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Zwischen Dannebrog und Preußenadler - Husum-Stadtgeschichte

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Antje Erdmann-Degenhardt<br />

<strong>Zwischen</strong><br />

<strong>Dannebrog</strong> <strong>und</strong> Preußenadler<br />

Hanswerner Röhr 1


Antje Erdmann-Degenhardt<br />

<strong>Zwischen</strong> <strong>Dannebrog</strong> <strong>und</strong> Preußenadler _<br />

der schleswig-holsteinische Jurist<br />

Theodor Storm<br />

Die Textveröffentlichung des Aufsatzes<br />

„<strong>Zwischen</strong> <strong>Dannebrog</strong> <strong>und</strong> Preußenadler _ der schleswig-holsteinische Jurist Theodor Storm“<br />

aus: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Nr. 6 / 42. Jahrgang, 8. Februar 1989<br />

erfolgt mit fre<strong>und</strong>licher Erlaubnis der Verfasserin Antje Erdmann-Degenhardt.<br />

Die Abbildungen, Zitate <strong>und</strong> Texte der Seiten 1 bis 4 <strong>und</strong> die folgenden linken Seiten bis 32 <strong>und</strong> 35<br />

wurden von Hanswerner Röhr eingefügt, sind unabhängig vom Aufsatz der Verfasserin zu sehen<br />

<strong>und</strong> stehen in Verantwortung der Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong>.<br />

Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong> e.V.<br />

25813 <strong>Husum</strong>, Klostergarten 3<br />

2<br />

3


THEODOR STORM<br />

* 14. September 1817 † 4. Juli 1888<br />

Im Juli 1988 jährte sich zum 100. Mal der Todestag des schleswig-holsteinischen<br />

Dichters <strong>und</strong> Juristen Theodor Storm. Sein literarisches Schaffen wurde aus diesem<br />

Anlaß landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit durch zahlreiche Veranstaltungen, Vorträge,<br />

Buchpublikationen, Funk- <strong>und</strong> Fernsehsendungen <strong>und</strong> einer großen Wanderausstellung<br />

der Landesbibliothek Kiel gewürdigt. Den meisten ist Storm gegenwärtig<br />

durch sein beseeltes, entsagungsvolles Frühwerk „Immensee“ <strong>und</strong> sein kraftvolles<br />

Alterswerk „Der Schimmelreiter“. Daß er als Verfasser unzähliger Novellen <strong>und</strong><br />

Gedichte, aber vor allem <strong>und</strong> hauptberuflich ein gewissenhafter Jurist war, der, bedingt<br />

durch die politischen Verhältnisse, wechselnden Rechtsordnungen unterlag,<br />

ist bis jetzt bei der Darstellung seines Lebens so gut wie noch gar nicht behandelt<br />

worden.<br />

4<br />

1857 1863 1870<br />

1879 1886<br />

I. Einleitung<br />

Am 27. 2. 1880 stellte der Präsident Krah des Königlich-Preußischen<br />

Landgerichts Flensburg folgende Erklärung aus:<br />

... „Daß ich den Amtsgerichtsrath Storm in <strong>Husum</strong> nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

für unfähig halte, seine Amtspflichten ferner zu erfüllen, bescheinige ich hierdurch.“<br />

1<br />

Dieser Bestätigung schloß sich mit dem 11. 3. 1880 die Versetzung in<br />

den sofortigen Ruhestand durch das Königliche Oberlandesgericht in Kiel<br />

an:<br />

„Auf Gr<strong>und</strong> der vorhandenen Akten, ferner der gemachten Angaben wird hierdurch<br />

bescheinigt, daß sowohl das Lebensalter, wie auch die Dienstzeit des Amtsgerichtsrathes<br />

Hans Theodor Woldsen Storm in <strong>Husum</strong> in die vorstehende Bescheinigung<br />

richtig aufgenommen worden ist.“ 2<br />

Damit endete, nach einer berechneten Dienstzeit von 35 Jahren, 5 Monaten<br />

<strong>und</strong> 9 Tagen, nämlich vom 20. 2. 1843 bis zum 22. 3. 1852 <strong>und</strong> vom 23.<br />

11. 1853 bis zum 1. 4. 1880, die juristische Berufstätigkeit des Poeten<br />

Theodor Storm. Der am 14. 9. 1817 geborene Storm war zu diesem Zeitpunkt<br />

62 Jahre alt. Noch gute 8 Jahre lagen vor ihm, in denen er sich ganz<br />

seiner schriftstellerischen Tätigkeit widmen konnte. Am 4. 7. 1888 verstarb<br />

er in Hademarschen (Holstein).<br />

Mit der Pensionierung wurde eine wichtige Phase in Storms Leben beschlossen,<br />

die von der Forschung noch zu wenig beachtet wurde. Der Einfluß<br />

der Berufstätigkeit, die auch bei Storm über die Hälfte seiner Lebensjahre<br />

ausmachte <strong>und</strong> ihn viele St<strong>und</strong>en täglich beschäftigte, für seine<br />

Persönlichkeitsentwicklung darf nicht unterschätzt werden. Auch als Jurist<br />

wurde Storm Zeuge eines entscheidenden historischen Abschnitts im<br />

Geschick Schleswig-Holsteins. Das Land wurde im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert aus<br />

dem Gesamtstaatsverband, in dem es lange Zeit mit Dänemark verb<strong>und</strong>en<br />

war, herausgelöst <strong>und</strong> - nach Jahrzehnten des Kampfes <strong>und</strong> der Un-<br />

5


6<br />

„In diesem Hause [<strong>Husum</strong>, Markt 9] wurde am<br />

14. September des Jahres 1817 Theodor Storm<br />

geboren. Wenn auch vereinzelt wohl behauptet<br />

worden ist, es sei am 15. September des genannten<br />

Jahres gewesen, so lassen wir es doch überlieferungsgemäß<br />

beim 14. September bleiben <strong>und</strong><br />

berufen uns dabei auf die folgende Notiz aus den<br />

nachgelassenen Aufzeichnungen des Dichters: ,In<br />

der Mitternachtsst<strong>und</strong>e zwischen dem 14. <strong>und</strong> 15.<br />

September 1817 war ein stark Gewitter über <strong>Husum</strong>;<br />

trotzdem lag irgendwo in der Gasse auf irgend<br />

eines Bürgers Kellerluke der junge Advokat<br />

Johann Casimir Storm in einer Angst, mit der er<br />

sich nicht zu helfen wußte; denn sein schönes junges<br />

Weib lag daheim in Geburtsschmerzen, von<br />

jeder Art hilfreicher Hände umgeben, die er durch<br />

die seinigen zu vermehren nicht imstande war.<br />

Von den verschiedenen Arten Mutes besaß er diesen<br />

nicht. Das war meine Geburtsst<strong>und</strong>e. Das Kirchenbuch<br />

<strong>und</strong> meine Mutter streiten sich, ob sie in<br />

den 14. oder 15. September gefallen sei; meine<br />

Mutter behauptete, sie müßte es doch am besten<br />

wissen, energisch den 14., <strong>und</strong> ich glaube ihr<br />

mehr als dem alten Propst, der in seinen Konfirmationsst<strong>und</strong>en<br />

die Bescheidenheit dadurch illustrierte,<br />

daß man bei Kaffeevisiten nicht das sechste<br />

Stück Zucker in seine Tasse tue.’“ (Aus: Felix<br />

Schmeißer, Alt-<strong>Husum</strong>er Bilderbuch. Verl. Friedr.<br />

Petersen, <strong>Husum</strong>, 1939)<br />

ruhe - preußische Provinz. Das politische Schicksal seines Heimatlandes,<br />

das auch von Storm politische <strong>und</strong> berufliche Konsequenzen abverlangte,<br />

führte dazu, daß er mit verschiedenen Positionen eines Juristen <strong>und</strong> unterschiedlichsten<br />

Rechtsordnungen in Berührung kam:<br />

Seine Berufslaufbahn begann Storm als junger Rechtsanwalt in <strong>Husum</strong>, zur Zeit<br />

des dänisch-schleswig-holsteinischen Gesamtstaates. Hierbei unterlag er noch bei<br />

der Ausübung seiner juristischen Tätigkeit dem althergebrachten Jütischen Low<br />

<strong>und</strong> vielfältigem schleswig-holsteinischem Landesrecht. Später als preußischer<br />

Richter arbeitete er u. a. nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht, als schleswig-holsteinischer<br />

Landvogt des Amtes <strong>Husum</strong> unterstand er wieder dem heimatlichen<br />

Recht, um - nach der Inkorporation des Landes durch Preußen - erneut als<br />

preußischer Richter den preußischen Gesetzen zu unterstehen.<br />

Dabei muß man sich von dem verbreiteten Vorurteil freimachen, Storm<br />

habe seinen Beruf immer als Last empf<strong>und</strong>en, der ihm die Zeit für das literarische<br />

Betätigungsfeld nahm. Dies mag zeitweise, insbesondere in den<br />

Jahren der Einarbeitung Storms in das preußische Recht, der Fall gewesen<br />

sein, in denen er sich mit neuen, ihm gänzlich unbekannten Rechtsformen<br />

auseinandersetzen mußte, wobei auf seine persönliche Belastbarkeit keinerlei<br />

Rücksicht genommen wurde. Im allgemeinen aber empfand Storm<br />

seine juristische Betätigung nicht als krassen Widerspruch zu seiner dichterischen<br />

Berufung. Sein Realitätsgefühl, seine fachlich ausgebildete<br />

Fähigkeit, Sachverhalte klar zu erkennen, <strong>und</strong> die Tatsache, daß ihm als Juristen<br />

„nichts Menschliches fremd war“, haben vielmehr positiv auf den<br />

Aufbau <strong>und</strong> die logische Darstellung seiner Novellen gewirkt. Darüber<br />

hinaus brachte Storm manchen praxisnahen Fall aus seiner Berufserfahrung<br />

in sein dichterisches Werk ein <strong>und</strong> verwertete auch seine Kenntnisse<br />

über die Geschichte <strong>und</strong> die Rechtsgeschichte der Herzogtümer Schleswig<br />

<strong>und</strong> Holstein. Ohne juristische Vorbildung <strong>und</strong> ohne entsprechende Betätigung<br />

hätte Storm daher wohl schwerlich die Qualität der literarischen Arbeiten<br />

erreicht.<br />

Ganz allgemein scheint sich im übrigen die Ausbildung <strong>und</strong> Tätigkeit eines<br />

Juristen wie wenig andere Berufe - vom Philologen einmal abgesehen -<br />

dazu zu eignen, in unterschiedlichem Umfang im Nebenberuf dichterisch<br />

tätig zu sein. Nicht ohne Gr<strong>und</strong> hat daher Wohlhaupter in den 30er Jahren<br />

dieses Jahrh<strong>und</strong>erts den Begriff des „Dichterjuristen“ geprägt, einen Begriff,<br />

der nur auf den ersten Blick als Widerspruch in sich erscheint. Storm<br />

bekannte zu seiner Berufswahl in einem Brief, den er 1873, also im letzten<br />

Drittel seines Lebens an den bekannten österreichischen Literaturhistoriker<br />

Emil Kuh richtete:<br />

„Weshalb ich mich der Jurisprudenz ergab? Es ist das Studium, das man ohne besondere<br />

Neigung studieren kann; auch war mein Vater ja Jurist. Da es die Wissenschaft<br />

des ges<strong>und</strong>en Menschenverstandes ist, so wurde ich auch wohl leidlich mit<br />

meinem Richteramt fertig.“ 3 7


Theodor Storm kam 1817 im Alter von 4 Jahren<br />

in eine Klippschule, die auch als Winkel- oder<br />

Nebenschule bezeichnet wurde. Kinder von Eltern<br />

der sozialen Oberschicht besuchten ebenfalls<br />

diese Schule. Storm schrieb später über seine<br />

erste Lehrerin: „Sie wurde von allen Kindern<br />

Mutter Amberg genannt. So wollte sie es.“ - Die<br />

Schule bestand noch bis 1838.<br />

Etwas später resümiert er, jedoch nicht mehr abwertend, daß sein juristischer<br />

<strong>und</strong> sein poetischer Beruf zumeist gut miteinander vereinbar gewesen<br />

seien <strong>und</strong> daß er es oft als Erfrischung empf<strong>und</strong>en habe, „aus der Welt<br />

der reinen Phantasie in die praktische des reinen Verstandes einzukehren<br />

<strong>und</strong> umgekehrt“ 4 . Betrachtet man den Lebensweg Storms, so überwiegt tatsächlich<br />

der Eindruck einer nicht nur bedeutenden, sondern auch einer in<br />

sich geschlossenen Persönlichkeit, die ihre verschiedenen Fähigkeiten <strong>und</strong><br />

Tätigkeiten mit Erfolg zu einer harmonischen Einheit zu gestalten wußte 5 .<br />

8<br />

In der 1527 gegründeten <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule<br />

wurde anfangs der Unterricht im Privathaus<br />

des Kaufmanns Matthias Knudsen erteilt. In<br />

dem 1586 errichteten Schulneubau (Abb. oben)<br />

an der Süderstraße wurde nahezu 300 Jahre unterrichtet.<br />

Ostern 1826, Storm war 8 1/2 Jahre<br />

alt, wurde er in die Quarta der Gelehrtenschule<br />

aufgenommen <strong>und</strong> blieb bis 1835. Einem Brief an<br />

seinen Vetter Fritz Stuhr (9. 12. 1832) ist zu entnehmen,<br />

dass Storm zusätzlich Privatunterricht<br />

in französischer Konversation bei einer alten Dame<br />

bekam. Auf Wunsch des Vaters wechselte<br />

Storm im Herbst 1835 nach Lübeck auf das Katharineum,<br />

um sich besser auf die Universität<br />

vorzubereiten. Er blieb dort bis zum Schulabschluss<br />

Ostern 1837.<br />

Katharineum in Lübeck, Innenhof, alter Zustand.<br />

II. Theodor Storms juristischer Werdegang<br />

Bekanntlich war bereits der Vater des Dichters Johann Casimir Storm<br />

(1790-1874) Jurist <strong>und</strong> zwar Advokat zu <strong>Husum</strong>. Sein Sohn trat in die beruflichen<br />

Fußstapfen des Vaters, obwohl er ursprünglich gerne - wie später<br />

sein jüngerer Bruder Aemil - Medizin studiert hätte.<br />

1. Studium <strong>und</strong> Prüfung<br />

Nach dem Besuch der <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule <strong>und</strong> weiteren 1 1 /2 Jahren<br />

auf dem berühmten Katharineum zu Lübeck (zu dessen Schülern Schriftsteller<br />

wie Emanuel Geibel <strong>und</strong> die Gebrüder Mann zählten), begann<br />

Storm 1837 mit dem Jurastudium an der Landeshochschule zu Kiel. Zu<br />

dieser Zeit war Kiel eine Kleinstadt von 12000 Einwohnern, die Zahl der<br />

Studenten betrug knapp 200 6 . Zahlreiche bekannte Professoren lehrten zur<br />

Zeit Storms an der Universität. Von 1814-1849 war der Rechtslehrer Niels<br />

Nikolaus Falck die dominierende Gestalt der juristischen Fakultät 7 . Ein<br />

aufmerksamer Student Theodor Storm hätte von seiner faszinierenden Persönlichkeit<br />

<strong>und</strong> seinen detaillierten Kenntnissen, insbesondere im schleswig-holsteinischen<br />

Privatrecht, begeistert sein müssen. Die Tatsache, daß<br />

Storm es später, offenbar ohne zahlreiche Lehrbücher <strong>und</strong> Kommentare<br />

vermochte, sich innerhalb weniger Monate in das ihm gänzlich fremde<br />

preußische Rechtssystem einzuarbeiten, zeigt, daß ihm die Universität ein<br />

gutes geistiges Rüstzeug mit auf den Weg gegeben hatte.<br />

Das Studium des Rechts wurde für die akademische Jugend der Herzogtümer<br />

u. a. dadurch verkompliziert, daß Schleswig <strong>und</strong> Holstein in einem unterschiedlichen<br />

staatsrechtlichen Verhältnis zum Königreich Dänemark standen, was sich<br />

auch in den Rechtsvorschriften auswirkte: Schleswig war dänisches Lehen <strong>und</strong><br />

Holstein deutsches. Auch hatten die einzelnen Landesteile - <strong>und</strong> in ihnen jeweils<br />

wieder die einzelnen Gebiete <strong>und</strong> Städte - unterschiedliche Rechtsnormen. Das erscheint<br />

für den Außenstehenden mehr als verwirrend. Doch muß man berücksichtigen,<br />

daß die damalige Vielfalt im lokalen schleswig-holsteinischen Recht dem dort<br />

ansässigen Studenten aus eigener Beobachtung <strong>und</strong> Erfahrung, zumindest in den<br />

Gr<strong>und</strong>zügen, nicht ganz fremd war.<br />

9


10<br />

Kiel um 1855: Vorplatz des Schlosses. Rechts<br />

die in einem 1768 errichteten Gebäude untergebrachte<br />

Christian-Albrechts-Universität.<br />

Theodor Storm begann 1837 an der Christian-<br />

Albrechts-Universität in Kiel sein Jurastudium,<br />

wechselte für zwei Semester 1838/39 nach Berlin<br />

<strong>und</strong> schloss das Studium in Kiel 1842 mit dem<br />

Staatsexamen ab.<br />

Während seines Aufenthalts in Kiel wohnte<br />

Storm in der Kehdenstraße 20, später im Hinterhaus<br />

der Flämischen Straße 12, in dem auch<br />

Theodor Mommsen wohnte. Beide Häuser wurden<br />

während des Zweiten Weltkrieges zerstört.<br />

Hier entstand das „Liederbuch dreier Fre<strong>und</strong>e“,<br />

das Storm, Theodor <strong>und</strong> Tycho Mommsen 1843<br />

veröffentlichten. Storm verarbeitete seine Eindrücke<br />

der Studentenzeit später besonders in<br />

der Novelle „Auf der Universität“ (1862).<br />

Während des zwischenzeitlichen Wechsels 1838<br />

nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität<br />

wohnte Storm in der Behrenstraße 13 (Brief s.<br />

Mutter, 1. 8. 1838). Nach dem Besuch der Vorlesungen<br />

verbrachte Storm viel Zeit mit Theateraufführungen<br />

<strong>und</strong> war begeistert von einer<br />

„Faust“-Aufführung beim Besuch im „Königlichen<br />

Schauspielhaus“.<br />

Die Berliner Universität nahm 1810 ihren Lehrbetrieb<br />

auf. Von 1828 bis 1946 führte sie den Namen<br />

Friedrich-Wilhelms-Universität (Gründer:<br />

König Friedrich III.). 1949 wurde sie in Humboldt-<br />

Universität zu Berlin umbenannt.<br />

Neben seinen Studien hat Storm in Kiel die studentische Geselligkeit<br />

nicht zu kurz kommen lassen. Versuchsweise war er Gast des Corps Holsatia.<br />

Doch stand er dem sich damals erst entwickelnden Korporationsstudententum<br />

bald ablehnend gegenüber, was später in den Novellen „Auf der<br />

Universität“, „Der Herr Etatsrat“ <strong>und</strong> „Immensee“ einen gewissen Niederschlag<br />

gef<strong>und</strong>en hat, während sich das Bild eines liberalen, bürgerlichen<br />

Hochschullehrers an der Universität Kiel in der 1864 entstandenen Arbeit<br />

„Im Schloß“ finden läßt.<br />

Ab Ostern 1838 studierte Storm für drei Semester an der Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität,<br />

der heutigen Humboldt-Universität (Berlin-<br />

Ost). Der stattliche Bau war 1766 als Prinzenpalais errichtet worden. Storm<br />

immatrikulierte sich hier mit dem 12. 5. 1838 unter der laufenden Nummer<br />

719 mit folgender Eintragung 8 : „Theodor Storm - <strong>Husum</strong> Herzogth.<br />

Schleswig-Rechte-Advokat-Kiel“. In Berlin hätte der junge Storm eigentlich<br />

eine ganz andere Luft spüren müssen. Seit Beginn des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

war diese Stadt zu wissenschaftlicher <strong>und</strong> künstlerischer Blüte erwacht.<br />

Sie wurde eine europäische Metropole. Persönlichkeiten aus allen<br />

Teilen Deutschlands fühlten sich angezogen. War das Preußen des 18.<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts fortschrittlich <strong>und</strong> freigeistig <strong>und</strong> daneben recht kriegerisch<br />

gewesen, so sollte sich die Epoche ab 1815, der Zeit zwischen Napoleon<br />

<strong>und</strong> Bismarck, friedlich, sehr christlich <strong>und</strong> reaktionär gestalten. Preußen<br />

wurde unter Friedrich Wilhelm III. zum ersten Mal in seiner Geschichte als<br />

eine der fünf Großmächte in Europa anerkannt.<br />

Von 1815 an war es ein „Friedensstaat mit einem Friedenssystem“ 9 . Die<br />

Bevölkerung war allgemein kriegsmüde <strong>und</strong> genoß die Vorteile des wiederhergestellten<br />

Friedens ein Menschenalter lang. Nicht ohne Gr<strong>und</strong> heißt<br />

diese Epoche von 1815-48 das „Biedermeier“. Berlin war zu Storms Studienzeit<br />

eine Stadt von 320000 Einwohnern. Mit 1700 Studenten hatte der<br />

Ort die größte deutsche Universität. An der Hochschule lehrten zu dieser<br />

Zeit Kapazitäten wie der Historiker Leopold von Ranke <strong>und</strong> der berühmte<br />

Germanist Lachmann. Der Rechtshistoriker August Wilhelm Heffter las<br />

hier seit 1832. Doch Storm soll sich nur auf das Nötigste an Vorlesungen<br />

beschränkt haben. So soll er nur bei Savigny, dem Begründer der historischen<br />

Rechtslehre, Vorlesungen über Römisches Recht, bei dem Germanisten<br />

Gustav Homeyer Rechtsgeschichte, bei dem Hegelianer Eduard Gans<br />

Naturrecht <strong>und</strong> bei dem Geographen Ritter ein Kolleg über Griechenland<br />

gehört haben 10 . In Berlin schuf sich Storm einen Fre<strong>und</strong>eskreis, zu<br />

dem der Lübecker Schulkamerad Ferdinand Röse sowie Wilhelm Mantels<br />

(später Professor am Katharineum zu Lübeck), der Maler Albert Wagner,<br />

der spätere Shakespeare-Forscher Wilhelm Delhis <strong>und</strong> der Jurist<br />

Markus Niebuhr gehörte. Der letztere sollte ihm später als Kabinettsrat<br />

König Friedrich Wilhelms IV. bei seiner Anstellung in Preußen behilflich<br />

sein.<br />

11


12<br />

1843 bekam Theodor Storm seine Zulassung als<br />

„Untergerichtsadvokat“ <strong>und</strong> eröffnete eine Anwaltskanzlei<br />

in <strong>Husum</strong>, Großstraße 11. Von 1845<br />

bis 1853 lebte <strong>und</strong> arbeitete Storm im Hause<br />

Neustadt 56 (Abb. oben). Hier entstand das Gedicht<br />

„Die Stadt“ (1852), das <strong>Husum</strong> als „graue<br />

Stadt am Meer“ weltweit bekannt machte.<br />

In der Wasserreihe 31 in <strong>Husum</strong> wohnte Theodor<br />

Storm von 1866 bis 1880. Heute ist es das Theodor-Storm-Museum<br />

(seit 1972), im Nebengebäude<br />

befindet sich das Storm-Archiv (seit 2006).<br />

Als die Fre<strong>und</strong>e nach <strong>und</strong> nach Berlin verließen, wandte sich Storm wieder<br />

Richtung Norden. Im Herbst 1839 kehrte er an die Universität Kiel zurück.<br />

Nach weiterer dreijähriger Studienzeit in Kiel <strong>und</strong> nach insgesamt 11<br />

Semestern bestand Storm sein Examen vor dem Königlichen Oberappellationsgericht<br />

in Kiel. Das Königliche Oberappellationsgericht war erst im<br />

Jahre 1834 errichtet worden. Mit der zeitgleichen Einrichtung der schleswig-holsteinischen<br />

Provinzialregierung in Gottorf erfolgte hierdurch die<br />

Trennung der Gewalten in der höheren Instanz. Gleichzeitig war es Prüfungsamt.<br />

Storm hatte vor der mündlichen Prüfung zwei schriftliche Hausarbeiten<br />

anzufertigen zu den Themen „Zur Begründung der Notwehr“ <strong>und</strong><br />

„De testamento pestis tempore condito“. Von der mündlichen Prüfung existiert<br />

ein Protokoll 11 , das es wert ist, hier dem Inhalt nach wiedergegeben<br />

zu werden, um insbesondere dem jungen Juristen die damaligen Examenspraktiken<br />

zu demonstrieren.<br />

Zwei Gruppen von Kandidaten wurden geprüft. Am 12. 10. erfolgte die mündliche<br />

Prüfung der Herren Jensen, Brinkmann, Koch, Kranold, Setzer <strong>und</strong> Castagne,<br />

am 13. <strong>und</strong> 14. 10. die der Kandidaten Wolfhagen, Meyer, Graf v. Moltke, Storm,<br />

Schütze (Soltau) <strong>und</strong> des baltischen Barons v. Loevenstan. Konferenz- <strong>und</strong> Appellationsrat<br />

Dr. Schmidt stellte, zusammen mit dem Oberappellationsrat Dreyer, Fragen<br />

aus der römischen Rechtsgeschichte. Es folgten Fragen aus der juristischen Hermeneutik.<br />

Dann examinierte Dr. Schmidt im römischen Zivilrecht. Daran schloß sich<br />

der Etatsrat Graf von Schirach mit Fragen aus dem Kriminalrecht <strong>und</strong> Kriminalprozeßrecht<br />

an. Zum Schluß stellte Graf Rantzau Fragen aus dem deutschen Staatsrecht<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrecht. Storms Beurteilungen, sowohl im Schriftlichen wie im<br />

Mündlichen, waren teilweise „Sehr gut“ (Deutsches <strong>und</strong> Vaterländisches Privatrecht<br />

(schriftlich), Civilprozeß (schriftlich) bis hin zum „größten Teil gut“. Am<br />

17. 10. erhielten zuerst die mit Auszeichnung bestandenen Kandidaten ihre Beurteilung.<br />

Die beste Note war offenbar der „Zweite Charakter mit sehr rühmlicher<br />

Auszeichnung“. Storm erhielt die Erteilung des „zweiten Charakters.“ Schlechtere<br />

Noten wurden bei dieser Prüfung nicht vergeben.<br />

2. Advokat in <strong>Husum</strong><br />

Am 2. 12. 1842 bewarb sich Storm um die Zulassung als Advokat der Herzogtümer<br />

Schleswig <strong>und</strong> Holstein beim dänischen König. Dem Gesuch<br />

fügte er eine Bestätigung des Etatrats <strong>und</strong> Professors der Rechte in Kiel,<br />

Dr. Pauly, vom 29. 11. 1842 bei, der bestätigte, daß Storm dänisch lesen<br />

<strong>und</strong> übersetzen könne. Nach erfolgter Zulassung ließ Storm sich dann im<br />

Februar 1843 als „Untergerichtsadvokat für die Herzogtümer Schleswig<br />

<strong>und</strong> Holstein“ in <strong>Husum</strong> nieder. Neben ihm waren zu dieser Zeit dort als<br />

„Untergerichtsadvokaten“ sein Vater, ferner Christian Ulrich Beccau <strong>und</strong><br />

ein Jurist Rehder 12 tätig.<br />

Als Rechtsanwalt in <strong>Husum</strong> mußte sich Storm mit den unterschiedlichsten<br />

Rechtsnormen auseinandersetzen. Das Herzogtum Schleswig, zu dem<br />

Stadt <strong>und</strong> Amt <strong>Husum</strong> gehörten, war in Städte, Ämter <strong>und</strong> Landschaften<br />

eingeteilt. In ihnen galt eine unvorstellbare Anzahl von unterschiedlichsten<br />

13


14<br />

Constanze Storm. 1828 als Constanze Esmarch<br />

(Storms Cousine) in Segeberg geboren, heiratete<br />

1846 Theodor Storm. Sie starb nach der Geburt der<br />

Tochter Gertrud (4. Mai) am 20. Mai 1865 in <strong>Husum</strong><br />

<strong>und</strong> wurde in der Familiengruft der Woldsens auf<br />

dem St.-Jürgen-Friedhof („Kloster“), beigesetzt.<br />

Dorothea Storm. 1866 heiratete Storm in zweiter<br />

Ehe die 38-jährige Dorothea Jensen, mit der ihn bereits<br />

im ersten Ehejahr mit Constanze eine leidenschaftliche<br />

Beziehung verband. Dorothea Storm<br />

starb am 4. Februar 1903 in Dessau <strong>und</strong> fand ihre<br />

letzte Ruhe in der Familiengruft Woldsen.<br />

Particularrechten. Storm war viel in administrativen Angelegenheiten tätig,<br />

aber auch im zivilrechtlichen <strong>und</strong> strafrechtlichen Bereich. Er wird vermutlich<br />

bald das gr<strong>und</strong>legende Werk des Juristen Heinrich Carl Esmarch,<br />

eines Verwandten seiner späteren Frau Constanze, zu Rate gezogen haben,<br />

nämlich das 1846 erschienene Werk: „Sammlung der Statute, Verordnungen<br />

<strong>und</strong> Verfügungen, welche das bürgerliche Recht des Herzogthums<br />

Schleswig betreffen“.<br />

Dieses stellte eine übersichtliche Zusammenstellung der umfangreichen Sammlungen<br />

der Landesrechte <strong>und</strong> Gesetze (das Corpus Statutorum Slesvicensium) dar,<br />

die Wiedergabe des teilweise geltenden Jütischen Lows von 1240 (in einer von<br />

Falck herausgegebenen Bearbeitung von 1819), des Lübischen Rechts (das z. B. im<br />

schleswigschen Tondern galt) <strong>und</strong> eine Fülle von landesherrlichen Verordnungen<br />

<strong>und</strong> Verfügungen, die es zu beachten galt. Für die Stadt <strong>Husum</strong> galt vorrangig das<br />

<strong>Husum</strong>er Stadtrecht von 1608, hilfsweise das Römische Recht 13 . Als Seerecht,<br />

wenn auch mittlerweile ohne praktische Bedeutung, galt außerdem für die Stadt<br />

<strong>Husum</strong> das im 16. Jahrh<strong>und</strong>ert verliehene Wisbyer Seerecht. Im Schleswigschen<br />

Kriminalverfahren bildete hingegen der gemeine Deutsche Kriminalprozeß die<br />

Gr<strong>und</strong>lage 14 . Hierbei unterschied man schon damals die „Criminalverbrechen“ <strong>und</strong><br />

die „Polizei- oder brüchefälligen Vergehen“, also letztlich Strafsachen <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten.<br />

Der Advokat hatte im Kriminalprozeß im Herzogtum Schleswig<br />

eine wichtige Funktion. Es herrschte hier der Gr<strong>und</strong>satz, daß jeder, eines<br />

Kriminalverbrechens Angeschuldigte, sofern er es verlangte <strong>und</strong> sein Freispruch<br />

nicht alsbald erfolgen konnte, einen „Defensor“, also einen Verteidiger, bestellt bekam,<br />

außer es handelte sich um sehr geringfügige Delikte 15 .<br />

Theodor Storm mag als junger Anwalt mit den uns heute kompliziert erscheinenden<br />

Besonderheiten keine rechtlichen Schwierigkeiten gehabt haben.<br />

Differenzierter <strong>und</strong> <strong>und</strong>urchsichtiger erschien ihm hingegen später<br />

das preußische Recht: Im April 1854 beklagte er sich aus Potsdam bei seinen<br />

Eltern über das „millionenfach detaillierte Verfahren“ in Preußen. Es<br />

sei nicht so „wie zu Hause, wo man einmal in den Garten guckt <strong>und</strong> die<br />

Spreen pfeifen hört oder zwischendurch einmal ein Bekannter kommt.“ 16<br />

Aus der Zeit seiner Advokatentätigkeit ist über den Juristen Theodor<br />

Storm, - bis auf einige Briefstellen, in denen er z. B. auf seine Tätigkeit bei<br />

den lokalen Untergerichten im Amt <strong>Husum</strong> (wie z.B. in Rödemis oder Simonsberg)<br />

hinweist - wenig bekannt. Zehn Jahre nach Eröffnung seiner<br />

Praxis hatte sich diese jedoch wohl recht gut entwickelt, denn er schrieb,<br />

unmittelbar vor seinem Weggang aus <strong>Husum</strong> im Jahre 1853, an seinen<br />

Fre<strong>und</strong>, den Juristen Hartmuth Brinkmann:<br />

„Wäre ich hier geblieben d. h. hätte ich hierbleiben können, so würden meine<br />

Vermögensverhältnisse sich in nicht gar langer Zeit aufs Wünschenwertheste nach<br />

meinen eben nicht unbescheidenen Ansprüchen gestaltet haben; denn ich hatte so<br />

viel zu thun, als ich nur bewältigen konnte, <strong>und</strong> dabei wurden mir die bedeutensten<br />

Sachen anvertraut; ich habe Auftritte zu 40-50 Th(a)l(er) aus den Händen geben<br />

müssen.“ 17 15


16<br />

Abschied (1853)<br />

Kein Wort, auch nicht das kleinste, kann ich sagen,<br />

Wozu das Herz den vollen Schlag verwehrt;<br />

Die St<strong>und</strong>e drängt, gerüstet steht der Wagen,<br />

Es ist die Fahrt der Heimat abgekehrt.<br />

(...)<br />

Und du mein Kind, mein jüngstes, dessen Wiege<br />

Auch noch auf diesem teuren Boden stand,<br />

Hör mich! - denn alles andere ist Lüge -<br />

Kein Mann gedeihet ohne Vaterland!<br />

(...)<br />

Das frühere Königliche Kammergericht in Berlin,<br />

Lindenstraße. Hier wurde Theodor Storm am 23.<br />

November 1853 auf die preußische Verfassung<br />

vereidigt. -<br />

Während seines Potsdamer Aufenthaltes (1853-<br />

1856) wohnte Storm in der Brandenburger Straße<br />

70, nur wenige Minuten vom Park Sanssouci entfernt.<br />

Hier entstand die Novelle „Im Sonnenschein“.<br />

Im Juli 1854 zog die Familie aus finanziellen<br />

Gründen in die Waisenstraße 68. Hier wurde<br />

Tochter Lisbeth (10. 6. 1855) geboren <strong>und</strong><br />

Storm schrieb die Novelle „Angelica“. Im April<br />

1856 erfolgte der Umzug in die Kreuzstraße (Holländerviertel,<br />

heute Benkertstraße 15).<br />

Am 10. Juni 2002 wurde im Potsdamer Amtsgericht<br />

(Hegelallee 8) eine Bronzetafel angebracht,<br />

die an Theodor Storm als Kreisgerichtsassessor<br />

erinnert. Prof. Dr. Karl Ernst Laage, <strong>Husum</strong>,<br />

schrieb in einem Grußwort: „... Theodor Storm<br />

hat ... von 1853 bis 1856 eine schwere, aber<br />

auch sehr anregende Zeit in Potsdam verbracht.<br />

Schwer war es für den selbständigen Rechtsanwalt,<br />

sich ,in die Geheimnisse des preußischen<br />

gerichtlichen Mechanismus’ einzufügen. ... Die<br />

drei Umzüge in Potsdam ... sind zwar Zeugnisse<br />

eines wirtschaftlich äußerst ärmlichen Lebens in<br />

Potsdam (es wurde immer wieder eine billigere<br />

Wohnung gesucht!), aber geistig - poetisch war<br />

Potsdam für Storm eine fruchtbare <strong>und</strong> anregende<br />

Zeit."<br />

Bis 1845 waren die ersten <strong>Husum</strong>er Jahre, die Storm als Jurist verbrachte<br />

<strong>und</strong> in denen er sich eine Existenz aufbaute, als beschaulich zu bezeichnen.<br />

Zum Ende der 40er Jahre jedoch vollzog sich ein entscheidender Wandel in<br />

den politischen Auffassungen in den Herzogtümern. Man forderte größere<br />

Rechte des Landes innerhalb des dänischen Gesamtstaates, man forderte<br />

darüber hinaus eine Verselbständigung des Landes <strong>und</strong> eine Hinwendung<br />

zu Deutschland. Auch Storm beteiligte sich mehrfach in diesem Sinn an<br />

schriftlichen Protesten gegen die dänische Regierung, was sich diese nicht<br />

lange gefallen ließ. Als nach dem Frieden zu Berlin 1850 zwischen Dänemark<br />

<strong>und</strong> Preußen der dänische Delegierte Frederik Ferdinand Tillisch im<br />

Auftrage des dänischen Königs als Außerordentlicher Regierungskommissar<br />

die Zivilverwaltung des Herzogtums Schleswig übernahm, begann eine<br />

förmliche Welle von Entlassungen nicht als loyal erscheinender Beamter,<br />

die viele Familien buchstäblich ins Elend stürzte. Außerdem wurden durch<br />

Patent vom 22. 4. 1851 alle Inhaber von Privilegien <strong>und</strong> Bestallungen - unter<br />

ihnen auch die Advokaten -, deren Bestallung noch von dem verstorbenen<br />

dänischen König Christian VIII. herrührte, verpflichtet, bis zum 1. 7.<br />

1851 ein Gesuch einzureichen <strong>und</strong> ihre Bestallung durch Friedrich VII. bestätigen<br />

zu lassen. Auch Storm stellte ein derartiges Gesuch. Ende November<br />

1852 erhielt er die Nachricht, daß dies Gesuch von der dänischen Regierung<br />

abschlägig beschieden worden sei. Dies bedeutete den Verlust der<br />

beruflichen Existenz in den Herzogtümern. An Herman Kletke schreibt er<br />

insoweit rückblickend:<br />

„Seitdem bin ich aus meiner sehr angenehmen <strong>und</strong> einträglichen bürgerlichen<br />

Existenz herausgerissen <strong>und</strong> gehe jetzt, wie so viele meiner Landsleute, nach Amt<br />

<strong>und</strong> Brot in deutschen Landen umher.“ 18<br />

3. Richter in Preußen<br />

Nachdem sich Bewerbungen für unterschiedlichste juristische Positionen<br />

in Gotha, Hannover <strong>und</strong> Buxtehude zerschlagen hatten, bewarb sich Storm<br />

um eine Anstellung als preußischer Richter. Am 14. 10. 1853 erhielt er seine<br />

Ernennung als unbesoldeter preußischer Assessor, dank des Einsatzes<br />

von Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Bekannten <strong>und</strong> wohl auch aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, daß er<br />

Schleswig-Holsteiner war. Theodor Fontane formulierte die Situation treffend:<br />

„Er sah sich im Ministerium wohlwollend <strong>und</strong> entgegenkommend ...<br />

empfangen ... Denn alle anständigen Menschen in Preußen hatten damals<br />

jedem Schleswig-Holsteiner gegenüber ein gewisses Schuld- <strong>und</strong> Schamgefühl“<br />

19 . Am 10. 12. 1853 wurde Storm am Kreisgericht in Potsdam eingeführt<br />

<strong>und</strong> ging in diese neue berufliche Phase anfangs mit sehr viel Optimismus<br />

<strong>und</strong> Selbstbewußtsein. Doch rückblickend schrieb er 1858 an die<br />

Eltern:<br />

„Das erste Jahr in Potsdam - wenn eine gütige Macht das hätte aus meinem Leben<br />

nehmen können; das ging über meine Kräfte.“ 20 17


18<br />

Heiligenstadt, Wilhelmstraße 73<br />

Nach seiner Berufung im Herbst 1857 als Kreisrichter<br />

nach Heiligenstadt wohnte Theodor Storm<br />

mit seiner Familie anfangs „vor dem Kasseler<br />

Tor“ (Liesebühl 2). Nach einigen Monaten wurde<br />

die obere Etage des Hauses Wilhelmstraße 73<br />

bezogen. Hier blieb die Familie bis zur Rückkehr<br />

nach <strong>Husum</strong> 1864. Das „Gefangenhaus“ (Nr. 68),<br />

das in der Novelle „Pole Poppenspäler“ (<strong>Husum</strong><br />

1874) Erwähnung fand, stand gegenüber. In Heiligenstadt<br />

entstanden u. a.: „Auf dem Staatshof“<br />

(1857/58), „Im Schloss“ (1861), „Auf der Universität“<br />

(1862), die Weihnachtsgeschichte „Unter<br />

dem Tannenbaum“ (1862), „Die Regentrude“<br />

(1863/64), „Bulemanns Haus“ (1863/64). Storm<br />

leitete während seiner Heiligenstädter Zeit den<br />

Gesangverein <strong>und</strong> übernahm selbst Tenorsolopartien.<br />

Literaturmuseum „Theodor Storm“ in Heiligenstadt,<br />

davor die Storm-Statue, die von Diplom-<br />

Bildhauer Werner Löwe, Heiligenstadt, geschaffen<br />

wurde.<br />

Anderthalb Jahre wurde Storm am Potsdamer Kreisgericht in die verschiedensten<br />

Abteilungen eingearbeitet. Diese Zeit war beruflich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

die härteste Zeit seine Lebens. Er bekam keinerlei Vergütung<br />

<strong>und</strong> war mit seiner Familie voll auf die Unterstützung beider Elternhäuser<br />

angewiesen. Erst ab August 1854 erhielt er sporadisch völlig unzureichende<br />

Diäten. Die Einarbeitung in das Preußische Landrecht fiel ihm<br />

ausgesprochen schwer.<br />

So schreibt er an seinen Vater:<br />

„Obwohl ich das spezielle, wie eine Bibel dicke Handbuch Kochs über den preußischen<br />

Zivilprozeß gestern <strong>und</strong> heute wie ein Hühnerh<strong>und</strong> abgesucht habe, so habe<br />

ich doch bis jetzt auch nicht annähernd einen Gedanken fassen können, was<br />

denn eigentlich prozessual mit der Sache geschehen müsse. Es geht hier im Prozeß<br />

alles bunt durcheinander, bald handelt die Partei, bald das Gericht, dann wird Beweis<br />

aufgenommen, dann wieder ein bißchen rezipliert, mir ist, als seien alle Prozeßstadien<br />

in Fetzen gerissen <strong>und</strong> wirbeln lustig um mich herum. Wie ich dieser<br />

Konfusion Herr werde weiß ich in der Tat noch nicht, ich weiß jetzt nur, daß ich’s<br />

werde.“ 21<br />

Einige Tage später berichtet er: „Bei uns ist der Prozeß, die Form, ja eigentlich so<br />

gut wie nichts, hier aber ist er ein Netz von Millionen Maschen, worin man sich jeden<br />

Augenblick verwirren kann.“ 22<br />

Etwas später vermag er dann den Vater zu trösten: „Ein klein wenig fängt die<br />

Finsternis schon an, sich zu verteilen, ohne mir deshalb freilich weniger das ungeheure<br />

zur Bearbeitung vorliegende Material zu zeigen, aber ich beginne doch, einigermaßen<br />

zu sehen was <strong>und</strong> wie.“ 23<br />

In Potsdam war Storm nicht nur als Zivilrichter tätig, sondern Mitglied<br />

des Schwurgerichts, Bagatell-, Polizei- <strong>und</strong> Untersuchungsrichter; in die<br />

Freiwillige Gerichtsbarkeit, einschließlich Erbrecht, wurde er ebenso eingearbeitet,<br />

wie in das Hypothekenwesen. Da in Potsdam keine feste Stelle<br />

frei war, suchte Storm um eine feste Anstellung bei einem Gericht irgendwo<br />

im Lande an, wobei es ihm nur auf die Möglichkeit einer höheren<br />

Schulbildung für seine Söhne ankam. Im Juli 1856 erhielt er dann endlich<br />

die erlösende Nachricht, als Kreisrichter in Heiligenstadt in Thüringen fest<br />

angestellt zu werden. Zwar war die reguläre Besoldung, die nun endlich<br />

eintraf, im sparsamen Preußen so gering, daß die Eltern weiterhin mit Geld<br />

<strong>und</strong> Naturalien helfen mußten, doch entwickelte sich das Arbeitspensum<br />

für ihn hier so erträglich, daß er auch verstärkt literarisch tätig werden<br />

konnte, nicht zuletzt, um das schmale Monatsgehalt aufzubessern. 1857<br />

berichtet er ausführlich an den Fre<strong>und</strong> Brinkmann über seine Arbeit:<br />

„Ich bin Bagatellrichter <strong>und</strong> außerdem Mitglied der Kriminaldeputation <strong>und</strong> des<br />

Schwurgerichtshofes. So habe ich dann gewöhnlich zweimal in der Woche Bagatellsachen<br />

(mit je 20 bis 30 Terminen) <strong>und</strong> eine Kriminalsitzung ... Plenarsitzungen<br />

werden hier vernünftigerweise nur alle Monat einmal abgehalten.“ 24 19


20<br />

Tiefe Schatten (1865)<br />

So komme, was da kommen mag!<br />

Solang du lebest, ist es Tag;<br />

Und geht es in die Welt hinaus,<br />

Wo du mir bist, bin ich zu Haus.<br />

Ich seh dein liebes Angesicht,<br />

Ich sehe die Schatten der Zukunft nicht.<br />

1<br />

In der Gruft bei den alten Särgen<br />

Steht nun ein neuer Sarg,<br />

Darin vor meiner Liebe<br />

Sich das süßeste Antlitz barg.<br />

Den schwarzen Deckel der Truhe<br />

Verhängen die Kränze ganz;<br />

Ein Kranz von Myrtenreisern,<br />

Ein weißer Syringenkranz.<br />

Was noch vor wenig Tagen<br />

Im Wald die Sonne beschien,<br />

Das duftet nun hier unten:<br />

Maililien <strong>und</strong> Buchengrün.<br />

Geschlossen sind die Steine,<br />

Nur oben ein Gitterlein;<br />

Es liegt die geliebte Tote<br />

Verlassen <strong>und</strong> allein.<br />

Vielleicht im Mondenlichte,<br />

Wenn die Welt zur Ruhe ging,<br />

Summt noch um die weißen Blüten<br />

Ein dunkler Schmetterling.<br />

Theodor Storm mit seinen Kindern (um 1865/66)<br />

v. l. n. r. Karl, Ernst, Hans, Lucie, Elsabe, Lisbeth.<br />

Constanze Storm starb am 20. Mai 1865 nach<br />

der Geburt der Tochter Gertrud. Im September<br />

des gleichen Jahres nahm Storm die Einladung<br />

von Iwan Turgenjew nach Baden-Baden an <strong>und</strong><br />

genoss für zwei Wochen die Reize des Kurortes.<br />

Die Jahre in Heiligenstadt, in denen sich seine Familie noch vergrößerte,<br />

waren Storms glücklichste Ehejahre mit seiner Frau Constanze. Er<br />

etablierte sich bald im Kollegenkreis <strong>und</strong> auch sonst gesellschaftlich in der<br />

kleinen Stadt.<br />

4. Landvogt <strong>und</strong> Amtsrichter in <strong>Husum</strong><br />

a) Dennoch empfand Storm es als ein Glück, als die <strong>Husum</strong>er ihn im Februar<br />

1864 zu ihrem neuen Landvogt wählten, denn das Heimweh <strong>und</strong> die<br />

Sehnsucht nach der Geborgenheit in der gutsituierten <strong>Husum</strong>er Großfamilie<br />

hatten ihn nie verlassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde Schleswig-Holstein<br />

von einer provisorischen Regierung verwaltet, die Preußen <strong>und</strong><br />

Österreich gemeinsam eingesetzt hatten <strong>und</strong> die sich „Kaiserlich Österreichische<br />

<strong>und</strong> Königlich Preußische Oberste Zivilbehörde“ nannte. Am 17.<br />

3. 1864 wurde Storm als der letzte Landvogt des Amtes <strong>Husum</strong> auf sein<br />

neues Amt vereidigt.<br />

Die Position des Landvogts war eine typisch schleswig-holsteinische<br />

Einrichtung. Im alten Herzogtum Schleswig gab es verschiedene Verwaltungsbezirke,<br />

die in der Judikative <strong>und</strong> Administrative selbständig geführt<br />

wurden. Hierzu gehörten die Ämter, Landschaften, Städte, Birks, oktroierten<br />

Köge, Domkapitel <strong>und</strong> adelige Güter. In diesen Distrikten galten<br />

auch noch zur Zeit Storms als Landvogt zumeist unterschiedliche Rechtsformen.<br />

Galt in der Stadt <strong>Husum</strong> nach wie vor vorrangig das <strong>Husum</strong>er<br />

Stadtrecht, so galt im Amt <strong>Husum</strong> weiterhin das Jütische Low von 1241, in<br />

einer plattdeutschen Übersetzung von 1592. Dieses Gesetz sah in den<br />

einzelnen Bezirken eine Fülle von Laiengerichten <strong>und</strong> -richtern mit den<br />

unterschiedlichsten Bezeichnungen vor. Zur Zeit Storms bestimmte sich<br />

die Gerichtsverfassung in den einzelnen Ämtern <strong>und</strong> Landschaften jedoch<br />

nicht mehr genau nach dem Jütischen Low, sie war vielmehr von der ursprünglichen<br />

Form mehr oder minder stark abgewichen <strong>und</strong> beruhte mehr<br />

auf örtlichem Gebrauch als auf gesetzlichen Vorschriften 25 : Oberster Gerichtsherr<br />

<strong>und</strong> Verwaltungschef in einer Person war im Amt der juristisch<br />

vorgebildete Amtmann. In einigen Distrikten des Herzogtums Schleswig<br />

waren aber juristisch ebenfalls vorgebildete Landvögte <strong>und</strong> Staller eingesetzt<br />

- so im Amt <strong>Husum</strong> oder in der Landschaft Eiderstedt. Hier waren fast<br />

sämtliche judiziellen Geschäfte des Amtmanns auf den Landvogt oder<br />

Staller übergegangen 26 . Storm beschreibt seine Tätigkeit gegenüber Ludwig<br />

Pietsch wie folgt:<br />

„Mein Amt gibt mir eine sehr selbständige <strong>und</strong> angesehene Stellung <strong>und</strong> ist mir<br />

in der ganzen Tätigkeit, die ich zu entwickeln habe, sehr lieb. Ich komme als Obervorm<strong>und</strong>,<br />

Polizeimeister, Kriminal- <strong>und</strong> Zivilrichter viel mehr in rein menschliche<br />

Berührung als dies in meiner früheren Stellung der Fall war.“ 27<br />

Das Amt <strong>Husum</strong>, das aus der Norder- <strong>und</strong> Süderharde einschließlich der<br />

Vogtei Rödemis, der alten Vogtei Schwabstedt, dem Distrikt Simonsberg<br />

21


Die Stadt (1852)<br />

Am grauen Strand, am grauen Meer<br />

Und seitab liegt die Stadt;<br />

Der Nebel drückt die Dächer schwer,<br />

Und durch die Stille braust das Meer<br />

Eintönig um die Stadt.<br />

Es rauscht kein Wald, es schlägt im Mai<br />

Kein Vogel ohn’n Unterlaß;<br />

Die Wandergans mit hartem Schrei<br />

Nur fliegt in Herbstesnacht vorbei,<br />

Am Strande weht das Gras.<br />

Doch hängt mein ganzes Herz an dir,<br />

Du graue Stadt am Meer;<br />

Der Jugend Zauber für <strong>und</strong> für<br />

Ruht lächelnd doch auf dir, auf dir,<br />

Du graue Stadt am Meer.<br />

Das Schloss vor <strong>Husum</strong> um 1900<br />

Theodor Storm wurde ab 1. September 1867 in<br />

<strong>Husum</strong> als Amtsrichter tätig, mit Dienstsitz im<br />

Schloss. _ Von 1577-82 von Herzog Adolf als<br />

Nebenresidenz erbaut, im 17. Jh. Witwensitz der<br />

Herzoginnen <strong>und</strong> Sitz des Amtmannes. Mitte des<br />

18. Jh. erfolgten Umbaumaßnahmen. 1796 wurde<br />

der letzte Turm bis auf einen Stumpf abgebrochen,<br />

im 19. Jh. weitere Räume zu Dienstwohnungen<br />

<strong>und</strong> Amtsstuben umgebaut. Ab 1830<br />

diente das Schloss nur noch als Amts- <strong>und</strong> Kreisverwaltung.<br />

Als „traurig vernüchtert“ beschrieb<br />

1887 der schleswig-holsteinische Provinzialkonservator<br />

R. Haupt das „Schloss vor <strong>Husum</strong>“ . In<br />

abschnittsweisen Restaurierungen ab 1974 wurde<br />

1980 auf den Turmstumpf ein neuer Turm gesetzt.<br />

Heute ist das „Schloss vor <strong>Husum</strong>“ ein bedeutendes<br />

kulturelles Zentrum der Westküste.<br />

<strong>und</strong> der Landschaft Pellworm mit der Insel <strong>und</strong> einigen benachbarten Halligen<br />

bestand 28 , hatte nach wie vor eine gesonderte Kriminalgerichtsverfassung,<br />

die sich teilweise von der der anderen Ämter unterschied. Der<br />

Landvogt übte hier die Gerichtsbarkeit über sämtliche Harden <strong>und</strong> Vogteien<br />

aus. Er führte die summarische Untersuchung, ohne Beiziehung von<br />

Gerichtsbeisitzern <strong>und</strong> ohne einen Actuar als Protokollführer. Die Spezialinquisition<br />

gehörte vor Kriminaluntergerichte in Simonsberg, Schwabstedt,<br />

den Harden <strong>und</strong> in Rödemis. Diese Gerichte waren mit Laien besetzt,<br />

die sich unterschiedlich „Rathmänner, Koegsinteressenten, Sandmänner,<br />

Vögte, Fleckensvorsteher, Bonden, Höftmänner <strong>und</strong> Gevollmächtigte“<br />

nannten. Hier hatte der Landvogt den Vorsitz cum voto, der Amtsverwalter<br />

(ebenfalls Jurist) führte als Actuar das Protokoll 29 . Pellworm <strong>und</strong> die dazu<br />

gehörigen Halligen hatten einen eigenen Landvogt, was bereits aus Gründen<br />

der Anreise per Schiff in der Schlechtwetterzeit sehr zweckmäßig war.<br />

Die Oberaufsicht über die Kriminaljustiz im Herzogtum Schleswig hatte das<br />

Obercriminalgericht in Schleswig. Es war aber auch teilweise selbst untersuchende<br />

<strong>und</strong> erkennende Behörde. Ein weiteres Gericht war das Oberappellationsgericht in<br />

Kiel, das in Kriminalsachen in bestimmten Fällen erkennendes Gericht, nicht jedoch<br />

Untersuchungs- oder oberaufsehende Behörde war. Im Falle der Verhängung<br />

der Todesstrafe - auch Storm erwähnt, daß er diese verhängen könnte - waren Akten<br />

<strong>und</strong> Urteil an das Oberappellationsgericht in Kiel zu senden. Sie gingen dann zur<br />

Entscheidung über eine eventuelle Begnadigung weiter an die Königlich Schleswig-Holstein-Lauenburgische<br />

Kanzlei 30 .<br />

In Zivilsachen hatte der Landvogt, wie andernorts der Oberbeamte, ein<br />

sog. erstes Verhör oder die prima audientia. Diese Einrichtung bezweckte<br />

die Verhinderung eigentlicher Prozesse <strong>und</strong> Förderung der Vergleiche unter<br />

den Parteien. Gelang keine gütliche Regelung, wurde die Sache auf den<br />

ordentlichen Rechtsweg verwiesen.<br />

In der Landesbibliothek Schleswig finden sich kartonweise Bände mit<br />

kurzen Gerichtsprotokollen aus Storms Landvogtszeit. Aus diesen ist die<br />

starke Vergleichsbereitschaft Storms zu entnehmen, zu der er, wie oben<br />

erörtert, verpflichtet war. Storm bemerkte selbst hierzu in einem Brief an<br />

Constanze:<br />

„Gestern verglich ich wieder ein paar Prozesse. Ich vergleiche alles. ,Wi hebt ja<br />

nun son gode Landvogt’ hat eine der Parteien gesagt.“ 31<br />

b) Nachdem Österreich von Preußen besiegt worden war <strong>und</strong> im Frieden<br />

von Prag auf seine Anrechte in Schleswig-Holstein verzichten mußte, wurde<br />

das Land am 12. 1. 1867 preußische Provinz. Nun wurde Schleswig-<br />

Holstein der preußischen Gesetzgebung angegliedert, die alte Ämterorganisation<br />

aufgehoben <strong>und</strong> überall die Trennung von Justiz <strong>und</strong> Verwaltung<br />

eingeführt. Das Landvogtsamt entfiel, Storm wurde ab 1. 9. 1867 als Amtsrichter<br />

in <strong>Husum</strong> tätig, mit Dienstsitz im Schloß. Aus dem Jahre 1868<br />

22<br />

23


stammt das wohl einzig noch vorhandene Zivilurteil Storms (Az. III 12 1),<br />

in dem es um eine Konkursanfechtung Möller geht. Der Urteilsstil Storms<br />

unterscheidet sich hier in keiner Weise von dem sachlichen Stil anderer<br />

Richter! In dem Provinzialhauptbuch für 1868 ist eine kurze Darstellung<br />

des Gerichtsbezirks <strong>Husum</strong> <strong>und</strong> des Amtsgerichts enthalten. Darin heißt<br />

es:<br />

Theodor Storms Altersvilla in Hademarschen.<br />

„Mit diesem Briefe, lieber Fre<strong>und</strong> Gottfried, setze<br />

ich zum ersten Mal in meinem eigenen neuen<br />

Heim die Feder an. ... Mein Zimmer liegt oben in<br />

der Nordostecke; es würde sehr hell sein; aber<br />

mattresedagrüne Tapete <strong>und</strong> schwere Jutevorhänge<br />

geben dem Ganzen ein behaglich gedämpftes<br />

Licht. Nach Norden nur ein schmales<br />

Fenster - ich wollte die schöne Fernsicht auf den<br />

vorstoßenden Wald im Mittelgr<strong>und</strong>e <strong>und</strong> weiterhin<br />

auf das im Spätherbst oft prächtig überschwemmte<br />

Tal der Gieselau nicht missen ...“<br />

(Storm in einem Brief an Gottfried Keller vom<br />

30. April 1881)<br />

<strong>Husum</strong>, mit 18936 Gerichtseingessenen, umfaßt die Stadt <strong>Husum</strong> mit der Landgemeinde<br />

<strong>und</strong> die Kirchspiele Olderup, Hattstedt, Schwesing, Milstedt, Ostenfeldt,<br />

Schwabstedt, Simonsberg, Schobüll <strong>und</strong> Viöl.<br />

Abteilung 1. Die Stadt <strong>Husum</strong> mit der Landgemeinde <strong>und</strong> die Kirchspiele Viöl,<br />

Schwesing <strong>und</strong> Olderup. Amtsrichter, H. C. W. Hansen ...<br />

Abteilung 2. Die Kirchspiele Hattstedt, Milstedt, Ostenfeldt, Schwabstedt,<br />

Simonsberg <strong>und</strong> Schobüll. Amtsrichter H. Th. W. Storm, Assessor H. Muhl. (Die<br />

Generalien des ganzen Amtsgerichts hat der Amtsrichter Storm zu bearbeiten).<br />

Zum 1. 5. 1880 erhielt Storm auf eigenen Wunsch die Entlassung aus<br />

dem Amt. Er hatte sich Anfang diesen Jahres seine Altersvilla in Hademarschen<br />

bauen lassen, wo er nun noch ungestört fast acht Jahre literarisch arbeiten<br />

konnte. Hier gelang - nach einer längeren Erkrankung (Magenkrebs),<br />

die später auch seinen Tod verursachte - noch der großartige<br />

„Schimmelreiter“, den (unter Berücksichtigung des alten Deichwesens <strong>und</strong><br />

der nordfriesischen Rechtssysteme) letztlich nur ein Jurist so schreiben<br />

konnte.<br />

III. Das Recht <strong>und</strong> die Dichtung Theodor Storms<br />

1884: Storm mit Familie <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en vor seiner<br />

Villa in Hademarschen.<br />

Storms Arbeitszimmer in Hademarschen. Es befindet<br />

sich heute im Storm-Museum in <strong>Husum</strong>.<br />

1. Epochen im Werk Theodor Storms<br />

Bei der Würdigung des literarischen Werks Theodor Storms kann man<br />

mehrere Phasen - insbesondere bei seinen Novellen - unterscheiden: die<br />

Zeit von 1848-67, von 1868-1880 <strong>und</strong> von 1881-88: Versuchte er in den<br />

frühesten Novellen, Schönheit <strong>und</strong> Wirklichkeit miteinander zu vereinbaren<br />

(Marthe <strong>und</strong> ihre Uhr, 1847; Im Saal, 1849; Immensee, 1850; Posthuma,<br />

1849; Ein grünes Blatt, 1850; Im Sonnenschein, 1854; Angelica, 1855;<br />

Wenn die Äpfel reif sind, 1856; Auf dem Staatshof, 1856/58; Späte Rosen,<br />

1858; Drüben am Markt, 1860; Veronica, 1861; Im Schloß, 1861; Auf der<br />

Universität, 1861; Unter dem Tannenbaum, 1862; Abseits, 1863; Von Jenseits<br />

des Meeres, 1863; In St. Jürgen, 1867), so gelangte er in den Novellen<br />

der mittleren <strong>und</strong> späten Schaffensperiode zu einer realistischen Schreibweise<br />

32 .<br />

Zwar schreibt er 1882 an Paul Heyse, daß „ein Schimmer von Romantik“<br />

in ihm sei, doch ist nicht zu übersehen, daß seine Novellen von Anfang<br />

an von einem gewissen Realismus getragen sind, der sich später verdichtet:<br />

Von der Novelle „Eine Halligfahrt“ (1871) an, bestimmen ein anderer Stil<br />

24<br />

25


<strong>und</strong> eine andere Erzähltechnik Storms Arbeit. Er rückt ab von der Idylle<br />

<strong>und</strong> bemüht sich nunmehr, die Wirklichkeit adäquat wiederzugeben. Hierbei<br />

schildert er Einzelschicksale vor dem Hintergr<strong>und</strong> seiner damaligen<br />

konkreten Wirklichkeit, die uns allerdings bereits wieder wie verwunschen<br />

erscheint. Patrizier- <strong>und</strong> Bürgerhäuser, Herrenhäuser, Schlösser, Kirchen,<br />

Pastorate, Bauernhöfe, Handwerkerkaten, Gärten <strong>und</strong> Gerichtsstuben sind<br />

der reale Hintergr<strong>und</strong> des Lebens <strong>und</strong> auch der Novellen Theodor Storms.<br />

... Und Elke öffnete die Tür <strong>und</strong> ließ das Kind<br />

hinaus. Als sie dieselbe wieder geschlossen hatte,<br />

schlug sie mit einem Ausdruck des tiefsten<br />

Grams die Augen zu ihrem Manne auf, aus denen<br />

ihm sonst nur Trost <strong>und</strong> Mut zu Hülfe gekommen<br />

war.<br />

Er reichte ihr die Hand <strong>und</strong> drückte sie, als ob<br />

es zwischen ihnen keines weiteren Wortes bedürfe;<br />

sie aber sagte leis: „Nein, Hauke, laß mich<br />

sprechen: das Kind, das ich nach Jahren dir geboren<br />

habe, es wird für immer ein Kind bleiben.<br />

O lieber Gott! es ist schwachsinnig; ich muß es<br />

einmal vor dir sagen.“<br />

„Ich wußte es längst“, sagte Hauke <strong>und</strong> hielt<br />

die Hand seines Weibes fest, die sie ihm entziehen<br />

wollte.<br />

„So sind wir denn doch allein geblieben“,<br />

sprach sie wieder.<br />

Aber Hauke schüttelte den Kopf. „Ich hab sie<br />

lieb, <strong>und</strong> sie schlägt ihre Ärmchen um mich <strong>und</strong><br />

drückt sich fest an meine Brust; um alle Schätze<br />

wollt ich das nicht missen!“<br />

Die Frau sah finster vor sich hin. „Aber warum?“<br />

sprach sie; „was hab ich arme Mutter denn<br />

verschuldet?“<br />

_ „Ja, Elke, das hab ich freilich auch gefragt,<br />

den, der allein es wissen kann; aber du weißt ja<br />

auch, der Allmächtige gibt den Menschen keine<br />

Antwort _ vielleicht, weil wir sie nicht begreifen<br />

würden.“<br />

Er hatte auch die andere Hand seines Weibes<br />

gefaßt <strong>und</strong> zog sie sanft zu sich heran. „Laß dich<br />

nicht irren, dein Kind, wie du es tust, zu lieben;<br />

sei sicher, das versteht es!“<br />

(Aus: Theodor Storm, „Der Schimmelreiter“, 1885)<br />

2. Recht <strong>und</strong> Rechtsfälle in der Dichtung Storms<br />

a) Darüber hinaus läßt Storm auch in seiner Dichtung oft das alte Rechts<strong>und</strong><br />

Verwaltungssystem seiner friesischen Heimat erkennen. Es ist die Rede<br />

von Amtmännern, Ober- <strong>und</strong> Deichgrafen, Deichgevollmächtigten, Geschworenen,<br />

Bürgermeistern, Stadtsekretären, Gendarmen, Zuchthausaufsichtsmännern,<br />

Pfennigmeistern, Ratmännern, Kammerherren, Collaborateuren,<br />

Senatoren, Deputierten, Land-, Hardes-, Bettel- <strong>und</strong> Bauernvögten,<br />

Scharfrichtern, Amtschirurgen, Physici, Pastoren, Pröpsten, Etats<strong>und</strong><br />

Justizräten, Landschreibern, Dorfschulzen, Geheimräten, Ratsverwandten,<br />

Subrektoren <strong>und</strong> Konrektoren. Und auch ein Amtsrichter, der<br />

fern seiner Heimat lebt <strong>und</strong> arbeitet, wird in der Novelle „Unter dem Tannenbaum“<br />

beschrieben <strong>und</strong> läßt unschwer ein Selbstportrait erkennen.<br />

b) Auch juristische Begebenheiten, die er selbst im Berufsleben oder von<br />

juristisch vorgebildeten Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verwandten erfahren hatte, fließen<br />

in Storms Novellen ein:<br />

(1) So läßt in der Novelle „Waldwinkel“ (1874) die Person des Bürgermeisters,<br />

der im Rathaus Dienst- <strong>und</strong> Wohnsitz hat <strong>und</strong> gleichzeitig „Gerichtsdirektor <strong>und</strong><br />

Polizeimeister“, bei gerichtlichen Vernehmungen auch „Stadtsecretarius“ ist <strong>und</strong><br />

die Vernehmung selbst protokolliere, an seinen Schwiegervater Esmarch denken,<br />

der diese Positionen in der holsteinischen Kleinstadt Segeberg bekleidete. Auch<br />

den Stoff zur Novelle selbst - ein junges Mädchen, das ihr Vorm<strong>und</strong> zu verführen<br />

versuchte - ist, nach Storms Brief an Hartmuth Brinkmann „aus der Wirklichkeit<br />

gegriffen“ 33 .<br />

(2) Das Motiv für die Novelle „Draußen im Heidehof“ (1871 oder 72) geht auf<br />

einen Fall zurück, den Storm als Landvogt fünf Jahre zuvor zu bearbeiten hatte.<br />

Hierbei handelte es sich um einen jung- <strong>und</strong> reichverheirateten Mann, der sich wegen<br />

eines armen jungen Mädchens, das er liebte, ertränkte.<br />

(3) In der Novelle „Auf dem Staatshof“ wird die große Agrarkrise angedeutet,<br />

die nach den Napoleonischen Kriegen die Höfe an der Westküste Schleswig-Holsteins<br />

ruinierte <strong>und</strong> der Bodenspekulation, aber auch einem neuen Agrarkapitalismus<br />

den Weg bahnte. Um diese Zusammenhänge wußte Storm insbesondere durch<br />

die bäuerliche Klientel seines Vaters 34 .<br />

(4) Den Stoff der Novelle „Veronica“ sollen ihm, wenn man seiner Tochter <strong>und</strong><br />

Biographin Gertrud folgen darf 33 „Erlebnisse aus seiner richterlichen Praxis“ - in<br />

Preußen - gegeben haben.<br />

(5) Die zwei Jahre vor seinem Tode, 1886, entstandene Novelle „Ein Doppelgänger“,<br />

die das Schicksal eines ehemaligen Glückstädter Zuchthäuslers schildert,<br />

26<br />

27


28<br />

Theodor Storm<br />

* 14. 9. 1817 in <strong>Husum</strong><br />

† 4. Juli 1888 in Hademarschen<br />

Am 7. Juli 1888 wurde Theodor Storm<br />

auf dem St.-Jürgen-Friedhof in <strong>Husum</strong><br />

in der Woldsen-Familiengruft beigesetzt.<br />

Zum zehnten Todesjahr 1898 wurde die Storm-Büste<br />

im <strong>Husum</strong>er Schlosspark aufgestellt.<br />

Der in <strong>Husum</strong> geborene Bildhauer Prof. Adolf Brütt (1855-1939)<br />

war mit der Ausführung betraut worden.<br />

Prof. Ferdinand Tönnies (1855-1936), in <strong>Husum</strong> aufgewachsen,<br />

hielt bei der Einweihung die Gedenkrede.<br />

könnte erst recht dem juristischen Erfahrungsschatz Theodor Storms entstammen.<br />

Zwar ist bekannt, daß er z. B. als Landvogt 1866 einen Verurteilten in das Zuchthaus<br />

eingewiesen hat 36 , doch legte er dieser Novelle den Bericht seiner Schwägerin<br />

Charlotte Storm, geb. Esmarch zugr<strong>und</strong>e, den sie ihm in Hademarschen mitteilte<br />

<strong>und</strong> den er sofort verarbeitete: „Da erzählt mir Tante Lotte, meines Bruder Doctors<br />

Frau, die just hier war, den etwas unheimlichen Tod eines <strong>Husum</strong>er Menschen, u.<br />

wie ich andern Morgen aufsteh, ist die Geschichte fertig in meinem Kopf ...“ 37 .<br />

Storm läßt, nach dem Tode des Zuchthäusler, den Bürgermeister feststellen: „Nachdem<br />

dieser John von Rechtes wegen seine Strafe abgebüßt hatte, wurde er, wie gebräuchlich,<br />

der lieben Mitwelt zur Hetzjagd überlassen, <strong>und</strong> sie hat ihn nun auch zu<br />

Tode gehetzt; denn sie ist ohn Erbarmen.“ Aus diesen Worten spricht die Erfahrung<br />

des Juristen. Storm prangert hiermit die Grausamkeit <strong>und</strong> Selbstgerechtigkeit der<br />

Gesellschaft an, die auch über dem, der die Strafe verbüßt hat, den Stab bricht.<br />

Doch ist diese Kritik nicht sein Hauptanliegen. Ihm geht es überwiegend um das<br />

menschliche Problem, um die psychologischen Motive des Konfliktes, auch wenn<br />

seine Sozialkritik nicht zu überhören ist, eine Kritik, die sich insbesondere gegen<br />

die Inhumanität des kleinstädtischen Bürgertums <strong>und</strong> seine Unfähigkeit zur sozialen<br />

Toleranz wendet 38 , für die das Städtchen <strong>Husum</strong> in diesem Fall symbolhaft herhalten<br />

mußte. Storm war wohl noch weit davon entfernt, die Probleme <strong>und</strong> das Erfordernis<br />

einer echten Resozialisierung, nach einer Strafverbüßung zu fordern,<br />

doch reicht er mit der Problematik, die diese Novelle vermittelt, in das 20. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

<strong>und</strong> die gegenwärtigen Erkenntnisse zum Strafvollzug hinein, mag dieses auch<br />

unbewußt, aber aus seinem geschulten Judiz heraus, erfolgt sein. Der humane<br />

Strafvollzug <strong>und</strong> eine humane echte Resozialisierung standen in seinem Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />

als es noch Todes- <strong>und</strong> Karrenstrafe neben dem Zuchthaus gab, noch nicht zur<br />

Diskussion.<br />

c) Betrachtet man Storms sämtliche Werke, so kann man allerdings nicht<br />

sagen, daß seine künstlerische Aussagekraft überwiegend durch juristische<br />

Fälle <strong>und</strong> Erfahrungen bereichert wird. Er entwickelte zwar zunehmend<br />

ein Gespür für Zeittypisches 39 , doch läßt er in die Handlungen nicht nur<br />

seine Erfahrungen als Jurist einfließen, sondern neben vielen Jugenderinnerungen<br />

auch die Erfahrungen als Ehemann, Familienvater <strong>und</strong> gebildeter<br />

Bürger.<br />

Es ist eigentlich selbstverständlich, daß Storm seine juristischen <strong>und</strong><br />

rechtsgeschichtlichen Kenntnisse, insbesondere die Kenntnis der Besonderheiten<br />

des Gerichtswesen seiner Heimat, nicht ausklammert, sondern<br />

diese Kenntnisse durch geeignete Fachbücher, wie das fünfbändige „Handbuch<br />

des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts“ seines Kieler Lehrers<br />

Nikolaus Falck oder durch die Beziehung der Sammlung des <strong>Husum</strong>er<br />

Particularrechtes von J. Laß aus dem Jahre 1750 noch vertieft. Doch läßt er<br />

sich auch auf anderem Gebiet durch den Rat von Fachleuten sachk<strong>und</strong>ig<br />

machen, so z. B. auf dem Gebiet des Deichbauwesens: Der Bauinspektor<br />

Christian Eckermann informierte ihn bei den Recherchen zum „Schimmelreiter“<br />

umfassend über Fakten zur Deichbautechnik <strong>und</strong> zur Deichbaugeschichte.<br />

29


3. Die juristische Tätigkeit Storms <strong>und</strong> seine Entwicklung zum Realismus<br />

Unzweifelhaft ist Storm jedoch seine juristische Ausbildung - wohl unbewußt<br />

- bei der langsamen Entwicklung seiner realistischen Darstellungskunst<br />

zugute gekommen: Parallel zu einer immer sachlicheren Arbeitsweise,<br />

die insbesondere auf die Jahre in Preußen zurückgeht, kommt Storm zu<br />

einem realistischeren Stil seiner Novellen. In den Jahren, als er noch junger<br />

Advokat in <strong>Husum</strong> war <strong>und</strong> zwischen den Arbeiten „nach den Spreen“ im<br />

Garten sah, schrieb er seine Idyllen, die ihn lange Zeit zum „Goldschnittpoeten“<br />

stempelten. Nach den einschneidenden Erlebnissen der politischen<br />

Emigration, der unerwarteten Rückkehr in die Heimat <strong>und</strong> dem Tode Constanzes<br />

gelangte er - bereits ab Potsdam - zu einer äußerst intensiven juristischen<br />

Aktivität, die - insbesondere in Preußen - oft seine letzte Kraft forderte;<br />

gleichzeitig gelang ihm der Durchbruch zu einer realistischen<br />

Schreibweise. Diese ermöglichte ihm, ohne Kommentierung <strong>und</strong> Wertung,<br />

die Tatsachen <strong>und</strong> Verhältnisse in der ihm eigenen Sprache so darzustellen,<br />

wie sie tatsächlich waren.<br />

Es gelang ihm damit, wie er selbst an Emil Kuh schrieb 40 , die Stimmung<br />

nicht in das Werk hineinzutragen, sondern sich aus den vorgetragenen Tatsachen<br />

selbst entwickeln zu lassen. Hierbei beschränkte er sich auf wenige<br />

Situationen <strong>und</strong> Verhältnisse, die dadurch zu Symbolen wurden, Symbolen<br />

seiner damaligen erlebten Wirklichkeit. Dadurch wurde Storm zum Kritiker<br />

seiner Gegenwart, die uns heute natürlich nicht mehr so verständlich ist<br />

wie seinen Zeitgenossen. Und dennoch bleibt er auch für heutige Leser in<br />

seiner Problemstellung in gewissem Umfang aktuell. Durch die Darstellung<br />

der Probleme von Vater-Sohn-Konflikten, unverstandener Liebe,<br />

Rücksichtnahme auf - falsche - Konventionen, Ehrgeiz, gesellschaftliche<br />

oder familiäre Rücksichten wird er zum Kritiker der bürgerlichen Welt<br />

nicht nur im 19., sondern auch im 20. Jahrh<strong>und</strong>ert, weil die zwischenmenschlichen<br />

Urkonflikte die gleichen geblieben sind, wenn auch das Umfeld<br />

uns heute nostalgisch erscheint.<br />

IV. Resümee: Theodor Storm ein Dichterjurist?<br />

Abschließend stellt sich die Frage, ob die juristische Tätigkeit Storms sein<br />

poetisches Werk entscheidend beeinflußt hat oder ob es unabhängig von<br />

dieser zu sehen ist, ob Storm in erster Linie Poet <strong>und</strong> nur in zweiter Linie<br />

Jurist war oder ob bei ihm ein Mischverhältnis zwischen poetischer <strong>und</strong><br />

juristischer Arbeit bestand, das sich möglicherweise positiv (oder negativ)<br />

für beide Bereiche ausgewirkt hat.<br />

Eugen Wohlhaupter hat mit seinem 1957 erschienenen dreibändigen<br />

Werk den Begriff des „Dichterjuristen“ geprägt. Er definiert diesen als den<br />

„geborenen Poeten“, der sich mit seinem Juristenberuf mehr oder minder<br />

30<br />

31


gut abfindet 44 . Storm lehnte das reine Schriftstellerdasein ab. Am Beispiel<br />

seines intimen Brieffre<strong>und</strong>es der 70er Jahre, Paul Heyse, der als Goethe-<br />

Nachfolger gefeiert wurde <strong>und</strong> später - 1910 - als erster deutscher Dichter<br />

den Nobelpreis erhielt, erfuhr er nur zu gut, was es heißt, von der Gunst<br />

des Publikums zu leben. Zwar gab es - insbesondere in der Potsdamer Zeit<br />

<strong>und</strong> auch später, wenn auch abgeschwächt, in <strong>Husum</strong> als Amtsrichter - Zeiten,<br />

in denen Storm sein Beruf aufgr<strong>und</strong> der Arbeitslast als verhaßt erschien.<br />

Bei der Durchsicht seiner unzähligen Briefe kann man jedoch nicht<br />

feststellen, daß er sich mit seinem Beruf nur „abgef<strong>und</strong>en“ hat. Er sah diesen<br />

als seinen rechtmäßigen Broterwerb an, dem er wesentliche St<strong>und</strong>en<br />

seiner Arbeitstage <strong>und</strong> seine volle Kraft <strong>und</strong> Verantwortung zu widmen<br />

hatte. Die juristische Tätigkeit - <strong>und</strong> damit auch eine gewisse existentielle<br />

Rückendeckung - gaben ihm erst die Kraft, literarisch tätig zu sein. Mag es<br />

das Vorbild seines Vaters gewesen sein oder sein eigenes Selbstverständnis,<br />

in keinem von Storms schriftlichen Zeugnissen wird auch nur einmal<br />

die Frage aufgeworfen, ob es für ihn sinnvoll sei, den erlernten Beruf aufzugeben<br />

<strong>und</strong> sich ganz der Schriftstellerei zu widmen. Aus seinem bürgerlichen<br />

Verständnis heraus war ein bürgerlicher Beruf für Storm unerläßlich.<br />

Die literarische Tätigkeit, so sehr sie auch in seinen privaten Briefen erwähnt<br />

wird <strong>und</strong> so sehr sie ihm auch am Herzen gelegen hat, war für ihn<br />

nur ein - wenn auch schönes - „Zubrot“. Denn es darf nicht verkannt werden,<br />

daß es Storm, bei allem Respekt für sein Bedürfnis, sich poetisch auszudrücken,<br />

bei der wachsenden Familie bei seinem schriftstellerischen<br />

Werk auch um finanzielle Ziele gegangen ist.<br />

Daher meine ich, daß man bei Storm die Begriffe Jurist <strong>und</strong> Poet nicht zu<br />

dem Begriff „Dichterjuristen“ vermischen sollte. Er war Dichter <strong>und</strong> Jurist,<br />

solange er beruflich tätig war, <strong>und</strong> wurde zum reinen Dichter in der<br />

Zeit seines Ruhestandes. Die Doppelspurigkeit beider Tätigkeiten, ihr<br />

Nebeneinander (<strong>und</strong> nicht Ineinander) erkannte er selbst, als er - allerdings<br />

nur im Hinblick auf die Lyrik - erklärte:<br />

„Erst als ich in meiner Vaterstadt Advokat <strong>und</strong> absolut für mich selbst verantwortlich<br />

geworden war <strong>und</strong> mein Leben einen festen Inhalt gewonnen hatte, wurde<br />

meine Lyrik fertig.“ 42<br />

Anmerkungen<br />

1 Personalakten des Königl. Oberlandesgerichts zu Kiel betr. den Amtsgerichtsrath Hans Th.<br />

Woldsen Storm - Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv Schleswig (SchlHLArch), Abt. 350,<br />

Nr. 116, H. 1, Bl. 43.<br />

2 a. a. O., Bl. 41.<br />

3 Theodor Storm, Brief vom 21. 3. 1873 an Emil Kuh, in: Theodor Storm, Briefe (hrsg. von Peter<br />

Goldammer), Bd. II, Berlin <strong>und</strong> Weimar 1984, S. 68ff. (69).<br />

4 derselbe, a. a. O., S. 70.<br />

5 Eugen Wohlhaupter, Dichterjuristen (hrsg. von H. H. Seifert), Bd. III, Tübingen 1957, S. 81, 82.<br />

6 Regina Fasold, Theodor Storm, Leipzig 1988, S. 12.<br />

7 Erich Döhring, Geschichte der Christian-Albrechts-Universität Kiel - Geschichte der juristischen<br />

Fakultät 1665-1965, Neumünster 1965, S. 108.<br />

32<br />

33


8 Photokopie eines Auszuges aus dem Immatrikulationsregister bei: Karl Ernst Laage (Hrsg.),<br />

Theodor Storms Welt in Bildern, Heide 1987, S. 56.<br />

9 Sebastian Haffner, Preußen ohne Legende, München 1982, S. 301.<br />

10 Regina Fasold, a. a. O., S. 13.<br />

11 Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv in Schleswig, SchlHLArch, Abt. 65.2, Nr. 182III.<br />

12 Ulf Dietrich v. Hielmcrone, Christian Ulrich Beccau, Nachwort zur Wiederauflage seiner Werke,<br />

S. XXXVII, in: Christian Ulrich Beccau, Geschichte <strong>Husum</strong>s bis zur Ertheilung des Stadtrechts<br />

nebst der Stadtverfassung von <strong>Husum</strong>, Bredstedt 1988 (Reprint).<br />

13 Heinrich Carl Esmarch (Hrsg.), Sammlung der Statute, Verordnungen <strong>und</strong> Verfügungen, welche<br />

das bürgerliche Recht des Herzogthums Schleswig betreffen, Schleswig 1846, S. X.<br />

14 Derselbe, Praktische Darstellung des Strafverfahrens im Herzogthum Schleswig, Schleswig<br />

1840, Vorwort.<br />

15 Derselbe, wie Anm. 14, S. 89.<br />

16 Theodor Storm, Brief an die Eltern vom 21. 4. 1854, in: Gertrud Storm, Theodor Storm, Ein Bild<br />

seines Lebens, 2. Auflage, Berlin 1913, Teil 2, S. 18.<br />

17 Derselbe, Brief vom 18. 6. 1853 an Hartmuth Brinkmann, in: August Stahl (Hrsg.), Theodor<br />

Storm - Hartmuth <strong>und</strong> Laura Brinkmann. Briefwechsel, Berlin 1986, S. 90 ff. (91).<br />

18 Derselbe, Brief vom 3. 4. 1853, in: Theodor Storm, Briefe, hrsg. v. Peter Goldammer, Bd. I, Berlin<br />

<strong>und</strong> Weimar 1984, S. 183ff. (184, 185).<br />

19 Theodor Fontane, Von Zwanzig bis Dreißig, hrsg. v. Walter Keitel, Frankfurt, Berlin <strong>und</strong> Wien,<br />

1980, S. 186.<br />

20 Theodor Storm, Brief an die Eltern vom 11. 4. 1858, in: B. Loets, Theodor Storm - Ein rechtes<br />

Herz, Leipzig 1952, S. 200.<br />

21 Derselbe, Brief an den Vater vom 4. 12. 1853, auszugsweise wiedergegeben bei Otto v. Fisenne,<br />

Theodor Storm als Jurist, Diss. jur. Maschinenschrift, Hamburg 1957 oder 1958, S. 9.<br />

22 Derselbe, Brief an den Vater, auszugsweise zitiert bei v. Fisenne, a. a. O.<br />

23 Derselbe, Brief vom 29. 12. 1853 bei Gertrud Storm, a. a. O., S. 14.<br />

24 Brief vom 24. 3. 1857, in: August Stahl, a. a. O., S. 109ff. (113).<br />

25 Niels Nicolaus Falck, Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts III, Altona 1835,<br />

S. 99.<br />

26 Derselbe, a. a. O., S. 128.<br />

27 Theodor Storm, Brief vom 30. 4. 1864, in B. Loets, a. a. O., S. 261.<br />

28 Johannes Schröder, Topographie des Herzogtums Schleswig, Oldenburg 1854, S. LXX unter 8.<br />

29 Heinrich Carl Esmarch, wie Anm. 14, S. 32f.<br />

30 Derselbe, a. a. O., S. 30.<br />

31 Theodor Storm, Brief vom 3. 4. 1864, bei B. Loets a. a. O., S. 260.<br />

32 Derselbe, Novellen 1867-1880, hrsg. von Karl Ernst Laage, Frankfurt a.M. 1987, S. 767 (im<br />

Kommentar-Teil).<br />

33 Derselbe, Brief v. 5. 12. 1874, in: August Stahl, a. a. O., S. 164 (166).<br />

34 Derselbe, Gedichte. Novellen 1848-1867, hrsg. v. Dieter Lohmeier), Frankfurt a.M. 1987, S.<br />

1079 (im Kommentar-Teil).<br />

35 Derselbe, a. a. O., S. 1103 (im Kommentar-Teil)<br />

36 Derselbe, Novellen 1881-1888, hrsg. von Karl Ernst Laage, a. a. O., 1988, S. 1007 (im Kommentar-Teil).<br />

37 Derselbe, a. a. O., S. 1005.<br />

38 Derselbe, Ein Doppelgänger. Studienausgabe (hrsg. v. Walter Zimorski), Heide 1986, S. 81.<br />

39 Theodor Storm, Novellen 1881-1888, a. a. O., S. 1008 (im Kommentar-Teil).<br />

40 Theodor Storm, Novellen 1848-1867, a. a. O., S. 767 (im Kommentar-Teil).<br />

41 Eugen Wohlhaupter, III. a. a. O., S. 406.<br />

42 Fragment der Tischrede Storms zu seinem 70. Geburtstag in: Gertrud Storm, a. a. O., S. 233ff.<br />

(235).<br />

Die Rechtschreibung aus „Neue Juristische Wochenschrift“, 6/1989, wurde beibehalten.<br />

Die Wiedergabe dieses Aufsatzes aus „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW), Nr. 6 / 42. Jahrgang,<br />

8. Februar 1989, oder Teile davon als Druck oder im Internet darf nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Genehmigung der Verfasserin Antje Erdmann-Degenhardt erfolgen.<br />

Die Abbildungen, Zitate <strong>und</strong> Texte der Seiten 1 bis 4 <strong>und</strong> die folgenden linken Seiten bis 32 <strong>und</strong> 35<br />

wurden von Hanswerner Röhr eingefügt, sind unabhängig vom Aufsatz der Verfasserin zu sehen<br />

<strong>und</strong> stehen in Verantwortung der Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong>.<br />

34<br />

Bildnachweis <strong>und</strong> Literatur für die Seiten 1-4 <strong>und</strong> die folgenden linken Seiten bis 32.<br />

Bildnachweis:<br />

Archiv der Hermann-Tast-Schule. Gebäude der <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule, Süderstraße, 1873 abgebrochen.<br />

Zeichnung von Jan Hamkens, Anfang 20. Jh.,nach älteren Vorlagen: S. 8 oben<br />

Boyens-Medien, www.boyens-medien.de: Cover-Abbildungen: S. 32<br />

<strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlaggesellschaft, www.verlagsgruppe.de: <strong>Husum</strong> - Bild einer Stadt. <strong>Husum</strong>,<br />

1991. Stormgrab, Foto: Hans Hoffmann, S. 28 oben. - Cover-Abbildungen: S. 30<br />

NordseeMuseum/Nissenhaus <strong>Husum</strong>. Theodor Storm, Ölgemälde von Marie von Wartenberg, 1884:<br />

S. 26<br />

Sammlung Tim Zachmann, www.flamez.de. Ausschnitt aus Postkarte: S. 12 oben<br />

Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Kiel (SHLB). Kiel: Vorplatz des Schlosses um 1855.<br />

Zeichnung von A. Burmeister: S. 10<br />

Schloss vor <strong>Husum</strong>. Foto: VollwertBIT (Wikimedia Commons): S. 22 unten<br />

Stiftung Nordfriesland, <strong>Husum</strong> Bildbestände des Kreisarchivs: S. 22 oben<br />

Storm-Büste im <strong>Husum</strong>er Schlosspark. Foto: Thorsten Schramm (Wikimedia Commons): S. 28 unten<br />

Stormhaus in <strong>Husum</strong>. Foto: Bernd Untiedt (Wikimedia Commons): S. 12 unten<br />

Theodor-Storm-Gesellschaft, Storm-Archiv (StA): Seite 1, 4 (5), 6, 8 unten, 10, 14 (2), 16, 18 oben,<br />

20, 24 (3)<br />

Theodor-Storm-Museum Heiligenstadt. Foto: Michael Sander (Wikimedia Commons). S. 18 unten<br />

Literatur:<br />

Felix Schmeißer, Alt-<strong>Husum</strong>er Bilderbuch. Friedr. Petersen Verlag, <strong>Husum</strong>, 1939.<br />

Gerd Eversberg, Theodor Storm als Schüler. Boyens Medien, Heide, 2006.<br />

Gesellschaft für <strong>Husum</strong>er <strong>Stadtgeschichte</strong>, Geschichte <strong>Husum</strong>s. Von den Anfängen bis zur Gegenwart.<br />

<strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 2003.<br />

Hans Hoffmann, <strong>Husum</strong> - Bild einer Stadt. <strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 1991.<br />

Hans Jürgen Sievers, <strong>Husum</strong> um die Jahrh<strong>und</strong>ertwende. <strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft.<br />

<strong>Husum</strong>, 1982.<br />

Konrad Grunsky, Schloß vor <strong>Husum</strong>. <strong>Husum</strong> Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 1990.<br />

Paul Barz / Henning Berkefeld, Erlebte Literatur, Theodor Storm <strong>und</strong> Schleswig-Holstein. <strong>Husum</strong><br />

Druck- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft, <strong>Husum</strong>, 1988.<br />

Theodor Storm, Gedichte. Heft 150. Hamburger Lesehefte Verlag, <strong>Husum</strong>.<br />

35

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