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Ausschreibungsunterlagen (pdf, 455KB) - architekturwettbewerb

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN<br />

ANGEBOTSBESTIMMUNGEN<br />

GENERALPLANER<br />

für das Bauvorhaben<br />

Münze Österreich<br />

Am Heumarkt 1, 1030 Wien<br />

Auftraggeber:<br />

Münze Österreich AG<br />

Am Heumarkt 1<br />

A – 1030 Wien<br />

Vergebende Stelle:<br />

IG Immobilien Management GmbH<br />

Stadion Center /4.OG/Top 15<br />

Olympiaplatz 2<br />

A-1020 Wien<br />

Kontaktperson:<br />

Ing. Robert Fensl<br />

IG Immobilien Management GmbH<br />

Stadion Center /4.OG/Top 15<br />

Olympiaplatz 2<br />

A-1020 Wien<br />

Tel: 01 / 532 01 40 – 0<br />

Fax +43/ 1/ 532 01 42<br />

robert.fensl@ig-immobilien.com<br />

Ende der Angebotsfrist: 12. Februar 2013<br />

Angebot- Abgabetermin:<br />

12. Februar 2013, 10 Uhr<br />

Abgabeort/Zustellung an:<br />

IG Immobilien Management GmbH<br />

Stadion Center /4.OG/Top 15<br />

Olympiaplatz 2<br />

A-1020 Wien<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

EINLADUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ................................................................. 5<br />

0.0. ALLGEMEINES ................................................................................................ 5<br />

0.1.1. PROJEKTSTRUKTUR ................................................................................... 14<br />

0.1.2. ANWESENHEITS-ZEITAUFZEICHNUNGEN ................................................ 15<br />

0.1.3. GEHEIMHALTUNGSERKLÄRUNG ............................................................... 15<br />

0.1.4. FOTOGRAFIER VERBOT .............................................................................. 17<br />

0.1.5. PLANUNGS-UND BAUSTELLENKOORDINATOR (WIRD GETRENNT<br />

BEAUFTRAGT) ........................................................................................................ 17<br />

0.1.6. PRÜFINGENIEURTÄTIGKEITEN GEM. WBO §125, §127 UND §128 (WIRD<br />

GETRENNT BEAUFTRAGT) ................................................................................... 17<br />

0.1.7. FACHPLANER TECHNIK .............................................................................. 17<br />

0.1.8. MITARBEITER DES AUFTRAGNEHMERS................................................... 18<br />

0.1.9. UMWELT, NACHHALTIGKEIT, ANTI-KORRUPTION ................................... 18<br />

0.1.10. ARBEITSZEITEN ..................................................................................... 19<br />

0.1.11. BAUSTELLENORDNUNG ALS ERGÄNZUNG ZUR HAUSORDNUNG . 20<br />

0.1.12. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN ............................................................. 22<br />

0.1.13. BESONDERE BEDINGUNGEN ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG......... 26<br />

0.1.14. FLUCHTWEGE ........................................................................................ 28<br />

0.1.15. PERSONAL- UND MATERIALTRANSPORTWEGE ............................... 28<br />

0.1.16. STAUBSCHUTZ ...................................................................................... 29<br />

0.1.17. ANRAINER/WOHNZONE/VERKEHR...................................................... 29<br />

0.1.18. VERGABEWESEN .................................................................................. 29<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.19. SONSTIGES ............................................................................................ 30<br />

1.0. AUFGABENSTELLUNG ................................................................................ 30<br />

1.1. HINTERGRUND DES VERGABEVERFAHRENS .......................................... 30<br />

1.2. ZEITPLAN ...................................................................................................... 32<br />

1.3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG - BAUABLAUF ............................................. 32<br />

1.4. BASIS HONORARBERECHNUNG ................................................................ 34<br />

1.5. LEISTUNGSGEGENSTAND - UNTERLAGEN .............................................. 34<br />

1.6. LEISTUNGSGEGENSTAND - PROJEKTVORBEREITUNG ......................... 35<br />

1.7. PRÜFUNG VON VARIANTEN/BESICHTIGUNG VOR ORT .......................... 35<br />

1.8. ANGEBOT ...................................................................................................... 37<br />

1.9. TEILANGEBOT .............................................................................................. 37<br />

1.10. HAUPTANGEBOT, ALTERNATIVANGEBOT UND<br />

ABÄNDERUNGSANGEBOT ................................................................................... 37<br />

1.11. EINZUREICHENDE ANGEBOTSUNTERLAGEN .......................................... 37<br />

1.12. DETAILLIERTE LEISTUNGSBESCHREIBUNG ............................................ 40<br />

1.10.1. PROJEKTSTEUERUNG ........ FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

1.10.2. ARCHITEKTUR ....................................................................................... 41<br />

1.10.3. BAUPHYSIK ............................................................................................ 43<br />

1.10.4. STATISCH KONSTRUKTIVE BEARBEITUNG ....................................... 43<br />

1.10.5. H/K/L/S U. ELEKTROTECHNISCHE PLANUNG .................................... 45<br />

1.10.6. GEOMETER ............................................................................................. 46<br />

2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN .................................................................. 48<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

3 ZUSCHLAGSKRITERIEN – ANGEBOTSBEWERTUNG .............................. 52<br />

4 BEILAGEN ..................................................................................................... 55<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Einladung zur Angebotsabgabe<br />

Die IG Immobilien Management GmbH lädt Sie zur Abgabe eines Angebotes für<br />

die Leistungen als Generalplaner ein.<br />

Die Münze Österreich AG als Auftraggeber (weiterhin kurz AG bezeichnet) stellt<br />

einen zuverlässigen und fairen Partner bei der Auftragserteilung dar. Daher<br />

möchten wir als AG bereits an dieser Stelle ausdrücklich auf die, mit der<br />

Auftragserfüllung möglicher Weise verbundenen außergewöhnlichen<br />

Schwierigkeiten im Ablauf der Baustelle sowie die damit verbundene allenfalls<br />

abweichende Arbeitsdurchführung besonders hinweisen. Die bei uns auf Grund<br />

der Werte notwendigen, vorherrschenden und nicht abänderbaren<br />

Sicherheitsvorschriften schränken die Bewegungsfreiheit der Personen und des<br />

Materialverkehrs massiv ein, entsprechende Wartezeiten an Kontrollpositionen<br />

können oftmals nicht vermieden werden, mögliche Tagesarbeitszeiten können<br />

daher ev. nicht vollständig ausgeschöpft werden.<br />

Wir ersuchen Sie daher alle Beilagen der vorliegenden Ausschreibung<br />

aufmerksam zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Eine Abweichung von den<br />

darin enthaltenen Regelungen ist nicht zulässig.<br />

0.0. Allgemeines<br />

Zur besseren Lesbarkeit wird für die Begriffe „Bieter“, „Bewerber“, „Bewerber<br />

und/oder/bzw. Bieter“ und „Bietergemeinschaften“ generell das Wort „Bieter“<br />

verwendet<br />

Bei personenbezogenen Bezeichnungen gilt die jeweils gewählte Form für beide<br />

Geschlechter.<br />

Die Hervorhebung einzelner Worte in Fettschrift dient ausschließlich der<br />

leichteren Lesbarkeit und Überblickbarkeit der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong>, und<br />

kann dem keinesfalls eine inhaltliche Bedeutung beigemessen werden.<br />

Rechtliche Grundlagen und Art des Vergabeverfahrens<br />

Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem offenen Verfahren<br />

im Oberschwellenbereich nach den Bestimmungen des BVergG 2006 in der<br />

jeweils geltenden Fassung und den dazu ergangenen Verordnungen.<br />

Die aktuelle Fassung des Bundesvergabegesetzes ist auf der Web-Site des<br />

Bundeskanzleramtes http://www.ris.bka.gv.at abrufbar.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Die vergebende Stelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen<br />

zu den <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> vorzunehmen. Sofern erforderlich, wird die<br />

ausschreibende Stelle die Angebotsfrist erstrecken.<br />

Sollten sich für den Bieter bei Prüfung der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong><br />

Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder sonstige Bedenken gegen<br />

die Ausschreibungsbedingungen ergeben, so hat der Bieter die vergebende Stelle<br />

innerhalb der Angebotsfrist umgehend darauf hinzuweisen (Warnpflicht!), um<br />

möglichst eine Klärung im Rahmen der Beantwortung der Bieteranfragen zu<br />

ermöglichen. Fragen des Bieters zu den <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong>,<br />

Aufforderungen zur Abänderung der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> oder<br />

Anforderungen weiterer Unterlagen durch den<br />

Bieter sind ausschließlich schriftlich per E-Mail umgehend, spätestens aber 2<br />

Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist an<br />

Ing. Robert Fensl<br />

IG Immobilien Management GmbH<br />

Stadion Center /4.OG/Top 15<br />

Olympiaplatz 2<br />

A-1020 Wien<br />

Tel: 01 / 532 01 40 – 0<br />

Fax +43/ 1/ 532 01 42<br />

zu richten. Die Fragen bzw. Auf- oder Anforderungen sind mit der Aufschrift<br />

„AUSSCHREIBUNG Generalplaner – Münze Österreich AG“ zu kennzeichnen.<br />

Fragen, Auf- oder Anforderungen, die nicht schriftlich oder nicht an diese Person<br />

gestellt werden, gelten – um die Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen –<br />

als nicht gestellt und werden nicht weiter berücksichtigt.<br />

Zuständige Vergabekontrollbehörde<br />

Die zuständige Vergabekontrollbehörde ist das Bundesvergabeamt.<br />

Sprache<br />

Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.<br />

Bietergemeinschaft<br />

Bietergemeinschaften können Angebote einreichen. Die Teilnahme eines<br />

Unternehmers an mehreren Bietergemeinschaften gleichzeitig oder die Abgabe<br />

eines Angebotes eines Unternehmers als Einzelbieter und als Mitglied einer<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Bietergemeinschaft gleichzeitig ist nicht zulässig; die Angebote solcher<br />

Bietergemeinschaften und (Einzel-)Bieter werden ausgeschieden.<br />

Beabsichtigen Unternehmer, sich mit anderen Unternehmern zu einer<br />

Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, haben sie in ihrem Angebot (siehe<br />

Angebotsanschreiben, Besondere Erklärung für Bietergemeinschaften) folgende<br />

Angaben mitzuteilen:<br />

die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft; und<br />

die Aufgaben der einzelnen Unternehmer in der Bietergemeinschaft und die<br />

zu erbringenden Leistungen bei der Ausführung des<br />

Ausschreibungsgegenstandes im Auftragsfall; und<br />

die Benennung jenes Unternehmers, welcher bevollmächtigter Vertreter<br />

(Federführer) der Bietergemeinschaft für das Vergabeverfahren und im<br />

Auftragsfall für die Durchführung des Auftrages und damit zugleich auch<br />

Zustellbevollmächtigter während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens<br />

sein soll. Schriftliche rechtsgeschäftliche Erklärungen und Entscheidungen<br />

des Auftraggebers können der Bietergemeinschaft rechtswirksam an eine<br />

zustellfähige Adresse des bevollmächtigten Vertreters zugestellt werden.<br />

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft haften die beteiligten Unternehmer<br />

solidarisch für sämtliche Verpflichtungen der Bietergemeinschaft gegenüber dem<br />

Auftraggeber. Bietergemeinschaften erbringen im Auftragsfall die Leistung als<br />

Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die ARGE hat einen für die gesamte<br />

Vertragsabwicklung zuständigen Bevollmächtigten bekannt zu geben.<br />

Die Bekanntgabe und Änderungen betreffend die Person des bevollmächtigten<br />

Vertreters oder die Erreichbarkeit des bevollmächtigten Vertreters müssen<br />

gegenüber dem Auftraggeber und der vergebenden Stelle schriftlich erfolgen.<br />

Einschränkungen des Umfangs der Vollmacht(en) des bevollmächtigten<br />

Vertreters der Arbeitsgemeinschaft sind unwirksam. Sollte von der ARGE kein zur<br />

Abwicklung des Auftrags bevollmächtigter Vertreter genannt werden oder dieser<br />

nicht nur vorübergehend nicht mehr erreichbar sein, ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, den Vertrag mit jedem ARGE-Mitglied mit Wirksamkeit für alle ARGE-<br />

Mitglieder abzuwickeln. Erklärungen eines ARGE-Mitglieds oder Erklärungen an<br />

dieses gelten in diesem Fall als von allen und gegenüber allen bindend<br />

abgegeben.<br />

Subunternehmer/verbundene Unternehmen<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Der Bieter kann sich zur Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen<br />

Leistung auch Subunternehmer/verbundener Unternehmen (gemäß § 2 Z 40<br />

BVergG 2006) bedienen, soweit der Subunternehmer/das verbundene<br />

Unternehmen die für die Ausführung des entsprechenden Teils der Leistung<br />

erforderliche Befugnis, erforderliche technische, finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den §§ 71 bis 76<br />

BVergG 2006 besitzt.<br />

Die Weitergabe von mehr als 50% des gesamten Auftrages ist unzulässig. Von<br />

dieser Bestimmung ausgenommen sind Kaufverträge sowie die Weitergabe der<br />

Leistung an verbundene Unternehmen.<br />

Soweit sich Bieter bei der Leistungserbringung eines<br />

Subunternehmers/verbundenen Unternehmens bedienen wollen, haben sie im<br />

Angebot anzugeben, welche wesentlichen Leistungsteile an welche konkreten<br />

Subunternehmer/verbundene Unternehmen vergeben werden sollen. Ein<br />

wesentlicher Teil des Auftrages liegt jedenfalls dann vor, wenn der Wert dieses<br />

Leistungsteiles 10 % des Gesamtauftragswertes übersteigt.<br />

Die in Frage kommenden Subunternehmer/verbundenen Unternehmen sind unter<br />

Nachweis ihrer Befugnis, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit sowie beruflichen Zuverlässigkeit im Formblatt<br />

Subunternehmer / verbundene Unternehmen im Angebot bekannt zu geben.<br />

Für den Fall, dass ein Unternehmen bei mehr als einem Bieter als<br />

Subunternehmer oder verbundenes Unternehmen auftritt, hat der Bieter in den<br />

diesbezüglichen Verträgen sicherzustellen, dass durch die Teilnahme des<br />

Subunternehmers/verbundenen Unternehmens keine sachlich nicht<br />

gerechtfertigte Ungleichbehandlung der übrigen Bieter erfolgt und auf Verlangen<br />

der vergebenden Stelle jederzeit Einsicht in die entsprechenden Teile des<br />

Subunternehmerangebotes oder des Angebots des verbundenen Unternehmens<br />

bzw. die jeweiligen Vereinbarungen zu gewähren. Die Feststellung einer sachlich<br />

nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung kann zum Ausschluss des Bieters vom<br />

gegenständlichen Vergabeverfahren führen.<br />

Ein Wechsel eines Subunternehmers/verbundenen Unternehmens bedarf der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, der diese Zustimmung bei<br />

Gleichwertigkeit nicht verwehren wird. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter<br />

nachzuweisen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Notwendige Subunternehmer/verbundene Unternehmen<br />

Bieter, die hinsichtlich der gemäß Seiten 9 – 13 der Ausschreibungsunterlage<br />

geforderten Befugnis, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Subunternehmern/verbundenen<br />

Unternehmen verweisen, haben die Nachweise auch ihrer<br />

Subunternehmer/verbundenen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen und<br />

dem Angebot ein entsprechend ausgefülltes Formblatt Subunternehmer /<br />

verbundene Unternehmen beizuschließen. Die Nachweise sind in der gleichen<br />

Weise wie für den Bieter zu erbringen. Die Haftung des Auftragnehmers wird<br />

durch diese Angaben nicht berührt.<br />

In diesem Fall sind mit dem Angebot gemäß § 76 BVergG 2006<br />

Verpflichtungserklärungen, Vorverträge, Patronatserklärungen udgl. der<br />

Subunternehmer/verbundenen Unternehmen verpflichtend beizubringen, in<br />

welchen diese erklären, dass der Bieter im Auftragsfall für die gesamte<br />

Vertragsdauer tatsächlich über die zur Erbringung der Leistung erforderlichen<br />

Mittel des Subunternehmers/verbundenen Unternehmens verfügt.<br />

Falls sich Bieter hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten von Subunternehmern/verbundenen<br />

Unternehmen stützen, ist dem Angebot darüber hinaus verpflichtend eine<br />

Erklärung über die solidarische Haftung der vom Bieter herangezogenen<br />

Subunternehmer/verbundenen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber<br />

beizulegen.<br />

Befugnis<br />

Allgemeines<br />

Der Bieter muss für die Erbringung der angebotenen Leistung befugt sein und<br />

seine Befugnis im Angebot nachweisen. Die Befugnis muss spätestens zum<br />

Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen.<br />

Im Falle der Angebotslegung durch Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der<br />

Bietergemeinschaft die entsprechende Befugnis für den ihm konkret zufallenden<br />

Leistungsteil mit dem Angebot nachzuweisen.<br />

Soweit der Bieter für Leistungen Subunternehmer oder verbundene Unternehmen<br />

heranzieht, ist die Befugnis des Bieters für jene Teile der Leistung zu erbringen<br />

und nachzuweisen, die er selbst erbringt. Für jene Teile, die der Subunternehmer<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

oder das verbundene Unternehmen erbringt, ist die entsprechende Befugnis des<br />

Subunternehmers oder des verbundenen Unternehmens erforderlich.<br />

Nachweise<br />

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe seine Befugnis bzw. auch diejenige des/der<br />

Subunternehmer/s oder des/der verbundenen Unternehmen/s zur Erbringung der<br />

Leistungen durch<br />

einen Firmenbuchauszug und<br />

einen Auszug aus dem Gewerberegister oder<br />

einen Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der Wirtschaftskammer oder<br />

die Vorlage der im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der<br />

betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung oder eine Urkunde<br />

betreffend die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der<br />

betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten<br />

Organisation (Zugehörigkeit zur Kammer der Architekten/Ziviltechniker)<br />

eine aktualisierte Eintragung z. B. im ANKÖ (Auftragnehmerkataster<br />

Österreich)<br />

nachzuweisen. Die Nachweise, auch wenn diese zum Beispiel über den ANKÖ<br />

zugänglich gemacht werden, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Wenn der<br />

Bieter diese Nachweise über ein Verzeichnis eines Dritten zugänglich macht, hat<br />

dieser im Angebotsinhaltsverzeichnis konkret anzugeben, welche erforderliche<br />

Befugnis mit welchem Nachweis nachgewiesen werden soll.<br />

Ausländische Bieter haben zum Nachweis ihrer Befugnis zur Erbringung der<br />

Leistungen mit der Angebotsabgabe eine entsprechende Urkunde über die<br />

Eintragung im Berufsregister oder Handelsregister des Herkunftslandes des<br />

Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche<br />

Erklärung vorzulegen. Welche Nachweise für ein bestimmtes Herkunftsland<br />

vorzulegen sind, bestimmt sich nach Anhang VII zum BVergG 2006.<br />

Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in<br />

der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich<br />

eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen<br />

müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls<br />

aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.<br />

Mit dem Angebot haben die Bieter den Nachweis beizubringen, dass sie vor<br />

Ablauf der Angebotsfrist ein entsprechendes Verfahren eingeleitet haben.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Technische Leistungsfähigkeit<br />

Allgemeines<br />

Der Bieter muss die für die Erbringung der Leistung erforderliche technische<br />

Leistungsfähigkeit aufweisen. Diese muss spätestens zum Zeitpunkt der<br />

Angebotsöffnung vorliegen.<br />

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters kann auch durch<br />

den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines mit dem Bieter<br />

verbundenen Unternehmens oder eines Subunternehmers erbracht werden. In<br />

diesem Fall sind die Bestimmungen hinsichtlich verbundene Unternehmen oder<br />

Subunternehmer verpflichtend einzuhalten.<br />

Das Mindestniveau der technischen Leistungsfähigkeit für die Erbringung der<br />

Leistungen ist gegeben, wenn zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

Als Mindestniveau wird festgelegt, dass der Bieter mindestens drei vergleichbare<br />

Aufträge, zwei dieser Aufträge im Bank- respektive Sicherheitsbereich<br />

– Generalplanung derartiger Bauvorhaben im innerstädtischen Gebiet mit einem<br />

ähnlichen Auftragsvolumen und Schwierigkeitsgrad - in den letzten drei Jahren<br />

(Stichtag ist der Tag der Angebotsöffnung) durchgeführt hat.<br />

Zusätzlich muss der für das Projekt zwingend anzugebende Projektleiter über<br />

eine ausreichende Erfahrung mit ausschreibungsgegenständlichen Projekten<br />

verfügen. Die ausreichende Erfahrung liegt vor, wenn der Mitarbeiter nachweislich<br />

mindestens 3 Aufträge - Generalplanung derartiger Bauvorhaben im<br />

innerstädtischen Gebiet mit einem ähnlichen Auftragsvolumen und<br />

Schwierigkeitsgrad - in den letzten 5 Jahren geleitet hat.<br />

Das eingesetzte Schlüsselpersonal muss darüber hinaus über eine mindestens<br />

fünfjährige Berufserfahrung verfügen.<br />

Berufliche Zuverlässigkeit<br />

Allgemeines<br />

Der Bieter muss zuverlässig im Sinne des BVergG 2006 sein, dies gilt auch für<br />

allfällige Subunternehmer oder verbundene Unternehmen. Die Zuverlässigkeit<br />

muss spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

ACHTUNG: Bieter sind von der Teilnahme am Vergabeverfahren (unbeschadet<br />

des § 68 Abs. 3 BVergG 2006) auszuschließen, wenn ein Tatbestand des § 68<br />

Abs. 1 BVergG 2006 erfüllt ist.<br />

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit<br />

Der Bieter hat im Angebotsanschreiben eine Erklärung abzugeben, in welcher er<br />

ausdrücklich seine berufliche Zuverlässigkeit im Sinne des BVergG 2006 erklärt<br />

und bestätigt, dass gegen ihn kein Ausschlussgrund gemäß § 68 Abs. 1 BVergG<br />

2006 vorliegt (siehe Angebotsanschreiben). Insbesondere hat er in dieser<br />

Erklärung seine straf- und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit zu bestätigen sowie<br />

gleichzeitig zu erklären, dass er seine gewerblichen Tätigkeiten nicht eingestellt<br />

hat und gegen ihn weder ein Insolvenzverfahren eingeleitet noch die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen<br />

wurde.<br />

Der Bieter hat weiters zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit die<br />

nachstehenden Urkunden bzw. Erklärungen vorzulegen:<br />

Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer<br />

Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers,<br />

aus der hervorgeht, dass die berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt<br />

wird. Handelt es sich beim Bieter um eine juristische Person, sind diese<br />

Dokumente für jene physischen Personen vorzulegen, die in der<br />

Geschäftsführung tätig sind. Die Strafregisterauskunft darf am Tag der<br />

Angebotsöffnung nicht älter als sechs Monate sein;<br />

letztgültiger Kontoauszug oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der<br />

zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der Erfüllung der<br />

Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als<br />

drei Monate);<br />

letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung<br />

(BAO), BGBl. Nr. 194/1961 (nicht älter als drei Monate) zum Nachweis der<br />

Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben.<br />

Bieter aus dem Ausland haben die oben genannten Nachweise durch die Vorlage<br />

gleichwertiger ausländischer Urkunden zu erbringen. Ist im Herkunftsland des<br />

Bieters die Ausstellung eines behördlichen Nachweises nicht möglich, was der<br />

Bieter glaubhaft zu machen hat, so tritt an dessen Stelle eine entsprechende<br />

eidesstattliche Erklärung des Bieters.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Die vergebende Stelle behält sich vor, zur Überprüfung der beruflichen<br />

Zuverlässigkeit des Bieters weitere Nachweise zu verlangen.<br />

Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit<br />

Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit von für die Zuschlagserteilung in<br />

Betracht kommenden Bietern und deren Subunternehmern sowie verbundenen<br />

Unternehmen erklären sich diese damit einverstanden, dass die vergebende<br />

Stelle gemäß § 72 Abs. 1 BVergG 2006 eine Auskunft aus der zentralen<br />

Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 28b des<br />

Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 einholen wird.<br />

Ergibt sich aus den vorgelegten Bescheinigungen oder aus der eingeholten<br />

Auskunft gemäß § 28 Abs. 1 AuslBG, dass ein rechtskräftiges Urteil im Sinne des<br />

§ 68 Abs. 1 Z 1 oder 4 BVergG 2006 vorliegt oder stellt die vergebende Stelle<br />

aufgrund der vorgelegten Bescheinigungen oder der eingeholten Auskunft gemäß<br />

§ 28 Abs. 1 AuslBG eine Verfehlung im Sinne des § 68 Abs. 1 Z 5 BVergG 2006<br />

nachweislich fest oder erlangt die vergebende Stelle auf andere Weise von einem<br />

solchen Urteil oder einer solchen Verfehlung nachweislich Kenntnis, ist die<br />

geforderte Zuverlässigkeit bei diesem Bieter nicht gegeben, es sei denn er macht<br />

glaubhaft, dass er trotz dieses Umstandes zuverlässig ist. Zur Glaubhaftmachung<br />

hat der Bieter darzulegen, dass er konkrete technische, organisatorische oder<br />

personelle Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, das nochmalige Setzen<br />

der betreffenden strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu verhindern. Als<br />

geeignete Maßnahmen sind insbesondere Vorkehrungen nach § 73 Abs. 2<br />

BVergG 2006 anzusehen.<br />

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

Nachweis (Verpflichtungserklärung) einer bestehenden<br />

Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens im europäischen<br />

Wirtschaftsraum mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall von €<br />

1.000.000,-<br />

Haftungsbegrenzung<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Der Auftraggeber und die vergebende Stelle haften im Rahmen des<br />

Vergabeverfahrens ausschließlich im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes<br />

0.1.1. Projektstruktur<br />

Die Münze Österreich AG beabsichtigt das Projekt in folgender Projektstruktur<br />

abzuwickeln:<br />

Sicherheit Münze Österreich AG Baustellenkoordinator<br />

Fachplaner Auftraggeber Prüfingenieur<br />

Technik<br />

Planungsphase<br />

Generalplaner<br />

Umsetzungsphase<br />

örtl. Bauaufsicht<br />

Ausführung<br />

einzelne Gewerke<br />

Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Leistungsumfang des Abschnittes<br />

„Generalplaner“.<br />

Die Leistungen der „örtlichen Bauaufsicht“ werden zu einem späteren Zeitpunkt<br />

gesondert ausgeschrieben.<br />

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Schnittstelle<br />

zwischen dem Generalplaner und der späteren örtlichen Bauaufsicht einen<br />

wesentlichen Punkt in der Projektabwicklung darstellt.<br />

Der Generalplaner wird im Auftragsfall verpflichtet, zum gegebenen Zeitpunkt von<br />

seiner Seite alles zu unternehmen um vor allem im Sinne einer rechtzeitigen und<br />

vollständigen Übergabe aller notwendigen Dokumente, Pläne und sonstigen<br />

Informationen (ungeachtet der Urheberechte – siehe Geheimhaltungserklärung)<br />

der örtlichen Bauaufsicht eine ordnungsgemäße Abwicklung bzw. Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben zu ermöglichen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.2. Anwesenheits-Zeitaufzeichnungen<br />

Alle vom AN auf der Baustelle anwesenden Personen haben sich mittels<br />

amtlichen Lichtbildausweis beim Betreten auszuweisen und Ihre Tätigkeit auf<br />

einem bereitgestellten Formblatt aufzuzeichnen und von einer vorher definierten<br />

Stelle in der Münze Österreich AG tagesgleich zur Bestätigung unterfertigen zu<br />

lassen.<br />

DIESE AUFZEICHNUNGEN DIENEN NICHT ZU ABRECHNUNGSZWECKEN<br />

SONDERN SIND EINE SICHERHEITSTECHNISCHE MASSNAHME.<br />

Sie ersetzen daher nicht die sonst üblich und auch in diesem Fall vom AN selbst<br />

zu führenden Aufzeichnungen als Nachweis der planerischen Leistungen über<br />

den Fortschritt der Baustelle (z.B. Bautagebuch, Regiescheine, etc.).<br />

Das Betreten und Verlassen eines Bereiches/Abteilung ist jeweils bei den örtlich<br />

zuständigen Personen anzumelden. Diese Personen werden die tatsächlichen<br />

Anwesenheitszeiten mit den vom AN zu führenden Aufzeichnungen kontrollieren<br />

und bei Übereinstimmung unterzeichnen. Die unterfertigten Aufzeichnungen sind<br />

beim Verlassen des Geländes der Münze Österreich AG beim Sicherheitsleitstand<br />

abzugeben.<br />

0.1.3. Geheimhaltungserklärung<br />

Der Unterzeichner erkennt an, dass die ihm im Zuge der Auftragsabwicklung<br />

überlassenen Planungsunterlagen der Münze Österreich AG nur leihweise<br />

überlassen worden sind. Er verpflichtet sich, die Unterlagen - wenn ihr Verbleib in<br />

seinen Händen nicht mehr zwingend erforderlich ist - unverzüglich der Münze<br />

Österreich AG zurückzugeben.<br />

Der Unterzeichner verpflichtet sich ferner, keine Kopien anzufertigen, es sei denn,<br />

dass eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung zur Vervielfältigung von Plänen<br />

oder Teilen davon, auch auszugsweise, erteilt wurde. Auch die Kopien unterliegen<br />

der Rückgabepflicht.<br />

Nach Abschluss bzw. Beendigung des Auftrages – aus welchen Gründen auch<br />

immer – sind die vom AN im Rahmen seiner Leistungserstellung erarbeiteten<br />

Unterlagen und Aufzeichnungen der Münze Österreich AG vollständig<br />

auszuhändigen.<br />

Veröffentlichungen über das Projekt durch den AN sind aus<br />

sicherheitstechnischen Gründen untersagt<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Der AN verpflichtet sich, alle, auch über das Projekt hinausgehende<br />

Informationen über die Münze Österreich AG, die er in Ausführung des<br />

gegenständlichen Auftrages erhalten oder sonst wie erfahren hat, Dritten<br />

gegenüber geheim zu halten. Pläne und Informationen dürfen nur den aufgrund<br />

ihrer erforderlichen Mitarbeit mit dem Auftrag befassten Personen zugänglich<br />

gemacht werden.<br />

Der AN verpflichtet sich, alle mit dem Projekt befassten Personen seines<br />

Unternehmens oder denjenigen, die für sein Unternehmen zur Erfüllung des<br />

Auftrags tätig werden, auf dies hinzuweisen und schriftlich zur Geheimhaltung zu<br />

verpflichten.<br />

Alle in diesem Sinn Beteiligten sind vom AN nachweislich wiederholt, mindestens<br />

im Abstand von 4 Monaten, an die Verschwiegenheitspflicht zu erinnern.<br />

Um die Einsichtnahme unbefugter Personen in die Unterlagen und<br />

Ausarbeitungen auszuschließen, sind diese stets gesichert zu verwahren.<br />

Gesicherte Verwahrung bedeutet Verwahrung unter Verschluss. Zugang zu<br />

diesen Unterlagen darf nur denjenigen Personen zur Verfügung stehen, die an<br />

der Auftragsabwicklung mitwirken.<br />

Für etwaige Schäden und sonstige Nachteile, die der Münze Österreich AG aus<br />

der Nichterfüllung der vorstehenden Verpflichtungen durch den AN oder einen<br />

seiner Mitarbeiter oder Subkontraktoren entstehen sollten, wird vom AN<br />

verschuldensunabhängig die volle Haftung übernommen. Die Haftung kann sich<br />

z.B. auf zusätzliche Kosten erstrecken, die entstehen, wenn Umplanungen im<br />

Interesse der Sicherheit erforderlich werden, weil wichtige Sicherheitsdetails<br />

Unbefugten bekannt geworden sind.<br />

Der AN verpflichtet sich darüber hinaus zur Einhaltung und Wahrung sämtlicher<br />

gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten des AG, insbesondere Amtsgeheimnis,<br />

Bankgeheimnis, (§ 14 Abs. 2 FMABG) und Datengeheimnis (§ 15 DSG), soweit<br />

ihn der AG nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von dieser Verpflichtung<br />

entbindet.<br />

Darüber hinaus kann im Falle der Verletzung dieser Geheimhaltungserklärung<br />

jede, wie immer geartete Vereinbarung, die als Rechtsgrundlage für die<br />

gegenständlichen Tätigkeiten gilt, sofort und ohne Nachteil für die Münze<br />

Österreich AG gekündigt werden.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.4. Fotografier Verbot<br />

In der Münze Österreich AG ist fotografieren grundsätzlich verboten. Dieses<br />

Verbot gilt nicht nur für die Benutzung von üblichen Fotokameras sondern bezieht<br />

sich auch auf die, in modernen Mobiltelefonen inkludierten Kameras.<br />

In besonderen Fällen können zu Dokumentationszwecken unter Aufsicht des<br />

Personals der Münze Österreich AG in Einzelfällen notwendige Fotos angefertigt<br />

werden.<br />

0.1.5. Planungs-und Baustellenkoordinator (wird getrennt beauftragt)<br />

Auf Grund anderer, zur gleichen Zeit ablaufenden Projekten im Haus wird es zum<br />

Zeitpunkt der Baudurchführung einen Baustellenkoordinator als verantwortliche<br />

Person für die Sicherheit auf der Baustelle (ausgenommen die Personen- und<br />

Werte-Sicherheit der Münze Österreich AG) geben.<br />

Dieser Baustellenkoordinator fungiert als Vertreter des Bauherrn und AG in allen<br />

fachspezifischen Fragen.<br />

Den Anweisungen des Baustellenkoordinators ist Folge zu leisten.<br />

Zuwiderhandlungen können einen Auftragsentzug nach sich ziehen.<br />

0.1.6. Prüfingenieurtätigkeiten gem. WBO §125, §127 und §128<br />

(wird getrennt beauftragt)<br />

Der AG wird die Aufgaben der Prüfingenieurtätigkeit gesondert vergeben.<br />

Die Leistungen des Generalplaners sind daher dem Baufortschritt entsprechend<br />

mit dieser Stelle abzustimmen, insbesondere haben Ankündigungen für<br />

notwendige Tätigkeiten des Prüfingenieurs so rechtzeitig zu erfolgen, dass dieser<br />

seine Tätigkeiten und Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen kann.<br />

0.1.7. Fachplaner Technik<br />

Der von AN zu planende Bereich soll z.B. eine Abwasseranlage aufnehmen. Zur<br />

Planung dieser technischen Anlage wurde von der Münze Österreich AG ein<br />

weiterer externer Fachmann zur Planung und örtlichen Bauüberwachung<br />

beauftragt.<br />

Alle Leistungen des AN sind daher im Zusammenhang mit den technischen<br />

Anforderungen der geplanten Anlage abzustimmen und auszuführen.<br />

Die Anforderungen werden direkt vom Fachplaner Technik – nach vorheriger<br />

Abstimmung mit der Münze Österreich AG - an den AN weiter geleitet und sind zu<br />

befolgen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.8. Mitarbeiter des Auftragnehmers<br />

Der AN muss gegenüber dem AG einen mit entsprechenden Befugnissen und<br />

Kenntnissen ausgestatteten Projektleiter als direkte und ausschließliche<br />

Ansprech-/Kontaktperson in der Kommunikation mit dem AG bestimmen.<br />

Dieser Projektleiter ist für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN als auch<br />

für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AG während der<br />

Baustellenbesichtigungen verantwortlich und Ansprech-/Kontaktperson für den<br />

vom AG beauftragten Planungs– und Baustellenkoordinator.<br />

Alle im Zuge der Projektabwicklung auf der Baustelle ANWESENDEN<br />

Personen haben sich einer von der Münze Österreich AG zu Projektbeginn<br />

abgehaltenen Sicherheitsschulung nachweislich zu unterziehen. Diese<br />

Schulung wird von der Münze Österreich AG dem AN einmalig kostenfrei<br />

angeboten. Notwendige Wiederholungsschulungen auf Grund von Personal-<br />

Fluktuation innerhalb des AN werden dem AN verrechnet. Basis für die<br />

Verrechnung ist der Stundensatz des Projektleiters des AN. Die<br />

Durchführungstermine werden zwischen AN und der Sicherheitsabteilung der<br />

Münze Österreich AG im Auftragsfall abgestimmt.<br />

Die Aufwendungen für die Teilnahme der Mitarbeiter des AN an diesen<br />

Schulungen wird dem AN nicht vergütet. Es wird dem AN daher angeraten,<br />

einen gewissen Personenpool bei der Erstschulung teilnehmen zu lassen. Zur<br />

Mannschaft des AN zählen auch alle von Ihm beauftragten Subarbeitskräfte.<br />

Alle, vom AN für die Tätigkeit im Projekt vorgesehenen Mitarbeiter werden<br />

einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Daher müssen die Mitarbeiter die<br />

Zustimmungserklärung persönlich bereits in der Angebotsphase<br />

unterzeichnen und somit persönlich die Zustimmung zur o.a. Überprüfung<br />

erteilen.<br />

0.1.9. Umwelt, Nachhaltigkeit, Anti-Korruption<br />

Der AG hat sich dem Konzept der Nachhaltigkeit verpflichtet. In diesem<br />

Zusammenhang nimmt er Bedacht auf umweltgerechte Produkte,<br />

umweltschonende Verfahren und eine sozial ausgewogene Vorgangsweise.<br />

Der AN ist angehalten, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte<br />

angemessen zu beachten. Die Grundsätze zur Wahrung der anerkannten<br />

Menschenrechte sind einzuhalten, insbesondere wird der Verzicht auf<br />

Kinderarbeit und jede Art von Zwangsarbeit gefordert.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Des Weiteren verpflichtet sich der AN stets faire Geschäftspraktiken anzuwenden.<br />

Dazu zählen insbesondere die Verweigerung jeglicher Art von aktiver oder<br />

passiver Korruption oder Bestechung. Der AN hat jederzeit in Übereinstimmung<br />

mit diesen Vorgaben zu handeln, d.h. dem AN ist das Anbieten, Versprechen,<br />

oder Gewähren von Vorteilen ebenso untersagt wie das Fordern, Sichversprechen-lassen<br />

oder Annehmen von Vorteilen für sich, seine Mitarbeiter oder<br />

Dritte. Darüber hinaus hat der AN sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und<br />

seine Subunternehmer und Zulieferer ebenfalls die in diesem Punkt festgelegten<br />

Verpflichtungen einhalten und in Übereinstimmung mit den in diesem Punkt<br />

festgelegten Prinzipien handeln.<br />

Bei Verletzung der in diesem Punkt festgelegten Verpflichtungen und Grundsätze<br />

ist der AG berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In<br />

diesem Fall steht dem AN außer den gesetzlichen Rechten und Ansprüchen keine<br />

Vergütung zu. Dem AG ist auf Verlangen kostenlos in angemessener Form der<br />

Nachweis zu erbringen, dass die Verpflichtungen und Grundsätze eingehalten<br />

werden.<br />

0.1.10. Arbeitszeiten<br />

Die Münze Österreich AG hat in Ihrer Regelarbeitszeit verschiedentlich Freitage<br />

eingearbeitet. Diese Liste wird am Beginn jedes Jahres zur Verfügung gestellt um<br />

dem AN eine Personal- und Arbeitsdisposition rechtzeitig zu ermöglichen. Diese<br />

Freitage sind auch für den AN Tage an denen keine Leistungserbringung auf dem<br />

Gelände der Münze Österreich AG (ausgenommen terminlich vereinbarte<br />

Einsätze, Behebung von Gebrechen und dringende Störungsbehebungen)<br />

erfolgen kann.<br />

Sind Leistungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder eben an den<br />

eingearbeiteten Freitagen unumgänglich, so sind diese Arbeiten mindestens 14<br />

Tage vorher in der Serviceabteilung anzumelden, da hierfür besondere<br />

hausinterne Maßnahmen getroffen werden müssen. Eine Freigabe der<br />

Serviceabteilung ist erforderlich.<br />

Sofern nicht anders festgelegt, gelten folgende Regelarbeitszeiten als<br />

Planungsgrundlage für den Arbeitseinsatz des AN.<br />

Normalarbeitszeit:<br />

Produktion: Mo – Do: von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Fr:<br />

von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Verwaltung: Mo – Fr: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Schichtbetrieb (2-Schicht):<br />

Produktion: Mo – Do: von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />

Fr:<br />

von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />

Verwaltung: Mo – Fr: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Schichtbetrieb (3-Schicht):<br />

Produktion: So – Fr: von 22.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />

Verwaltung: Mo – Fr: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Die Entscheidung über Normalarbeitszeit oder Schichtbetrieb hängt von der<br />

Produktionsauslastung der Münze Österreich AG ab. Der AN hat seine<br />

Arbeitseinsätze nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten, ein Anspruch auf<br />

verlängerte Zugangszeiten besteht nicht, kann aber von der Münze Österreich AG<br />

im Bedarfsfall verlangt werden.<br />

Die Durchführung der Leistungen ist besonders in Bereichen der Produktion als<br />

auch in Teilbereichen der Verwaltung nicht ohne vorbereitende und begleitende<br />

Maßnahmen möglich.<br />

0.1.11. Baustellenordnung als Ergänzung zur Hausordnung<br />

Arbeitnehmer, die sich ungebührlich oder vertragswidrig verhalten oder durch ihr<br />

Verhalten die vertragsmäßige Durchführung der Leistung beeinträchtigen, sind<br />

auf Verlangen des AG von der Baustelle zu entfernen.<br />

Die Anbringung von Firmentafeln ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />

Während der gesamten Dauer der zu erbringenden Leistungen und zum Zwecke<br />

der Koordination hat der AN oder ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter<br />

(Projektleiter, und dgl.) über Aufforderung des AG ständig auf der Baustelle<br />

anwesend zu sein.<br />

Die Baustelle ist über die gesamte Dauer der zu erbringenden Leistungen bis zur<br />

Fertigstellung des Werkes mit der für die termingerechte Fertigstellung<br />

notwendigen Zahl an Arbeitskräften und Aufsichtspersonal zu besetzen.<br />

Der AN hat sich 2 Wochen vor Beginn der ersten Arbeiten auf der Baustelle,<br />

schriftlich beim Leiter der Serviceabteilung als Vertreter der Münze Österreich<br />

AG, im Folgenden kurz AL-Service, unter Verwendung des beiliegenden<br />

Formulars anzumelden.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Der AN ist verpflichtet, sich mit den anderen auf der Baustelle anwesenden AN,<br />

hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7<br />

ASchG, entsprechend den Festlegungen der Sicherheitsvorschriften der Münze<br />

Österreich AG zu koordinieren und zwar bei der technischen und<br />

organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder<br />

nacheinander durchgeführt werden, bei der Abschätzung der voraussichtlichen<br />

Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten sowie bei der Durchführung der<br />

Arbeiten.<br />

Werden Einrichtungen der Münze Österreich AG freiwillig zur Verfügung gestellt<br />

und mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel vor deren Nutzung zu<br />

prüfen und vorhandene Mängel dem AL-Service mitzuteilen. Ein Anspruch auf<br />

Veränderung des Fertigstellungstermins oder Mehrkosten können auch bei nicht<br />

möglicher Nutzung –aus welchen Gründen auch immer– geltend gemacht<br />

werden.<br />

Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus<br />

arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die<br />

Einrichtungen entfernt, entsprechend gleichwertig im Sinne des Schutzzieles<br />

wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der<br />

ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.<br />

Es ist strikt verboten, Maßnahmen/Einrichtungen, die zum Fernhalten von<br />

Unbefugten dienen, zu entfernen.<br />

Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren, insbesondere für Dritte, mit<br />

denen nicht gerechnet wurde, und die in den Dokumenten derzeit nicht erfasst<br />

sind, so sind vom AN entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem AL-<br />

Service festzulegen.<br />

Werden von einem AN Varianten, Alternativ- oder Sonderverfahren angewandt,<br />

die von den ausgeschriebenen Verfahren abweichen, so sind diese Verfahren von<br />

diesem AN ausreichend detailliert zu beschreiben und die Umsetzbarkeit unter<br />

Bezugnahme auf die Sicherheitsvorschriften der Münze Österreich AG zu prüfen<br />

und vom AG die Freigabe zur Durchführung einzuholen. Ein Anspruch auf<br />

Veränderung des Fertigstellungstermins oder Mehrkosten können auch bei nicht<br />

gestatteter Abweichung –aus welchen Gründen auch immer– geltend gemacht<br />

werden<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass durch regelmäßiges Entfernen<br />

der von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfälle die Ordnung auf der Baustelle<br />

aufrechterhalten wird.<br />

Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies<br />

rechtzeitig vor dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem AL-SERVICE und dem AL-<br />

SICHERHEIT unter Beilage eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes mitzuteilen,<br />

wenn daraus eine Gefahr (z.B. Explosion, Brand, gesundheitsschädliche<br />

Atmosphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber oder der Münze Österreich<br />

AG bzw. für Selbständige im Sinne der Sicherheitsvorschriften der Münze<br />

Österreich AG entsteht.<br />

0.1.12. Sicherheitsvorschriften<br />

Die Münze Österreich AG ist ein Unternehmen, in dem Sicherheitsbestimmungen<br />

auf Grund der verwendeten Produktionsmaterialien einen besonders hohen<br />

Stellenwert einnehmen um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.<br />

Neben der Einhaltung der allgemein gültigen einschlägigen Vorschriften<br />

hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes, fachtechnischer Vorschriften,<br />

Fremdarbeiterschutzgesetz, etc. die für eine Ausführung des angebotenen<br />

Gewerks zwingend erforderlich sind, ist die vollinhaltliche Anerkennung und<br />

Einhaltung der Münze Österreich AG internen Sicherheitsvorschriften sowie der<br />

Hausordnung eine Voraussetzung der Auftragserteilung.<br />

Die vom AN als Verantwortlicher genannte Ansprechperson ist vom<br />

Auftragnehmer beauftragt und rechtsverbindlich bevollmächtigt sämtliche, die<br />

Sicherheitsvorschriften der Münze Österreich AG betreffende Agenden<br />

wahrzunehmen, insbesondere ist sie berechtigt, gegenüber dem AL-SERVICE<br />

verbindliche Erklärungen abzugeben und hat für die Weiterleitung der<br />

Informationen des AL-SERVICE im Unternehmen zu sorgen und<br />

"Baustellenneulinge", die seiner Sphäre zuzurechnen sind, zu Beginn ihres<br />

Einsatzes auf der Baustelle über alle relevanten Sicherheitsbestimmungen zu<br />

unterweisen, der angebotenen Sicherheitsschulung des AG zuzuführen und mit<br />

den Besonderheiten der Baustelle vertraut zu machen.<br />

Auszugsweise finden Sie nachstehend einige wesentliche Punkte dieser<br />

Sicherheitsvorschriften:<br />

Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des AN<br />

Zutrittskontrolle<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Metallfreie Arbeitskleidung<br />

Kontrollen mit Metall-Detektor beim Verlassen der Abteilung<br />

Auftreten von längeren Steh- oder Wartezeiten vor den Ein- und<br />

Austrittsschleusen zwischen Anmeldung zur Kontrolle sowie deren<br />

Durchführung selbst in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von berechtigten<br />

Prüforangen. Ohne eine erfolgreich durchgeführte Prüfung kann der<br />

Sicherheitsbereich nicht verlassen werden.<br />

An- und Abmeldung bei Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende (auch bei<br />

Unterbrechungen jeglicher Art) beim zuständigen Abteilungsmeister (im<br />

Verwaltungsbereich beim Nutzer). Bei Regieleistungen ist diese Meldung und<br />

die Bestätigung der Arbeitszeit auch ein wesentlicher Bestandteil für die<br />

nachfolgende Abrechnung.<br />

Teilweise Rauchverbot (gem. Beschilderung)<br />

Betreten der Münze Österreich AG nur mit gültigen amtlichen Ausweisen<br />

Teilnahme an verpflichtenden hausinternen Schulungen betreffend Sicherheitund<br />

Brandschutzbestimmungen. Alle Mitarbeiter des AN haben an den<br />

regelmäßigen sicherheitsrelevanten Schulungen, die von der Münze<br />

Österreich AG auch für die eigenen Mitarbeiter stattfinden, teilzunehmen.<br />

Diese Teilnahmen werden dem AN nicht als Arbeitszeit vergütet<br />

Zutritt zu und Durchführung der Arbeiten in bestimmten Bereichen nur in<br />

Begleitung eines Mitarbeiters der Münze Österreich AG<br />

Zutritt zu allen Produktions- und Verwaltungsbereichen nur nach<br />

vorhergehender Anmeldung und Zustimmung<br />

Austritt aus allen Produktionsbereichen nur in Begleitung eines Mitarbeiters<br />

der Münze Österreich AG und positiv abgeschlossener sicherheitstechnische<br />

Überprüfung durch einen befugten Mitarbeiter.<br />

Der AN sichert daher für Arbeiten in Bereichen mit besonderer<br />

Sicherheitsanforderung (Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche) zu,<br />

ausschließlich Personal mit Dauerpassierschein einzusetzen. Für<br />

vertretungsweise kurzfristig eingesetztes Personal wird, nach schriftlicher<br />

Voranmeldung beim AG mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden bzw. in<br />

Sonderfällen auch nach Absprache mit der Sicherheitsabteilung der Münze<br />

Österreich AG, ein Tagespassierschein ausgestellt.<br />

Die Sicherheitskontrollen und damit ev. verbundene Warte-/Stehzeiten beim<br />

Zutritt und Austritt in das Gebäude oder in Sicherheits- bzw.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Sämtliche, für die Leistungserbringung des AN notwendigen elektrischen und<br />

mechanischen Anlagen sind von befugten Gewerbetreibenden zu errichten und<br />

instand zu halten (Gilt insbesondere für div. Provisorien, Gerüste, etc.). Die<br />

ausführenden Firmen sind mit der Erteilung des Auftrages verpflichtet, während<br />

der gesamten Erfüllungszeit ihrer Leistungen (Bauzeit) die Bestimmungen der<br />

TRVB 149 "Brandschutz auf Baustellen" einzuhalten.<br />

Die Arbeitnehmer sind vom AN mit der erforderlichen persönlichen<br />

Schutzausrüstung auszustatten. Dabei sind Schutzhelme (z.B. im<br />

Schwenkbereich des Kranes), Gehörschutz (z.B. in der Nähe von lauten<br />

Produktionsmaschinen) und filtrierende Halbmasken (Staubschutz) auch dann<br />

unentgeltlich vorzuhalten und einzusetzen, wenn die Ursache für den Einsatz<br />

nicht durch eigene Arbeiten bedingt ist.<br />

Ist für die Leistungserbringung eine Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA) für das<br />

Personal des AN erforderlich, so ist diese vom AN zur Verfügung zu stellen. Es<br />

gelten grundsätzlich die Regelungen des ASchG in letztgültiger Fassung sowie<br />

nachfolgend angeführte Zusatzanforderungen des AG.<br />

Wird Personal des AN bei der Erbringung von Leistungen, welche eine PSA<br />

erfordern ohne diese angetroffen, erfolgt seitens AG eine schriftliche Verwarnung<br />

des AN. Sollte selbiges Personal nochmals bei der Ausführung von Arbeiten,<br />

welche eine PSA erfordern, ohne selbige angetroffen werden, berechtigt dies den<br />

AG zur Ablehnung des betroffenen Personals zur weiteren Leistungserbringung<br />

über den gesamten Auftragszeitraum. Den Anweisungen des AG ist daher –<br />

neben den fachlichen Anweisungen– auch in diesem Bereich unbedingt Folge zu<br />

leisten.<br />

Im Übrigen ist den Anweisungen des hausinternen Sicherheitspersonales<br />

unbedingt Folge zu leisten. Das Hausrecht in der Münze Österreich AG wird<br />

durch die Mitglieder des hausinternen Sicherheitspersonales wahrgenommen und<br />

bei Bedarf ausgeübt.<br />

Im Übrigen verweisen wir auf die Verpflichtung zur Teilnahme aller für die<br />

Tätigkeit auf der Baustelle vorgesehene Mitarbeiter des AN (Personenpool) an<br />

den hausintern durchgeführten Schulungen zum gegenständlichen Thema.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.13. Besondere Bedingungen zur Leistungserbringung<br />

Für eine ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten in der Münze Österreich<br />

AG ist die Einhaltung der nachstehenden angeführten Richtlinien aus Gründen<br />

der Sicherheit von besonderer Bedeutung.<br />

Die für die Erbringung der Leistungen aus dem Gebiet der<br />

vertragsgegenständlichen Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter aus dem<br />

Personenpool sind mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Einsatztermin<br />

in der Münze Österreich AG beim AL-Service anzumelden.<br />

Das Betreten des Gebäudes ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung<br />

beim Sicherheits-Leitstand (Zugang Einfahrt) oder Empfang (Zugang<br />

Haupttor) und der Übernahme einer entsprechenden Zutrittskontrollkarte<br />

möglich. Die Ausstellung der Karte erfolgt durch den Sicherheits-Leitstand<br />

oder durch den Empfang. Dauerausweiskarten werden ausschließlich beim<br />

Sicherheits-Leitstand ausgegeben. Zur Feststellung und weiteren<br />

Überprüfbarkeit der Identität wird ein amtlicher Lichtbildausweis eingefordert.<br />

Eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises verbleibt mit der Dokumentation<br />

über die Kartenausgabe sowie der Aufenthaltsdauer in der Münze Österreich<br />

AG. Die Entscheidung ob Tagesausweise oder Dauerausweise vergeben<br />

werden obliegt der Münze Österreich AG. Der Ausweis ist immer und überall<br />

mitzuführen, deutlich sichtbar zu tragen und bei Aufforderung vorzuweisen. Es<br />

dürfen nur jene Bereiche betreten werden, die sich durch die Karte<br />

eigenständig öffnen lassen. Widrigenfalls würde sich die Münze Österreich AG<br />

gezwungen sehen ein Hausverbot auszusprechen. Bei Verlust oder Diebstahl<br />

ist dies umgehend bei den Ausgabestellen der Karten zu melden. Die<br />

Folgekosten der Münze Österreich AG durch den Verlust sind vom AN zu<br />

ersetzen. Beim Verlassen des Gebäudes ist die Karte in jedem Fall wieder<br />

beim Sicherheits-Leitstand oder Empfang abzugeben.<br />

Im Einzelfall werden zusätzlich zur Karte auch entsprechende Schlüssel<br />

ausgegeben um Arbeitsbereiche zu erreichen. Diese Schlüssel werden vom<br />

Sicherheits-Leitstand ausnahmslos nur gegen Unterschrift ausgegeben und<br />

ebenso wieder vom Sicherheits-Leitstand in Empfang genommen. Bei der<br />

Retournierung obliegt es dem Ablieferer darauf zu achten, dass vom<br />

Sicherheits-Leitstand die Retournierung auch den Tatsachen entsprechend<br />

vermerkt wird. Eine spätere Reklamation kann aus verständlichen Gründen<br />

nicht anerkannt werden. Die Zuteilung von allenfalls notwendigen Schlüsseln<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

ist mindestens 3 Werktagen vor Arbeitsbeginn mit der Sicherheitsabteilung<br />

abzuklären.<br />

Alle brandgefährlichen bzw. leicht entzündlichen Materialien oder Geräte<br />

(Klebstoffe, Schweißgeräte, Gasflaschen, etc.) sind der Münze Österreich AG<br />

vor Einbringung in das Gelände zu melden. Ein ev. erforderlicher Lagerplatz<br />

ist mit der Serviceabteilung der Münze Österreich AG abzustimmen und dem<br />

Sicherheits-Leitstand mittels Formblatt Münze Österreich AG 010, beim<br />

Verlassen des Gebäudes mitzuteilen. Bei längerfristigen Lagerungen kann<br />

das Datum in der Form "von _ bis _ " eingetragen werden. Bei Austausch von<br />

gleichartigen Materialien oder Geräten ist eine Meldung nicht gesondert<br />

erforderlich (z.B. Austausch von leeren gegen volle Gasflaschen selben<br />

Inhalts, etc.) Schweiß- und Schneidearbeiten auf dem Areal der Münze<br />

Österreich AG sind anzumelden.<br />

Stemm-, Spachtel- und Bohrarbeiten in den Gebäuden der Münze Österreich<br />

AG sind dem Sicherheits-Leitstand vor Beginn mit Angaben der genauen<br />

örtlichen Bezeichnung sowie der vorgesehenen Dauer zu melden. Vor Beginn<br />

der tatsächlichen Arbeiten ist die Freigabe des Sicherheits-Leitstandes<br />

einzuholen. Zuwiderhandeln zieht einen Auftragsentzug sowie die<br />

Schadloshaltung der Münze Österreich AG an den Verursacher nach sich.<br />

Fehleinsätze von Polizei oder Feuerwehr, welche aus Nichtbeachtung einer<br />

der oben angeführten Vorgaben entstehen, gehen ausnahmslos zu Lasten<br />

des Verursachers.<br />

Täglich und bei Abschluss der gesamten Leistungen hat sich der Vorarbeiter<br />

bzw. Partieführer folgendes zu überprüfen. Kosten für die Behebung von<br />

Schäden, deren Ursache durch Nichtbeachtung der nachstehenden Punkte<br />

entstehen, werden von der Münze Österreich AG in vollem Umfang zuzüglich<br />

der Eigen- und Bearbeitungskosten der Münze Österreich AG an den<br />

Verursacher weiter verrechnet.<br />

o Wärme erzeugende Geräte und Werkzeuge (Schweißgeräte,<br />

Lötlampen, Handlampen, etc.) abschalten und gegen unbefugte<br />

Inbetriebnahme sichern.<br />

o Lagerung der im Formblatt Münze Österreich AG 010 angegebenen<br />

Stoffe und Geräte an den hierfür vorgesehenen Orten<br />

o Gashähne schließen<br />

o Lagerndes Material, Geräte und Werkzeuge gegen abrollen und<br />

verrutschen zu sichern<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

o Grobreinigung der Baustelle<br />

o Fenster schließen<br />

o Licht abschalten<br />

o Türen schließen, gegebenenfalls absperren<br />

o Schlüssel und Ausweiskarten beim Portier abgeben<br />

0.1.14. Fluchtwege<br />

Während der gesamten Bauphase müssen für sämtliche im Haus befindliche<br />

Personen die gesetzlich vorgeschriebenen Fluchtwege gefahrlos benützt werden<br />

können. Sämtliche Schutzmaßnahmen und Erschwernisse, welche sich im Zuge<br />

der Bauarbeiten aus diesem Umstand ergeben, sind einzukalkulieren. Das Lagern<br />

und Verstellen, Verengen der Fluchtwege mit Baumaterial und Abfallstoffen oder<br />

Maschinen ist nicht gestattet.<br />

Im Fällen einer temporären Änderung oder Verlegung von Fluchtwegen aus<br />

baulichen Gründen sind die vorgesehenen Provisorien und Änderungen mit der<br />

Sicherheitsabteilung der Münze Österreich AG im Vorfeld abzustimmen und<br />

deren Freigabe vor Umsetzung einzuholen.<br />

In jedem Fall ist neben der baulichen Errichtung dieser Provisorien und<br />

Änderungen auch eine ausreichende Beschilderung vorzunehmen.<br />

0.1.15. Personal- und Materialtransportwege<br />

Während der gesamten Bauphase müssen sämtliche im Haus zur normalen<br />

Abwicklung der Produktion notwendigen Wege für Personenverkehr und<br />

Materialtransporte aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für die An- und<br />

Ablieferungsflächen, die Bereiche der Müllentsorgung sowie<br />

Gefahrenstofflagerflächen.<br />

Im Falle von –durch bauliche Maßnahmen hervorgerufene- Einschränkungen ist<br />

im Vorfeld der Umsetzung der einschränkenden Maßnahmen über den AL-<br />

Service das Einvernehmen mit dem AG herzustellen.<br />

Es müssen dann entweder zeitlich begrenzte Provisorien errichtet oder andere<br />

organisatorische Maßnahmen getroffen werden.<br />

Auch bei der Planung der Baustelleinrichtung ist diesem Umstand Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Der Produktionsablauf darf nicht eingeschränkt werden.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.16. Staubschutz<br />

Die Reinheit der Produkte der Münze Österreich AG ist von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Da naturgemäß mit dem anstehenden Bauvorhaben auch eine Staubentwicklung<br />

verbunden sein wird, ist im Rahmen der anstehenden Planung besonderes<br />

Augenmerk auf eine Vermeidung von eindringendem Staub in die<br />

Produktionsräumlichkeiten der Münze Österreich AG zu legen sein.<br />

So sind entweder geeignete Staubschutzmaßnahmen zu treffen oder<br />

Baumaßnahmen zu wählen, die eine Staubentwicklung minimieren.<br />

0.1.17. Anrainer/Wohnzone/Verkehr<br />

Die Münze Österreich AG ist mit Ihrem Produktionsbetrieb an der Adresse Am<br />

Heumarkt 1 nicht nur direkt an der Bundesstraße 1 sondern auch in Mitte einer<br />

Wohnzone angesiedelt. Auf diese Umstände ist daher bei der Planung als auch<br />

bei der Umsetzung des Bauvorhabens Rücksicht zu nehmen.<br />

Im Rahmen der Bautätigkeiten sind daher alle Maßnahmen so zu treffen, dass es<br />

zu keiner übergebührlichen Belästigung der Anrainer oder Behinderung der<br />

Verkehrssituation auf der Bundesstraße 1 kommt. Beispielhaft ist hier die<br />

Warteschlange der zum Abtransport des Erdaushubes bereit stehenden LKW<br />

angeführt. Diese können keinesfalls direkt auf der Bundesstraße 1 auf Ihren<br />

Einsatz warten.<br />

0.1.18. Vergabewesen<br />

Die Münze Österreich AG hat auf Grund von gesetzlichen Vorgaben alle<br />

Leistungen gemäß den Bestimmungen des jeweils gültigen<br />

Bundesvergabegesetzes zu beziehen.<br />

Das bedeutet im gegenständlichen Fall, dass nicht nur die Leistungen des<br />

Generalplaners in dieser Form ausgeschrieben werden müssen, sondern auch<br />

alle, später vom Generalplaner auszuschreibenden Leistungen der einzelnen<br />

Gewerke den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes entsprechen müssen.<br />

Alle, zur reibungslosen Projektabwicklung und –umsetzung notwendigen zu<br />

beschaffenden Leistungen sind daher mit entsprechenden Vorlaufzeiten zur<br />

Einhaltung der vorgesehenen Vergabefristen und zur Vermeidung von terminlich<br />

begründeten kurzfristigen Vergaben zu planen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.19. Sonstiges<br />

Die unter Pkt. 0.1.7 bis 0.1.18 angeführten Hinweise auf besondere Bedingungen<br />

bei der Leistungserbringung sind auch für die vom Generalplaner im weiteren<br />

Verlauf auszuschreibenden Einzelgewerke verbindliche Vorgaben und somit auch<br />

Vorgaben für die vom Generalplaner zu erstellenden Kostenschätzungen.<br />

1.0. Aufgabenstellung<br />

1.1. Hintergrund des Vergabeverfahrens<br />

Die Münze Österreich AG hat unter Bedachtnahme der gebotenen Sparsamkeit,<br />

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auf Grund der fortschreitenden Technologieanforderungen<br />

zur Aufrechterhaltung des Marktvorteils ansteigenden Bedarf an<br />

Modernisierungen der Produktionsmaschinen, Beseitigung von Engpass-Situationen<br />

im Produktionsprozess und Erweiterung von Lagerflächen um den ebenfalls<br />

gestiegenen Produktion-/Umschlagmengen gerecht zu werden.<br />

Die letzte in diesem Sinne vorgenommene große bauliche Sanierung des Objektes<br />

(„Optimierung Heumarkt“) liegt nunmehr schon mehr als 10 Jahre zurück.<br />

Gleiches gilt auch für den Bereich der Maschinentechnologie im Produktionsbereich.<br />

Auch hier liegen die letzten relevanten Innovationsschritte im Sinne von Technologieverbesserungen<br />

10 Jahre zurück.<br />

Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen müssen auch kleinere, aber als<br />

einzelnes Projekt nicht sinnvoll umsetzbare Projekte mitbehandelt werden.<br />

Hauptziele<br />

Hauptziel der vorgesehenen Maßnahmen ist die Freimachung von hochwertigen,<br />

heute als Lagerflächen oder Aufstellplätze für Infrastruktur genutzten<br />

Produktionsflächen und Räumlichkeiten im Hauptgebäude für die Erweiterung oder<br />

Erneuerung der Maschinenkapazitäten zur Steigerung der Fertigungseffizienz.<br />

Nebenziele<br />

Darüber hinaus ist von Teilen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen die<br />

Modernisierung auf den Stand der Technik auf Grund der bisherigen Nutzungsdauer<br />

bzw. massiven Kapazitätsproblemen zwingend erforderlich.<br />

Verbesserung und Erweiterung von Maßnahmen zum Schutz und Schonung der<br />

Ressourcen im Sinne des Umweltschutz Gedankens<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Allgemeines<br />

Ein Teil der Flächen soll als reine Lagerfläche dienen, der verbleibende Bereich,<br />

idealer Weise entlang der Gebäudefront soll als zweigeschossiger Technikabschnitt<br />

ausgebaut werden. Darin werden hin künftig die Abwasseranlage und<br />

Druckluftanlage untergebracht werden. Durch die Nähe der Technikzentralen kann<br />

eine kosteneffiziente Anbindung der neuen Aufstellflächen an die bestehende<br />

Infrastruktur gewährleistet werden. Im Bereich der Technikräume ist in der Decke<br />

eine Einbringöffnung für Maschinen (Druckluft- und Abwasseranlage) vorzusehen,<br />

deren Situierung auch unter dem Gesichtspunkt einer möglichen<br />

Maschineneinbringung in den Lagerbereich zu wählen ist.<br />

Im Falle einer Notwendigkeit kann in diesem Bereich auch ein eigener,<br />

abgeschlossener Lagerraum für die historischen Stempel errichtet werden, der im<br />

Bedarfsfall auch kostengünstig mit einer Entfeuchtungsanlage ausgestattet werden<br />

kann um eine langfristige fachgerechte Lagerung der wertvollen und historischen<br />

Einzelstücke zu ermöglichen.<br />

Eine Anbindung der Unterkellerung an die Liftstation UG2 ermöglicht eine direkte<br />

Materialbewegung vom Prägebereich Normalprägung in den Lagerbereich. Durch die<br />

Nutzung des Liftes können Einlagerungen von Rohmaterial und Ablieferungen von<br />

Fertigprodukten in größerem Ausmaß als heute im Regelfall vollkommen unter<br />

Sichtschutz erfolgen.<br />

Durch die Notwendigkeit eines eigenen Fluchtstiegenhauses bietet sich auch die<br />

Möglichkeit an, sämtliche notwendige Zu- und Abluftführungen als auch einen kleinen<br />

aber sehr tragfähigen Lift in die Konstruktion des Stiegenhauses mit einzubinden.<br />

Damit wäre sowohl für die bestehende als auch die neue Unterkellerung eine<br />

Nottransportmöglichkeit geschaffen.<br />

Die Ausgestaltung der einzelnen Bereiche sollte sinngemäß jener des Bereiches<br />

Normalprägung bzw. heutigen Technikzentralen entsprechen.<br />

Neben der Schaffung des neuen Kellerbereiches sind im Anschluss die<br />

freiwerdenden Betriebs- und Lagerräume im Keller des Hauptgebäudes einer<br />

einfachen Sanierung (Wand- und Bodensanierung) zu unterziehen.<br />

Grundsätzlich werden ca. 700m² Nutzfläche neu geschaffen und ca. 300m² einer<br />

baulichen Sanierung unterzogen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

1.2. ZEITPLAN<br />

Der weitere Zeitplan sieht folgenden Projektablauf vor:<br />

Planungsbeginn: Mai 2013<br />

Gewerksweise Ausschreibung: entsprechend den Vorlaufzeiten für<br />

eine Vergabe nach dem<br />

Bundesvergabegesetz<br />

Baudurchführung: November 2013<br />

Fertigstellung: September 2014<br />

1.3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG - BAUABLAUF<br />

Vorleistungen Bodengutachter/archäologische Untersuchungen<br />

Vor Baubeginn werden folgende archäologische Untersuchungen durchgeführt:<br />

Abtrag der befestigten Oberfläche und Anlegen eines ersten<br />

Dokumentationsniveaus zur Beurteilung archäologischer Befunde. Dies wird von<br />

einem Drehkranzbagger in adäquater Größe mit Böschungslöffel (flache<br />

Erdschaufel) unter archäologischer Aufsicht durchgeführt.<br />

In Störzonen sind zumindest vier über die gesamte Fläche verteilte Tiefsondagen<br />

mit Profilen anzulegen. Diese sollen der Klärung des stratigraphischen Aufbaues<br />

dienen.<br />

Erstellung eines Übersichtsplans (mit eingemessenen Befunden und den<br />

entsprechenden Profildarstellungen). Auf dieser Grundlage wird, wenn nicht bereits<br />

erstellt, eine präzisierte Leistungsbeschreibung für die anschließende Grabung<br />

erarbeitet.<br />

Ein Geotechnisches Gutachten wurde bereits erstellt und ist in der Anlage enthalten.<br />

Bauleistungen<br />

Baugrubenumschließung<br />

Nach der Baugrunduntersuchung wird die Baugrubenumschließung in Form einer<br />

Bohrpfahlwand entsprechend statischen Erfordernissen hergestellt. Dazu werden<br />

rund um die Baugrube Bohrpfähle mit einem Durchmesser von ca. 80cm gebohrt.<br />

Erdarbeiten<br />

Als Bauvariante wurde eine Deckelbauweise gewählt, da mit diesem Bauverfahren<br />

die Oberfläche wieder schneller benutzbar gemacht werden kann. Bei dieser<br />

Bauweise wird auf den Bohrpfahlwänden ein Stahlbetondeckel betoniert. Dieser<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Deckel wird direkt auf dem Boden oder einem Sandbett, ohne untere Schalung,<br />

hergestellt. Die Ebenheit des Deckels wird durch Herstellen einer Sauberkeitsschicht<br />

aus Magerbeton und einer PE-Folie gewährleistet. Danach wird der Boden unter dem<br />

Deckel ausgehoben. Bei dieser Bauweise soll auch auf jeden Fall sichergestellt<br />

werden, dass beim Aushub (Erdarbeiten) die Staubbelastung so gering als möglich<br />

gehalten wird.<br />

Stahlbetonarbeiten<br />

Nach Abgraben auf die erforderliche Tiefe wird die Bodenplatte hergestellt und in<br />

weiterer Folge die Stahlbetonwände. Der Keller wird 2-geschoßig hergestellt, wobei<br />

sich die Abwasseranlage und Druckluftanlage auf beide Geschoße aufteilen.<br />

Im unteren Kellergeschoß ist ein Tunnel als Zugang zum Aufzug geplant. Um diesen<br />

Herzustellen ist eine Minierung unter das Bestandsgebäude notwendig. Diese<br />

Minierung erfolgt in Abstimmung mit dem Geologen und dem Statiker.<br />

Auf Höhe der oberen Kellerebene wird dann der Anschluss an den bestehenden<br />

Kollektorgang hergestellt. Dabei muss die Bohrpfahlwand durchbrochen werden. Dies<br />

erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Statiker.<br />

Nach Herstellen des Kellers wird der Hochbau in Stahlbetonbauweise erstellt. Dieser<br />

dient als Zugang vom Bahndamm und wird ebenfalls 2-geschoßig sein.<br />

Haustechnikinstallationen<br />

Im Deckel (Stahlbetondecke) wird eine Einbringöffnung hergestellt, damit die<br />

Haustechnikgeräte eingebracht werden können.<br />

Entsprechend den Vorgaben der Fachplanung Abwasseranlage und Druckluftanlage<br />

sind entsprechende Durchbrüche zum Hauptgebäude einzuplanen.<br />

Außenanlagen<br />

Nach Fertigstellung des Hochbaues werden die Außenanlagen gebaut, d.h. die<br />

Asphalt- Pflaster- und Grünflächen werden wieder entsprechend dem Bestand<br />

hergestellt.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

1.4. Basis Honorarberechnung<br />

Als Basis für die Honorarermittlung dient die angeführte Kostenschätzung. Es ist zu<br />

jedem Leistungsbild auch der Prozentsatz (2 Kommastellen) vom Honorar zu den<br />

Herstellkosten anzugeben.<br />

Kostenschätzung (netto):<br />

Abbrucharbeiten/Bauwerk Rohbau EUR 1.149.188,67<br />

Bauwerk Technik EUR 1.315.216,50<br />

Bauwerk Ausbau EUR 324.699,32<br />

Außenanlagen EUR 7.760,00<br />

Baustellengemeinkosten EUR 221.409,56<br />

Unvorhergesehenes EUR 276.761,95<br />

Gesamtsumme (netto) EUR 3.295.036,00<br />

1.5. Leistungsgegenstand - Unterlagen<br />

Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dieser Ausschreibung und dem<br />

Leistungsvertrag. Ergänzend dazu ist in der Beilage das komplette Entwurfsprojekt samt<br />

allen zugehörigen Plänen enthalten.<br />

Die gegenständlichen Leistungen sind auf Basis dieser Entwurfsunterlagen zu<br />

erbringen.<br />

Baubeschreibung<br />

Der Fußbodenaufbau im KG besteht aus einer Rollierung, einer Fundamentplatte nach<br />

statischer Erfordernis und einer Feuchtigkeitsisolierung. Darüber kommt eine druckfeste<br />

Wärmedämmung und ein Estrich (ca. 15-20cm). Als Bodenbelag ist eine<br />

Kunstharzbeschichtung geplant.<br />

Die Kellerwände werden ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt und gemalt.<br />

Die Zwischengeschossdecke im Bereich der Abwasser- und Druckluftanlage ist aus<br />

einem Stahlgitterrost hergestellt. Dieser muss so dimensioniert sein, dass die geplanten<br />

Haustechnikgeräte darauf aufgestellt werden können.<br />

Im Erdgeschoß werden die Außenwände auch mit Stahlbeton hergestellt und verputzt.<br />

Strom, Wasser und Heizung für die Unterkellerung wird am Bestand angeschlossen.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

1.6. Leistungsgegenstand - Projektvorbereitung<br />

Erhebung von Einschränkungen durch Betrieb und Sicherheit Münze Österreich<br />

Ausarbeitung eines Pflichtenheftes als Planungsgrundlage und Abstimmung mit<br />

Münze Österreich<br />

Ausarbeiten von drei Baukonzepten (Schnellste, günstigste und<br />

betriebsfreundlichste Variante)<br />

Kostenschätzung der drei Varianten mit allen Provisorien, notwendigen<br />

Vorkehrungen etc.<br />

Darstellung der Abläufe der drei Varianten in einem Terminplan mit Vorhersage<br />

etwaiger Nutzungseinschränkungen der Münze Österreich<br />

Beschreibung der drei Abläufe<br />

Abstimmung der Varianten mit Münze Österreich in technischer, und<br />

sicherheitstechnischer Hinsicht<br />

Konzept zur Aufrechterhaltung der Fluchtwege (es ist ein Fluchtwegkonzept für das<br />

gesamte Objekt darzulegen!)<br />

Seitens AG ist nach vorlegen der 3 verschiedenen Varianten auch ein<br />

„Projektstop“ möglich.<br />

Dieser Projektstop kommt dann zum Tragen, wenn auf Basis der zu diesem Zeitpunkt<br />

erhobenen Kosten die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht mehr gegeben ist.<br />

Vom Bieter ist daher anzugeben, mit welchen Kosten der AG im Falle eines zu<br />

diesem Zeitpunkt ausgesprochenen Projektstops zu rechnen hat.<br />

1.7. Prüfung von Varianten/Besichtigung vor Ort<br />

Zusätzlich zum Angebot ist für die oben erwähnten Varianten (Schnellste, günstigste<br />

und betriebsfreundlichste) eine Kostenschätzung abzugeben. Seitens Auftraggeber<br />

wird die betriebsfreundlichste Variante bevorzugt und wird als Zuschlagskriterium<br />

herangezogen.<br />

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes ohne Verrechnung von Kosten über<br />

alle örtlichen Verhältnisse zu unterrichten, die für die Ausführung seiner Leistungen<br />

und für die Preisermittlung der geforderten Variante bedeutsam sein können. Zu<br />

diesem Zweck und insbesondere für die einwandfreie Kalkulation des Angebotes ist<br />

eine Besichtigung der Örtlichkeit zwingend erforderlich!<br />

Die Notwendigkeit der Besichtigung ist in folgenden Argumenten begründet:<br />

Im Zuge der Begehung wird vor Beginn der Begehung vom Anbieter die<br />

Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (gleichlautend mit dem Text in Pkt.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

0.1.3) eingefordert. Nur dadurch ist sichergestellt, dass unternehmensrelevante,<br />

aber sicherheitstechnisch bedenkliche Informationen nicht willkürlich und ohne<br />

Rückversicherung der Geheimhaltung in Umlauf gelangen.<br />

Im Rahmen der Besichtigung werden den Bietern die Spezifikationen zum Begriff<br />

der benutzerfreundlichsten Variante in Form eines Informationsblattes (im Sinne der<br />

gleichen Informationen für alle Teilnehmer) übergeben. Daher gibt es in der<br />

Ausschreibung kein eigenes Lastenheft.<br />

Aus sicherheitstechnischen Gründen haben sich die an den Besichtigungen<br />

teilnehmenden Personen mittels eines amtlichen Lichtbildausweises beim Betreten<br />

des Hauses registrieren zu lassen.<br />

Besichtigungen finden ausnahmslos zu den, dem jeweiligen Bieter vom AG<br />

vorgegebenen Termin im Zeitraum 21. Jänner bis 25. Jänner 2013 statt. Der Bieter<br />

hat sich von 07. Jänner bis 11.Jänner 2013 beim AG einlangend für den<br />

Besichtigungstermin anzumelden. Nur nach fristgerechter Anmeldung für die<br />

Besichtigung wird dem jeweiligen Bieter ein Besichtigungstermin vom AG<br />

vorgegeben. Erfolgt entweder die Anmeldung für die Besichtigung nicht oder nicht<br />

fristgerecht oder wird der vom AG vorgegebene Termin für die Besichtigung in Folge<br />

vom Bieter nicht wahrgenommen, führt dies zwingend zum Ausscheiden des<br />

betroffenen Angebotes.<br />

Da es hier hauptsächlich um sicherheitstechnische Belange geht können die<br />

benötigten Informationen nicht vorab zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Abhaltung des Besichtigungstermins wird von der Münze Österreich AG durch<br />

die Unterfertigung des Besucherprotokolls bestätigt. Die Bieter haben sich mit den<br />

örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen, sich über alle, die Ausführung der<br />

Leistungen betreffenden Umstände, die Art und Qualität der im<br />

Leistungsverzeichnis beschriebenen Materialien zu informieren. Insbesondere sei<br />

auf die erschwerte Zugänglichkeit zu den einzelnen Einsatzorten oder verlängerten<br />

Arbeitsdurchführungen hingewiesen, die durch die notwendigen<br />

Sicherheitskontrollen an den Ein- und Austrittsstellen zu bzw. von den<br />

Sicherheitsbereichen durchgeführt werden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines<br />

Angebotes ohne Verrechnung von Kosten über alle örtlichen Verhältnisse zu<br />

unterrichten, die für die Ausführung seiner Leistungen und für die Preisermittlung<br />

bedeutsam sein können.<br />

Fotografieren ist im Rahmen dieser Begehung strengstens verboten.<br />

Zuwiderhandelnde Personen werden sofort von der weiteren Begehung<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

ausgeschlossen, die Fotos – egal ob digital oder analog - werden ausnahmslos<br />

konfisziert und das Unternehmen von der weiteren Ausschreibung<br />

ausgeschlossen.<br />

1.8. Angebot<br />

Die Bieter haben ein vollständig ausgefülltes, rechtsgültig unterfertigtes<br />

Angebotsschreiben samt allen zugehörigen Beilagen abzugeben.<br />

1.9. Teilangebot<br />

Es ist keine Teilvergabe vorgesehen. Teilangebote sind mit einem unbehebbaren<br />

Mangel behaftet und werden ausgeschieden.<br />

1.10. Hauptangebot, Alternativangebot und Abänderungsangebot<br />

Der Bieter hat ein Hauptangebot nach den Bestimmungen dieser<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> abzugeben. Ein Hauptangebot ist ein Angebot, das alle<br />

Anforderungen der <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> erfüllt.<br />

Alternativangebote:<br />

Alternativangebote sind unzulässig.<br />

Abänderungsangebote:<br />

Abänderungsangebote sind unzulässig<br />

1.11. Einzureichende Angebotsunterlagen<br />

Das Angebot des Bieters hat aus folgenden Unterlagen zu bestehen.<br />

Angebotsschreiben<br />

Das Angebotsschreiben ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich<br />

unterfertigt abzugeben.<br />

Ausbildung + Erfahrung (Qualifikation) Schlüsselpersonal<br />

Das im Anhang enthaltene Formblatt Ausbildung + Erfahrung<br />

Schlüsselpersonal ist vollständig auszufüllen und abzugeben.<br />

Abwicklungskonzept - Personaleinsatzplan<br />

Vorzulegen ist ein tabellarischer Ressourcenplan, aus dem eindeutig folgende<br />

Angaben ablesbar sind.<br />

a. Einsatz der Schlüsselpersonen, Gesamteinsatzzeit, wöchentliche<br />

Einsatzzeit<br />

b. Dauer der wöchentlichen Anwesenheit der Schlüsselpersonen auf der<br />

Baustelle<br />

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c. Rasche Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen, Anfahrtszeit vom<br />

Bürostandort<br />

d. Spartenbezogene Verteilung und Einsatzzeit des weiteren Personals<br />

(Projektmitarbeiter, Sekretariat, etc.)<br />

Der Bieter hat in einfacher, verständlicher und übersichtlicher Art und Weise<br />

darzustellen, mit welchem Personaleinsatz er die gegenständlichen<br />

Leistungen erbringen wird. Ziel ist es, dass der Planungsablauf optimal<br />

koordiniert und die Leistungen der Konsulenten durch den gewählten<br />

Personaleinsatz bestmöglich überwacht werden.<br />

Abwicklungskonzept - Musterunterlagen<br />

Der Bieter hat an Hand laufender oder bereits abgewickelter Projekte<br />

Unterlagen (Muster) vorzulegen, aus denen die geplante Arbeitsweise für die<br />

gegenständliche Projektabwicklung und Leistungserbringung hervorgeht.<br />

Jedenfalls vorzulegen sind:<br />

a) Muster: Planungsbesprechungsprotokoll<br />

b) Muster: Änderungsevidenz<br />

c) Muster: Quartalsbericht<br />

Diese Musterunterlagen sind als Beilagen zum Abwicklungskonzept zu<br />

gestalten.<br />

Honorarangebot<br />

Der Bieter hat zu den gegenständlichen Leistungen ein Pauschal-<br />

Honorarangebot abzugeben (inkl. Bekanntgabe des Prozentsatzes zu den<br />

Herstellkosten). Preisbasis ist der Tag der Angebotslegung. Dieses<br />

Honorarangebot ist in nachfolgende Leistungsteile aufzugliedern,<br />

a) Architektur<br />

b) Bauphysik<br />

c) statisch konstruktive Bearbeitung<br />

d) HKLS-/Mess- und Regeltechnik- Planung<br />

e) Elektro Planung<br />

f) Geometer<br />

g) Projektmanagement<br />

Das Honorarangebot ist vom Bieter in einfacher, verständlicher,<br />

übersichtlicher und nachvollziehbarer Art und Weise frei zu erstellen. Es hat<br />

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alle erforderlichen Leistungen einschließlich aller Nebenkosten zu enthalten.<br />

Der Bezug zum „Abwicklungskonzept – Personaleinsatzplan“ ist herzustellen.<br />

Die errechneten Pauschalsummen sind in das beiliegende „FORMBLATT –<br />

Honorarangebot“ einzutragen.<br />

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1.12. Detaillierte Leistungsbeschreibung<br />

1.10.1. Projektmanagement<br />

Aufgabe:<br />

Projektmanagement und Controlling, des Projektes Münze Österreich AG<br />

Beschreibung der Leistung:<br />

Allgemeines<br />

Der beauftragte Generalplaner stellt dem Projektverantwortlichen der Münze<br />

Österreich AG in monatlichen Abständen die Unterlagen/Informationen zur<br />

Verfügung, die für den internen Bericht im Lenkungsausschuss erforderlich sind.<br />

Grundsätzlich sind die aktuelle Kostenschätzungen, aktuelle Terminpläne,<br />

aktuelle Planunterlagen sowie kurze Berichte der erbrachten Leistungen über<br />

den vergangenen Monat als auch eine Vorschau auf die kommende<br />

Berichtsperiode.<br />

Phase 1- Projektvorbereitung<br />

Zusammenstellen der Projektziele und Festlegung der Projektorganisation<br />

Laufende Information und Abstimmung mit der Münze Österreich AG<br />

Einholen der erforderlichen Zustimmungen der Münze Österreich AG<br />

Mitwirken bei der Zusammenstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt<br />

Mitwirken beim Zusammenstellen des Raum-, Flächen- oder Anlagenbedarfs<br />

Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen der Münze Österreich AG<br />

Mitwirken beim Festlegen des Investitionsrahmens<br />

Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung<br />

Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen des Terminrahmens<br />

Aufstellen/Abstimmen der Generalablaufplanung<br />

Phase 2- Planung<br />

Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten<br />

Mitwirken beim Vertreten der Planungskonzeption<br />

Mitwirken beim Genehmigungsverfahren<br />

Laufende Information und Abstimmung mit der Münze Österreich AG<br />

Einholen der erforderlichen Zustimmungen der Münze Österreich AG<br />

Überprüfen der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen<br />

Projektzielen<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen der Münze Österreich AG<br />

Überprüfen der Kostenschätzungen und –berechnungen sowie Veranlassen<br />

erforderlicher Anpassungsmaßnahmen<br />

Zusammenstellen der voraussichtlichen Baunutzungskosten<br />

Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung durch die Münze<br />

Österreich AG<br />

Aufstellen und Abstimmen der Grob- und Detailablaufplanung für die Planung<br />

Aufstellen und Abstimmen der Grobablaufplanung für die Ausführung<br />

Ablaufsteuerung für die Planung<br />

Fortschreiben der General- und Grobablaufplanung für Planung und<br />

Ausführung sowie der Detailablaufplanung für die Planung.<br />

Vorschlagen und Abstimmen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Phase 3<br />

Fortschreiben des Gebäude- und Raumbuches unter Einbeziehung der<br />

Ergebnisse der Ausführungsplanung<br />

Phase 4<br />

Prüfen der Projektdokumentation<br />

Mitwirken bei der abschließenden Aktualisierung des Gebäude- und<br />

Raumbuches zum Bestandsgebäuderaum bzw. -pflichtenbuch<br />

1.10.2. Architektur<br />

Aufgabe:<br />

Planung, Ausschreibung, künstlerische und geschäftliche Oberleitung<br />

Allgemein:<br />

Beschreibung der Leistung:<br />

Phase 1<br />

Vorentwurf, das heißt Analyse der Grundlagen und Klärung der<br />

Rahmenbedingungen. Erarbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages<br />

auf Basis der von der Münze Österreich AG bekanntgegebenen<br />

Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaß Pläne des Bestandes,<br />

rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und<br />

Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung alternativer<br />

Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Die Darstellung erfolgt in Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab<br />

1:200.<br />

Erstellung einer Baubeschreibung, mit Beschreibung der verwendeten<br />

Materialien, einer Flächenberechnung (Topographie) gemäß ÖNORM B1800<br />

und einer gegliederten Kostenschätzung und Grobbauzeitenplan.<br />

Beratung und Vertretung des Auftraggebers in den Belangen der Planung im<br />

Zuge der Phasen 1 und 2<br />

Festlegung des Terminablaufes (vor allem die Planungstermine und<br />

Genehmigungsfristen sowie eines Grobzeitenplanes der Gesamtabwicklung<br />

der Herstellung des Bauwerkes) in Abstimmung mit der Münze Österreich AG.<br />

Phase 2<br />

Entwurf, das heißt die Lösung der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten<br />

Vorentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass sie ohne grundsätzliche<br />

Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der<br />

Regel in Grundrissen, Ansichten und Schnitten 1:100<br />

Erstellung einer Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Raumbuch nach den<br />

einvernehmlich mit der Münze Österreich AG festgelegten Anforderungen<br />

bzw. zur Verfügung gestellten Grundlagen), gegliedert nach Räumen bzw.<br />

Raumgruppen inkl. einer Baubeschreibung.<br />

Aktualisierung der Flächen- und Kubatur Berechnung (Topographie).<br />

Aktualisierung des Terminplanes<br />

Aufstellung der gegliederten Kostenberechnung und Grobbauzeitenplan.<br />

Herbeiführen der grundsätzlichen Genehmigung des Projektes durch die<br />

Münze Österreich AG und Festlegung der notwendigen Korrekturen sowie<br />

Vorgaben.<br />

Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten im<br />

Einvernehmen mit der Münze Österreich AG.<br />

Einreichung, das heißt die für die baubehördliche als auch<br />

gewerbebehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, Verhandlungen<br />

mit den zuständigen Behörden, Zeichnungen in dem von der Behörde<br />

vorgegebenen Maßstab inklusive Einarbeitung der in der Verhandlung<br />

notwendigen Änderungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes.<br />

Phase 3<br />

Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, das heißt die Überwachung der<br />

Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Klärung von Einzelheiten von der Planung bis zur Schlussabnahme des<br />

Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung.<br />

1.10.3. Bauphysik<br />

Aufgabe:<br />

Bearbeitung von thermischer Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik<br />

Beschreibung der Leistung:<br />

Erarbeitung des Planungskonzeptes und des Entwurfes der thermischen<br />

Bauphysik (Festlegungen des Wärmeschutz lt. ÖNORM B 8110 Teil 1- 3 der<br />

einzelnen Bauteile)<br />

Erarbeitung des Planungskonzeptes und Festlegung der<br />

Schallschutzanforderungen (ohne Messungen, Festlegen der erforderlichen<br />

Luft- und Trittschallschutzwerte)<br />

Erarbeitung des Planungskonzeptes und Festlegung der raumakustischen<br />

Anforderungen (Raumakustik und Schallpegelabsenkung)<br />

Phase 2<br />

Ausarbeitung bis zur Einreichung, inkl. Aufstellen von prüffähigen<br />

Nachweisen. (Nachweisberechnungen für die Behörden für thermische<br />

Bauphysik und Schallschutz)<br />

Erarbeitung des Entwurfes, inkl. Aufstellung von prüffähigen Nachweisen<br />

unter Berücksichtigung der Nebenwegübertragungen.<br />

Erarbeiten des raumakustischen Entwurfes sowie Berechnung und<br />

Bemessung der maßgeblichen raumakustischen Kenngrößen.<br />

1.10.4. Statisch konstruktive Bearbeitung<br />

Allgemeines<br />

Der AG behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Statik durch einen von Ihm<br />

eigens beauftragten Fachmann prüfen zu lassen. Der AN hat sodann auf<br />

Aufforderung alle für eine vollinhaltliche Prüfung notwendigen Unterlagen bereit<br />

zu stellen und an den AG zu übermitteln.<br />

Der AG hat im Falle von fachlichen Einwänden des externen Fachmanns in<br />

weiterer Folge zur Aufklärung beizutragen.<br />

Aufgabe:<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Statische und konstruktive Bearbeitung von Hoch-, Industrie- und Sonderbauten<br />

Beschreibung der Leistung:<br />

Phase 1<br />

Bestandsaufnahme, Besichtigung und Erhebung der Bausubstanz. Analyse<br />

der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen. Überprüfung der<br />

tragenden Konstruktionen bestehender Objekte durch Augenschein mit<br />

einfachen Hilfsmitteln durch Aufnahme, Dokumentation und Beurteilung des<br />

Ist-Zustandes, mit Ausarbeitung erforderlicher Sanierungsvorschläge und<br />

Vorschläge der Unterfangungsart.<br />

Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange<br />

der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.<br />

Mitwirken beim Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich<br />

Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen<br />

Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für<br />

das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für z. B. Baustoffe,<br />

Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart.<br />

Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden über die<br />

Genehmigungsfähigkeit.<br />

Phase 2<br />

Erarbeiten der Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf mit<br />

zeichnerischer Darstellung, in dem von der Behörde vorgegebenen Maßstab.<br />

Überschlägige statische Berechnung und Bemessung der maßgeblichen<br />

Konstruktionselemente, Fundamente etc. samt den erforderlichen<br />

Lastaufstellungen, aufbauend auf den Vorentwurf (Vorstatik).<br />

Grundlegende Festlegungen konstruktiver Details und Hauptbemessungen<br />

des Tragwerks, z. B. Festlegung der tragenden Querschnitte und<br />

Bauwerksfugen.<br />

Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel.<br />

Mitwirken bei der Objektbeschreibung.<br />

Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen<br />

baulichen Anlagen: z. B. nach ÖNORM B 1801.<br />

Richtwerte und Materialangaben, ev. besondere Herstellungsanweisungen<br />

Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden über die<br />

Genehmigungsfähigkeit.<br />

Phase 3<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Aufstellen und Ergänzen bis zur statischen Vorbemessung für die<br />

wesentlichen Bauteile des Tragwerks unter Berücksichtigung der<br />

bauphysikalischen Anforderungen.<br />

Adaptierung des Konstruktionsentwurfes und Zusammenstellen der<br />

Unterlagen der Tragwerksplanung zur baubehördlichen Genehmigung.<br />

Verhandeln mit den Behörden bis zur baubehördlichen Genehmigung.<br />

1.10.5. H/K/L/S u. Elektrotechnische Planung<br />

Aufgabe:<br />

H/K/L/S-, MSR-, Energie- und Nachrichtentechnik sowie Fördertechnik sowie<br />

Mitwirkung bei der Planung der Sicherheitseinrichtungen<br />

Beschreibung der Planungsleistung:<br />

Phase 1<br />

Bestandsaufnahme aller haustechnischen Anlagen (HKLS, MSR, ET, NT und<br />

Fördertechnische Anlagen) und Erheben der behördlichen bzw. sonstigen<br />

Bestimmungen für die Liegenschaft. Diese Phase deckt auch den<br />

Mehraufwand für die Erschwernis bei Umbauten und Modernisierung von<br />

Anlagen der technischen Ausrüstung ab.<br />

Erstellung eines abschließenden Berichtes.<br />

Phase 2<br />

Klären der Aufgabenstellung der technischen Ausrüstung im Einvernehmen<br />

mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen<br />

und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.<br />

Analyse der Grundlagenermittlung.<br />

Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der<br />

wichtigsten Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchungen der<br />

alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit<br />

skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich<br />

Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung (Wartungs- und Betriebskostenschätzung).<br />

Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für die Anlagen.<br />

Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,<br />

Vorgänge und Bedingungen.<br />

Mitwirken bei der Kostenprognose durch Erstellung einer<br />

Grobkostenschätzung für die zu planenden Gewerke und Anlagen.<br />

Klären der Energie- und Medienversorgung.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.<br />

Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden<br />

Phase 3<br />

Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer<br />

zeichnerischen Lösung) als Folgeleistung zu Leistungsphase 2 und unter<br />

Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bis zum vollständigen<br />

Entwurf.<br />

Festlegen der Systeme und Anlagenteile.<br />

Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und<br />

Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen).<br />

Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen<br />

und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen).<br />

Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden über die Bewilligungsfähigkeit.<br />

Mitwirken bei der Gesamt- Kostenschätzung, Erstellung einer detaillierten<br />

Kostenschätzung (inkl. Anschlussgebühren) für die HT- Gewerke.<br />

Mitwirken bei der Erstellung von Planungs- und Bauterminplänen.<br />

Phase 4<br />

Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen als Folgeleistung<br />

zu den Leistungsphasen 2 und 3 für die nach den öffentlich – rechtlichen<br />

Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich<br />

der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige<br />

Verhandlungen mit Behörden.<br />

Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und<br />

Berechnungen.<br />

Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen<br />

Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang.<br />

Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen bei Behörden.<br />

1.10.6. Geometer<br />

Aufgabe:<br />

Vermessung der Münze Österreich AG als Grundlage für das Optimierungskonzept.<br />

Beschreibung der Leistung:<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Lageplan<br />

Durchführung einer polygonalen Aufnahme hinsichtlich der Gebäudeumrisse des<br />

Haupt-und des Hintergebäudes, Ausarbeitung und Berechnung der Aufnahme,<br />

Eintragung des Kataster- und Grundbuchstandes nach Erhebungen am<br />

Vermessungsamt Wien, Ausarbeitung des Lageplanes mittels CAD, Lieferung von<br />

Papierplots in 2 facher Ausfertigung und des digitalen Datenträgers als AutoCAD 14<br />

File bzw. im dxf-Format.<br />

Höhenmessungen<br />

Durchführung eines Nivellements angeschlossen an das städtische<br />

Höhenfestpunktnetz bezogen auf Wiener Null, Einmessung der erforderlichen<br />

Höhenknoten ca. 200 Punkte im 1. Untergeschoß, im Erdgeschoß, im 1. und im 2.<br />

Obergeschoß, Ausarbeitung und Berechnung der Höhenaufnahmen und Ermittlung<br />

der Ergebnisse samt Ausarbeitung eines Höhenverzeichnisses.<br />

Vergleich der Gebäude<br />

Kartierung und Darstellung von zumindest 2 Höhenschnitten zwischen Haupt- und<br />

Hintergebäude, Kartierung der Schnitte im Maßstab 1:100/100, Lieferung von<br />

Papierplots in 2 facher Ausfertigung und des digitalen Datenträgers.<br />

Ergänzung der Pläne<br />

Ergänzung von vorhandenen und zur Verfügung zu stellenden digitalen<br />

Planunterlagen im Maßstab 1:100 durch die Eintragung der Messergebnisse<br />

(planliche Darstellung der Höhen und der Höhensprünge), der Grundstücksgrenzen<br />

sowie aller weiteren Höhenangaben gemäß der vorgeschriebenen Ö-Norm.<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

2 Allgemeine Bestimmungen<br />

2.1 Geltende Bestimmungen<br />

Es gelten ausschließlich schriftlich abgegebene Erklärungen bzw. Aufforderungen.<br />

Dem Schriftlichkeitsgebot wird insoweit entsprochen, als mündliche Erklärungen/<br />

Aufforderungen in einem vom Auftraggeber und Bieter gemeinsam unterfertigten<br />

Protokoll erfasst sind. Dem Schriftlichkeitsgebot wird nur durch eigenhändig<br />

unterfertigte Dokumente (eingescannte Unterschriften reichen nicht) entsprochen.<br />

Ausgenommen davon sind Anfragen und Anfragebeantwortungen, die auch in Form<br />

eines E-Mails oder Telefax erfolgen können. Soweit Widersprüche zwischen diesen<br />

Dokumenten bestehen, gelten folgende Dokumente in der nachstehenden<br />

Reihenfolge:<br />

1. Auftragsschreiben<br />

2. Angebotsschreiben<br />

3. Schriftliche Konkretisierungen des Auftraggebers<br />

4. Protokolle über Verhandlungen<br />

5. Anfragebeantwortungen<br />

6. Aufforderung zur Abgabe des Angebots<br />

7. Teilnahmeantrag<br />

8. Erläuterungen zum Teilnahmeantrag<br />

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Auslegung einzelner Bestimmungen, insbesondere<br />

hinsichtlich allfälliger Widersprüche in den vorliegenden Bestimmungen im Vergleich<br />

zur Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags, haben die Bieter diese Zweifel/<br />

Bedenken unverzüglich dem Auftraggeber aufzuzeigen. Bestehen Zweifel, dass die<br />

Leistungsbeschreibungen nicht geeignet sind, die für die Durchführung der<br />

gegenständlichen Leistungen erforderlichen Angaben zu machen, hat dies der Bieter<br />

unverzüglich dem Auftraggeber aufzuzeigen.<br />

2.2 Anfragen und Auskünfte zu <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong><br />

Alle Anfragen zum gegenständlichen Verfahren und der abzuschließenden<br />

Vereinbarung sind der Kontaktperson schriftlich (EMail, Fax, Brief) bis 21.01.2013 zu<br />

stellen. Alle gestellten Anfragen und diesbezüglichen Antworten werden anonymisiert<br />

allen Bietern beantwortet, sofern sie sich nicht auf bestimmte konkrete<br />

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Projekt „Hofunterkellerung“ Münze Österreich AG<br />

Lösungsansätze einzelner Bieter beziehen. In diesem Fall versucht der Auftraggeber<br />

allen übrigen Bietern das Ergebnis der diesbezüglichen individuellen<br />

Anfragebeantwortung in allgemeiner Form wiederzugeben.<br />

Die Terminvereinbarung ist von 07.01. bis 11.01.2013 möglich. Die zwingend<br />

erforderliche Besichtigung der Örtlichkeiten ist von 21.01. bis 25.01.2013<br />

durchzuführen.<br />

2.3 Kalkulation der Angebote – Preisgestaltung – Kalkulationsunterlagen<br />

Die Bieter haben ihre Angebote sorgfältig zu erstellen und zu kalkulieren. Es gilt der<br />

Maßstab eines vorsichtigen, alle Umstände berücksichtigenden Geschäftsmanns.<br />

Ausschließlich Änderungen der Kalkulationsgrundlagen bzw. der Kalkulation zugrunde<br />

liegender Parameter, die vom AG zu verantworten sind, berechtigen zur<br />

Vertragsanpassung. Die Bieter haben insbesondere auch bei der Abgabe der<br />

Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden.<br />

Irrtumsanfechtung, Anfechtung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage und<br />

Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) sind ausgeschlossen,<br />

sofern der Irrtum nicht vom Auftraggeber veranlasst wurde.<br />

Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachprüfung ihrer Kalkulation durch den<br />

Auftraggeber. Kalkulationsirrtümer sind ausschließlich das Risiko des Bieters. Sie<br />

werden auch nicht durch eine nicht oder nur mangelhaft erfolgte Angebotsprüfung<br />

durch den Auftraggeber veranlasst und berechtigen nicht zur Irrtumsanfechtung. Der<br />

Auftraggeber ist auch nicht wegen einer unrichtigen/unterlassenen Angebotsprüfung<br />

für unrichtige Preise/Kalkulationen mitverantwortlich.<br />

Das angebotene Entgelt hat alle Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße<br />

Leistungserbringung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben gemäß<br />

dem Leistungsvertrag samt seinen Beilagen, einschließlich aller damit verbundenen<br />

Nebenkosten zu beinhalten. Die Pauschalpreise sind veränderlich (entsprechend den<br />

Bedingungen gemäß dem Entwurf des Leistungsvertrages).<br />

2.3.1 Anwesenheits-Zeitaufzeichnungen<br />

Besondere Bestimmungen: 5% Haftrücklass, ablösbar siehe Beilage<br />

2.3.2 Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung<br />

Für den Fall der Inanspruchnahme des vereinbarten Skontos von 3 % hat die<br />

Bezahlung von Teilrechnungen innerhalb von 30 Tagen, und die Bezahlung von<br />

Schlussrechnung innerhalb von 60 Tagen, ab Einlagen der vollständigen, geprüften<br />

Rechnungsunterlagen beim AG, zu erfolgen. Die Skontofrist von 30 bzw. 60 Tagen<br />

beginnt ab Einlagen der vollständigen Unterlagen beim AG. Sollten Skontofristen aus<br />

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Verschulden des Auftraggebers nicht eingehalten werden, verliert der Auftraggeber<br />

höchstens den Skonto für den einzelnen, verspätet bezahlten Betrag. Durch<br />

mangelhafte oder fehlende Unterlagen beginnt das Zahlungsziel ohne etwaigen<br />

Skontoverlust bis zum Einlangen der vollständigen Unterlagen beim AG neu zu laufen.<br />

Abweichend von den Bestimmungen des § 352 UGB wird für von dem AG zu<br />

leistende Zahlungen die Höhe der Verzugszinsen mit 4 % p. a. vereinbart; der AN<br />

bestätigt, dass durch die Höhe dieser Zinsen allfällige Schäden durch verspätete<br />

Zahlungen (insbesondere Kreditspesen) ausgeglichen werden können und der AN<br />

durch diese Vereinbarung nicht benachteiligt wird.<br />

Rechnungslegung:<br />

Alle Rechnungen, lautend auf den Namen des AG sind in 3-facher Ausfertigung mit<br />

sämtlichen zur Überprüfung geforderten Unterlagen an den AG zur Überprüfung zu<br />

übersenden. Auf alle Rechnungen ist in Form eines Kurztextes die geleistete Arbeit<br />

und der Zeitraum der Ausführung zu vermerken. Der AN hat seine Kontonummer und<br />

den Namen des Geldinstitutes, an welches die Zahlung erfolgen soll, anzuführen.<br />

Rechnungen können erst nach Unterfertigung des Vertrages aller Vertragspartner an<br />

den AG gestellt werden.<br />

Der AN ist verpflichtet Teilrechnungen ausschließlich nach Leistungen zu legen.<br />

Die Schlussrechnung ist spätestens 60 Tage nach Fertigstellung der beauftragten<br />

Leistungen durch den AG in Form einer endgültigen Schlussrechnung zu legen.<br />

2.4 Angebotslegung<br />

Die Bieter haben das kostenlose Angebot vollständig in schriftlicher Form<br />

entsprechend aller Formulare, Nachweise, Unterlagen etc. im Anhang bei der am<br />

Deckblatt genannten Stelle in einem verschlossenen Kuvert/Behälter mit der Aufschrift<br />

abzugeben.<br />

"Angebot<br />

Generalplaner für das Bauvorhaben Hofunterkellerung Münze Österreich AG<br />

Bitte nicht vorzeitig öffnen"<br />

abzugeben. Für den Fall, dass das Angebot unrichtig beschriftet ist, trägt der Bieter<br />

das Risiko, dass das Angebot vor dem Angebotseröffnungstermin geöffnet wird. In<br />

diesem Fall wird dieses vorab geöffnete Angebot unverlesen ausgeschieden und an<br />

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den Bieter zurückgestellt. Auch das Risiko des Nichteinlangens oder des verspäteten<br />

Einlangens von falsch adressierten oder nicht vollständig adressierten<br />

Angebotsunterlagen trägt der Bieter. Dem Angebot sind die im Angebotsschreiben<br />

(Anhang) als Anhang aufgezählten Unterlagen anzuschließen.<br />

Allenfalls im Detail fehlende Angaben/Erklärungen sind auf Aufforderung binnen 7<br />

Tagen (eingehend beim Auftraggeber) nachzureichen, sofern es sich hierbei um einen<br />

behebbaren Mangel handelt.<br />

Ausschließlich das Angebotsschreiben ist an der hiefür vorgesehenen Stelle vom<br />

Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu<br />

unterfertigen. Mit Unterfertigung des Angebotsschreibens verpflichtet sich der Bieter<br />

unwiderruflich (Ausschluss der Anfechtung wegen Irrtums oder Änderung der<br />

Geschäftsgrundlage) die ausgeschriebenen Leistungen zu den ausgeschriebenen<br />

und angebotenen Bedingungen, zu erbringen. Zusätzlich zum Original ist eine Kopie<br />

sämtlicher Unterlagen inkl. Kennzeichnung als Kopie und Hinweis der<br />

Deckungsgleichheit von Original und Kopie dem Angebot beizulegen.<br />

Sowohl Original als auch Kopie des schriftlich zu legenden Angebotes, mit allen<br />

zugehörigen Nachweisen, Unterlagen, Anhängen etc. ist mit 4-fach-Lochung in<br />

gebundener Form abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass das gesamte gebundene<br />

Anbot gelocht sein muss für spätere Plombierung.<br />

Das Anbot mit sämtlichen Nachweisen, Unterlagen, Anhängen etc. im Original und<br />

Kopie ist fortlaufend zu nummerieren.<br />

2.5 Öffnung der Angebote<br />

Die Kontaktstelle protokolliert das Einlangen aller Angebotsunterlagen unter<br />

Aufzeichnung des Zeitpunkts des Einlangens und der äußeren Beschaffenheit der<br />

Kuverts (z.B. beschädigt oder offen). Nicht fristgerecht eingelangte Angebote werden<br />

nicht weiter berücksichtigt und ungeöffnet ausgeschieden. Der Bieter wird vom<br />

Ausscheiden seines Angebots wegen des verspäteten Einlangens seiner<br />

Angebotsunterlagen unverzüglich informiert.<br />

Die Angebotsöffnung erfolgt insofern öffentlich, als ein Vertreter der Bieter zur<br />

Angebotsöffnung zugelassen ist.<br />

Ort der Angebotsöffnung: IG Immobilien Management GmbH (siehe Deckblatt)<br />

Datum der Angebotsöffnung: 12. Februar 2013 – 10:15 Uhr<br />

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2.6 Angebotsprüfung – Aufklärung<br />

Die vergebende Stelle prüft alle fristgerecht eingereichten Angebote, ob diese den<br />

inhaltlichen und formellen Anforderungen entsprechen. Geprüft werden zunächst alle<br />

Angebote auf für einen Sachverständigen offensichtliche Mängel. Zu diesem Zweck ist<br />

die vergebende Stelle berechtigt, fehlende behebbare Nachweise, zusätzliche<br />

Nachweise und Auskünfte innerhalb angemessener Frist (längstens binnen 7 Tagen)<br />

einzufordern. Wird auch nur eines der geforderten Unterlagen/Nachweise nicht<br />

fristgerecht bei der ausschreibenden Stelle eingereicht, wird das Angebot<br />

ausgeschieden. Die geforderten Unterlagen/Erklärungen sind jeweils im Original<br />

(nicht: E-Mail/Telefax), so nichts Gegenteiliges gefordert, spätestens zu dem<br />

vorgegeben Termin bei der ausschreibenden Stelle einzureichen, bei sonstigem<br />

Ausscheiden des Angebots.<br />

Nicht behebbare Angebotsmängel, die zum sofortigen Ausscheiden eines Angebots<br />

führen, sind insbesondere<br />

fehlende rechtsverbindliche Unterfertigung des Angebotsschreibens,<br />

bedingte Angebote (z.B. freibleibende bzw. widerrufliche Angebote),<br />

fehlende Preise,<br />

dem Angebotsschreiben sind nicht einmal ansatzweise die geforderten<br />

Unterlagen (z.B. Kalkulationsunterlagen) angeschlossen.<br />

Unrichtige Angaben eines Bieters bzw. die nicht fristgerechte Beantwortung<br />

einer Frage<br />

falsche oder fehlende Unterfertigung der Beilage betreffend<br />

Sicherheitsüberprüfung.<br />

3 Zuschlagskriterien – Angebotsbewertung<br />

3.1 Zuschlagskriterien<br />

Die eingereichten Angebote werden nach folgenden Zuschlagskriterien bewertet.<br />

Kriterium Gewichtung Maximale<br />

ungewichtet<br />

Punktezahl<br />

Ausbildung +<br />

Erfahrung<br />

Schlüsselpersonal<br />

Abwicklungskonzept –<br />

Personaleinsatzplan<br />

Maximale gewichtete<br />

Punkteanzahl<br />

20% 10,000 2,000<br />

30% 10,000 3,000<br />

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Abwicklungskonzept –<br />

Musterunterlagen<br />

10% 10,000 1,000<br />

Angebotener Preis 40% 10,000 4,000<br />

SUMME 100% 40,000 10,000<br />

Bestbieter ist der Bieter mit der höchsten gewichteten Punkteanzahl<br />

3.2 Ausbildung + Erfahrung Schlüsselpersonal<br />

Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />

10 ungewichtete Punkte.<br />

Bewertet wird die Qualität, d.h. die Ausbildung und die einschlägige Erfahrung der<br />

genannten Schlüsselpersonen. Die Bewertung erfolgt für jede der vorgesehenen<br />

Schlüsselpersonen. Für die Nachweisführung ist das beiliegende Formblatt (Anhang)<br />

zu verwenden.<br />

Die Bewertung erfolgt mit ungewichteten Punkten wie folgt:<br />

a) Ausbildung<br />

Uni-, FH-, HTL-Abschluss od. Baumeisterausbildung<br />

sonstige fachspezifische Ausbildung<br />

1,000 Punkte<br />

0,500 Punkte<br />

b) einschlägige Berufserfahrung<br />

8 oder mehr Jahre 1,000 Punkte<br />

über 5 Jahre (Mindesterfordernis) bis ausschließl. 8 Jahre 0,500 Punkte<br />

dazwischen liegende Werte (Jahre) werden linear interpoliert.<br />

Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes zu, die vom Auftraggeber zur<br />

Prüfung der Qualität des Schlüsselpersonals geforderten Unterlagen binnen einer<br />

angemessenen Frist nach erster Aufforderung vorzulegen.<br />

3.3 Abwicklungskonzept Personaleinsatzplan<br />

Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />

10 ungewichtete Punkte.<br />

Die Bewertung erfolgt auf Basis des vom Bieter vorzulegenden<br />

Personaleinsatzplanes gemäß Pkt. 1.11. nach dem schulischen Bewertungssystem<br />

wie folgt:<br />

sehr gut<br />

gut<br />

befriedigend<br />

genügend<br />

10,000 Punkte<br />

8,000 Punkte<br />

5,000 Punkte<br />

2,000 Punkte<br />

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nicht genügend<br />

0,000 Punkte<br />

Die Bewertung mit einer dazwischenliegenden Punktezahl ist möglich.<br />

3.4 Abwicklungskonzept Musterunterlagen<br />

Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />

10 ungewichtete Punkte.<br />

Die Bewertung erfolgt auf Basis der vom Bieter vorzulegenden Musterunterlagen<br />

gemäß Pkt. 1.11. nach dem schulischen Bewertungssystem wie folgt:<br />

sehr gut<br />

gut<br />

befriedigend<br />

genügend<br />

nicht genügend<br />

10,000 Punkte<br />

8,000 Punkte<br />

5,000 Punkte<br />

2,000 Punkte<br />

0,000 Punkte<br />

Die Bewertung mit einer dazwischenliegenden Punktezahl ist möglich.<br />

3.5 Honorarangebot<br />

Maximal erreichbare Punktezahl aus diesem Kriterium:<br />

10 ungewichtete Punkte.<br />

Die Nennung des Honorarangebotspreises erfolgt im Angebotsschreiben bzw. im<br />

Formblatt Honorarangebot. Der Bieter mit der niedrigsten angebotenen<br />

Honorarsumme (H) erhält Pmax = 10 Punkte. Die Punktezahl (P) der übrigen Bieter<br />

errechnet sich nach folgender Formel:<br />

P = H min * P max / H Bieter<br />

P = ungewichtete Punkte des zu bewertenden Bieters<br />

H min = niedrigste angebotene Honorarsumme<br />

P max = maximal erreichbare ungewichtete Punkte<br />

H Bieter = Honorarsumme des zu bewertenden Bieters<br />

Das angebotene Honorar wird jedenfalls dann einer vertieften Prüfung unterzogen,<br />

wenn der Angebotspreis unplausibel niedrig, d.h. Erfahrungswerte aus in Bezug auf<br />

die Komplexität der Leistungserbringung bei Bauvorhaben ähnlicher Schwierigkeit und<br />

Größe unterschreitet und daher die Leistungserbringung nach den allgemeinen<br />

Grundsätzen der Betriebswirtschaft nicht wirtschaftlich durchführbar erscheint.<br />

Gleiches gilt bei einem unplausibel hohen Angebotspreis.<br />

Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes zu, die vom Auftraggeber zur<br />

Prüfung des angebotenen Honorars geforderten Unterlagen binnen einer<br />

angemessenen Frist nach erster Aufforderung vorzulegen.<br />

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3.6 Vertragsbestimmungen<br />

Als Bestandteil der im Zuge des gegenständlichen Vergabeverfahrens<br />

abzuschließenden Vereinbarung gilt die ÖNORM A 2060, Allgemeine<br />

Vertragsbestimmungen für Leistungen, Ausgabe 1. Juli 2009, Abschnitt 5<br />

Vertragsbestimmungen.<br />

4 Beilagen<br />

Beilage 1: Formblatt Honorar<br />

Beilage 2: Formblatt Schlüsselpersonal<br />

Beilage 3: Entwurfsplanung<br />

Beilage 4: geotechnisches Gutachten<br />

Beilage 5: Brandschutzordnung<br />

Beilage 6: Bestätigung der Besichtigung<br />

Beilage 7: Beiblatt Referenzen<br />

Beilagen 8 – 10 ergänzen<br />

Beilage Sicherheitsüberprüfung<br />

Beilage Bankgarantie<br />

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