ebenfalls<br />
gestiegenen Produktion-/Umschlagmengen gerecht zu werden.<br />
Die letzte in diesem Sinne vorgenommene große bauliche Sanierung des Objektes<br />
(„Optimierung Heumarkt“) liegt nunmehr schon mehr als 10 Jahre zurück.<br />
Gleiches gilt auch für den Bereich der Maschinentechnologie im Produktionsbereich.<br />
Auch hier liegen die letzten relevanten Innovationsschritte im Sinne von Technologieverbesserungen<br />
10 Jahre zurück.<br />
Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen müssen auch kleinere, aber als<br />
einzelnes Projekt nicht sinnvoll umsetzbare Projekte mitbehandelt werden.<br />
Hauptziele<br />
Hauptziel der vorgesehenen Maßnahmen ist die Freimachung von hochwertigen,<br />
heute als Lagerflächen oder Aufstellplätze für Infrastruktur genutzten<br />
Produktionsflächen und Räumlichkeiten im Hauptgebäude für die Erweiterung oder<br />
Erneuerung der Maschinenkapazitäten zur Steigerung der Fertigungseffizienz.<br />
Nebenziele<br />
Darüber hinaus ist von Teilen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen die<br />
Modernisierung auf den Stand der Technik auf Grund der bisherigen Nutzungsdauer<br />
bzw. massiven Kapazitätsproblemen zwingend erforderlich.<br />
Verbesserung und Erweiterung von Maßnahmen zum Schutz und Schonung der<br />
Ressourcen im Sinne des Umweltschutz Gedankens<br />
Seite 30 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Allgemeines<br />
Ein Teil der Flächen soll als reine Lagerfläche dienen, der verbleibende Bereich,<br />
idealer Weise entlang der Gebäudefront soll als zweigeschossiger Technikabschnitt<br />
ausgebaut werden. Darin werden hin künftig die Abwasseranlage und<br />
Druckluftanlage untergebracht werden. Durch die Nähe der Technikzentralen kann<br />
eine kosteneffiziente Anbindung der neuen Aufstellflächen an die bestehende<br />
Infrastruktur gewährleistet werden. Im Bereich der Technikräume ist in der Decke<br />
eine Einbringöffnung für Maschinen (Druckluft- und Abwasseranlage) vorzusehen,<br />
deren Situierung auch unter dem Gesichtspunkt einer möglichen<br />
Maschineneinbringung in den Lagerbereich zu wählen ist.<br />
Im Falle einer Notwendigkeit kann in diesem Bereich auch ein eigener,<br />
abgeschlossener Lagerraum für die historischen Stempel errichtet werden, der im<br />
Bedarfsfall auch kostengünstig mit einer Entfeuchtungsanlage ausgestattet werden<br />
kann um eine langfristige fachgerechte Lagerung der wertvollen und historischen<br />
Einzelstücke zu ermöglichen.<br />
Eine Anbindung der Unterkellerung an die Liftstation UG2 ermöglicht eine direkte<br />
Materialbewegung vom Prägebereich Normalprägung in den Lagerbereich. Durch die<br />
Nutzung des Liftes können Einlagerungen von Rohmaterial und Ablieferungen von<br />
Fertigprodukten in größerem Ausmaß als heute im Regelfall vollkommen unter<br />
Sichtschutz erfolgen.<br />
Durch die Notwendigkeit eines eigenen Fluchtstiegenhauses bietet sich auch die<br />
Möglichkeit an, sämtliche notwendige Zu- und Abluftführungen als auch einen kleinen<br />
aber sehr tragfähigen Lift in die Konstruktion des Stiegenhauses mit einzubinden.<br />
Damit wäre sowohl für die bestehende als auch die neue Unterkellerung eine<br />
Nottransportmöglichkeit geschaffen.<br />
Die Ausgestaltung der einzelnen Bereiche sollte sinngemäß jener des Bereiches<br />
Normalprägung bzw. heutigen Technikzentralen entsprechen.<br />
Neben der Schaffung des neuen Kellerbereiches sind im Anschluss die<br />
freiwerdenden Betriebs- und Lagerräume im Keller des Hauptgebäudes einer<br />
einfachen Sanierung (Wand- und Bodensanierung) zu unterziehen.<br />
Grundsätzlich werden ca. 700m² Nutzfläche neu geschaffen und ca. 300m² einer<br />
baulichen Sanierung unterzogen.<br />
Seite 31 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
1.2. ZEITPLAN<br />
Der weitere Zeitplan sieht folgenden Projektablauf vor:<br />
Planungsbeginn: Mai 2013<br />
Gewerksweise Ausschreibung: entsprechend den Vorlaufzeiten für<br />
eine Vergabe nach dem<br />
Bundesvergabegesetz<br />
Baudurchführung: November 2013<br />
Fertigstellung: September 2014<br />
1.3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG - BAUABLAUF<br />
Vorleistungen Bodengutachter/archäologische Untersuchungen<br />
Vor Baubeginn werden folgende archäologische Untersuchungen durchgeführt:<br />
Abtrag der befestigten Oberfläche und Anlegen eines ersten<br />
Dokumentationsniveaus zur Beurteilung archäologischer Befunde. Dies wird von<br />
einem Drehkranzbagger in adäquater Größe mit Böschungslöffel (flache<br />
Erdschaufel) unter archäologischer Aufsicht durchgeführt.<br />
In Störzonen sind zumindest vier über die gesamte Fläche verteilte Tiefsondagen<br />
mit Profilen anzulegen. Diese sollen der Klärung des stratigraphischen Aufbaues<br />
dienen.<br />
Erstellung eines Übersichtsplans (mit eingemessenen Befunden und den<br />
entsprechenden Profildarstellungen). Auf dieser Grundlage wird, wenn nicht bereits<br />
erstellt, eine präzisierte Leistungsbeschreibung für die anschließende Grabung<br />
erarbeitet.<br />
Ein Geotechnisches Gutachten wurde bereits erstellt und ist in der Anlage enthalten.<br />
Bauleistungen<br />
Baugrubenumschließung<br />
Nach der Baugrunduntersuchung wird die Baugrubenumschließung in Form einer<br />
Bohrpfahlwand entsprechend statischen Erfordernissen hergestellt. Dazu werden<br />
rund um die Baugrube Bohrpfähle mit einem Durchmesser von ca. 80cm gebohrt.<br />
Erdarbeiten<br />
Als Bauvariante wurde eine Deckelbauweise gewählt, da mit diesem Bauverfahren<br />
die Oberfläche wieder schneller benutzbar gemacht werden kann. Bei dieser<br />
Bauweise wird auf den Bohrpfahlwänden ein Stahlbetondeckel betoniert. Dieser<br />
Seite 32 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Deckel wird direkt auf dem Boden oder einem Sandbett, ohne untere Schalung,<br />
hergestellt. Die Ebenheit des Deckels wird durch Herstellen einer Sauberkeitsschicht<br />
aus Magerbeton und einer PE-Folie gewährleistet. Danach wird der Boden unter dem<br />
Deckel ausgehoben. Bei dieser Bauweise soll auch auf jeden Fall sichergestellt<br />
werden, dass beim Aushub (Erdarbeiten) die Staubbelastung so gering als möglich<br />
gehalten wird.<br />
Stahlbetonarbeiten<br />
Nach Abgraben auf die erforderliche Tiefe wird die Bodenplatte hergestellt und in<br />
weiterer Folge die Stahlbetonwände. Der Keller wird 2-geschoßig hergestellt, wobei<br />
sich die Abwasseranlage und Druckluftanlage auf beide Geschoße aufteilen.<br />
Im unteren Kellergeschoß ist ein Tunnel als Zugang zum Aufzug geplant. Um diesen<br />
Herzustellen ist eine Minierung unter das Bestandsgebäude notwendig. Diese<br />
Minierung erfolgt in Abstimmung mit dem Geologen und dem Statiker.<br />
Auf Höhe der oberen Kellerebene wird dann der Anschluss an den bestehenden<br />
Kollektorgang hergestellt. Dabei muss die Bohrpfahlwand durchbrochen werden. Dies<br />
erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Statiker.<br />
Nach Herstellen des Kellers wird der Hochbau in Stahlbetonbauweise erstellt. Dieser<br />
dient als Zugang vom Bahndamm und wird ebenfalls 2-geschoßig sein.<br />
Haustechnikinstallationen<br />
Im Deckel (Stahlbetondecke) wird eine Einbringöffnung hergestellt, damit die<br />
Haustechnikgeräte eingebracht werden können.<br />
Entsprechend den Vorgaben der Fachplanung Abwasseranlage und Druckluftanlage<br />
sind entsprechende Durchbrüche zum Hauptgebäude einzuplanen.<br />
Außenanlagen<br />
Nach Fertigstellung des Hochbaues werden die Außenanlagen gebaut, d.h. die<br />
Asphalt- Pflaster- und Grünflächen werden wieder entsprechend dem Bestand<br />
hergestellt.<br />
Seite 33 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
1.4. Basis Honorarberechnung<br />
Als Basis für die Honorarermittlung dient die angeführte Kostenschätzung. Es ist zu<br />
jedem Leistungsbild auch der Prozentsatz (2 Kommastellen) vom Honorar zu den<br />
Herstellkosten anzugeben.<br />
Kostenschätzung (netto):<br />
Abbrucharbeiten/Bauwerk Rohbau EUR 1.149.188,67<br />
Bauwerk Technik EUR 1.315.216,50<br />
Bauwerk Ausbau EUR 324.699,32<br />
Außenanlagen EUR 7.760,00<br />
Baustellengemeinkosten EUR 221.409,56<br />
Unvorhergesehenes EUR 276.761,95<br />
Gesamtsumme (netto) EUR 3.295.036,00<br />
1.5. Leistungsgegenstand - Unterlagen<br />
Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dieser Ausschreibung und dem<br />
Leistungsvertrag. Ergänzend dazu ist in der Beilage das komplette Entwurfsprojekt samt<br />
allen zugehörigen Plänen enthalten.<br />
Die gegenständlichen Leistungen sind auf Basis dieser Entwurfsunterlagen zu<br />
erbringen.<br />
Baubeschreibung<br />
Der Fußbodenaufbau im KG besteht aus einer Rollierung, einer Fundamentplatte nach<br />
statischer Erfordernis und einer Feuchtigkeitsisolierung. Darüber kommt eine druckfeste<br />
Wärmedämmung und ein Estrich (ca. 15-20cm). Als Bodenbelag ist eine<br />
Kunstharzbeschichtung geplant.<br />
Die Kellerwände werden ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt und gemalt.<br />
Die Zwischengeschossdecke im Bereich der Abwasser- und Druckluftanlage ist aus<br />
einem Stahlgitterrost hergestellt. Dieser muss so dimensioniert sein, dass die geplanten<br />
Haustechnikgeräte darauf aufgestellt werden können.<br />
Im Erdgeschoß werden die Außenwände auch mit Stahlbeton hergestellt und verputzt.<br />
Strom, Wasser und Heizung für die Unterkellerung wird am Bestand angeschlossen.<br />
Seite 34 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
1.6. Leistungsgegenstand - Projektvorbereitung<br />
Erhebung von Einschränkungen durch Betrieb und Sicherheit Münze Österreich<br />
Ausarbeitung eines Pflichtenheftes als Planungsgrundlage und Abstimmung mit<br />
Münze Österreich<br />
Ausarbeiten von drei Baukonzepten (Schnellste, günstigste und<br />
betriebsfreundlichste Variante)<br />
Kostenschätzung der drei Varianten mit allen Provisorien, notwendigen<br />
Vorkehrungen etc.<br />
Darstellung der Abläufe der drei Varianten in einem Terminplan mit Vorhersage<br />
etwaiger Nutzungseinschränkungen der Münze Österreich<br />
Beschreibung der drei Abläufe<br />
Abstimmung der Varianten mit Münze Österreich in technischer, und<br />
sicherheitstechnischer Hinsicht<br />
Konzept zur Aufrechterhaltung der Fluchtwege (es ist ein Fluchtwegkonzept für das<br />
gesamte Objekt darzulegen!)<br />
Seitens AG ist nach vorlegen der 3 verschiedenen Varianten auch ein<br />
„Projektstop“ möglich.<br />
Dieser Projektstop kommt dann zum Tragen, wenn auf Basis der zu diesem Zeitpunkt<br />
erhobenen Kosten die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht mehr gegeben ist.<br />
Vom Bieter ist daher anzugeben, mit welchen Kosten der AG im Falle eines zu<br />
diesem Zeitpunkt ausgesprochenen Projektstops zu rechnen hat.<br />
1.7. Prüfung von Varianten/Besichtigung vor Ort<br />
Zusätzlich zum Angebot ist für die oben erwähnten Varianten (Schnellste, günstigste<br />
und betriebsfreundlichste) eine Kostenschätzung abzugeben. Seitens Auftraggeber<br />
wird die betriebsfreundlichste Variante bevorzugt und wird als Zuschlagskriterium<br />
herangezogen.<br />
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes ohne Verrechnung von Kosten über<br />
alle örtlichen Verhältnisse zu unterrichten, die für die Ausführung seiner Leistungen<br />
und für die Preisermittlung der geforderten Variante bedeutsam sein können. Zu<br />
diesem Zweck und insbesondere für die einwandfreie Kalkulation des Angebotes ist<br />
eine Besichtigung der Örtlichkeit zwingend erforderlich!<br />
Die Notwendigkeit der Besichtigung ist in folgenden Argumenten begründet:<br />
Im Zuge der Begehung wird vor Beginn der Begehung vom Anbieter die<br />
Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (gleichlautend mit dem Text in Pkt.<br />
Seite 35 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
0.1.3) eingefordert. Nur dadurch ist sichergestellt, dass unternehmensrelevante,<br />
aber sicherheitstechnisch bedenkliche Informationen nicht willkürlich und ohne<br />
Rückversicherung der Geheimhaltung in Umlauf gelangen.<br />
Im Rahmen der Besichtigung werden den Bietern die Spezifikationen zum Begriff<br />
der benutzerfreundlichsten Variante in Form eines Informationsblattes (im Sinne der<br />
gleichen Informationen für alle Teilnehmer) übergeben. Daher gibt es in der<br />
Ausschreibung kein eigenes Lastenheft.<br />
Aus sicherheitstechnischen Gründen haben sich die an den Besichtigungen<br />
teilnehmenden Personen mittels eines amtlichen Lichtbildausweises beim Betreten<br />
des Hauses registrieren zu lassen.<br />
Besichtigungen finden ausnahmslos zu den, dem jeweiligen Bieter vom AG<br />
vorgegebenen Termin im Zeitraum 21. Jänner bis 25. Jänner 2013 statt. Der Bieter<br />
hat sich von 07. Jänner bis 11.Jänner 2013 beim AG einlangend für den<br />
Besichtigungstermin anzumelden. Nur nach fristgerechter Anmeldung für die<br />
Besichtigung wird dem jeweiligen Bieter ein Besichtigungstermin vom AG<br />
vorgegeben. Erfolgt entweder die Anmeldung für die Besichtigung nicht oder nicht<br />
fristgerecht oder wird der vom AG vorgegebene Termin für die Besichtigung in Folge<br />
vom Bieter nicht wahrgenommen, führt dies zwingend zum Ausscheiden des<br />
betroffenen Angebotes.<br />
Da es hier hauptsächlich um sicherheitstechnische Belange geht können die<br />
benötigten Informationen nicht vorab zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Abhaltung des Besichtigungstermins wird von der Münze Österreich AG durch<br />
die Unterfertigung des Besucherprotokolls bestätigt. Die Bieter haben sich mit den<br />
örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen, sich über alle, die Ausführung der<br />
Leistungen betreffenden Umstände, die Art und Qualität der im<br />
Leistungsverzeichnis beschriebenen Materialien zu informieren. Insbesondere sei<br />
auf die erschwerte Zugänglichkeit zu den einzelnen Einsatzorten oder verlängerten<br />
Arbeitsdurchführungen hingewiesen, die durch die notwendigen<br />
Sicherheitskontrollen an den Ein- und Austrittsstellen zu bzw. von den<br />
Sicherheitsbereichen durchgeführt werden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines<br />
Angebotes ohne Verrechnung von Kosten über alle örtlichen Verhältnisse zu<br />
unterrichten, die für die Ausführung seiner Leistungen und für die Preisermittlung<br />
bedeutsam sein können.<br />
Fotografieren ist im Rahmen dieser Begehung strengstens verboten.<br />
Zuwiderhandelnde Personen werden sofort von der weiteren Begehung<br />
Seite 36 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
ausgeschlossen, die Fotos – egal ob digital oder analog - werden ausnahmslos<br />
konfisziert und das Unternehmen von der weiteren Ausschreibung<br />
ausgeschlossen.<br />
1.8. Angebot<br />
Die Bieter haben ein vollständig ausgefülltes, rechtsgültig unterfertigtes<br />
Angebotsschreiben samt allen zugehörigen Beilagen abzugeben.<br />
1.9. Teilangebot<br />
Es ist keine Teilvergabe vorgesehen. Teilangebote sind mit einem unbehebbaren<br />
Mangel behaftet und werden ausgeschieden.<br />
1.10. Hauptangebot, Alternativangebot und Abänderungsangebot<br />
Der Bieter hat ein Hauptangebot nach den Bestimmungen dieser<br />
<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> abzugeben. Ein Hauptangebot ist ein Angebot, das alle<br />
Anforderungen der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> erfüllt.<br />
Alternativangebote:<br />
Alternativangebote sind unzulässig.<br />
Abänderungsangebote:<br />
Abänderungsangebote sind unzulässig<br />
1.11. Einzureichende Angebotsunterlagen<br />
Das Angebot des Bieters hat aus folgenden Unterlagen zu bestehen.<br />
Angebotsschreiben<br />
Das Angebotsschreiben ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich<br />
unterfertigt abzugeben.<br />
Ausbildung + Erfahrung (Qualifikation) Schlüsselpersonal<br />
Das im Anhang enthaltene Formblatt Ausbildung + Erfahrung<br />
Schlüsselpersonal ist vollständig auszufüllen und abzugeben.<br />
Abwicklungskonzept - Personaleinsatzplan<br />
Vorzulegen ist ein tabellarischer Ressourcenplan, aus dem eindeutig folgende<br />
Angaben ablesbar sind.<br />
a. Einsatz der Schlüsselpersonen, Gesamteinsatzzeit, wöchentliche<br />
Einsatzzeit<br />
b. Dauer der wöchentlichen Anwesenheit der Schlüsselpersonen auf der<br />
Baustelle<br />
Seite 37 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
c. Rasche Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen, Anfahrtszeit vom<br />
Bürostandort<br />
d. Spartenbezogene Verteilung und Einsatzzeit des weiteren Personals<br />
(Projektmitarbeiter, Sekretariat, etc.)<br />
Der Bieter hat in einfacher, verständlicher und übersichtlicher Art und Weise<br />
darzustellen, mit welchem Personaleinsatz er die gegenständlichen<br />
Leistungen erbringen wird. Ziel ist es, dass der Planungsablauf optimal<br />
koordiniert und die Leistungen der Konsulenten durch den gewählten<br />
Personaleinsatz bestmöglich überwacht werden.<br />
Abwicklungskonzept - Musterunterlagen<br />
Der Bieter hat an Hand laufender oder bereits abgewickelter Projekte<br />
Unterlagen (Muster) vorzulegen, aus denen die geplante Arbeitsweise für die<br />
gegenständliche Projektabwicklung und Leistungserbringung hervorgeht.<br />
Jedenfalls vorzulegen sind:<br />
a) Muster: Planungsbesprechungsprotokoll<br />
b) Muster: Änderungsevidenz<br />
c) Muster: Quartalsbericht<br />
Diese Musterunterlagen sind als Beilagen zum Abwicklungskonzept zu<br />
gestalten.<br />
Honorarangebot<br />
Der Bieter hat zu den gegenständlichen Leistungen ein Pauschal-<br />
Honorarangebot abzugeben (inkl. Bekanntgabe des Prozentsatzes zu den<br />
Herstellkosten). Preisbasis ist der Tag der Angebotslegung. Dieses<br />
Honorarangebot ist in nachfolgende Leistungsteile aufzugliedern,<br />
a) Architektur<br />
b) Bauphysik<br />
c) statisch konstruktive Bearbeitung<br />
d) HKLS-/Mess- und Regeltechnik- Planung<br />
e) Elektro Planung<br />
f) Geometer<br />
g) Projektmanagement<br />
Das Honorarangebot ist vom Bieter in einfacher, verständlicher,<br />
übersichtlicher und nachvollziehbarer Art und Weise frei zu erstellen. Es hat<br />
Seite 38 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
alle erforderlichen Leistungen einschließlich aller Nebenkosten zu enthalten.<br />
Der Bezug zum „Abwicklungskonzept – Personaleinsatzplan“ ist herzustellen.<br />
Die errechneten Pauschalsummen sind in das beiliegende „FORMBLATT –<br />
Honorarangebot“ einzutragen.<br />
Seite 39 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
1.12. Detaillierte Leistungsbeschreibung<br />
1.10.1. Projektmanagement<br />
Aufgabe:<br />
Projektmanagement und Controlling, des Projektes Münze Österreich AG<br />
Beschreibung der Leistung:<br />
Allgemeines<br />
Der beauftragte Generalplaner stellt dem Projektverantwortlichen der Münze<br />
Österreich AG in monatlichen Abständen die Unterlagen/Informationen zur<br />
Verfügung, die für den internen Bericht im Lenkungsausschuss erforderlich sind.<br />
Grundsätzlich sind die aktuelle Kostenschätzungen, aktuelle Terminpläne,<br />
aktuelle Planunterlagen sowie kurze Berichte der erbrachten Leistungen über<br />
den vergangenen Monat als auch eine Vorschau auf die kommende<br />
Berichtsperiode.<br />
Phase 1- Projektvorbereitung<br />
Zusammenstellen der Projektziele und Festlegung der Projektorganisation<br />
Laufende Information und Abstimmung mit der Münze Österreich AG<br />
Einholen der erforderlichen Zustimmungen der Münze Österreich AG<br />
Mitwirken bei der Zusammenstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt<br />
Mitwirken beim Zusammenstellen des Raum-, Flächen- oder Anlagenbedarfs<br />
Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen der Münze Österreich AG<br />
Mitwirken beim Festlegen des Investitionsrahmens<br />
Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung<br />
Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen des Terminrahmens<br />
Aufstellen/Abstimmen der Generalablaufplanung<br />
Phase 2- Planung<br />
Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten<br />
Mitwirken beim Vertreten der Planungskonzeption<br />
Mitwirken beim Genehmigungsverfahren<br />
Laufende Information und Abstimmung mit der Münze Österreich AG<br />
Einholen der erforderlichen Zustimmungen der Münze Österreich AG<br />
Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen<br />
Projektzielen<br />
Seite 40 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen der Münze Österreich AG<br />
Überprüfen der Kostenschätzungen und –berechnungen sowie Veranlassen<br />
erforderlicher Anpassungsmaßnahmen<br />
Zusammenstellen der voraussichtlichen Baunutzungskosten<br />
Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung durch die Münze<br />
Österreich AG<br />
Aufstellen und Abstimmen der Grob- und Detailablaufplanung für die Planung<br />
Aufstellen und Abstimmen der Grobablaufplanung für die Ausführung<br />
Ablaufsteuerung für die Planung<br />
Fortschreiben der General- und Grobablaufplanung für Planung und<br />
Ausführung sowie der Detailablaufplanung für die Planung.<br />
Vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Phase 3<br />
Fortschreiben des Gebäude- und Raumbuches unter Einbeziehung der<br />
Ergebnisse der Ausführungsplanung<br />
Phase 4<br />
Prüfen der Projektdokumentation<br />
Mitwirken bei der abschließenden Aktualisierung des Gebäude- und<br />
Raumbuches zum Bestandsgebäuderaum bzw. -pflichtenbuch<br />
1.10.2. Architektur<br />
Aufgabe:<br />
Planung, Ausschreibung, künstlerische und geschäftliche Oberleitung<br />
Allgemein:<br />
Beschreibung der Leistung:<br />
Phase 1<br />
Vorentwurf, das heißt Analyse der Grundlagen und Klärung der<br />
Rahmenbedingungen. Erarbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages<br />
auf Basis der von der Münze Österreich AG bekanntgegebenen<br />
Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaß Pläne des Bestandes,<br />
rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und<br />
Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung alternativer<br />
Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung.<br />
Seite 41 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Die Darstellung erfolgt in Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab<br />
1:200.<br />
Erstellung einer Baubeschreibung, mit Beschreibung der verwendeten<br />
Materialien, einer Flächenberechnung (Topographie) gemäß ÖNORM B1800<br />
und einer gegliederten Kostenschätzung und Grobbauzeitenplan.<br />
Beratung und Vertretung des Auftraggebers in den Belangen der Planung im<br />
Zuge der Phasen 1 und 2<br />
Festlegung des Terminablaufes (vor allem die Planungstermine und<br />
Genehmigungsfristen sowie eines Grobzeitenplanes der Gesamtabwicklung<br />
der Herstellung des Bauwerkes) in Abstimmung mit der Münze Österreich AG.<br />
Phase 2<br />
Entwurf, das heißt die Lösung der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten<br />
Vorentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass sie ohne grundsätzliche<br />
Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der<br />
Regel in Grundrissen, Ansichten und Schnitten 1:100<br />
Erstellung einer Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Raumbuch nach den<br />
einvernehmlich mit der Münze Österreich AG festgelegten Anforderungen<br />
bzw. zur Verfügung gestellten Grundlagen), gegliedert nach Räumen bzw.<br />
Raumgruppen inkl. einer Baubeschreibung.<br />
Aktualisierung der Flächen- und Kubatur Berechnung (Topographie).<br />
Aktualisierung des Terminplanes<br />
Aufstellung der gegliederten Kostenberechnung und Grobbauzeitenplan.<br />
Herbeiführen der grundsätzlichen Genehmigung des Projektes durch die<br />
Münze Österreich AG und Festlegung der notwendigen Korrekturen sowie<br />
Vorgaben.<br />
Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten im<br />
Einvernehmen mit der Münze Österreich AG.<br />
Einreichung, das heißt die für die baubehördliche als auch<br />
gewerbebehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, Verhandlungen<br />
mit den zuständigen Behörden, Zeichnungen in dem von der Behörde<br />
vorgegebenen Maßstab inklusive Einarbeitung der in der Verhandlung<br />
notwendigen Änderungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes.<br />
Phase 3<br />
Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, das heißt die Überwachung der<br />
Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte<br />
Seite 42 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Klärung von Einzelheiten von der Planung bis zur Schlussabnahme des<br />
Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung.<br />
1.10.3. Bauphysik<br />
Aufgabe:<br />
Bearbeitung von thermischer Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik<br />
Beschreibung der Leistung:<br />
Erarbeitung des Planungskonzeptes und des Entwurfes der thermischen<br />
Bauphysik (Festlegungen des Wärmeschutz lt. ÖNORM B 8110 Teil 1- 3 der<br />
einzelnen Bauteile)<br />
Erarbeitung des Planungskonzeptes und Festlegung der<br />
Schallschutzanforderungen (ohne Messungen, Festlegen der erforderlichen<br />
Luft- und Trittschallschutzwerte)<br />
Erarbeitung des Planungskonzeptes und Festlegung der raumakustischen<br />
Anforderungen (Raumakustik und Schallpegelabsenkung)<br />
Phase 2<br />
Ausarbeitung bis zur Einreichung, inkl. Aufstellen von prüffähigen<br />
Nachweisen. (Nachweisberechnungen für die Behörden für thermische<br />
Bauphysik und Schallschutz)<br />
Erarbeitung des Entwurfes, inkl. Aufstellung von prüffähigen Nachweisen<br />
unter Berücksichtigung der Nebenwegübertragungen.<br />
Erarbeiten des raumakustischen Entwurfes sowie Berechnung und<br />
Bemessung der maßgeblichen raumakustischen Kenngrößen.<br />
1.10.4. Statisch konstruktive Bearbeitung<br />
Allgemeines<br />
Der AG behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Statik durch einen von Ihm<br />
eigens beauftragten Fachmann prüfen zu lassen. Der AN hat sodann auf<br />
Aufforderung alle für eine vollinhaltliche Prüfung notwendigen Unterlagen bereit<br />
zu stellen und an den AG zu übermitteln.<br />
Der AG hat im Falle von fachlichen Einwänden des externen Fachmanns in<br />
weiterer Folge zur Aufklärung beizutragen.<br />
Aufgabe:<br />
Seite 43 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Statische und konstruktive Bearbeitung von Hoch-, Industrie- und Sonderbauten<br />
Beschreibung der Leistung:<br />
Phase 1<br />
Bestandsaufnahme, Besichtigung und Erhebung der Bausubstanz. Analyse<br />
der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen. Überprüfung der<br />
tragenden Konstruktionen bestehender Objekte durch Augenschein mit<br />
einfachen Hilfsmitteln durch Aufnahme, Dokumentation und Beurteilung des<br />
Ist-Zustandes, mit Ausarbeitung erforderlicher Sanierungsvorschläge und<br />
Vorschläge der Unterfangungsart.<br />
Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange<br />
der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.<br />
Mitwirken beim Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich<br />
Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen<br />
Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für<br />
das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für z. B. Baustoffe,<br />
Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart.<br />
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden über die<br />
Genehmigungsfähigkeit.<br />
Phase 2<br />
Erarbeiten der Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit<br />
zeichnerischer Darstellung, in dem von der Behörde vorgegebenen Maßstab.<br />
Überschlägige statische Berechnung und Bemessung der maßgeblichen<br />
Konstruktionselemente, Fundamente etc. samt den erforderlichen<br />
Lastaufstellungen, aufbauend auf den Vorentwurf (Vorstatik).<br />
Grundlegende Festlegungen konstruktiver Details und Hauptbemessungen<br />
des Tragwerks, z. B. Festlegung der tragenden Querschnitte und<br />
Bauwerksfugen.<br />
Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel.<br />
Mitwirken bei der Objektbeschreibung.<br />
Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen<br />
baulichen Anlagen: z. B. nach ÖNORM B 1801.<br />
Richtwerte und Materialangaben, ev. besondere Herstellungsanweisungen<br />
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden über die<br />
Genehmigungsfähigkeit.<br />
Phase 3<br />
Seite 44 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Aufstellen und Ergänzen bis zur statischen Vorbemessung für die<br />
wesentlichen Bauteile des Tragwerks unter Berücksichtigung der<br />
bauphysikalischen Anforderungen.<br />
Adaptierung des Konstruktionsentwurfes und Zusammenstellen der<br />
Unterlagen der Tragwerksplanung zur baubehördlichen Genehmigung.<br />
Verhandeln mit den Behörden bis zur baubehördlichen Genehmigung.<br />
1.10.5. H/K/L/S u. Elektrotechnische Planung<br />
Aufgabe:<br />
H/K/L/S-, MSR-, Energie- und Nachrichtentechnik sowie Fördertechnik sowie<br />
Mitwirkung bei der Planung der Sicherheitseinrichtungen<br />
Beschreibung der Planungsleistung:<br />
Phase 1<br />
Bestandsaufnahme aller haustechnischen Anlagen (HKLS, MSR, ET, NT und<br />
Fördertechnische Anlagen) und Erheben der behördlichen bzw. sonstigen<br />
Bestimmungen für die Liegenschaft. Diese Phase deckt auch den<br />
Mehraufwand für die Erschwernis bei Umbauten und Modernisierung von<br />
Anlagen der technischen Ausrüstung ab.<br />
Erstellung eines abschließenden Berichtes.<br />
Phase 2<br />
Klären der Aufgabenstellung der technischen Ausrüstung im Einvernehmen<br />
mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen<br />
und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.<br />
Analyse der Grundlagenermittlung.<br />
Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der<br />
wichtigsten Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchungen der<br />
alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit<br />
skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich<br />
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung (Wartungs- und Betriebskostenschätzung).<br />
Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für die Anlagen.<br />
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,<br />
Vorgänge und Bedingungen.<br />
Mitwirken bei der Kostenprognose durch Erstellung einer<br />
Grobkostenschätzung für die zu planenden Gewerke und Anlagen.<br />
Klären der Energie- und Medienversorgung.<br />
Seite 45 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.<br />
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden<br />
Phase 3<br />
Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer<br />
zeichnerischen Lösung) als Folgeleistung zu Leistungsphase 2 und unter<br />
Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bis zum vollständigen<br />
Entwurf.<br />
Festlegen der Systeme und Anlagenteile.<br />
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und<br />
Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen).<br />
Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen<br />
und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen).<br />
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden über die Bewilligungsfähigkeit.<br />
Mitwirken bei der Gesamt- Kostenschätzung, Erstellung einer detaillierten<br />
Kostenschätzung (inkl. Anschlussgebühren) für die HT- Gewerke.<br />
Mitwirken bei der Erstellung von Planungs- und Bauterminplänen.<br />
Phase 4<br />
Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen als Folgeleistung<br />
zu den Leistungsphasen 2 und 3 für die nach den öffentlich – rechtlichen<br />
Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich<br />
der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige<br />
Verhandlungen mit Behörden.<br />
Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und<br />
Berechnungen.<br />
Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen<br />
Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang.<br />
Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen bei Behörden.<br />
1.10.6. Geometer<br />
Aufgabe:<br />
Vermessung der Münze Österreich AG als Grundlage für das Optimierungskonzept.<br />
Beschreibung der Leistung:<br />
Seite 46 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Lageplan<br />
Durchführung einer polygonalen Aufnahme hinsichtlich der Gebäudeumrisse des<br />
Haupt-und des Hintergebäudes, Ausarbeitung und Berechnung der Aufnahme,<br />
Eintragung des Kataster- und Grundbuchstandes nach Erhebungen am<br />
Vermessungsamt Wien, Ausarbeitung des Lageplanes mittels CAD, Lieferung von<br />
Papierplots in 2 facher Ausfertigung und des digitalen Datenträgers als AutoCAD 14<br />
File bzw. im dxf-Format.<br />
Höhenmessungen<br />
Durchführung eines Nivellements angeschlossen an das städtische<br />
Höhenfestpunktnetz bezogen auf Wiener Null, Einmessung der erforderlichen<br />
Höhenknoten ca. 200 Punkte im 1. Untergeschoß, im Erdgeschoß, im 1. und im 2.<br />
Obergeschoß, Ausarbeitung und Berechnung der Höhenaufnahmen und Ermittlung<br />
der Ergebnisse samt Ausarbeitung eines Höhenverzeichnisses.<br />
Vergleich der Gebäude<br />
Kartierung und Darstellung von zumindest 2 Höhenschnitten zwischen Haupt- und<br />
Hintergebäude, Kartierung der Schnitte im Maßstab 1:100/100, Lieferung von<br />
Papierplots in 2 facher Ausfertigung und des digitalen Datenträgers.<br />
Ergänzung der Pläne<br />
Ergänzung von vorhandenen und zur Verfügung zu stellenden digitalen<br />
Planunterlagen im Maßstab 1:100 durch die Eintragung der Messergebnisse<br />
(planliche Darstellung der Höhen und der Höhensprünge), der Grundstücksgrenzen<br />
sowie aller weiteren Höhenangaben gemäß der vorgeschriebenen Ö-Norm.<br />
Seite 47 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
2 Allgemeine Bestimmungen<br />
2.1 Geltende Bestimmungen<br />
Es gelten ausschließlich schriftlich abgegebene Erklärungen bzw. Aufforderungen.<br />
Dem Schriftlichkeitsgebot wird insoweit entsprochen, als mündliche Erklärungen/<br />
Aufforderungen in einem vom Auftraggeber und Bieter gemeinsam unterfertigten<br />
Protokoll erfasst sind. Dem Schriftlichkeitsgebot wird nur durch eigenhändig<br />
unterfertigte Dokumente (eingescannte Unterschriften reichen nicht) entsprochen.<br />
Ausgenommen davon sind Anfragen und Anfragebeantwortungen, die auch in Form<br />
eines E-Mails oder Telefax erfolgen können. Soweit Widersprüche zwischen diesen<br />
Dokumenten bestehen, gelten folgende Dokumente in der nachstehenden<br />
Reihenfolge:<br />
1. Auftragsschreiben<br />
2. Angebotsschreiben<br />
3. Schriftliche Konkretisierungen des Auftraggebers<br />
4. Protokolle über Verhandlungen<br />
5. Anfragebeantwortungen<br />
6. Aufforderung zur Abgabe des Angebots<br />
7. Teilnahmeantrag<br />
8. Erläuterungen zum Teilnahmeantrag<br />
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Auslegung einzelner Bestimmungen, insbesondere<br />
hinsichtlich allfälliger Widersprüche in den vorliegenden Bestimmungen im Vergleich<br />
zur Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags, haben die Bieter diese Zweifel/<br />
Bedenken unverzüglich dem Auftraggeber aufzuzeigen. Bestehen Zweifel, dass die<br />
Leistungsbeschreibungen nicht geeignet sind, die für die Durchführung der<br />
gegenständlichen Leistungen erforderlichen Angaben zu machen, hat dies der Bieter<br />
unverzüglich dem Auftraggeber aufzuzeigen.<br />
2.2 Anfragen und Auskünfte zu <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong><br />
Alle Anfragen zum gegenständlichen Verfahren und der abzuschließenden<br />
Vereinbarung sind der Kontaktperson schriftlich (EMail, Fax, Brief) bis 21.01.2013 zu<br />
stellen. Alle gestellten Anfragen und diesbezüglichen Antworten werden anonymisiert<br />
allen Bietern beantwortet, sofern sie sich nicht auf bestimmte konkrete<br />
Seite 48 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Lösungsansätze einzelner Bieter beziehen. In diesem Fall versucht der Auftraggeber<br />
allen übrigen Bietern das Ergebnis der diesbezüglichen individuellen<br />
Anfragebeantwortung in allgemeiner Form wiederzugeben.<br />
Die Terminvereinbarung ist von 07.01. bis 11.01.2013 möglich. Die zwingend<br />
erforderliche Besichtigung der Örtlichkeiten ist von 21.01. bis 25.01.2013<br />
durchzuführen.<br />
2.3 Kalkulation der Angebote – Preisgestaltung – Kalkulationsunterlagen<br />
Die Bieter haben ihre Angebote sorgfältig zu erstellen und zu kalkulieren. Es gilt der<br />
Maßstab eines vorsichtigen, alle Umstände berücksichtigenden Geschäftsmanns.<br />
Ausschließlich Änderungen der Kalkulationsgrundlagen bzw. der Kalkulation zugrunde<br />
liegender Parameter, die vom AG zu verantworten sind, berechtigen zur<br />
Vertragsanpassung. Die Bieter haben insbesondere auch bei der Abgabe der<br />
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden.<br />
Irrtumsanfechtung, Anfechtung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage und<br />
Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) sind ausgeschlossen,<br />
sofern der Irrtum nicht vom Auftraggeber veranlasst wurde.<br />
Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachprüfung ihrer Kalkulation durch den<br />
Auftraggeber. Kalkulationsirrtümer sind ausschließlich das Risiko des Bieters. Sie<br />
werden auch nicht durch eine nicht oder nur mangelhaft erfolgte Angebotsprüfung<br />
durch den Auftraggeber veranlasst und berechtigen nicht zur Irrtumsanfechtung. Der<br />
Auftraggeber ist auch nicht wegen einer unrichtigen/unterlassenen Angebotsprüfung<br />
für unrichtige Preise/Kalkulationen mitverantwortlich.<br />
Das angebotene Entgelt hat alle Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße<br />
Leistungserbringung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben gemäß<br />
dem Leistungsvertrag samt seinen Beilagen, einschließlich aller damit verbundenen<br />
Nebenkosten zu beinhalten. Die Pauschalpreise sind veränderlich (entsprechend den<br />
Bedingungen gemäß dem Entwurf des Leistungsvertrages).<br />
2.3.1 Anwesenheits-Zeitaufzeichnungen<br />
Besondere Bestimmungen: 5% Haftrücklass, ablösbar siehe Beilage<br />
2.3.2 Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung<br />
Für den Fall der Inanspruchnahme des vereinbarten Skontos von 3 % hat die<br />
Bezahlung von Teilrechnungen innerhalb von 30 Tagen, und die Bezahlung von<br />
Schlussrechnung innerhalb von 60 Tagen, ab Einlagen der vollständigen, geprüften<br />
Rechnungsunterlagen beim AG, zu erfolgen. Die Skontofrist von 30 bzw. 60 Tagen<br />
beginnt ab Einlagen der vollständigen Unterlagen beim AG. Sollten Skontofristen aus<br />
Seite 49 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Verschulden des Auftraggebers nicht eingehalten werden, verliert der Auftraggeber<br />
höchstens den Skonto für den einzelnen, verspätet bezahlten Betrag. Durch<br />
mangelhafte oder fehlende Unterlagen beginnt das Zahlungsziel ohne etwaigen<br />
Skontoverlust bis zum Einlangen der vollständigen Unterlagen beim AG neu zu laufen.<br />
Abweichend von den Bestimmungen des § 352 UGB wird für von dem AG zu<br />
leistende Zahlungen die Höhe der Verzugszinsen mit 4 % p. a. vereinbart; der AN<br />
bestätigt, dass durch die Höhe dieser Zinsen allfällige Schäden durch verspätete<br />
Zahlungen (insbesondere Kreditspesen) ausgeglichen werden können und der AN<br />
durch diese Vereinbarung nicht benachteiligt wird.<br />
Rechnungslegung:<br />
Alle Rechnungen, lautend auf den Namen des AG sind in 3-facher Ausfertigung mit<br />
sämtlichen zur Überprüfung geforderten Unterlagen an den AG zur Überprüfung zu<br />
übersenden. Auf alle Rechnungen ist in Form eines Kurztextes die geleistete Arbeit<br />
und der Zeitraum der Ausführung zu vermerken. Der AN hat seine Kontonummer und<br />
den Namen des Geldinstitutes, an welches die Zahlung erfolgen soll, anzuführen.<br />
Rechnungen können erst nach Unterfertigung des Vertrages aller Vertragspartner an<br />
den AG gestellt werden.<br />
Der AN ist verpflichtet Teilrechnungen ausschließlich nach Leistungen zu legen.<br />
Die Schlussrechnung ist spätestens 60 Tage nach Fertigstellung der beauftragten<br />
Leistungen durch den AG in Form einer endgültigen Schlussrechnung zu legen.<br />
2.4 Angebotslegung<br />
Die Bieter haben das kostenlose Angebot vollständig in schriftlicher Form<br />
entsprechend aller Formulare, Nachweise, Unterlagen etc. im Anhang bei der am<br />
Deckblatt genannten Stelle in einem verschlossenen Kuvert/Behälter mit der Aufschrift<br />
abzugeben.<br />
"Angebot<br />
Generalplaner für das Bauvorhaben Hofunterkellerung Münze Österreich AG<br />
Bitte nicht vorzeitig öffnen"<br />
abzugeben. Für den Fall, dass das Angebot unrichtig beschriftet ist, trägt der Bieter<br />
das Risiko, dass das Angebot vor dem Angebotseröffnungstermin geöffnet wird. In<br />
diesem Fall wird dieses vorab geöffnete Angebot unverlesen ausgeschieden und an<br />
Seite 50 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
den Bieter zurückgestellt. Auch das Risiko des Nichteinlangens oder des verspäteten<br />
Einlangens von falsch adressierten oder nicht vollständig adressierten<br />
Angebotsunterlagen trägt der Bieter. Dem Angebot sind die im Angebotsschreiben<br />
(Anhang) als Anhang aufgezählten Unterlagen anzuschließen.<br />
Allenfalls im Detail fehlende Angaben/Erklärungen sind auf Aufforderung binnen 7<br />
Tagen (eingehend beim Auftraggeber) nachzureichen, sofern es sich hierbei um einen<br />
behebbaren Mangel handelt.<br />
Ausschließlich das Angebotsschreiben ist an der hiefür vorgesehenen Stelle vom<br />
Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu<br />
unterfertigen. Mit Unterfertigung des Angebotsschreibens verpflichtet sich der Bieter<br />
unwiderruflich (Ausschluss der Anfechtung wegen Irrtums oder Änderung der<br />
Geschäftsgrundlage) die ausgeschriebenen Leistungen zu den ausgeschriebenen<br />
und angebotenen Bedingungen, zu erbringen. Zusätzlich zum Original ist eine Kopie<br />
sämtlicher Unterlagen inkl. Kennzeichnung als Kopie und Hinweis der<br />
Deckungsgleichheit von Original und Kopie dem Angebot beizulegen.<br />
Sowohl Original als auch Kopie des schriftlich zu legenden Angebotes, mit allen<br />
zugehörigen Nachweisen, Unterlagen, Anhängen etc. ist mit 4-fach-Lochung in<br />
gebundener Form abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass das gesamte gebundene<br />
Anbot gelocht sein muss für spätere Plombierung.<br />
Das Anbot mit sämtlichen Nachweisen, Unterlagen, Anhängen etc. im Original und<br />
Kopie ist fortlaufend zu nummerieren.<br />
2.5 Öffnung der Angebote<br />
Die Kontaktstelle protokolliert das Einlangen aller Angebotsunterlagen unter<br />
Aufzeichnung des Zeitpunkts des Einlangens und der äußeren Beschaffenheit der<br />
Kuverts (z.B. beschädigt oder offen). Nicht fristgerecht eingelangte Angebote werden<br />
nicht weiter berücksichtigt und ungeöffnet ausgeschieden. Der Bieter wird vom<br />
Ausscheiden seines Angebots wegen des verspäteten Einlangens seiner<br />
Angebotsunterlagen unverzüglich informiert.<br />
Die Angebotsöffnung erfolgt insofern öffentlich, als ein Vertreter der Bieter zur<br />
Angebotsöffnung zugelassen ist.<br />
Ort der Angebotsöffnung: IG Immobilien Management GmbH (siehe Deckblatt)<br />
Datum der Angebotsöffnung: 12. Februar 2013 – 10:15 Uhr<br />
Seite 51 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
2.6 Angebotsprüfung – Aufklärung<br />
Die vergebende Stelle prüft alle fristgerecht eingereichten Angebote, ob diese den<br />
inhaltlichen und formellen Anforderungen entsprechen. Geprüft werden zunächst alle<br />
Angebote auf für einen Sachverständigen offensichtliche Mängel. Zu diesem Zweck ist<br />
die vergebende Stelle berechtigt, fehlende behebbare Nachweise, zusätzliche<br />
Nachweise und Auskünfte innerhalb angemessener Frist (längstens binnen 7 Tagen)<br />
einzufordern. Wird auch nur eines der geforderten Unterlagen/Nachweise nicht<br />
fristgerecht bei der ausschreibenden Stelle eingereicht, wird das Angebot<br />
ausgeschieden. Die geforderten Unterlagen/Erklärungen sind jeweils im Original<br />
(nicht: E-Mail/Telefax), so nichts Gegenteiliges gefordert, spätestens zu dem<br />
vorgegeben Termin bei der ausschreibenden Stelle einzureichen, bei sonstigem<br />
Ausscheiden des Angebots.<br />
Nicht behebbare Angebotsmängel, die zum sofortigen Ausscheiden eines Angebots<br />
führen, sind insbesondere<br />
fehlende rechtsverbindliche Unterfertigung des Angebotsschreibens,<br />
bedingte Angebote (z.B. freibleibende bzw. widerrufliche Angebote),<br />
fehlende Preise,<br />
dem Angebotsschreiben sind nicht einmal ansatzweise die geforderten<br />
Unterlagen (z.B. Kalkulationsunterlagen) angeschlossen.<br />
Unrichtige Angaben eines Bieters bzw. die nicht fristgerechte Beantwortung<br />
einer Frage<br />
falsche oder fehlende Unterfertigung der Beilage betreffend<br />
Sicherheitsüberprüfung.<br />
3 Zuschlagskriterien – Angebotsbewertung<br />
3.1 Zuschlagskriterien<br />
Die eingereichten Angebote werden nach folgenden Zuschlagskriterien bewertet.<br />
Kriterium Gewichtung Maximale<br />
ungewichtet<br />
Punktezahl<br />
Ausbildung +<br />
Erfahrung<br />
Schlüsselpersonal<br />
Abwicklungskonzept –<br />
Personaleinsatzplan<br />
Maximale gewichtete<br />
Punkteanzahl<br />
20% 10,000 2,000<br />
30% 10,000 3,000<br />
Seite 52 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
Abwicklungskonzept –<br />
Musterunterlagen<br />
10% 10,000 1,000<br />
Angebotener Preis 40% 10,000 4,000<br />
SUMME 100% 40,000 10,000<br />
Bestbieter ist der Bieter mit der höchsten gewichteten Punkteanzahl<br />
3.2 Ausbildung + Erfahrung Schlüsselpersonal<br />
Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />
10 ungewichtete Punkte.<br />
Bewertet wird die Qualität, d.h. die Ausbildung und die einschlägige Erfahrung der<br />
genannten Schlüsselpersonen. Die Bewertung erfolgt für jede der vorgesehenen<br />
Schlüsselpersonen. Für die Nachweisführung ist das beiliegende Formblatt (Anhang)<br />
zu verwenden.<br />
Die Bewertung erfolgt mit ungewichteten Punkten wie folgt:<br />
a) Ausbildung<br />
Uni-, FH-, HTL-Abschluss od. Baumeisterausbildung<br />
sonstige fachspezifische Ausbildung<br />
1,000 Punkte<br />
0,500 Punkte<br />
b) einschlägige Berufserfahrung<br />
8 oder mehr Jahre 1,000 Punkte<br />
über 5 Jahre (Mindesterfordernis) bis ausschließl. 8 Jahre 0,500 Punkte<br />
dazwischen liegende Werte (Jahre) werden linear interpoliert.<br />
Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes zu, die vom Auftraggeber zur<br />
Prüfung der Qualität des Schlüsselpersonals geforderten Unterlagen binnen einer<br />
angemessenen Frist nach erster Aufforderung vorzulegen.<br />
3.3 Abwicklungskonzept Personaleinsatzplan<br />
Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />
10 ungewichtete Punkte.<br />
Die Bewertung erfolgt auf Basis des vom Bieter vorzulegenden<br />
Personaleinsatzplanes gemäß Pkt. 1.11. nach dem schulischen Bewertungssystem<br />
wie folgt:<br />
sehr gut<br />
gut<br />
befriedigend<br />
genügend<br />
10,000 Punkte<br />
8,000 Punkte<br />
5,000 Punkte<br />
2,000 Punkte<br />
Seite 53 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
nicht genügend<br />
0,000 Punkte<br />
Die Bewertung mit einer dazwischenliegenden Punktezahl ist möglich.<br />
3.4 Abwicklungskonzept Musterunterlagen<br />
Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />
10 ungewichtete Punkte.<br />
Die Bewertung erfolgt auf Basis der vom Bieter vorzulegenden Musterunterlagen<br />
gemäß Pkt. 1.11. nach dem schulischen Bewertungssystem wie folgt:<br />
sehr gut<br />
gut<br />
befriedigend<br />
genügend<br />
nicht genügend<br />
10,000 Punkte<br />
8,000 Punkte<br />
5,000 Punkte<br />
2,000 Punkte<br />
0,000 Punkte<br />
Die Bewertung mit einer dazwischenliegenden Punktezahl ist möglich.<br />
3.5 Honorarangebot<br />
Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />
10 ungewichtete Punkte.<br />
Die Nennung des Honorarangebotspreises erfolgt im Angebotsschreiben bzw. im<br />
Formblatt Honorarangebot. Der Bieter mit der niedrigsten angebotenen<br />
Honorarsumme (H) erhält Pmax = 10 Punkte. Die Punktezahl (P) der übrigen Bieter<br />
errechnet sich nach folgender Formel:<br />
P = H min * P max / H Bieter<br />
P = ungewichtete Punkte des zu bewertenden Bieters<br />
H min = niedrigste angebotene Honorarsumme<br />
P max = maximal erreichbare ungewichtete Punkte<br />
H Bieter = Honorarsumme des zu bewertenden Bieters<br />
Das angebotene Honorar wird jedenfalls dann einer vertieften Prüfung unterzogen,<br />
wenn der Angebotspreis unplausibel niedrig, d.h. Erfahrungswerte aus in Bezug auf<br />
die Komplexität der Leistungserbringung bei Bauvorhaben ähnlicher Schwierigkeit und<br />
Größe unterschreitet und daher die Leistungserbringung nach den allgemeinen<br />
Grundsätzen der Betriebswirtschaft nicht wirtschaftlich durchführbar erscheint.<br />
Gleiches gilt bei einem unplausibel hohen Angebotspreis.<br />
Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes zu, die vom Auftraggeber zur<br />
Prüfung des angebotenen Honorars geforderten Unterlagen binnen einer<br />
angemessenen Frist nach erster Aufforderung vorzulegen.<br />
Seite 54 von 55
Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />
3.6 Vertragsbestimmungen<br />
Als Bestandteil der im Zuge des gegenständlichen Vergabeverfahrens<br />
abzuschließenden Vereinbarung gilt die ÖNORM A 2060, Allgemeine<br />
Vertragsbestimmungen für Leistungen, Ausgabe 1. Juli 2009, Abschnitt 5<br />
Vertragsbestimmungen.<br />
4 Beilagen<br />
Beilage 1: Formblatt Honorar<br />
Beilage 2: Formblatt Schlüsselpersonal<br />
Beilage 3: Entwurfsplanung<br />
Beilage 4: geotechnisches Gutachten<br />
Beilage 5: Brandschutzordnung<br />
Beilage 6: Bestätigung der Besichtigung<br />
Beilage 7: Beiblatt Referenzen<br />
Beilagen 8 – 10 ergänzen<br />
Beilage Sicherheitsüberprüfung<br />
Beilage Bankgarantie<br />
Seite 55 von 55